Quellen der Menschheit

Mṛgendra-Āgama

Paṭala 6: ṣaṣṭhaḥ paṭalaḥ Paṭala 6: Der Beweis für die Existenz und Eigennatur der individuellen Seele (kṣetrajña)

Fortsetzung des Mṛgendrāgama-Vidyāpāda (Quelle wie vorherige Kapitel). Das kürzeste Paṭala des Werks (7 Verse) wendet sich, nach der ausführlichen Behandlung des Herrn (Paṭala 2-5), knapp der zweiten Grundwesenheit der Trias (Pati/Paśu/Pāśa) zu: der individuellen Seele. Mit einem an Sāṅkhya erinnernden 'Für-einen-Anderen'-Argument (parārthatva) wird gezeigt, dass Welt und Körper letztlich um der Seele willen existieren; der Leichnam-Beweis und das Gedächtnis-Argument etablieren die Seele als ein vom bewusstlosen, wandelbaren Körper verschiedenes, beständiges Prinzip; ein Schlussvers charakterisiert die Seele durch Abgrenzung von rivalisierenden Lehrmeinungen (u.a. buddhistische Augenblicklichkeit, Advaita/Sāṅkhya-Einheitslehre) und verweist auf ihr Śiva-Werden am Ende der Bindung.

atha viśvanimittasya prāptaṃ lakṣaṇamātmanaḥ / tadīśoktau gataprāyaṃ tathāpyuddeśa ucyate //

Nun ist das Kennzeichen der Seele – [obschon] dies in der Darlegung über den Herrn, die Ursache des Alls, bereits größtenteils mitbehandelt wurde – dennoch hier [noch einmal] in einer kurzen Übersicht darzulegen.

Wort für Wort
atha viśvanimittasya prāptaṃ lakṣaṇamātmanaḥ
nun ist das Kennzeichen der Seele erlangt/behandelt worden
tadīśoktau gataprāyaṃ
dies wurde in der Darlegung über den Herrn bereits größtenteils mitbehandelt
tathāpyuddeśa ucyate
dennoch wird [hier] eine kurze Übersicht gegeben

kāryaṃ kṣityādi karteśas tatkarturnopayujyate / na svārthamapyacidbhāvān nānarthyaṃ kartṛgauravāt // pāriśeṣyātparārthaṃ tat kṣetrajñaḥ sa parastayoḥ / paro dehastadarthatvāt parārthāḥ kṣmādayo nanu //

Die Wirkung – Erde und dergleichen –, deren Urheber der Herr ist, dient nicht dem Nutzen dieses Urhebers selbst, da sie bewusstlos ist [und daher auch] nicht seinem eigenen Zweck [dienen kann]; sie ist aber auch nicht zwecklos, wegen der Erhabenheit eines solchen Urhebers. Durch Ausschlussverfahren [ergibt sich, dass] dies für einen Anderen [bestimmt] ist: der ‚Feldkenner‘ [die Seele] ist dieser Andere, über beiden [Körper und Welt] stehend; auch der Körper ist für einen Anderen [bestimmt], da er jenem [Seelen-]Zweck dient – und so sind auch Erde und die übrigen [Elemente] fürwahr für einen Anderen [bestimmt].

Wort für Wort
kāryaṃ kṣityādi karteśas tatkarturnopayujyate
die Wirkung – Erde u.ä. –, deren Urheber der Herr ist, dient nicht dem Nutzen dieses Urhebers selbst
na svārthamapyacidbhāvān nānarthyaṃ kartṛgauravāt
da sie bewusstlos ist [dient sie] nicht seinem eigenen Zweck; sie ist aber auch nicht zwecklos, wegen der Erhabenheit des Urhebers
pāriśeṣyātparārthaṃ tat kṣetrajñaḥ sa parastayoḥ
durch Ausschluss [ergibt sich]: dies ist für einen Anderen; der ‚Feldkenner‘ [die Seele] ist dieser Andere, über beiden stehend
paro dehastadarthatvāt parārthāḥ kṣmādayo nanu
auch der Körper ist für einen Anderen, da er jenem Zweck dient – ebenso Erde u.a. Elemente

Sāṅkhya-artiges ‚Für-einen-Anderen‘-Argument (parārthatva), hier theistisch gewendet: Welt und Körper existieren letztlich um der individuellen Seele (kṣetrajña) willen, die dadurch als eigenständige Realität erwiesen wird.

kāyo 'pyacittvādānyārthyaṃ sutarāṃ pratipadyate / cetanaścenna bhogyatvād vikāritvācca jātucit // bhogyā vikāriṇo dṛṣṭāś cidvihīnāḥ paṭādayaḥ / yasminsati ca sattvādvā na satyapi śave citiḥ //

Auch der Körper erweist sich, da bewusstlos, umso deutlicher als für einen Anderen bestimmt; wäre er [selbst] bewusst, [so widerspräche das,] da er dann kein Erlebnisobjekt sein könnte, und ebenso wenig, wegen seiner Wandelbarkeit, [könnte er je Subjekt sein]. Wie Stoff und dergleichen als Erlebnisobjekte, wandelbar und bewusstlos beobachtet werden – [ebenso der Körper]: obwohl er [als Materie fort]besteht, gibt es in einer Leiche kein Bewusstsein [mehr].

Wort für Wort
kāyo 'pyacittvādānyārthyaṃ sutarāṃ pratipadyate
auch der Körper erweist sich, bewusstlos, umso deutlicher als für einen Anderen bestimmt
cetanaścenna bhogyatvād vikāritvācca jātucit
wäre er bewusst, [widerspräche dies], da er dann nicht Erlebnisobjekt und wegen Wandelbarkeit nie Subjekt sein könnte
bhogyā vikāriṇo dṛṣṭāś cidvihīnāḥ paṭādayaḥ
wie Stoff u.ä. als Erlebnisobjekte, wandelbar und bewusstlos beobachtet werden
yasminsati ca sattvādvā na satyapi śave citiḥ
obwohl er [als Materie] fortbesteht, gibt es in einer Leiche kein Bewusstsein

Der Leichnam-Beweis: da der materielle Körper auch im Tod fortbesteht, aber dann kein Bewusstsein mehr zeigt, kann Bewusstsein nicht dem Körper selbst, sondern muss einem von ihm verschiedenen Prinzip (der Seele) zukommen.

pariṇāmasay vaiśiṣṭyād asti cet na smṛtistadā / nāpyevaṃ supratītatvāt smartā kāyetaro 'styataḥ //

Bestünde [Bewusstsein im Körper] aufgrund einer besonderen [materiellen] Wandlung, so gäbe es keine Erinnerung; dem ist aber nicht so, da [Erinnerung] wohlbekannt ist – folglich existiert der sich Erinnernde als etwas vom Körper Verschiedenes.

Wort für Wort
pariṇāmasay vaiśiṣṭyād asti cet na smṛtistadā
bestünde [Bewusstsein] durch eine besondere [materielle] Wandlung, gäbe es keine Erinnerung
nāpyevaṃ supratītatvāt smartā kāyetaro 'styataḥ
dem ist nicht so, da Erinnerung wohlbekannt ist – der sich Erinnernde existiert daher verschieden vom Körper

Das klassische Gedächtnis-Argument: ein sich stetig wandelnder materieller Körper kann kontinuierliche Erinnerung nicht erklären, daher muss ein vom Körper verschiedenes, beständiges Prinzip (die Seele) existieren.

nāvyāpako na kṣaṇiko naiko nāpi jaḍātmakaḥ / nākartā bhinnacidyogī pāśānte śivatāśruteḥ //

[Die Seele ist] nicht unfähig zur Alldurchdringung, nicht augenblicklich, nicht [bloß] eine [ungeteilte Welt-Seele], auch nicht von bewusstloser Natur, nicht ohne Handlungsvermögen – [sondern] ein mit individuierter Bewusstheit verbundener Yogin, [der] am Ende der Fesseln, gemäß der [schriftlichen] Kunde vom Śiva-Werden, [Śiva gleich wird].

Wort für Wort
nāvyāpako na kṣaṇiko naiko nāpi jaḍātmakaḥ
[die Seele ist] nicht unfähig zur Alldurchdringung, nicht augenblicklich, nicht [bloß] eine, nicht bewusstlos
nākartā bhinnacidyogī
nicht ohne Handlungsvermögen, [sondern] ein mit individuierter Bewusstheit verbundener Yogin
pāśānte śivatāśruteḥ
am Ende der Fesseln, gemäß der Kunde vom Śiva-Werden

Abschließende Charakterisierung der Seele durch Verneinung rivalisierender Lehrmeinungen (u.a. gegen Buddhisten [Augenblicklichkeit], Advaita/Sāṅkhya [eine einzige Welt-Seele/untätiger Puruṣa]); knüpft an die Lehre aus Paṭala 5 an, wonach die befreite Seele Śiva-gleich wird.

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