Quellen der Menschheit

Dantyoṣṭhavidhi

Vollständige zweisprachige Ausgabe: Sanskrit (IAST) und deutsche Übersetzung, mit Einführung und Glossar.

Vedāṅga · 2 Adhyāyas · 23 Ślokas

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Vorwort

Diese Ausgabe legt das Dantyoṣṭhavidhi zweisprachig vor: den Sanskrit-Text in lateinischer Umschrift (IAST) neben einer durchgehenden deutschen Übersetzung. Grundlage ist die bei GRETIL vorliegende, von Arlo Griffiths (2006) nach der Edition Pandita Rāmagopāla Śāstrīs („The Dantoṣṭhavidhiḥ or the Fourth Kāṇḍa Treatise of the Atharvaveda“, Lahore 1921) erstellte Umschrift. Die deutsche Übersetzung wurde eigenständig und unmittelbar aus dem Sanskrit erarbeitet, ohne Rückgriff auf vorhandene Übersetzungen oder Kommentare.

Der Text besteht ganz überwiegend aus knappen Merkvers-Listen einzelner Wortformen; eine durchgehend sichere sprachwissenschaftliche Deutung jeder einzelnen Lautregel und jedes einzelnen, teils singulär belegten Wortes ist im Rahmen dieser Übersetzung nicht in jedem Fall zu erreichen. Unsichere Stellen sind durchgehend als solche gekennzeichnet [Anm.: unsicher], statt eine scheinbar eindeutige, tatsächlich aber ungesicherte Deutung vorzuspiegeln.

Einführung

Das Dantyoṣṭhavidhi („Regel von Zahn- und Lippenlaut“) gehört zu den kleineren Anhangstexten (Pariśiṣṭas) im Umkreis des Atharvaveda. Es behandelt ein rein phonetisch-orthographisches Problem der vedischen Rezitations- und Handschriftentradition: Der Laut, der im Devanāgarī als „b“ (ब) geschrieben wird, wurde in bestimmten Wort- und Silbenkontexten tatsächlich labial (auṣṭhya, als reiner Lippenverschlusslaut b) gesprochen, in anderen dagegen mit dentaler bzw. labiodentaler Artikulation (dantya, dem Laut v nahestehend) – eine Unterscheidung, die die Schrift selbst nicht zuverlässig wiedergibt.

Um diese in der mündlichen Überlieferung entscheidende, aber schriftlich nicht sichtbare Unterscheidung festzuhalten, listet der Text in zwei kurzen Adhyāyas systematisch Wortform um Wortform auf, welche als labial (b) und welche als dental (v-nah) zu rezitieren ist. Die abschließende Regel des ersten Adhyāya (1.12) formuliert das zugrundeliegende Prinzip: alle ausdrücklich genannten Wörter sind labial, alle nicht genannten gelten als dental. Der zweite Adhyāya setzt die Aufzählung fort und schließt mit einigen Ausnahmefällen.

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