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Caraka-Saṃhitā · Vimanasthana

Adhyāya 4: Trividha Roga Vishesha Vijnaniya Vimana Die drei Erkenntnismittel der Krankheit

Das vierte Kapitel des Vimānasthāna ist ein erkenntnistheoretischer Text: Es legt dar, wie ein Arzt zu einer gesicherten Diagnose gelangt, nämlich über drei Erkenntnismittel (pramāṇa) – die Aussage vertrauenswürdiger Autoritäten (āptopadeśa), die unmittelbare Sinneswahrnehmung (pratyakṣa) und die logische Schlussfolgerung (anumāna). Ātreya erläutert detailliert, wie jeder Sinn gezielt zur Untersuchung des Kranken eingesetzt wird – etwa das Anlocken von Fliegen als Hinweis auf süßen Körpergeschmack oder das Fressverhalten von Hunden zur Unterscheidung von gewöhnlichem Blut und der Blutungskrankheit lohitapitta. Historisch-philologisch ist das Kapitel bemerkenswert, weil dieselbe dreiteilige Erkenntnislehre auch in zeitgenössischen philosophischen Schulen, etwa der frühen Nyāya-Tradition, diskutiert wurde – ein Beleg für die enge Verflechtung von ärztlichem und philosophischem Denken im klassischen Indien. Botanische Substanzen spielen hier keine Rolle; im Zentrum steht allein die Methodik der klinischen Untersuchung.

ERKENNTNIS DURCH SCHLUSSFOLGERUNG (ANUMĀNA): MERKMAL UND RÜCKSCHLUSS (Vers 7–8)
Zu erkennendes MerkmalErkennungszeichen
Geschmacklosigkeit des KörpersZurückweichen der Läuse
Süße des KörpersAnlocken von Fliegen
gewöhnliches Blut (nicht lohitapitta)wird von Hunden und Krähen gefressen
agni (Verdauungsfeuer)Kraft, Speisen zu verdauen
körperliche Kraft (bala)Fähigkeit zur Anstrengung
Gehör und übrige SinneErfassen ihrer jeweiligen Objekte
Geist (manas)Nicht-Abweichen vom Gegenstand
Erkenntniskraft (vijñāna)Entschlossenheit des Urteils
rajasAnhaftung
Verblendung (moha)Unwissenheit
Zorn (krodha)Feindseligkeit
Kummer (śoka)Niedergeschlagenheit
ErregungHeiterkeit
ZuneigungZufriedenheit
Furcht (bhaya)Mutlosigkeit
TatkraftTatendrang
innere AusgeglichenheitUnverwirrtheit
Vertrauengeäußerte Gesinnung
Geistesschärferasches Erfassen
BewusstseinFähigkeit, Namen zu erfassen
GedächtnisErinnern
SchamVerlegenheit
Charakterwiederholtes Verhalten
SelbstbeherrschungBegierdelosigkeit
Menge der doṣasArt ihrer Ausscheidung
Schwinden der LebenskraftTodeszeichen
bevorstehende GenesungHinwendung zum Guten
reines Gemüt (sattva)Unveränderlichkeit
Was nicht auf diese Weise erschließbar ist – Grahaṇī-Schwere, Trauminhalte, geheime Absichten, Angenehmes und Unangenehmes – ermittelt der Arzt allein durch Befragung des Kranken (Vers 8).

athātastrividharogaviśeṣavijñānīyaṃ vimānaṃ vyākhyāsyāmaḥ

Nun also werden wir das Kapitel (vimāna) über die dreifache besondere Erkenntnis der Krankheiten erklären.

iti ha smāha bhagavānātreyaḥ

So sprach der erhabene Ātreya.

trividhaṃ khalu rogaviśeṣavijñānaṃ bhavati; tadyathā āptopadeśaḥ, pratyakṣam, anumānaṃ ceti

Die besondere Erkenntnis der Krankheit ist nämlich dreifach; und zwar: die Unterweisung durch vertrauenswürdige Autoritäten (āptopadeśa), die unmittelbare Wahrnehmung (pratyakṣa) und die Schlussfolgerung (anumāna).

tatrāptopadeśo nāmāptavacanam| āptā hyavitarkasmṛtivibhāgavido niṣprītyupatāpadarśinaśca| teṣāmevaṅguṇayogādyadvacanaṃ tat pramāṇam| apramāṇaṃ punarmattonmattamūrkharaktaduṣṭāduṣṭavacanamiti ; pratyakṣaṃ tu khalu tadyat svayamindriyairmanasā copalabhyate| anumānaṃ khalu tarko yuktyapekṣaḥ

Davon ist āptopadeśa die Aussage vertrauenswürdiger Personen (āpta). Vertrauenswürdige Personen nämlich sind solche, die frei von Zweifel und Gedächtnisverlust zu unterscheiden vermögen und die die Dinge frei von Zuneigung und Groll betrachten. Was von Personen mit eben diesen Eigenschaften gesagt wird, das ist maßgeblich (pramāṇa). Nicht maßgeblich hingegen ist die Aussage eines Betrunkenen, eines Wahnsinnigen, eines Törichten, eines von Leidenschaft Ergriffenen oder eines auf andere Weise Verdorbenen. Pratyakṣa aber ist das, was man selbst mit den Sinnen und dem Geist wahrnimmt. Anumāna wiederum ist die auf einem gültigen Argument beruhende logische Schlussfolgerung.

trividhena khalvanena jñānasamudāyena pūrvaṃ parīkṣya rogaṃ sarvathā sarvamathottarakālamadhyavasānamadoṣaṃ bhavati, na hi jñānāvayavena kṛtsne jñeye jñānamutpadyate| trividhe tvasmin jñānasamudaye pūrvamāptopadeśājjñānaṃ, tataḥ pratyakṣānumānābhyāṃ parīkṣopapadyate| kiṃ hyanupadiṣṭaṃ pūrvaṃ yattat pratyakṣānumānābhyāṃ parīkṣamāṇo vidyāt| tasmāddvividhā parīkṣā jñānavatāṃ pratyakṣam, anumānaṃ ca;trividhā vā sahopadeśena

Wenn man mit Hilfe dieser dreifachen Erkenntnisgesamtheit die Krankheit zuvor auf jede Weise und vollständig untersucht hat, dann ist das darauf folgende Urteil fehlerfrei; denn durch nur einen Teil der Erkenntnis entsteht keine Erkenntnis des ganzen zu Erkennenden. Innerhalb dieser dreifachen Erkenntnisgesamtheit steht zuerst die Erkenntnis durch āptopadeśa, danach erst wird die Untersuchung mittels pratyakṣa und anumāna möglich. Denn was sollte man, ohne vorherige Unterweisung, durch bloße Wahrnehmung und Schlussfolgerung überhaupt erkennen können? Deshalb ist die Untersuchung der Wissenden zweifach – Wahrnehmung und Schlussfolgerung –, oder, zusammen mit der Unterweisung, dreifach.

tatredamupadiśanti buddhimantaḥ- rogamekaikamevamprakopaṇamevaṃyonimevamutthānamevamātmānamevamadhiṣṭhānamevaṃvedanamevaṃ saṃsthānamevaṃśabda sparśarūparasagandhamevamupadravamevaṃvṛddhisthānakṣayasamanvitamevamudarka mevannāmānamevaṃyogaṃ vidyāt; tasminniyaṃ pratīkārārthā pravṛttirathavā nivṛttirityupadeśājjñāyate

Hierzu lehren die Verständigen Folgendes: Man soll jede einzelne Krankheit erkennen nach ihren jeweiligen Verschlimmerungsursachen, ihrem Ursprung, ihrer Entstehungsweise, ihrem eigentlichen Wesen, ihrem Sitz, ihren Schmerz- und Empfindungsqualitäten, ihrer äußeren Erscheinungsform, ihren Merkmalen von Klang, Tastbarkeit, Aussehen, Geschmack (rasa) und Geruch, ihren Folgekomplikationen, ihrer Verbundenheit mit Zunahme, Verharren und Abnahme, ihrem weiteren Verlauf, ihrem Namen und der ihr entsprechenden Behandlung. In Bezug auf sie erkennt man aus dieser Unterweisung, ob als Gegenmittel ein Handeln oder ein Unterlassen angezeigt ist.

pratyakṣatastu khalu rogatattvaṃ bubhutsuḥ sarvairindriyaiḥ sarvānindriyārthānāturaśarīragatān parīkṣeta, anyatra rasajñānāt; tadyathā- antrakūjanaṃ, sandhisphuṭanamaṅgulīparvaṇāṃ ca, svaraviśeṣāṃśca, ye cānye'pi keciccharīropagatāḥ śabdāḥ syustāñchrotreṇa parīkṣeta; varṇasaṃsthānapramāṇacchāyāḥ śarīraprakṛtivikārau, cakṣurvaiṣayikāṇi yāni cānyānyanuktāni tāni cakṣuṣā parīkṣeta; rasaṃ tu khalvāturaśarīragatamindriyavaiṣayikamapyanumānādavagacchet, na hyasya pratyakṣeṇa grahaṇamupapadyate, tasmādāturaparipraśnenaivāturamukharasaṃ vidyāt, yūkāpasarpaṇena tvasya śarīravairasyaṃ, makṣikopasarpaṇena śarīramādhuryaṃ, lohitapittasandehe tu kiṃ dhārilohitaṃ lohitapittaṃ veti śvakākabhakṣaṇāddhārilohitamabhakṣaṇāllohitapittamityanumātavyam, evamanyānapyāturaśarīragatān rasānanumimīta; gandhāṃstu khalu sarvaśarīragatānāturasya prakṛtivaikārikān ghrāṇena parīkṣeta; sparśaṃ ca pāṇinā prakṛtivikṛtiyuktam| iti pratyakṣato'numānādupadeśataśca parīkṣaṇamuktam

Wer aber das Wesen der Krankheit durch unmittelbare Wahrnehmung erkennen will, der soll mit allen Sinnen alle sinnlich wahrnehmbaren Merkmale untersuchen, die am Körper des Kranken auftreten – mit Ausnahme der Geschmackswahrnehmung. Und zwar so: das Grollen der Eingeweide, das Knacken der Fingergelenke sowie Besonderheiten der Stimme, und was sonst noch für Geräusche am Körper auftreten mögen – diese soll man mit dem Gehör untersuchen. Hautfarbe, Körperform, Größe und Glanz, die natürliche Beschaffenheit und die krankhaften Veränderungen des Körpers sowie alle anderen, dem Auge zugänglichen und hier nicht eigens genannten Merkmale soll man mit dem Auge untersuchen. Den im Körper des Kranken vorhandenen Geschmack (rasa) jedoch soll man, obwohl er eigentlich ein Sinnesobjekt ist, durch Schlussfolgerung ermitteln, denn ihn beim Kranken unmittelbar zu erfassen ist nicht angebracht; deshalb soll man den im Mund des Kranken vorherrschenden Geschmack allein durch Befragung des Kranken ermitteln. Am Zurückweichen der Läuse erkennt man die Geschmacklosigkeit des Körpers, am Anlocken von Fliegen dessen Süße. Besteht aber bei einer Blutung Zweifel, ob es sich um gewöhnliches Blut oder um lohitapitta (eine Blutungskrankheit, verdorbenes Pitta-Blut) handelt, so ist zu schließen: Wird es von Hunden und Krähen gefressen, ist es gewöhnliches Blut; wird es nicht gefressen, ist es lohitapitta. Auf ebensolche Weise soll man auch andere, im Körper des Kranken befindliche Geschmacksqualitäten erschließen. Die Gerüche aber, die natürlichen wie die krankhaft veränderten, die am ganzen Körper des Kranken vorhanden sind, soll man mit der Nase untersuchen, und die Tastqualität, sei sie natürlich oder krankhaft verändert, mit der Hand. So wurde die Untersuchung durch unmittelbare Wahrnehmung, durch Schlussfolgerung und durch Unterweisung dargelegt.

ime tu khalvanye'pyevameva bhūyo'numānajñeyā bhavanti bhāvāḥ| tadyathā- agniṃ jaraṇaśaktyā parīkṣeta, balaṃ vyāyāmaśaktyā, śrotrādīni śabdādyarthagrahaṇena, mano'rthāvyabhicaraṇena, vijñānaṃ vyavasāyena, rajaḥsaṅgena, mohamavijñānena, krodhamabhidroheṇa, śokaṃ dainyena, harṣamāmodena, prītiṃ toṣeṇa, bhayaṃ viṣādena, dhairyamaviṣādena, vīryamutthānena, avasthānamavibhrameṇa, śraddhāmabhiprāyeṇa, medhāṃ grahaṇena, sañjñāṃ nāmagrahaṇena, smṛtiṃ smaraṇena, hriyamapatrapaṇena, śīlamanuśīlanena, dveṣaṃ pratiṣedhena, upadhimanubandhena , dhṛtimalaulyena, vaśyatāṃ vidheyatayā, vayobhaktisātmyavyādhisamutthānāni kāladeśopaśayavedanāviśeṣeṇa, gūḍhaliṅgaṃ vyādhimupaśayānupaśayābhyāṃ, doṣapramāṇaviśeṣamapacāraviśeṣeṇa, āyuṣaḥ kṣayamariṣṭaiḥ, upasthitaśreyastvaṃ kalyāṇābhiniveśena, amalaṃ sattvamavikāreṇa, grahaṇyāstu mṛdudāruṇatvaṃ svapnadarśanamabhiprāyaṃ dviṣṭeṣṭasukhaduḥkhāni cāturaparipraśnenaiva vidyāditi

Es gibt aber noch weitere Sachverhalte, die ebenso, nämlich durch Schlussfolgerung, zu erkennen sind. Und zwar: Agni (das Verdauungsfeuer) erkennt man an der Kraft, Speisen zu verdauen; die körperliche Kraft an der Fähigkeit zur Anstrengung; Gehör und die übrigen Sinne am Erfassen ihrer jeweiligen Objekte; den Geist (manas) daran, dass er nicht von seinem Gegenstand abweicht; die Erkenntniskraft (vijñāna) an der Entschlossenheit des Urteils; rajas (die Leidenschafts- und Unruhequalität) an der Anhaftung; Verblendung an Unwissenheit; Zorn an Feindseligkeit; Kummer an Niedergeschlagenheit; Erregung an Heiterkeit; Zuneigung an Zufriedenheit; Furcht an Mutlosigkeit; Standhaftigkeit an deren Fehlen; Tatkraft an Tatendrang; innere Ausgeglichenheit an Unverwirrtheit; Vertrauen an der geäußerten Gesinnung; Geistesschärfe am raschen Erfassen; Bewusstsein an der Fähigkeit, Namen zu erfassen; Gedächtnis am Erinnern; Scham an Verlegenheit; Charakter am wiederholten Verhalten; Abneigung an Zurückweisung; Hintergedanken an Beharrlichkeit im Vorwand; Selbstbeherrschung an Begierdelosigkeit; Lenkbarkeit an Fügsamkeit; Lebensalter, Doṣa-Zugehörigkeit, Bekömmlichkeit und die Entstehung der Krankheit an den Besonderheiten von Zeit, Ort, lindernden Faktoren und Schmerzempfinden; eine Krankheit mit verborgenen Zeichen am Wechselspiel von Linderung und Nicht-Linderung; die genaue Menge der Doṣas (der krankheitsbestimmenden Körperfaktoren) an der Art ihrer Ausscheidung; das Schwinden der Lebenskraft an den Todeszeichen; die bevorstehende Genesung an der Hinwendung zum Guten; ein reines Gemüt (sattva) an seiner Unveränderlichkeit; die Milde oder Schwere der Grahaṇī-Erkrankung (des Verdauungsorgans), Trauminhalte, geheime Absichten sowie das, was dem Kranken unangenehm oder angenehm ist und ihm Freude oder Leid bereitet, soll man dagegen allein durch Befragung des Kranken selbst erfahren.

bhavanti cātra- āptataścopadeśena pratyakṣakaraṇena ca| anumānena ca vyādhīn samyagvidyādvicakṣaṇaḥ

Und hierzu gibt es folgenden Vers: Durch die Unterweisung vertrauenswürdiger Autoritäten, durch unmittelbare Wahrnehmung und durch Schlussfolgerung soll der Kundige die Krankheiten richtig erkennen.

sarvathā sarvamālocya yathāsambhavamarthavit| athādhyavasyettattve ca kārye ca tadanantaram

Nachdem der Sachkundige alles auf jede Weise, soweit möglich, sorgfältig geprüft hat, soll er danach zu einem Urteil gelangen – sowohl über das Wesen der Krankheit als auch über das angezeigte Vorgehen.

kāryatattvaviśeṣajñaḥ pratipattau na muhyati| amūḍhaḥ phalamāpnoti yadamohanimittajam

Wer die Besonderheiten von Vorgehen und Wesen der Krankheit genau kennt, der irrt sich bei der Behandlung nicht; frei von Verwirrung erlangt er das Ergebnis, das aus dieser Unverwirrtheit entspringt.

jñānabuddhipradīpena yo nāviśati tattvavit | āturasyāntarātmānaṃ na sa rogāṃścikitsati

Wer mit dem Licht des Wissens und des Verstandes nicht in das innere Wesen des Kranken einzudringen vermag, der behandelt, mag er auch sonst die Wahrheit kennen, die Krankheiten nicht wirklich.

tatra ślokau- sarvarogaviśeṣāṇāṃ trividhaṃ jñānasaṅgraham| yathā copadiśantyāptāḥ pratyakṣaṃ gṛhyate yathā

Dazu gibt es zwei Verse: Die dreifache Zusammenfassung des Wissens über alle Krankheitsbesonderheiten – wie sie die vertrauenswürdigen Autoritäten lehren und wie die unmittelbare Wahrnehmung sie erfasst –

ye yathā cānumānena jñeyāstāṃścāpyudāradhīḥ| bhāvāṃstrirogavijñāne vimāne muniruktavān

und wie ferner die Sachverhalte zu erkennen sind, die durch Schlussfolgerung erschlossen werden: All dies hat der hochherzige Weise im Kapitel über die dreifache Erkenntnis der Krankheit, dem Vimāna, dargelegt.

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