Paṭala 13: śrīmahānirvāṇatantre sarvatantrottamottame sarvadharmanirṇayasāre śrīmadādyāsadāśivasaṃvāde vāstugrahayāgajalāśayādipratiṣṭhādevagṛhadānādikadevapratiṣṭhākathanaṃ nāma trayodaśollāsaḥ
13. Kapitel: Die Weihe von Bauplatz, Planeten, Gewässern, Häusern und Götterbildern
Quelle: Mahānirvāṇa-Tantra mit dem Kommentar des Hariharānanda Bhāratī, hg. Agama Anusandhana Samiti, Tantrik Texts Vol. XIII, Calcutta 1929 (archive.org, DLI 2015.326303, OCR-Scan). Inhalt: Auf Pārvatīs Frage nach der ikonographischen Gestalt der Mahākālī (V.1-13, mit allegorischer Deutung von Farbe, Augen, Gewand, Handgesten und Lotossitz als didaktische Zugeständnisse) folgt der eigentliche Gegenstand des Kapitels: die Weihe (pratiṣṭhā) von Bildnissen, Bauplätzen und Stiftungen. Zunächst werden Verdienst und Verfahren der Schenkung von Häusern, Brücken, Gärten, Wasserbecken und Reittier-Bildnissen an Gottheiten behandelt (V.14-42), dann ausführlich die Verehrung des Vāstu-Purusha (des Bauplatz-Geistes) mit Maṇḍala-Konstruktion, Dhyāna und Mantras (V.43-119), das Planetenopfer (graha-yajña) mit eigenem Yantra, den Dhyānas der neun Planeten und acht Raumhüter sowie Ananta und Brahmā (V.70-119), die Weihe von Brunnen und größeren Gewässern samt Schlangen-Orakel und Schlangenpfeiler (V.153-179), die vollständige Weihe eines Hauses mit dem klassischen Sechzehn-Ehrengaben-Ritus (V.180-244) und der Übergabe von Reittieren (Stier, Löwe, Garuḍa) an die jeweilige Gottheit (V.245-263), und schließlich, als Höhepunkt, die ausführliche Lebenseinsetzung (prāṇapratiṣṭhā) eines Götterbildnisses der Ādyā mit rituellem Bad, Buchstaben- und Element-Einsetzung (nyāsa) und den sechs Lebenszyklus-Weiheriten (Saṃskāra) (V.264-310); das Verfahren wird abschließend auf Durgā, andere Gestalten der Göttin, Maheśa und das Śiva-Liṅga übertragen. Die Kolophon-Zeile des Kapitels ist im Original stark entstellt; ihre deutsche und lateinische Fassung sind sinngemäße Rekonstruktionen [?] nach den im Kapitel behandelten Themen. Die OCR-Qualität dieses Kapitels ist ungewöhnlich schlecht – schlechter als in den meisten Nachbarkapiteln –, besonders in den technischen Passagen zu Maṇḍala-Geometrie, Mantra-Silben (v.a. V.103-119, wo Anusvāra/Visarga-Zeichen der Bīja-Silben häufig verloren oder entstellt sind) und Verszahlen; mehrfach sind einzelne Verse oder Verszeilen ganz verloren (klar erkennbare Lücken bei V.22/23, V.223-226, V.285-287 sowie V.36 und V.297, dort jeweils in den notes vermerkt). Zahlreiche Rekonstruktionen sind mit [?] gekennzeichnet; wo der Kommentar ein Wort oder eine Mantra-Silbe des Wurzeltexts wörtlich zitiert, wurde dies zur Lesungsklärung herangezogen und in den notes vermerkt.
Nachdem so der Gott der Götter, Maheśa, gesprochen hatte – [er,] das alleinige Same [der Erlösung?] der Welten [?] –, sprach Pārvatī, die Mutter der drei Welten, deren Herz einzig der Reinigung derer gilt, die von den Makeln des Kali[-Zeitalters] befallen sind, voll Hingabe. (1)
Die Göttin sprach:
Wie ist die Form der Mahākālī zu bestimmen, die der ursprünglichen Kraft (ādiśakti) aus dem großen Mutterschoß (mahāyoni) entstammt, von großem Glanz, subtiler als das Subtilste? (2) Form gehört [nur] den Wirkungen der Urnatur (prakṛti); sie selbst aber ist unmittelbar die höchste, höchste [Wirklichkeit]. Diesen meinen Zweifel, o Gott, mögest du eingehend zerschneiden. (3)
Vers 1 (Einleitungsstrophe in unregelmäßigem, nicht-anuṣṭubh Metrum) ist im OCR stark entstellt; die zweite Zeile ("jagatāṃ mokṣaikabījam") ist Konjektur [?] für das unleserliche "...si khagamokṣaikabījam...". Die dritte Zeile (kalimalakalitānāṃ pāvanaikāntacittā) ist durch den Kommentar, der sie wörtlich zitiert, gesichert. Ab Vers 2 wieder regulärer Anuṣṭubh. "mahāyoni" erklärt der Kommentar als Sitz des Mahat-Tattva.
Śrī Sadāśiva sprach:
Den Verehrern zunutze wurde vordem gesagt, o Liebe: entsprechend Eigenschaft (guṇa) und Wirken (kriyā) ist die Form der Göttin ausgestaltet – [sie ist also nicht ihre wahre Gestalt, sondern eine Zugeständnisform für die Verehrung]. (4) So wie die Farbe Weiß, Gelb und dergleichen im Schwarz aufgeht, so gehen zur Zeit der Weltauflösung alle Wesen in Kālī ein. (5) Deshalb ist der Farbton der zeitlosen (kāla-śakti), eigenschaftslosen, gestaltlosen [Göttin], die den nach Erlösung Strebenden zuträglich ist, als Schwarz bestimmt. (6) Weil sie, die Ewige, die Zeit-Gestaltige, die Unvergängliche, dem Śiva Wesenseine, unsterblich ist, ist ihr das Zeichen der drei Augen zugeschrieben. (7) Weil sie durch Mond, Sonne und Feuer beständig die ganze zeitliche Welt hervorbringt (bzw. lenkt), sind ihr deshalb drei Augen zugedacht. (8)
Verse 4-8: Begründung der ikonographischen Merkmale (Farbe, drei Augen) der Kālī-Gestalt als didaktische, nicht wesenhafte Zuschreibung. Einzelne Wortformen (z.B. "kālikaṃ" Vers 8) unsicher [?].
Weil sie alle Wesen verschlingt, vom Zahn der Zeit zermalmt, ist eben jene [Menge des] Blutes [aller Wesen] als ihr [rotes] Gewand bezeichnet. (9) Immer wieder Lebewesen aus Gefahr zu retten und sie zu ihren jeweiligen Aufgaben anzutreiben – das ist als [ihr Gestus der] Gabe (vara) und der Furchtlosigkeit (abhaya) erklärt. (10) Da sie die von ihr hervorgebrachten Welten stützend erhält, deshalb, o Gute, heißt es, sie throne auf einem roten Lotus. (11) Die aus reinem Bewusstsein bestehende Göttin, die Zeugin von allem, trinkt den Rauschtrank der Verblendung [Māyā] und schaut dem in der zeitlichen [Welt] spielenden Kāla [Śiva] zu. (12) So sind, den Eigenschaften [der Verehrer] entsprechend, mannigfaltige Gestalten zum Nutzen der Andächtigen von geringem Verstand ersonnen worden. (13)
Verse 9-13 deuten die einzelnen Ikonographie-Merkmale der Kālī (rotes Gewand/Blut, Varada- und Abhaya-Geste, Lotussitz, Rauschtrank, Zeuge-Sein) allegorisch; Vers 13 fasst zusammen, dass alle Bildgestalten pädagogische Zugeständnisse sind. Vers 9 ("vāsorūpeṇa") textkritisch unsicher [?].
Die Göttin sprach:
Gemäß der Meditationsform (dhyāna), die von Kālī zur Errettung des Lebens gelehrt wurde – wenn ein Sādhaka danach ein Bildnis anfertigt, sei es aus Lehm, aus Stein (14) oder auch aus Holz, es mit Kleidern und Schmuck versieht (15) und dort die Herrin der Götter aufstellt: welche Frucht entsteht ihm daraus? Nach welchem Verfahren soll ihre Weihe (pratiṣṭhā), o Herr, vollzogen werden? Möge sie mir aus Gnade im Einzelnen dargelegt werden. (16) Ebenso wurde die Weihe von Wasserbecken, Brunnen, Häusern und Götterbildern vordem nur angedeutet, nicht im Einzelnen ausgeführt. (17) Auch dieses Verfahren möchte ich hören; möge es, o höchster Herrscher, aus Gnade dargelegt werden, wenn es dir gefällt. (18)
Verse 14/15 im OCR durch Zeilenumbruch zerrissen; Wortlaut (dāru-mayī, "aus Holz") nach Sinn und Metrum ergänzt [?]. Ab hier beginnt das Hauptthema des Kapitels: die Weihe (pratiṣṭhā) von Bildnissen, Bauplätzen, Brunnen, Häusern usw.
Śrī Sadāśiva sprach:
Dies ist das geheime, höchste Prinzip, wonach du, o Höchste Herrin, gefragt hast; ich sage es dir aus Liebe – höre mit gesammeltem Sinn. (19) Zweifach sind die Menschen auf Erden: solche mit Wunsch (sakāma) und solche ohne Wunsch (niṣkāma). Der Wunschlosen Ziel ist die Erlösung (mokṣa), der Wunschbehafteten Frucht wird [ihnen entsprechend] genannt. (20) Wer, o Liebe, ein Gelübde (vrata) [einhält oder] überschreitet und [danach eine Weihe] vollzieht, erlangt jene Welt und auch die daraus entstehenden Genüsse. (21) Höre – ich will [dir nun] von [der Frucht der Gabe von] Fahne und Reittier [berichten]: welche Frucht ein Mann erlangt, der einen Tempel errichtet, sei es einem Gott gewidmet, sei es zur Erfüllung eines Wunsches [gebaut]. (22-23)
Vers 22/23 im OCR fast vollständig zerstört (nur Wortfetzen "...dhvajavāhanasaṃyutam...mandiraṃ devam uddiśya kāmam uddiśya vā naraḥ..." lesbar); Ergänzungen in eckigen Klammern sind Konjektur nach Sinnzusammenhang [?] und daher als ein Doppelvers zusammengefasst. Der Kommentar bestätigt nur die Wortglossen "pratibimba" = "pratimā" (Bildnis, zu V.22) und "niśāmaya" = "śṛṇu" (höre!, zu V.23).
Wer, o höchste Herrin, ein Haus aus Gras und dergleichen [einem Gott] gibt, der wohnt für tausend Koṭi (zehn Millionen) Jahre im Götterhaus. (24) Bei der Gabe eines Hauses aus Backstein aber ist die Frucht hundertfach [größer als jene], danach zehntausendfach das Verdienst durch die Gabe eines steinernen Hauses. (25) Wer Brücke oder Steg stiftet, sieht in [ewiger] Sicherheit die Welt des Yama nicht [d.h. entgeht dem Totenreich]; er erlangt langes Glück und ergötzt sich mit Wohlgesinnten. (26) Wer einen Baumgarten stiftet, gelangt auf himmlischem Wagen dorthin, wohnt unter Scharen von Wunschbäumen in einer göttlichen Wohnstatt und genießt die entzückenden Genüsse, die immer sein Geist begehrt. (27) Die zur Freude aller Wesen ein Wasserbecken stiften, gelangen, von Sünde befreit, in die makellose Brahma-Welt und wohnen dort hundert Jahre lang – entsprechend [der Menge] der Wassertropfen [im Becken]. (28)
Verse 24-28: Verdienste (puṇya) für Stiftungen von Häusern (aus Gras, Backstein, Stein), Brücken/Stegen, Gärten und Wasserbecken für Götter. Vers 26 "abhaye" unsicher [?] (vielleicht "abhayaṃ", "Sicherheit gebend").
Wer, o Göttin, ein der Gottheit wohlgefälliges Reittier (vāhana) schenkt, wird von ihm beständig beschützt und weilt lange in jener [seiner] Welt. (29) Wird ein Reittier aus Lehm geschenkt, so entsteht auf Erden [eine bestimmte] Frucht; ein hölzernes bringt das Zehnfache davon, ein steinernes zehnmal mehr als jenes. (30) Ein aus Bronze, Bell-Metall, Kupfer und dergleichen gefertigtes Reittier der Gottheit bringt dem Geber, [wenn] geschenkt, der Reihe nach hundertfach höhere Frucht. (31) Einen großen Löwen soll man im Tempel der Göttin, einen Stier im Hause Śaṅkaras, einen Garuḍa im Haus Keśavas (Viṣṇus) stiften – so der beste der Sādhakas. (32) Mit scharfen Fangzähnen, furchterregendem Maul, von einer Mähne geschmückten Nacken, vierfüßig mit diamantharten Krallen – so wird der große Löwe beschrieben. (33) Mit Horn als Waffe, stämmigem Leib, vierfüßig, mit schwarzen Hufen, breitschultrig, schwarzschwänzig, dunkelschultrig – so gilt der Stier. (34) Garuḍa, der gefiederte [Vogelfürst], mit Menschengesicht, langer Nase, Füßen bald zusammengezogen, bald gespreizt, mit Flügeln versehen, die Hände zum Añjali gefaltet [dargestellt]. (35)
Verse 29-35: Verdienst der Stiftung von Vāhana-Bildnissen (Reittieren) nach Material, und deren ikonographische Beschreibung (Löwe für die Göttin, Stier für Śiva, Garuḍa für Viṣṇu). Einzelne Materialbezeichnungen (V.30 "mṛnmaye", OCR "gṛaṇmaye") konjiziert [?].
[dhvajadaṇḍapradāne tu deva-prītir bhavec] chataṃ samāḥ ||36||
sudṛḍho vakradoṣarahitaḥ saralaḥ śubhadarśanaḥ | veṣṭito ratnavastreṇa koṭau [agrabhāge] cakrasamanvitaḥ ||37||
patākā tatra saṃyojyā tattadvāhanacihnitā | pṛthumūlā sūkṣmāgrā divyavastravinirmitā | śobhamānā dhvajāgre yā patākā sā prakīrtitā ||38||
vāsobhūṣaṇaparyaṅkayānasiṃhāsanāni ca | pānaprāśanatāmbūlabhājanāni patadgraham ||39||
maṇimuktāpravālādiratnāny ātmapriyaṃ ca yat | yo dadyād devam uddiśya śraddhābhaktisamanvitaḥ | sa tallokaṃ samāsādya tattatkoṭiguṇaṃ labhet ||40||
kāmināṃ phalam ity uktaṃ kṣayiṣṇu svapnarājyavat | niṣkāmānāṃ tu nirvāṇaṃ punarāvṛttivarjitam ||41||
jalāśayagṛhārāmasetusaṅkramadāyinām | devatānāṃ pratiṣṭhāyāṃ vāstudevyaṃ prapūjayet ||42||
[Durch die Gabe einer Flaggenstange entsteht dem Geber die Zuneigung der Gottheit für] hundert Jahre. (36) Fest, ohne den Fehler der Krümmung, gerade, von schönem Aussehen, mit einem juwelenbesetzten Tuch umwickelt, an der Spitze mit einer Scheibe (cakra) versehen [– so soll die Flaggenstange sein]. (37) Eine mit dem jeweiligen Reittier-Wahrzeichen [der Gottheit] versehene Fahne ist dort anzubringen: unten breit, an der Spitze fein, aus kostbarem Tuch gefertigt, an der Spitze der Fahnenstange leuchtend – das heißt Fahne (patākā). (38) [Ebenso schenke man] Gewänder, Schmuck, Liegen, Fahrzeuge, Throne sowie Gefäße für Trank, Speise und Betel und einen Spucknapf. (39) Wer Juwelen, Perlen, Korallen und dergleichen Kostbarkeiten, auch was ihm selbst lieb ist, einem Gott zugeeignet mit Glauben und Hingabe schenkt, gelangt in jene Welt und erlangt millionenfachen [Lohn]. (40) Dies ist die Frucht für die Wunschbehafteten genannt – vergänglich wie ein Traumkönigreich; für die Wunschlosen aber [ist die Frucht] die Erlösung (nirvāṇa), frei von Wiederkehr. (41) Bei der Weihe (pratiṣṭhā) von Gottheiten, [die man durch] Wasserbecken, Häuser, Gärten, Brücken und Stege stiftet, soll man die Vāstu-Gottheit [zuvor] verehren. (42)
Vers 36 im Original fast völlig zerstört, nur das Kommentarfragment "...dena deva-prītiḥ [bhavati] śataṃ samāḥ" ("dadurch [entsteht] Götterzuneigung für hundert Jahre") ist lesbar; der volle Wortlaut in eckigen Klammern ist Konjektur [?] nach dem Muster der Nachbarverse (Thema: Schenkung einer Fahnenstange). Vers 42 leitet zum Thema der Vāstu-Verehrung über, das den Rest des Kapitels bestimmt.
Ein Mensch, der Werke verrichtet, ohne den Vāstu[-Geist] verehrt zu haben – gegen ihn wird der Vāstu[-Geist] samt seiner Gefolgschaft ein Hindernis wirken. (43) Mit Kapittha-fruchtartigen [hervortretenden] Augen, falbem Haar, furchterregend, rotäugig, hohläugig, hängeohrig, langbeinig, dickbäuchig, (44) pferdemäulig, krähenhalsig, diamantarmig, [dämonentötend oder dämonengleich] endend – dies sind die Gefolgsleute (parikara) des Vāstu, die mit Sorgfalt zu verehren sind. (45) Höre, ich will das Maṇḍala beschreiben, worin man den Vāstu[-Geist] verehrt. (46) Auf einer Altarplatte oder auf ebenem Grund, mit den schriftgemäßen [Stoffen] beschmiert, zwischen [den Richtungen] Vāyavya (NW) und Īśāna (NO), im Maß von einer Elle (hasta), (47) soll man nach der Schnurmethode eine Linie ziehen und ebenso eine weitere von Īśāna bis Agni (SO) anlegen; (48) [eine weitere] von Agni bis Nairṛta (SW), [und wieder eine] von Nairṛta bis Vāyu (NW): hat man [so] die Linien gezogen, zeichne man ein einziges viereckiges Maṇḍala. (49)
Verse 43-49: Einleitung zur Vāstu-Verehrung – die dämonischen Gefolgsleute (parikara) des Vāstu-Purusha und Beginn der Maṇḍala-Konstruktion (Verbindungslinien zwischen den vier Zwischenrichtungen ergeben ein Viereck). Einzelne Namen in V.44/45 (Kapittha-Frucht als Augenvergleich, "vetālāntakaḥ") unsicher rekonstruiert [?].
Nachdem man die Diagonalschnur gespannt hat, teile man jenes [Viereck] vierfach, so dass dort, o Göttin, vier 'Fischschwänze' (matsyapuccha) entstehen. (50) Sodann, die Basis des Schwanzes teilend, ziehe der Kundige zwei [weitere] Linien: von Varuṇa (W) bis Vāsava/Indra (O) und von Kubera (N) bis Yama (S). (51) Dann lege man auch in den vier mit Eck-Linien versehenen Winkelfeldern nach der Diagonalmethode (karṇākarṇi) vier [weitere] Linien an. (52) So entstehen nach diesem festgelegten Verfahren sechzehn Felder (koṣṭha); man gestalte jenes vortreffliche [Maṇḍala] mit fünffarbigem Pulver. (53) In den vier mittleren Feldern gestalte man einen anmutigen Lotus, vierblättrig, mit gelb-rotem Fruchtboden und roten Staubfäden. (54)
Verse 50-54: Geometrische Konstruktion des Vāstu-Maṇḍalas mit sechzehn Feldern (Fischschwanz-Methode) und einem vierblättrigen Lotus in der Mitte. Fachbegriffe der Geometrie (koṇasūtra, karṇākarṇi) sind technische Ausdrücke der Maṇḍala-Konstruktion.
[Für die Feldzwischenräume] setze man die gelben [Farben] fest, und die Verbindungsstellen des Lotos [fülle man] mit [entsprechenden] Farben. (55) Beginnend beim Śiva-Feld fülle man die zwölf [übrigen] Felder der Reihe nach mit den vier Farben Weiß, Schwarz, Gelb und Rot. (56) Im Rechtssinn (dakṣiṇāvarta) geschehe das Füllen der Felder, o Liebe; im Linkssinn (vāmāvarta) vollziehe man darin die Verehrung der Gottheiten. (57) In jenen zwölf Feldern [verehre man] Kapilāsya und die übrigen Dānava[-Wächter]. (58) Nach der für den Kuṇḍa (Feuergrube) vorgeschriebenen Regel die Feuerweihe vollziehend, und nach Vermögen Opferspenden darbringend, vollende man das Vāstu-Opfer. (59) So wurde dir, o Göttin, die glückverheißende Vāstu-Verehrung dargelegt; wer immer sie vollzieht, dem widerfährt kein Vāstu-Hindernis. (60)
Vers 55 im Original nahezu unlesbar (nur "lavaṇāni ... pītāni kalpayet ... padasandhisthānāni varṇakaiḥ" erkennbar); Rekonstruktion sinngemäß nach dem Kontext der Feldfärbung [?], sehr unsicher. Vers 58 Anfang ebenfalls unsicher [?]; Sinn nach dem Kommentar gesichert: Verehrung von Kapilāsya und anderen dämonischen Wächtern in den zwölf Randfeldern des Maṇḍalas.
Die Göttin sprach:
Das Maṇḍala des Vāstu wurde dargelegt, auch das Verfahren seiner Verehrung; die Meditationsform (dhyāna) aber wurde nicht genannt, o Herr – offenbare sie nun. (61)
Śrī Sadāśiva sprach:
Ich spreche die Meditationsform, o große Herrin; höre vom Wächter des Vāstu (vāstu-rakṣas), durch dessen Erinnerung alle Nöte sogleich vergehen. (62) Vierarmig, von großem Leib, das Haupt mit Jaṭā (Asketenlocken) geschmückt, dreiäugig, mit furchterregendem Antlitz, geschmückt mit Halskette und Ohrringen, (63) hängbäuchig, langohrig, behaart, gelbgewandet, in den Händen Keule, Dreizack, Axt und Totenschädelstab (khaṭvāṅga) tragend, (64) Schwert und Schild führend, ein Held, umgeben von Kapilāsya und den anderen [Gefolgsleuten], der Vernichter der Feinde, an Glanz der aufgehenden Sonne gleich – (65) so meditiere man über den Herrn des Vāstu, sitzend auf Schildkröte und Lotos als Sitz, [zur Abwehr] von Seuchengefahr, Krankheitsgefahr und ebenso der Gefahr durch Ḍākinīs und dergleichen, (66) bei durch böse Vorzeichen verursachtem Unheil und auch bei Gefahr durch Tiger oder Unholde: so meditierend, verehre man Vāstu samt seinem Gefolge. (67) Durch Opferung von Sesam, Ghee und Milchreis erlangt man vollständige Befriedung; so ist, wie Vāstu bei [diesen] Riten zu verehren ist, dargelegt, o Tugendreiche. (68) Ebenso sind auch die Planeten (graha) zusammen mit den Hütern der Richtungen (dikpati) zu verehren, [ferner] Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Vāṇī (Sarasvatī), Lakṣmī [und] Śaṅkarī [Pārvatī]. (69)
Verse 61-69: Devi erbittet die Meditationsform (dhyāna) des Vāstu-Wächters; Sadāśiva beschreibt dessen furchterregende Gestalt und die Anlässe seiner Anrufung (Seuchen, Krankheit, Dāmonengefahr), dann Übergang zur Aufzählung weiterer mitzuverehrender Gottheiten (Planeten, Raumhüter u.a.). Vers 69 Götterliste teilweise unsicher rekonstruiert [?].
Die Muttergöttinnen (mātṛ) samt Gaṇeśa sind zu verehren, ebenso die Vasus, [und] die Ahnen (pitṛ), damit sie zufrieden seien bei diesen Riten, o Kālikā. (70) Sonst würde ihm bei jedem Schritt ein Hindernis erwachsen; darum, o große Herrin, [verehre man alle] mit Sorgfalt bei den genannten Weiheriten. (71) Zur Zufriedenstellung der Ahnen vollziehe man das Ābhyudayika-Śrāddha (Ahnenopfer zum Wohlergehen); [nun] will ich das Planetenopfer (graha-yajña) darlegen, das vollständige Befriedung bewirkt. (72) Worin die Planeten, zusammen mit Indra [und den anderen Raumhütern] verehrt, das Gewünschte gewähren: man zeichne dafür ein Diagramm (yantra) mit Dreiecksfeldern und umgebe es mit zwei Kreisen. (73) Man gestalte außerhalb davon acht [Lotos-]Blätter und errichte eine anmutige Umwallung (bhūpura) mit vier Toren. (74) Zwischen Vāsava/Indra (O) und Īśāna (NO), außerhalb der Umwallung, gestalte man einen Kreis von der Größe einer Spanne (prādeśa). (75) Ebenso gestalte man einen weiteren zwischen Rakṣas/Nairṛta (SW) und Varuṇa (W). (76)
Verse 70-76: Übergang zum Ahnenopfer (Śrāddha) und Beginn der Beschreibung des Planeten-Yantras (Konstruktion von Dreiecken, Doppelkreis, Lotosblättern und vierfach durchtorter Umwallung, mit zwei Zusatzkreisen an den Zwischenrichtungen).
Mit den Farben der neun Planeten fülle man die neun Dreiecksfelder: die beiden Seiten des mittleren Dreiecks, zur Linken und zur Rechten, (77) seien weiß und gelb gestaltet, der rückwärtige Teil hingegen nicht-weiß [schwarz]; mit den Farben der acht Raumhüter (dikpati) fülle man die acht [Lotos-]Blätter. (78) Mit weißem, rotem und schwarzem Pulver gestalte man davor die Umwallung; davor, außen liegend, [zeichne man] zwei Kreise, o Göttin, von der Größe einer Spanne, (79) die man, der Reihe nach oben und unten, rot und weiß gestalte; die Verbindungsstellen des Diagramms (yantra) färbe der Kundige nach eigenem Ermessen. (80) In welchem Feld welcher Planet zu verehren ist, auf welchem Blatt welcher Raumhüter, und welche [Wesen] an welchem Tor stehen – höre dies nun. (81) Im mittleren Dreieck verehre man Sūrya (die Sonne); an den beiden Seiten Aruṇa [und] Śikhā [seine Begleiter]; dahinter die beiden 'Gewaltigen' und den Stab – [dies] verehre man vom Strahlenbekränzten [der Sonne]. (82) In der Nordost-Ecke, im Osten, verehre man den Mond (Rajanīkara); im Südosten den Mars (Maṅgala), im Süden(?) Merkur (Budha), in der Südwest-Ecke [wiederum einen Planeten]. (83) Im Westen verehre man Jupiter (Bṛhaspati) und [im Nordwesten] den Lehrer der Daityas (Śukra/Venus); Kubera (Dhaneśa) aber [im Norden, im Nordosten Saturn] der Reihe nach; man verehre Rāhu [und] Ketu, den Mond, und ringsum die Scharen der Sterne. (84)
Verse 77-84: Farbgebung des Planeten-Yantras und Zuordnung der neun Planeten (Navagraha), acht Raumhüter (Dikpati) und Torwächter zu den einzelnen Feldern. Die genaue Zuordnung ist wegen starker OCR-Entstellung (insbesondere V.82-84) an mehreren Stellen unsicher [?]; die Grundstruktur (neun Planeten im Zentrum, acht Raumhüter auf den Blättern) ist jedoch durch den Kommentar gesichert.
Sūrya ist rot, der Mond hell/weiß, Mars von rötlicher Gestalt; Budha (Merkur) ist blass, Jīva/Guru (Jupiter) gelb, Śukra (Venus) weiß, Śani (Saturn) schwarz; Rāhu und Ketu sind von bunter Farbe – so sind die Farben der Planeten überliefert. (85) Man meditiere über Ravi (die Sonne) als vierarmig, mit zwei Lotosblüten sowie der Gabe- und der Furchtlosigkeitsgeste; man denke sich Śaśin (den Mond) mit lotosgleichen Händen, die vom Gabe-Gestus gekennzeichnet sind. (86) [Man meditiere über] Kuja (Mars) als leicht buckligen Leib, in beiden Händen einen Stab haltend; man meditiere über den Sohn des Mondes (Budha/Merkur) als Knaben, mit über der Stirn flatternden Locken. (87) Man meditiere über Guru (Jupiter), mit heiligem Opferfaden versehen, eine Gebetsschnur (akṣamālā) in der Hand haltend; ebenso auch über den Lehrer der Daityas (Śukra/Venus), und über Śanaiścara (Saturn) als einäugig und lahm. (88)
Verse 85-88: Farben und Meditationsgestalten (dhyāna) der neun Planeten. Einzelheiten der Attribute in V.85/88 (z.B. Guru = "śvetaḥ"?) sind wegen der OCR-Entstellung nicht in jedem Detail sicher [?], die Gesamtsystematik (klassische Navagraha-Ikonographie) ist jedoch eindeutig.
Rāhu und Ketu aber, die verhassten (dviṣṭau), von grausamem Wirken [und rauchfarben, meditiere man] – [damit ist die Betrachtung der Planeten] verehrt und vollzogen. (89) Man verehre Indra, den Tausendäugigen, in gelbem Seidengewand, den Donnerkeil (vajra) in Hand, von gelbem Glanz, auf dem [Elefanten] Airāvata thronend. (90) [Man meditiere über] Agni (Vahni), auf einer Ziege reitend, den Speer (śakti) in der Hand, den Feueresser (hutāśana). (91) Man meditiere über Kāla [Yama], auf einem Büffel sitzend, stabtragend, von schwarzer Gestalt; und über Nirṛti, das Schwert in der Hand, dunkelfarben, auf einem Pferd reitend. (92) Man meditiere über Varuṇa, auf einem Makara (Wasserungeheuer) reitend, die Schlinge (pāśa) in der Hand, von weißem Glanz; und über Vāyu, auf einer Gazelle reitend, mit Fahne und Elefantenhaken als Waffen. (93) [Man meditiere über] Kubera, goldfarben, auf einem juwelenbesetzten Thron sitzend, gepriesen von allen Scharen der Yakṣas, mit lotosgleichen Händen, [die] Schlinge und Haken [halten]. (94) [Man meditiere über] Īśāna, auf einem Stier reitend, den Dreizack tragend, in ein Tigerfell gehüllt, von der Ausstrahlung des vollen Mondes. (95)
Vers 89 (Abschluss des Planetenkapitels mit Rāhu/Ketu) im Original stark zerstört, Rekonstruktion unsicher [?]. Verse 90-95: Meditationsformen (dhyāna) der acht Raumhüter (Aṣṭadikpāla) Indra, Agni, Yama, Nirṛti, Varuṇa, Vāyu, Kubera und Īśāna – die Zuordnung ist durch die klassische Ikonographie gesichert, einzelne Attribute (V.91-93) sind wegen OCR-Schäden im Wortlaut konjiziert [?].
[evaṃ] kramād dhyātvā pūjayitvā pure dve vṛtte ūrdhvādhaḥsthite [maṇḍale] brahmānantau [dikpatī] kramato'rcyau pūjanīyau | tato dvāradevatā arcyāḥ ||96||
ugro bhīmaḥ pracaṇḍaś ca pūrvadvārasthāḥ prakīrtitāḥ | jayantaḥ kṣetrapālaś ca nakulo raktaśirāḥ | yāmye pathi ca vṛkāś cānandavijayāḥ ||97||
triśirāḥ [bhīmavaktraś ca] bhīmanādau mahodaraḥ | uttaradvārapāś caite sarve śastrāstrapāṇayaḥ ||98||
śrūyatāṃ brahmaṇo dhyānam anantasyāpi suvrate ||99||
raktotpalanibho brahmā caturāsyaś caturbhujaḥ | haṃsārūḍho varābhītimālāpustakapāṇikaḥ ||100||
himakundenduddhavalaḥ sahasrākṣaḥ sahasrapāt | sahasrapāṇivadano dhyeyo'nantaḥ surāsuraiḥ ||101||
dhyānaṃ pūjākramaś cāpi yantraṃ ca kathitaṃ priye | vāstvādikramato hy eṣāṃ mantrān api śṛṇu priye ||102||
Nachdem man so der Reihe nach [die acht Raumhüter] meditiert und verehrt hat, sind in den beiden oben und unten gelegenen Kreisen der [Diagramm-]Stadt Brahmā und Ananta der Reihe nach zu verehren; sodann sind die Türhüter-Gottheiten zu verehren. (96) Ugra, Bhīma und Pracaṇḍa gelten als am Osttor stehend; Jayanta, Kṣetrapāla und Nakula mit rotem Haupt [am Südtor(?)]; auf dem südlichen Pfad aber Wölfe und [die Wächter] Ānanda [und] Vijaya [am Westtor]. (97) Der Dreiköpfige, die beiden Furchtbar-Brüllenden und Mahodara – diese alle sind Wächter des Nordtors, allesamt mit Waffen und Geschossen in Händen. (98) Höre nun, o Tugendreiche, auch die Meditationsform Brahmās und Anantas. (99) Brahmā, einer roten Lotosblüte gleich, vierantlitzig, vierarmig, auf einer Gans reitend, mit Händen [in den Gesten] der Gabe und der Furchtlosigkeit sowie [haltend] Gebetsschnur und Buch. (100) Weiß wie Schnee, Jasmin und Mond, tausendäugig, tausendfüßig, tausendhändig und tausendantlitzig – so ist Ananta von Göttern und Dämonen zu meditieren. (101) Die Meditationsform, die Reihenfolge der Verehrung sowie das Diagramm (yantra) sind dir dargelegt, o Liebe; höre nun auch, der Reihe nach beginnend mit Vāstu, deren Mantras, o Liebe. (102)
Verse 96-102: Verehrung von Brahmā und Ananta (Śeṣa) als zusätzliche Raumhüter (Zenit/Nadir) sowie der Türwächter-Gottheiten an den vier Toren des Yantras; anschließend deren Meditationsformen. Die Namen der einzelnen Türwächter (V.97/98) sind wegen starker OCR-Entstellung streckenweise unsicher [?]; die Grundordnung (drei Wächter je Tor) ist jedoch aus dem Kommentar ersichtlich.
Der Buchstabe KṢA, [verbunden mit dem] Havyavāha (dem 'R', dem Feuer[-Laut]), versehen mit den sechs langen Vokalen und geschmückt mit Nāda und Bindu (dem Anusvāra) [ergibt] den sechssilbigen Vāstu-Mantra. (103) Man spreche den Praṇava (OṂ), den Māyā-Bīja (HRĪṂ), [das Wort] 'tīgmaraśmaye' [dem Scharfstrahligen, der Sonne] und 'ārogyadam' [den Gesundheit-Gebenden]; dann, mit Vahnijā (SVĀHĀ) versehen, ist der Sonnen-Mantra [OṂ HRĪṂ TĪGMARAŚMAYE ĀROGYADAṂ SVĀHĀ] gewonnen. (104) [Man spreche] den Kāma-Bīja, den Māyā-Bīja und den Vāṇī-Bīja, dann das Wort 'amṛtakara' [Nektarspender], 'amṛtaṃ srāvaya srāvaya' [Nektar lass fließen, lass fließen] – dies gilt als der Mond-Mantra. (105) AIṂ HRĀṂ HRĪṂ, vernichte, vernichte alle aus [meinem] Wege Bezeichneten [Übel] – mit SVĀHĀ endend, so ist der Mars-Mantra (Maṅgala) verkündet. (106) Nachdem man das Wort 'saumya' [dem Sanften, dem Sohn des Mondes] ausgesprochen hat, spreche man 'erfülle alle Wünsche', endend mit dem Feuer-Wort (SVĀHĀ) – dies ist der Mantra für den Mondsohn [Merkur/Budha]. (107) Von der Praṇava-Silbe eingefasst die [Vāṇī-]Silbe, dann das Wort für den Lehrer der Götter, [dann] 'gewähre, gewähre das Erwünschte' – so ist der SVĀHĀ-Mantra des Bṛhaspati [Jupiter]. (108)
Verse 103-108: Anleitungen zur Bildung der Mantras von Vāstu, Sonne, Mond, Mars, Merkur und Jupiter durch Kombination von Bīja-Silben (Keimsilben) mit Anrede-Worten. Die genauen Bīja-Silben sind im Original als kryptische Codeworte (tāra=OṂ, māyā=HRĪṂ, vahnijā=SVĀHĀ usw.) gegeben; ihre Auflösung folgt hier probeweise dem Kommentar, der die vollen Mantra-Wortlaute stellenweise ausschreibt – da dies eine reine Lesehilfe für die im Wurzeltext verschlüsselten Silben ist, keine inhaltliche Deutung, wird sie nach der Aufgabenstellung vermerkt; die genaue Diakritik (Anusvāra/Visarga) bleibt an mehreren Stellen unsicher [?].
ŚĀṂ RĪṂ ŚŪṂ DHAUṂ RAUṂ SAUḤ – so ist der Venus-Mantra (Śukra) verkündet. (109) HAUṂ HĀṂ HRĪṂ HRĪṂ, zerstreue, zerstreue alle Feinde! Dann 'Verehrung dem Sohn des Mārtaṇḍa [der Sonne]' – so lautet der Mantra des Śanaiścara [Saturn]. (110) RAUṂ HAUṂ HRAUṂ HRĪṂ, o Feind des Mondes, vernichte, vernichte [meine] Feinde! Verehrung dem Rāhu – so wird der Mantra Rāhus überliefert. (111) [...] dem Ketu [...] SVĀHĀ – so ist der Mantra des Ketu verkündet. (112) RAM, ŚAM, STRAṂ, VAM, YAM, KṢAM, HAUṂ, BRĪṂ – der Reihe nach sind [so] die [zehn] Mantras der Raumhüter von Indra bis Ananta überliefert. (113) Für die übrigen Gefolgsleute (parivāra) gelten [ihre eigenen] Namen als Mantra; dies ist die von Śiva gelehrte Regel für den Verehrungs-Mantra. (114) In einem mit 'namaḥ' endenden Mantra soll der Kundige, o Herrin der Götter, kein [weiteres] 'namaḥ' hinzufügen; ebenso soll man in einem mit 'svāhā' endenden Mantra die Feuer-Silbe (Svāhā) nicht doppelt anfügen. (115)
Verse 109-115: Mantras für Venus, Saturn, Rāhu und Ketu, dann die (im Original nur teilweise lesbaren) Ein-Silben-Mantras der zehn Raumhüter (Indra bis Ananta) sowie eine Regel gegen doppelte Schluss-Silben. Vers 112 (Ketu-Mantra) im OCR fast vollständig zerstört [?]; die Bīja-Folge in Vers 113 ist unvollständig überliefert (nur neun statt zehn Silben lesbar) [?].
Den Planeten und anderen [Gottheiten] sind Blumen, Gewand und Schmuck entsprechend ihrer jeweiligen Farbe darzubringen; anders würde es ihnen nicht zur Freude gereichen. (116) Der Kundige, der das Feuer nach der für den Kuṇḍa (Feuergrube) vorgeschriebenen Regel errichtet, soll es, nachdem er es betrachtet und verehrt hat, mit Opferhölzern (samidh) bedienen. (117) Bei Friedensriten (śānti) und Gedeihensriten (puṣṭi) ist das Opferfeuer gabenspendend; bei Weiheriten (pratiṣṭhā) rotäugig; bei grausamen (aggressiven) Riten feindvernichtend. (118) Friedlich bei Gedeihensriten, o große Herrin, und ebenso auch bei grausamen Riten [in der jeweils passenden Gestalt] – wer das Verfahren richtig ausführt, erlangt das gewünschte Ziel. (119)
Verse 116-119 schließen den Abschnitt über Vāstu- und Planetenverehrung ab: Regel der farblich passenden Gaben, Feuerritual (homa) nach Kuṇḍa-Vorschrift, und die verschiedenen 'Erscheinungsweisen' des Opferfeuers je nach Ritualzweck (Frieden, Gedeihen, Weihe, aggressive Riten).
yathā pratiṣṭhākāryeṣu devārcā pitṛtarpaṇam | vāstuyāge grahāṇāṃ ca tad eva vidhīyate ||120||
yad ekasmin dine dvikaiḥ pratiṣṭhāyāgakarma ca | tantreṇa tatra devārcā pitṛśrāddhābhisaṃskriyāḥ ||121||
jalāśayagṛhārāmasetusaṅkramadāyinaḥ | vāhanāsanayānāni vāso'laṅkaraṇāni ca ||122||
pānārhaṇīyapātrāṇi deyavastūni yāny api | asaṃskṛtāni devāya na pradadyuḥ phalepsavaḥ ||123||
kāmye karmaṇi sarvatra budhaḥ saṅkalpam ācaret | vidhivākyānusāreṇa sampūrṇaśubhatāptaye ||124||
saṃskṛtābhyarcitaṃ dravyaṃ nāmoccāraṇapūrvakam | sampradānābhidhāṃ coktvā dattvā samyak phalaṃ labhet ||125||
jalāśayagṛhārāmasetusaṅkramadāyinām | kathyante prokṣaṇe mantrāḥ prayojyā brahmavidyayā ||126||
So wie bei Weiheriten (pratiṣṭhā) die Verehrung der Gottheit und die Ahnenspende (tarpaṇa) [zusammengehören], so ist ebendies auch beim Vāstu-Opfer und bei [dem Opfer für] die Planeten vorgeschrieben. (120) Wenn an einem Tage zugleich Weiheritus und Opferhandlung [stattfinden], dann werden dort nach [einem einzigen] Verfahren Gottesverehrung und die Vollzüge des Ahnen-Śrāddha [gemeinsam] vollzogen. (121) Für diejenigen, die Wasserbecken, Häuser, Gärten, Brücken und Stege stiften – [ebenso bei] Reittieren, Sitzen, Fahrzeugen, Gewändern und Schmuckstücken – (122) [gilt:] Trink- und Opfergefäße sowie alle sonstigen zu schenkenden Gegenstände sollen die nach [ritueller] Frucht Verlangenden nicht unkonsekriert der Gottheit darbringen. (123) Bei jeder wunschmotivierten Handlung soll der Kundige stets ein förmliches Gelübde (saṅkalpa) ablegen, gemäß der vorgeschriebenen Formel, um vollständiges Heil zu erlangen. (124) Nachdem er den geweihten und verehrten Gegenstand unter Nennung seines Namens [und] auch unter Nennung der Bezeichnung des Empfängers dargebracht hat, erlangt er die rechte Frucht. (125) Für diejenigen, die Wasserbecken, Häuser, Gärten, Brücken und Stege stiften, werden nun die beim Besprengungsritus (prokṣaṇa) zusammen mit der Brahma-Wissenschaft (Gāyatrī) zu verwendenden Mantras dargelegt. (126)
Verse 120-126: Verbindung von Weiheritus und Ahnenopfer, Regel der Konsekration aller Weihegaben durch Saṅkalpa und Namensnennung, Überleitung zu den Besprengungs-Mantras der einzelnen Stiftungsarten.
'O Grundlage des Lebens der Lebewesen, Lebenspenderin, o Wasser (Vāruṇa) – bei deiner Besprengung mögen die Wasser-, Land- und Luftbewohner gesättigt werden.' (127) 'O aus jungem Holz und dergleichen Entstandene, liebe Wohnstatt, dem Brahman teuer – dich besprenge ich mit Wasser; sei mir stets zur Freude.' (128) Bei einem aus Backstein und dergleichen entstandenen [Haus] ist [im selben Spruch] 'aus Backstein entstanden' zu sagen [statt 'aus Holz entstanden']. (129) 'Durch Früchte, Blätter, Zweige und Schatten, o liebe Sträucher – gewährt mir alle Wünsche, [die ihr nun] mit Wasser heiliger Furten besprengt seid.' (130) 'Du bist die Brücke über die Ozeane des Daseins(?), den Wanderern lieb; von mir nun besprengt, sei die Geberin der verheißenen Frucht.' (131) 'O Steg (saṅkrama), dich besprenge ich; so wie du hier den Menschen das Hinüberkommen gewährst, so möge mir das Hinüberkommen zum Himmel gewährt werden.' (132) Der Spruch, der eben für die Besprengung eines Gartens genannt wurde, o Liebe, eben dieser ist von den Weisen auch bei der Weihe eines [einzelnen] Baumes zu verwenden. (133)
Verse 127-133: Die Besprengungs-Mantras (prokṣaṇa) für Wasserbecken, Holzhaus, Backsteinhaus, Garten, Brücke und Steg; Vers 133 überträgt den Garten-Spruch auch auf die Weihe eines einzelnen Baumes. Die Mantras sind als direkte Anrede formuliert; einzelne Wörter (z.B. V.131 "bhavasindhūnāṃ") sind wegen OCR-Schäden konjiziert [?].
Der Praṇava (OṂ), der Varuṇa-Laut (VAṂ) und die Waffen-Silbe (PHAṬ) – diese Dreiheit von Keimsilben soll man für die Besprengung eines beliebigen, nicht eigens genannten Gegenstandes verwenden. (134) Ist ein Reittier (vāhana) zum Baden geeignet, so bade man es mit der Brahma-Wissenschaft (Gāyatrī); andernfalls besprenge man es nur mit Wasser mittels der Fingerspitzen. (135) Nachdem man die Lebenseinsetzung (prāṇapratiṣṭhā) unter Nennung des jeweiligen Reittier-Namens vollzogen hat, ist das nun verehrte und geschmückte Reittier bereit, der Gottheit übergeben zu werden. (136) In einem Wasserbecken ist Varuṇa, der Herr der Wasserwesen, zu verehren; in einem Haus Prajāpati Brahmā; in einem Garten, auf einer Brücke und an einem Steg ist Viṣṇu zu verehren, der Beschützer der Welt, aller Zeuge, der Alldurchdringende. (137)
Die Göttin sprach:
Mannigfache Verfahren wurden für die genannten Riten dargelegt; [doch] die Reihenfolge, nach der ein Mensch die Handlung vollziehen soll, wurde nicht gezeigt. (138) Handlungen, die unter Verletzung der [rechten] Reihenfolge ausgeführt werden, tragen, selbst mit großer Mühe vollbracht, den von den Riten lebenden Menschen keine rechte Frucht ein. (139)
Verse 134-137 schließen den Abschnitt über Besprengungs-Mantras und Reittier-Weihe ab und ordnen jedem Stiftungstyp seine Schutzgottheit (Varuṇa, Brahmā, Viṣṇu) zu. Mit Vers 138 fragt die Göttin nach der richtigen Reihenfolge der Riten, was den folgenden Abschnitt einleitet.
Śrī Sadāśiva sprach:
Was gesagt wurde, o höchste Herrin, [wurde gesagt] von denen, die wie eine Mutter Wohltäter sind, zum höchsten Heile der Welten[bewohner], deren Sinn [noch] an [ritueller] Frucht hängt. (140) Die je einzelne Ausübung dieser genannten [Riten], beginnend mit der Reihenfolge des Vāstu-Opfers, möge nun, da sie dargelegt wird, beachtet werden, o Göttin. (141) Am Vortag [ist] geregelte Nahrung [einzuhalten]; am nächsten Morgen vollziehe man das Bad; nach Verrichtung der Vormittagsriten verehre man den Lehrer Nārāyaṇa. (142) Sodann, den eigenen Wunsch bekundend, in der vorgeschriebenen Kleidung, nachdem der Mantra-Kundige sein Gelübde (saṅkalpa) abgelegt hat, verehre er Gaṇeśa und die anderen. (143) Von der Farbe der Bandhūka-Blüte, dreiäugig, mit dem Antlitz des vortrefflichen Elefanten, mit einer Schlange als heiligem Opferfaden, in [seinen] Lotoshänden Schlinge, Diskus, Krummschwert und eine makellose Lotosblüte haltend, die Stirn vom Mond erhellt, den Leib im Gewand wie von Sonnenstrahlen erglänzend, mit mancherlei Schmuck versehen, auf rotem Lotos sitzend – verehret Gaṇapati! (144) Nachdem man so Gaṇeśvara meditiert und nach Vermögen verehrt hat, verehre man sodann Brahmā, Vāṇī (Sarasvatī), Viṣṇu [und] Lakṣmī. (145)
Vers 144 steht in einem abweichenden, kunstvollen Versmaß (Sragdharā) und ist – ungewöhnlich für diesen Abschnitt – vergleichsweise gut erhalten; er beschreibt die klassische Ikonographie Gaṇeśas. Vers 140 sprachlich unsicher, Sinn sinngemäß erschlossen [?].
Śiva, Durgā, die Planeten sowie die sechzehn Mütter (Mātṛkā) [verehrend], und auch einen Ghee-Strahl darbringend, vollziehe man [dann] den Ahnenritus (pitṛ-kriyā). (146) Sodann, nachdem man nach dem genannten Verfahren das Maṇḍala des Vāstu-Wächters errichtet hat, verehre man dort die Vāstu-Gottheit samt ihren Scharen. (147) Sodann, nachdem man den Opferaltar (sthaṇḍila) bereitet und das Feuer wie zuvor geweiht hat, beginne man, bis zum Strahl-Opfer (dhārāhoma) fortschreitend, das Vāstu-Feueropfer. (148) Nachdem man ihm [dem Vāstu] und seiner Gefolgschaft sowie ebenso den [übrigen] verehrten Gottheiten nach Vermögen Opfergaben dargebracht hat, beende man den Ritus. (149) Dies ist dir zunächst als Verfahren beim Vāstu-Opfer dargelegt worden; nach eben diesem Verfahren ist auch das [Planeten-]Opfer vorgeschrieben, o Liebe. (150) Hierbei, da die Planeten von vorrangiger Bedeutung sind, [geschieht] ihre Verehrung nicht [nur] als Nebenbestandteil; nach dem Gelübde (saṅkalpa) ist [zuerst] die Vāstu-Verehrung zu vollziehen – so die Reihenfolge. (151) Die Verehrung von Gaṇeśa und den anderen [verläuft] wie beim Vāstu-Opfer-Verfahren; Diagramm (yantra) und Mantra sowie die Meditationsform der Planeten wurden schon vorher genannt. (152) Beiläufig wurden dir, o Gute, die Abläufe des Planeten- und Vāstu-Opfers dargelegt; nun wird, von den anstehenden Riten, die Weihe eines Brunnens (kūpa) beschrieben. (153)
Verse 146-153 schließen den Vāstu-/Graha-Opfer-Abschnitt ab (Ahnenritus, Maṇḍala-Errichtung, Feueropfer, Verhältnis von Vāstu- und Planeten-Ritus) und leiten zur Brunnenweihe über.
Nachdem man vorschriftsmäßig [das Gelübde] abgelegt hat, vollziehe man die Vāstu-Verehrung, sei es im Maṇḍala, in einem Wasserkrug oder im Śālagrāma-Stein, je nach Auffassung. (154) Sodann sind Gaṇapati, Brahmā, Vāṇī, Hari (Viṣṇu), Ramā (Lakṣmī), Śiva, Durgā und auch die Planeten zu verehren, ebenso die Raumhüter. (155) Die Mütter (Mātṛkā) und die acht Vasus [ebenfalls]; dann ist der Ahnenritus zu vollziehen; hierbei hat Varuṇa den Vorrang – er ist es, der besonders zu verehren ist. (156) Nachdem man Varuṇa mit mancherlei Gaben voller Hingabe verehrt hat, vollziehe man im vorschriftsmäßig geweihten Feuer das Varuṇa-Feueropfer. (157) Nachdem man jeder der verehrten Gottheiten einzeln eine Opferspende gegeben hat, beende man damit, mit der Schlussspende (pūrṇāhuti), das Feueropfer. (158) Sodann besprenge man den mit Fahne und Banner versehenen, mit Sandelpaste und Zinnober bestrichenen, vortrefflichen Brunnen mit dem genannten Besprengungs-Mantra. (159) Dann, seinen eigenen Wunsch oder eine Gottheit bezeichnend, gebe der Mann das Wasserbecken des Brunnens zur Zufriedenstellung aller Wesen frei. (160) Mit gefalteten Händen bete der erste der Sādhakas: 'Mögen alle Wesen wohl zufrieden sein; Verehrung den in den Wasserwesen Wohnenden.' (161) 'Dieses vortreffliche Wasser ist von mir für alle Wesen freigegeben; mögen alle Wesen durch Baden, Trinken und Eintauchen gesättigt werden.' (162) 'Dieses Wasser ist von mir allen Lebewesen gemeinsam gegeben, auch jenen, die, sei es welche auch immer, durch die Reifung ihres eigenen Karmas unsichtbar bleiben.' (163)
Verse 154-163: Ablauf der Brunnenweihe – Vāstu- und Begleitgötter-Verehrung, Ahnenritus mit Varuṇa im Vordergrund, Feueropfer, Besprengung des Brunnens und feierliche Freigabe seines Wassers für alle Wesen (mit wörtlichem Gebetstext).
tat prapadye'haṃ saphalāstu mama kriyā | tatas tu dakṣiṇāṃ kṛtvā kṛtaśāntyādikāḥ kriyāḥ ||164||
brāhmaṇān bhojayet kāṃścid dīnān api bubhukṣitān | jalāśayapratiṣṭhāsu saptaiṣa kramaḥ śive ||165||
taḍāgādau ca kartavyā nāgastambhajalecarāḥ ||166||
mīnamaṇḍūkamakarakūrmāś ca jalajantavaḥ | kāryā dhātumayāś caite kartur vittānusārataḥ ||167||
matsyau svarṇamayau kuryāt maṇḍūkāv api hemajau | rājatau makarau kūrmamithunaṃ tāmrarītikam ||168||
etair jalacaraiḥ sārdhaṃ taḍāgam api dīrghikām | sāgaraṃ ca samutsṛjya prārthayan nāgam arcayet ||169||
'Dem nehme ich mich an; möge meine Handlung Frucht tragen.' Sodann, nachdem man die Opfergabe (dakṣiṇā) gegeben und die abschließenden Friedensriten vollzogen hat, (164) speise man Brāhmaṇen sowie auch Arme und Hungrige; bei der Weihe von Wasserbecken ist dies, o Heilige, der siebenfache Ablauf. (165) Bei einem Teich und dergleichen sind ferner ein Schlangenpfeiler (nāgastambha) und Wasserwesen anzufertigen. (166) Fisch, Frosch, Krokodil (makara) und Schildkröte – diese Wasserwesen sind aus Metall zu fertigen, entsprechend den Mitteln des Ausführenden. (167) Ein Fischpaar soll man aus Gold machen, auch ein Froschpaar aus Gold; ein Krokodilpaar aus Silber, ein Schildkrötenpaar aus Kupfer [oder Bronze]. (168) Zusammen mit diesen Wasserwesen gebe man den Teich, den langen Weiher (dīrghikā) oder das große Becken (sāgara) frei und verehre dabei betend die Schlange (nāga). (169)
Verse 164-169: Abschluss der Brunnenweihe (Dakṣiṇā, Speisung, siebenfacher Ablauf) und Beginn der Weihe größerer Gewässer (Teich, Weiher, Becken) mit Einsetzung metallener Wasserwesen und eines Schlangenpfeilers.
Ananta, Vāsuki, Padma, Mahāpadma und Takṣaka, Kulīra, Karkaṭa [und] Śaṅkha – diese sind die Beschützer der Gewässer. (170) Nachdem man diese acht Schlangennamen auf Aśvattha-(Pipal-)Blätter geschrieben hat, werfe man sie, dem Praṇava und der Gāyatrī vorangestellt, in einen Wasserkrug. (171) Nachdem man Mond und Sonne zu Zeugen gemacht hat, rühre man um und ziehe eines heraus; welche Schlange sich dort erhebt [d.h. welcher Name gezogen wird], die soll man zum Wächter des Wassers machen. (172) Nachdem man einen einzigen Pfeiler herbeigeschafft hat, glückverheißend, von zwanzig Ellen Maß, gerade, aus Kiefernholz, mit Ölen und Kurkuma bestrichen, (173) bade man [ihn] mit Wasser heiliger Furten, mit den Vyāhṛtis und dem Praṇava; dort verehre man die Schlange zusammen mit [dem Mantra] 'Hrīṃ, Vergebung und Friede'. (174)
Verse 170-174: Die acht schützenden Schlangen (Nāga) der Gewässer, ihre Auswahl durch ein Orakelverfahren (Losziehen aus einem Wasserkrug) und die Errichtung eines geweihten Schlangenpfeilers. Vers 174 Mantra-Wortlaut unsicher [?].
nāga tvaṃ viṣṇuśayyāsi mahādevavibhūṣaṇam | stambham enam adhiṣṭhāya jalarakṣāṃ kuruṣva me ||175||
iti prārthya tato nāgastambhaṃ madhyejalāśayam | tam āropya taḍāgaṃ kṛtvā kuryāt pradakṣiṇam ||176||
yūpaś cet sthāpitaḥ pūrvaṃ tadā nāgaṃ ghaṭe'rcayan | tajjalaṃ tatra nikṣipya śiṣṭaṃ karma samāpayet ||177||
evaṃ gṛhapratiṣṭhāyāṃ kṛtasaṅkalpako budhaḥ | vāstvādivastupūjāntaṃ sarvaṃ karma ca kūpavat ||178||
vidhāyātra viśeṣeṇa yajed evaṃ prajāpatim | prājāpatyaṃ ca havanaṃ kuryāt sādhakasattamaḥ ||179||
'O Schlange, du bist das Lager Viṣṇus, der Schmuck Mahādevas; nimm Aufstellung auf diesem Pfeiler und gewähre mir den Schutz des Wassers.' (175) Nach diesem Gebet errichte man dann den Schlangenpfeiler mitten im Wasserbecken; hat man ihn aufgerichtet, umschreite man den Teich im Uhrzeigersinn (pradakṣiṇa). (176) War zuvor bereits ein Opferpfahl (yūpa) errichtet worden, so verehre man die Schlange stattdessen in einem Wasserkrug und vollende, nachdem man dessen Wasser dort hineingegossen hat, die übrige Handlung. (177) Ebenso soll bei der Hausweihe der Kundige, nachdem er sein Gelübde abgelegt hat, die gesamte Handlung, von der Vāstu-Verehrung bis zur [übrigen] Gegenstandsverehrung, wie beim Brunnen [durchführen]. (178) Hierbei aber verehre man insbesondere Prajāpati; der beste der Sādhakas soll die Prājāpatya-Feueropferung vollziehen. (179)
Verse 175-179: Gebet an die Schlange, Umschreitung des geweihten Teichs, Alternativverfahren mit Wasserkrug statt Pfeiler, und Übergang zur Hausweihe (gṛhapratiṣṭhā), bei der Prajāpati besonders zu verehren ist.
Nachdem man das Haus mit dem zuvor genannten Mantra besprengt und mit Sandelpaste und dergleichen verehrt hat, wende man sich Richtung Nordost (Īśāna) und bete mit gefalteten Händen: (180) 'O Haus, [dem Prajāpati zugehörig], mit Blumengirlanden und dergleichen geschmückt – sei uns zum glückverheißenden Wohnen in jeder Hinsicht Geber des Glücks.' (181) Sodann, nachdem man die Opfergabe gegeben hat, spende man den schriftgemäßen Segen; man speise Brahmanen von gutem Geschlecht sowie die Armen, entsprechend den eigenen Mitteln. (182) Ist die Weihe jedoch zu einem anderen Zweck [bestimmt, d.h. zur Schenkung an eine Gottheit], so richte man hier die Absicht [entsprechend] aus; höre, o Herrliche, das Verfahren für ein einer Gottheit geweihtes Haus. (183) Nachdem man das Gebäude so geweiht hat, gehe man unter dem Klang von Muschelhorn, Trompete und dergleichen in die Gegenwart der Gottheit und bete mit gefalteten Händen: (184) 'Erhebe dich, o Herr der Göttergötter, Gewährer der Wünsche der Andächtigen; komme herbei und mache meine Geburt fruchtbar, o Schatz des Mitgefühls.' (185)
Verse 180-185: Weihegebet an das eigene Haus (mit Prajāpati als Schutzherrn) und Überleitung zum besonderen Fall eines Hauses, das einer Gottheit geschenkt/geweiht wird, samt Einladungsgebet an die Gottheit.
So verehrend, den Gott in die Nähe des Hauses geleitet habend, stelle der Sādhaka [ihn] am Haustor auf und setze davor das Reittier (vāhana). (186) Nachdem er einen Dreizack oder eine Diskusscheibe oben auf dem Gebäude angebracht hat, errichte der Kundige in der Nordost-Ecke (Īśāna) des Tempels eine Fahne samt Banner. (187) Nachdem man das Haus mit Baldachinen, Glöckchen und mit Blumen durchwirkten Mangozweigen schön geschmückt hat, bedecke man es sorgfältig mit einem kostbaren Tuch. (188) Man bade den nach Norden gewandten Gott nach dem sogleich zu nennenden Verfahren mit den vorgeschriebenen Stoffen; höre, ich sage dir diese Reihenfolge. (189) AIṂ HRĪṂ ŚRĪṂ – am Ende [dieser Silben] den Wurzelmantra sprechend: 'Mit Milch bade ich dich; behüte [mich] wie eine Mutter.' (190)
Verse 186-190: Aufstellung von Reittier, Fahne und Schmuck des Weihehauses, dann Beginn des rituellen Bades (snāna) der Gottheit mit verschiedenen Substanzen, beginnend mit Milch.
Am Ende der genannten Silbendreiheit ebenso den Wurzelmantra anwendend: 'Mit Dickmilch (dadhi) bade ich dich heute; sei der Vertreiber der Glut des Daseins (bhavatāpa).' (191) Wieder die Silbendreiheit, den Wurzelmantra, und [das Wort] 'Geber aller Wonne': 'Mit Honig gebadet, sei zufrieden, mache mich voll Wonne.' (192) Wie zuvor den Wurzelmantra sprechend, der Sāvitrī (Gāyatrī) und des Praṇava gedenkend: 'Mit den Göttern liebem Ghee, von lebensverlängernder und kraftmehrender Leuchtkraft, bereite ich dir das Bad, o Herr; halte mich stets frei von Krankheit.' (193) Ebenso den Wurzelmantra, die Gāyatrī und die Vyāhṛtis aussprechend: 'O Herr der Götter, mit Zuckerwasser gebadet, gewähre mir das Erwünschte.' (194) Ebenso den Wurzelmantra, die Gāyatrī und den Varuṇa-Spruch aussprechend: 'Mit Kokoswasser, vom Schöpfer bereitet, göttlich, lieblich, geschmeidig, überirdisch, bereite ich [dir] das Bad; Verehrung sei dir.' (195)
Verse 191-195: Fortsetzung des Götterbades mit Dickmilch, Honig, Ghee, Zuckerwasser und Kokoswasser, jeweils mit eigenem Begleitspruch – Bestandteile des klassischen Pañcāmṛta- bzw. erweiterten Bade-Rituals (abhiṣeka).
Mit der Gāyatrī und dem Wurzelmantra bade man [die Gottheit] mit Zuckerrohrsaft. (196) Den Kāma-Bīja, ferner den Praṇava, die Sāvitrī und den Wurzelmantra sprechend: 'Mit Wasser [duftend] von Kampfer, Adlerholz, Safran, Moschus und Sandel – sei wohlgebadet, sei wohlzufrieden; gewähre mir Genuss und Erlösung.' (197) Nachdem man so den Herrn der Welt mit acht Krügen hat baden lassen, bringe man [ihn] ins Innere des Hauses und setze [ihn] auf einen Sitz. (198) Ist [das Bildnis] aber nicht zum Baden geeignet, so bade man stattdessen dessen Yantra oder dessen [Anrufungs-]Mantra oder einen Śālagrāma-Stein und verehre [diesen]. (199) Bei Unvermögen [an besonderen Stoffen] bade man mit dem Wurzelmantra [nur] mit reinem Wasser, sei es mit acht Krügen, mit fünf oder mit sieben. (200) Das Maß des Kruges wurde bereits zuvor bei der Cakra-Verehrung genannt; eben derselbe Krug ist bei allen Āgama-Riten vorgeschrieben. (201)
Verse 196-201: Abschluss des Bade-Rituals (Zuckerrohrsaft, Duftwasser), Übertragung in den Wohnraum, sowie Ausweichverfahren, wenn das Bildnis selbst nicht gebadet werden kann (Yantra, Mantra, Śālagrāma-Stein) oder besondere Stoffe fehlen.
Sodann verehre man den großen Gott nach dessen jeweils eigenem Verehrungsverfahren; ich will darin die Ehrengaben (upacāra) erklären – höre, o Göttin, Höchste über dem Höchsten. (202) Sitz (āsana), Willkommensgruß (svāgata), Fußwasser (pādya), Gastwasser (arghya), Mundspülwasser (ācamanīya), Honigmischung (madhuparka), ebenso [nochmals] Mundspülwasser, Badewasser (snānīya), Gewand und Schmuck, (203) Sandelpaste und Blume, Räucherwerk und Lampe, Speiseopfer (naivedya) sowie Verneigung (vandana) – dies sind die in der Götterverehrung vorgeschriebenen sechzehn Ehrengaben. (204) Fußwasser, Gastwasser und Mundspülwasser, ebenso Honigmischung mit ihrem Mundspülwasser, und die fünf mit Sandelpaste beginnenden [Gaben] – diese gelten als die zehn Ehrengaben [im verkürzten Ritus]. (205) Sandelpaste, Blume, Räucherwerk, Lampe und auch Speiseopfer, o Kālikā – dies sind die fünf Ehrengaben, die bei der Verehrung einer Gottheit genannt werden [im knappsten Ritus]. (206)
Verse 202-206: Die klassischen 16, 10 und 5 Ehrengaben (upacāra) der Götterverehrung, je nach Umfang des Ritus.
Nachdem man mit dem Astra-Mantra (PHAṬ) und Wasser von einer einzigen Fingerspitze den Gegenstand besprengt und die Kuh-Geste (dhenu-mudrā) darüber gezeigt hat, verehre man den Gegenstand mit Sandelpaste und Blume und spreche seine Bezeichnung (nāma) aus. (207) Indem man den sogleich zu nennenden Spruch im Gedächtnis behält, den Wurzelmantra zusammen mit dem Namen der Gottheit im Dativ (der vierten Kasusendung) ausspricht, lese man die Formel der Hingabe (tyāga). (208) So ist das Verfahren der Darbringung (nivedana) für die der Gottheit zu gebenden Gegenstände genannt; nach diesem Verfahren gebe der Kundige den Gegenstand dem Himmlischen. (209) Bei der anfänglichen Verehrung wurde schon zuvor die Darbringung von Fußwasser, Gastwasser und dergleichen sowie die Übergabe von Sandelpaste und den anderen [Ehrengaben] vollständig gezeigt. (210) Welche Sprüche dabei nicht genannt wurden, eben diese höre nun, o Liebe, zur Verwendung bei der Darbringung des Sitzes und der übrigen Ehrengaben. (211) 'Dir, der du im Innern aller Wesen weilst, der inneren Seele aller Wesen, bereite ich einen Sitz zum Niedersetzen; Verehrung, Verehrung sei dir.' (212)
Verse 207-212: Allgemeines Verfahren der Gaben-Darbringung (Besprengung, Kuh-Geste, Namensnennung, Hingabeformel) und Beginn der Einzelsprüche für die sechzehn Ehrengaben, beginnend mit dem Sitz (āsana).
uktakrameṇa deveśi pradāyāsanam uttamam | kṛtāñjaliputo bhūtvā svāgataṃ prārthayet tataḥ ||213||
devāḥ svābhīṣṭasiddyarthaṃ yasya vāñchanti darśanam | susvāgataṃ svāgataṃ me tasmai te paramātmane ||214||
atra me saphalaṃ janma jīvanaṃ saphalāḥ kriyāḥ | svāgataṃ yena tan me tapasāṃ phalam āgatam ||215||
devam āmantrya samprārthya svāgatapraśnam ambike | vihitaṃ pādyam ādāya manvam enam udīrayet ||216||
yasmāt padajalasaṃsparśāc chuddhim āpa jagattrayam | tasmāt pādābjaprokṣaṇārthaṃ pādyaṃ te kalpayāmy aham ||217||
Nachdem man nach dem genannten Verfahren, o Herrin der Götter, den vortrefflichen Sitz dargebracht hat, bete man, mit gefalteten Händen, sodann den Willkommensgruß (svāgata): (213) 'Ihr, dessen Anblick sich die Götter wünschen, um ihre eigenen Anliegen zu erfüllen – dir, dem höchsten Selbst, sei herzlich willkommen, willkommen von mir!' (214) 'Hierdurch ist meine Geburt fruchtbar geworden, mein Leben und meine Taten sind fruchtbar; durch diesen Willkommensgruß ist mir die Frucht meiner Askese zuteilgeworden.' (215) Nachdem man die Gottheit angesprochen und mit diesem Willkommensgruß gebeten hat, o Ambikā, nehme man das vorgeschriebene Fußwasser (pādya) und spreche diesen Spruch: (216) 'Da durch die Berührung des Wassers deiner Füße die drei Welten Reinheit erlangten, darum bereite ich dir dieses Fußwasser zur Besprengung deiner Lotosfüße.' (217)
Verse 213-217: Die Sprüche für Sitz-Darbringung, Willkommensgruß (svāgata) und Fußwasser (pādya) im Rahmen der 16-teiligen Götterverehrung.
'Durch wessen Gnade die Fülle höchster Wonne entsteht – dem, der zum Selbst von allem geworden ist, jener Wonne, opfere ich [dies dar].' (Spruch zum Gastwasser, arghya.) (218) Mit Wasser, [duftend] von Jasmin und Gewürznelkenrinde, oder auch mit bloßem Wasser, nach Besprengung und Weihung genommen, biete man das Arghya mit diesem Spruch dar. (219) 'Durch dessen bloße Berührung nach der Ausgießung [des Restwassers] die ganze Welt Reinheit erlangte – für jenes dein Lotosantlitz bereite ich [dieses] Mundspülwasser.' (220) Nachdem man die Honigmischung (madhuparka) genommen hat, biete man sie mit Hingabe mit diesem [Spruch] dar: (221) 'Zur Vernichtung der drei Arten von Leid, als Ursache ungebrochener Wonne, gebe ich heute die Honigmischung; sei gnädig, o höchster Herr.' (222) 'Was unrein ist, erlangt Reinheit durch die bloße Berührung mit dir – für jenes dein Lotosantlitz [biete ich dir] noch einmal Mundspülwasser.' (223)
Verse 218-223: Die Sprüche für Gastwasser (arghya), Mundspülwasser (ācamana) und Honigmischung (madhuparka) samt erneutem Mundspülwasser.
[Verse 224-225 im Original nicht erhalten: die Sprüche zum symbolischen Bad (snānīya) innerhalb der Sechzehn-Ehrengaben-Verehrung fehlen.]
bhojane vastre ca naivedye dadyād ācamanīyakam | ananyadravyanirmuktaṃ te dadyāt toyam ṛkṣataḥ [?] ||226||
vastram ānīya devāgre śodhitaṃ pūrvavartmanā | dhṛtvā karābhyām uttolya paṭhed enaṃ manuṃ sudhīḥ ||227||
sarvāvaraṇahīnāya māyāprachannatejase | vāsasī paridhānāya kalpayāmi namo'stu te ||228||
nānābharaṇam ādāya svarṇarūpyādinirmitam | prokṣyārcayitvā devāya dadyād enaṃ samuccaran ||229||
viśvābharaṇabhūtāya viśvalobhaikayonaye | māyāvigrahabhūṣārthaṃ bhūṣaṇāni samarpaye ||230||
[Die Sprüche zum Bade-Wasser (snānīya) innerhalb der Sechzehn-Gaben-Verehrung sind im Original nicht erhalten.] Nach der Speise und nach dem Gewand sowie nach dem Speiseopfer soll man [erneut] Mundspülwasser reichen; [dieses] reine Wasser gebe man dir dar. (226) Nachdem man das Gewand herbeigebracht hat, gereinigt auf die zuvor genannte Weise, halte es der Kundige mit beiden Händen, hebe es empor und rezitiere diesen Spruch: (227) 'Dir, der du aller Hülle bar bist, dessen Glanz von Māyā verhüllt ist, bereite ich ein Gewandpaar zum Anlegen; Verehrung sei dir.' (228) Nachdem man mancherlei Schmuck, aus Gold, Silber und dergleichen gefertigt, genommen, besprengt und geweiht hat, gebe man ihn der Gottheit dar, diesen [Spruch] aussprechend: (229) 'Dir, der du der Schmuck des Weltalls bist, die alleinige Quelle aller Anziehungskraft der Welt – zum Schmuck deines Māyā-Leibes opfere ich [dir diesen] Schmuck.' (230)
Zwischen Vers 223 und 226 klafft im Original eine Lücke: die Sprüche zum Bade-Wasser (snānīya), dem siebten der sechzehn Ehrengaben, fehlen vollständig (kein lesbarer Text, auch nicht im Kommentar). Vers 226 ist stark entstellt und sinngemäß rekonstruiert [?]. Es folgen die Sprüche für Gewand (vastra, V.227-228) und Schmuck (bhūṣaṇa, V.229-230).
'Die Erde (dharā), die mit dem feinstofflichen Prinzip des Geruchs (gandha-tanmātra) versehen ist, die Trägerin des Duftes – von ihr [genommen] opfere ich dir diesen erhabenen Duft.' (Sandelpaste-Spruch.) (231) 'Diese anmutige, liebliche, wohlriechende, im Walde entstandene Blume – nimm dies an.' (Blumen-Spruch.) (232) 'Der göttliche Saft eines Baumes (Räucherwerk), reich an Duft, überaus anmutig, von allen Wesen zu riechen, selbst das Wesen des Geruchs – wird deinem Geruchssinn dargebracht.' (233) 'Von schönem Glanz, großer Leuchtkraft, aller Finsternis Massen vertreibend, Licht sowohl außen als innen – dieses Lämpchen gebe ich dir.' (234) 'Dieses Speiseopfer, mit Süßem versehen, von mancherlei Speisen begleitet, biete ich mit Hingabe dar; nimm es an, o höchster Herr.' (235) 'Zum Trinken, o Gott, [dieses] Wasser, von Kampfer und dergleichen wohlriechend gemacht, alles sättigend, klar – ich biete es dar; Verehrung sei dir.' (236) Sodann, nachdem man Betel, versehen mit Kampfer, Acacia-Rinde, Kardamom und dergleichen, samt nochmaligem Mundspülwasser gegeben hat, vollziehe man die abschließende Verneigung (vandana). (237)
Verse 231-237: Sprüche für Sandelpaste (gandha), Blume (puṣpa), Räucherwerk (dhūpa), Lampe (dīpa), Speiseopfer (naivedya), Trinkwasser (pāna, eine Zusatzgabe) und Betel (tāmbūla) mit abschließender Verneigung – damit ist die Sechzehn-Ehrengaben-Verehrung im Wesentlichen vollständig.
Beim Darbringen der Unterlage (ādhāra) für die Ehrengaben zeichne man eine gemeinsame Unterlage für den Gegenstand, wobei man für jeden Gegenstand eine eigene Unterlage unter Nennung von dessen jeweiligem Namen [bereitet]. (238) Nachdem man so der verehrten Gottheit eine dreifache Handvoll Blumen (puṣpāñjali) dargebracht und das Haus mitsamt seiner Bedeckung besprengt hat, rezitiere man mit gefalteten Händen dies: (239) 'O Haus, du bist von allen Welten verehrt, Geberin höchsten Verdienstes; sei beim Gewähren einer Wohnstatt für die Gottheit dem [Berg] Sumeru gleich.' (240) 'Du bist der Kailāsa und Vaikuṇṭha, du, o Haus, bist die Wohnstatt Brahmās; weil du den Gott trägst, wirst du deshalb von den Göttern verehrt.' (241) 'Weil du das Bildnis dessen trägst, in dessen Bauch das ganze bewegliche und unbewegliche Weltall kreist, dessen Leib von Māyā getragen wird, (242) der der Mutter der Götter gleich ist und ebenso aus allen heiligen Furten besteht – als Gewährer aller Wünsche gib mir Frieden; Verehrung sei dir.' (243) Nach diesem Gebet, nachdem er dreimal verehrt hat, gebe der Sādhaka, seinen eigenen Wunsch bekundend, das mit Diskus und dergleichen versehene Haus der Gottheit. (244)
Verse 238-244: Regel zur Unterlage der Ehrengaben, abschließendes Blumenopfer und feierliches Gebet an das geweihte Haus, das die Gottheit trägt, mit anschließender formeller Übergabe des Hauses an die Gottheit.
viśvāvāsāya viśvāya gṛhaṃ tat samarpayāmi | aṅgīkuru maheśāna kṛpayā sannidhīyatām ||245||
ity uktvārpitagehāya devāya dattadakṣiṇaḥ | śaṅkhatūryādighoṣais taṃ sthāpayed vedikopari ||246||
spṛṣṭvā devapadadvandvaṃ mūlamantraṃ samuccaran | sthāḥ sthiro bhavety uktvā vāsas te kalpito mayā | iti devaṃ sthirīkṛtya bhavanaṃ prārthayet punaḥ ||247||
gṛha devanivāsāya sarvathā pratiṣṭho bhava | utsṛṣṭe tvayi me lokāḥ sthirāḥ santu nirāmayāḥ ||248||
dvisaptātītapuruṣān dvisaptān āgatān api | māṃ ca me parivārāṃś ca deva dhāmni nivāsaya ||249||
'Dir, dem Bewohner des Weltalls, dem Allumfassenden, übergebe ich dieses Haus; nimm es an, o großer Herr, und weile aus Gnade darin.' (245) Nach diesen Worten, nachdem man dem Gott, dem das Haus gewidmet wurde, die Opfergabe (dakṣiṇā) gegeben hat, stelle man ihn unter dem Klang von Muschelhorn, Trompete und dergleichen auf dem Podest auf. (246) Nachdem man das Fußpaar des Gottes berührt und den Wurzelmantra ausgesprochen hat, gesagt hat 'Sei fest, sei standhaft', [und] 'Eine Wohnstatt ist von mir für dich bereitet' – nachdem man den Gott so gefestigt hat, bete man wiederum das Haus an: (247) 'O Haus, sei in jeder Hinsicht als Wohnstatt des Gottes fest gegründet; wenn du [nun] hingegeben bist, mögen meine Angehörigen standhaft und frei von Leiden sein.' (248) 'Die vierzehn vergangenen Geschlechter der Vorfahren und ebenso die vierzehn künftigen, sowie mich und meine Familie lass, o Gott, in [deiner] Wohnstatt weilen.' (249)
Verse 245-249: Formelle Übergabe des Hauses an die Gottheit, Aufstellung auf dem Podest, Festigungs-Mantra (sthirīkaraṇa) und Fürbitte für Familie und Ahnen (die Formel "vierzehn vor- und nachkommende Geschlechter" ist eine gängige Ahnenformel, hier verdoppelt: dvisapta = zweimal sieben).
'Welche Frucht aus dem Vollzug aller Opfer [und] aus dem Aufsuchen aller heiligen Furten [entsteht] – ebendiese Frucht möge mir heute durch [deine] Gnade zuteilwerden.' (250) 'Solange diese Berge und die Erde bestehen, solange Mond und Sonne, die Herren [des Himmels, bestehen] – so lange möge mein Geschlecht fortbestehen.' (251) Nach diesem Gebet an das Haus, den Gott wiederum verehrend, präsentiere der Kundige die Opfergabe und andere Gegenstände sowie auch die Fahne. (252) Dann gebe man das dem jeweiligen Gott entsprechende Reittier, wie es genannt wurde; nachdem man Śiva einen Stier gegeben hat, bete man mit gefalteten Händen: (253)
Verse 250-253: Abschließende Segensbitte für das Haus (Dauerhaftigkeit 'solange Berg und Gestirn bestehen'), erneute Gaben und Übergang zur Übergabe des Reittiers (vāhana) an die jeweilige Gottheit, beginnend mit dem Stier für Śiva.
'O Stier, du bist von großem Leib, scharfgehörnt, Vernichter der Feinde; liebevoll trägst du den Herrn der Götter, verehrt auch von den Dreißig[Göttern].' (254) 'In deinen Hörnern wohnen alle heiligen Furten, auf deiner Stirn die ewigen Veden; in deiner Zahnreihe wohnen Nigama, Āgama und Tantra.' (255) 'Wenn du gegeben wirst, o Ruhmreicher, gewährt der wohlerfreute Gemahl der Pārvatī [mir] eine Wohnstatt im Kailāsa; er möge mich immerdar beschützen.' (256) Nachdem man der großen Göttin einen Löwen gegeben hat und ebenso dem Viṣṇu einen Garuḍa – wie [jedes Tier] zu preisen ist, o große Herrin, höre es, wie ich es aufsage. (257) [Zum Löwen:] 'Von großer Kraft und Kühnheit zum Schutz der Götterstadt, Verleiher des Sieges für die Götter, furchterregend, Vernichter der Dämonen, (258) du bist geliebt, geliebt von Brahmā, Viṣṇu und Śiva; mit Hingabe dargebracht, erschlage [meine] Feinde; Verehrung sei dir.' (259)
Verse 254-259: Lobpreis-Sprüche für den Stier (Śivas Reittier) und Beginn des Lobpreises für den Löwen (Reittier der Großen Göttin).
garutman pataga-śreṣṭha śrīpatipriyadāyaka | tīkṣṇās te tīkṣṇanakhāḥ tava pakṣau hiraṇmayau | namas te'stu khagendrāya pakṣirāja namo'stu te ||260||
yathā karapuṭena tvaṃ saṃsthito viṣṇusannidhau | tathā mām api darpeṇa viṣṇor agre nivāsaya ||261||
tvayi prīte jagannāthaḥ prītaḥ siddhiṃ prayacchati ||262||
devāya dattadravyāṇāṃ dadyād devāya dakṣiṇām | tathā karaphalam api bhaktyā tasmai samarpayet | nṛtyagītaiś ca vāditraiḥ sāmājyaiḥ saha bāndhavaiḥ ||263||
[Zum Garuḍa:] 'O Garutmān, bester der Vögel, lieber Gewährer der Gunst des Herrn der Śrī (Viṣṇu); scharf sind deine scharfen Krallen, golden deine Flügel; Verehrung sei dir, Herr der Vögel, Vogelkönig, Verehrung sei dir.' (260) 'So wie du mit gefalteten Händen [oder: mit hohler Hand als Sitz] in der Gegenwart Viṣṇus verweilst, so lass auch mich voll Zuversicht vor Viṣṇu weilen.' (261) 'Wenn du zufrieden bist, gewährt der wohlerfreute Herr der Welt [selbst] Erfolg (siddhi).' (262) Für die der Gottheit gegebenen Gegenstände gebe man der Gottheit eine Opfergabe (dakṣiṇā); ebenso biete man ihr mit Hingabe eine Handvoll Früchte dar, [begleitet] von Tanz, Gesang und Instrumentalmusik, zusammen mit den festlich versammelten Verwandten. (263)
Verse 260-263 schließen den Lobpreis des Garuḍa und den Abschnitt der Reittier-Weihe ab, mit abschließender Opfergabe und festlicher Feier.
Nachdem man die Opfergaben für Haus und dergleichen dargebracht und sich vor dem Gott verneigt hat, lasse man die Brahmanen den Segen sprechen. Dieses Verfahren, das für die Weihe einer Gotteswohnstatt genannt wurde, gilt ebenso für Gärten, Brücken, Stege und Bäume. (264-265) Hierbei ist besonders der ewige Viṣṇu zu verehren; Verehrung und Feueropfer sowie alles Übrige [geschehen] wie beim Verfahren der Hausschenkung. (266) Einem noch nicht geweihten Gott soll man niemals Haus und dergleichen schenken; [nur] einem Bildnis, das, wenn auch noch nicht geweiht, [bereits] verehrungswürdig ist, ist die Gabe der Verehrung vorgeschrieben. (267) Nun wird in diesem Zusammenhang der Ritus der Weihe der erhabenen Ādyā [der Urgöttin] beschrieben, durch den die geweihte Göttin rasch das Gewünschte gewährt. (268) An jenem Tage bade der Sādhaka am Morgen, [sei] rein, nach Norden gewandt; nachdem er das Gelübde vorschriftsmäßig abgelegt hat, verehre er sodann den Herrn des Vāstu. (269)
Verse 264-268 schließen den Abschnitt über Haus-, Garten-, Brücken- und Baum-Weihe ab (mit Viṣṇu als deren besonderer Schutzgottheit) und einer Regel, dass nur bereits verehrungswürdige (wenn auch noch nicht geweihte) Bildnisse beschenkt werden dürfen. Ab Vers 268/269 beginnt der zentrale, den Rest des Kapitels bestimmende Abschnitt: die Weihe (prāṇapratiṣṭhā) des Bildnisses der Ādyā (Urgöttin).
Nachdem man die Verehrung der Planeten, der Raumhüter und Herambas (Gaṇeśa) sowie den Ahnenritus vollzogen hat, gehe man mit den Sādhakas und Brahmanen in die Gegenwart des Bildnisses. (270) Wann immer im geweihten Haus, an irgendeiner geschmückten Stelle, das Bildnis herbeigebracht und verehrt worden ist, bade es der beste der Sādhakas. (271) Zuerst ein Bad mit Asche, dann mit Erde vom Ameisenhügel, dann mit Erde, die aus dem Stoßzahn eines Ebers oder Elefanten entstanden ist, und auch mit Erde von der Altar-Türschwelle sowie mit [Erde], entstanden aus dem Teich des Pradyumna. (272) Dann, nachdem man [Wasser] mit den fünf Adstringenzien (pañcakaṣāya), den fünf Blumen und Bilva-Blättern bereitet hat, bade der Kundige das Bildnis mit duftenden Ölen. (273)
Verse 270-273: Beginn der eigentlichen Bildnis-Weihe (pratiṣṭhā) der Ādyā – vorbereitende Riten und die mehrstufige rituelle Reinigung mit verschiedenen Erdarten (Asche, Ameisenhügel-, Eberzahn-, Altar- und Teicherde) vor dem eigentlichen Bad.
Banyan, Pipal, Jujube, Jambū und Vakula, oder auch Śālmali (Seidenwollbaum) – diese fünf Baumrinden gelten als die Adstringenzien (kaṣāya) beim Bad. (274) Oleander, ferner Jasmin, Campaka, Lotos, und auch die Pāṭalī-Blüte – diese gelten als die fünf Blumen. (275) Weide (vetasa), Tulasī und Bilva werden als die drei Blätter genannt. (276) Bei diesen genannten Stoffen ist eine Vermischung mit Wasser vorgeschrieben; beim [erhitzten] Duftöl jedoch vermeide man die Vermischung mit Wasser. (277) Die Gāyatrī zusammen mit den Vyāhṛtis und dem Praṇava, sowie den Wurzelmantra sprechend, sage man: 'Mit dem Wasser dieses Stoffes bade ich dich; Verehrung.' (278) Dann bade der Kundige das Bildnis nach dem zuvor genannten Verfahren mit den Übergießungen von Milch und dergleichen sowie auch mit lauwarmem Wasser. (279)
Verse 274-279: Die fünf Adstringenzien-Baumrinden (pañcakaṣāya), fünf Blumen und drei Blätter für das Reinigungsbad des Bildnisses, sowie eine Regel zur Wasser-Beimischung; Vers 277 (Duftöl-Regel) sprachlich unsicher [?].
Mit weißem Weizenmehl oder mit Sesampaste, [zubereitet] von Brahmanen, [und] mit Reismehl, nachdem man [das Bildnis] abgerieben hat, salbe man es ein. (280) Mit Krügen bade der beste der Sādhakas das Bildnis voll Hingabe. (281) Nach jedem Bad trockne der Kundige [es] mit neuen Tüchern ab. (282) Sodann, nachdem man das Bildnis auf einem wohlgereinigten Sitz dargebracht und seine Lotosfüße verehrt hat, bete man mit gefalteten Händen: (283)
Verse 280-283: Abschließendes Trockenreiben und Salben des gebadeten Bildnisses, Aufstellen auf dem Sitz und Verehrung der Füße vor dem folgenden Gebet. Die genaue Verszählung ist hier wegen OCR-Schäden unsicher [?] (Sprünge zwischen den gedruckten Nummern 280, 282, 283).
namaste pratime tubhyaṃ viśvakarmavinirmite | namaste devatāvāsa bhaktābhīṣṭaprade namaḥ ||284||
tvayi sampūjayāmy ādyāṃ parameśīṃ parātparām | śilpadoṣāvariṣṭāṅgaṃ sampannaṃ kuru te namaḥ ||285||
[286: im Original nicht erhalten]
tatas tu pratimāmūrdhni pāṇiṃ vinyasya vāgyataḥ | aṣṭottaraśataṃ mantraṃ japtvā gātrāṇi saṃspṛśet ||287||
ṣaḍaṅgamātṛkānyāsaṃ pratimāṅge vinyasan | ṣaḍdīrghabhājā mūlena ṣaḍaṅganyāsam ācaret ||288||
'Verehrung dir, o Bildnis, von Viśvakarman gefertigt; Verehrung dir, Wohnstatt der Gottheit, Gewährerin der Wünsche der Andächtigen, Verehrung.' (284) 'In dir verehre ich die Urgöttin (Ādyā), die höchste Herrin, über dem Höchsten; mache [dieses Bildnis], trotz etwaiger Mängel der Handwerkskunst, an seinen Gliedern vollkommen; Verehrung dir.' (285) Sodann, die Hand auf das Haupt des Bildnisses legend, schweigend (vāgyata), nachdem man den Mantra hundertundacht Mal wiederholt hat, berühre man [seine] Glieder. (287) Die Sechs-Glieder-Mātṛkā-Einsetzung (ṣaḍaṅganyāsa) auf den Gliedern des Bildnisses anbringend, vollziehe man mit dem an die sechs langen [Vokale] gebundenen Wurzelmantra die Sechs-Glieder-Einsetzung. (288)
Zwischen Vers 285 und 287 fehlt im Original eine Verszeile (286), vermutlich eine weitere Anrufung vor der Handauflegung; ihr Inhalt ist nicht überliefert. Ab Vers 287/288 beginnt die eigentliche Prāṇapratiṣṭhā (Lebenseinhauchung) mit Handauflegung, Mantra-Wiederholung und Gliedmaßen-Einsetzung (nyāsa).
tāramāyāramābhyaiś ca namo'ntair bindusaṃyutaiḥ | aṣṭākṣaradevatāṅge varṇanyāsaṃ prakalpayet ||289||
mukhe svarān kavargaṃ ca kaṇṭhadeśe nyaset budhaḥ | cavargam ubhaye [bāhū] dakṣakare yavargāṇi ca ||290||
tavargaṃ ca vāmabāhau dakṣavāmorvor ubhayoḥ | pavargaṃ ca yavargaṃ ca śeṣaṃ mastake nyaset ||291||
varṇanyāsaṃ vidhāyettham tattvanyāsaṃ samācaret ||292||
Mit OṂ, HRĪṂ, ŚRĪṂ und dergleichen, mit 'namaḥ' endend, mit dem Bindu (Anusvāra) versehen, vollziehe man die Buchstaben-Einsetzung (varṇanyāsa) auf den Gliedern der achtsilbigen Gottheit[smantra]. (289) Auf dem Antlitz die Vokale, am Halsbereich die Ka-Gruppe [der Konsonanten] setze der Kundige; auf beide [Arme] die Ca-Gruppe, auf die rechte Hand die Ya-Gruppe [der Laute], (290) auf den linken Arm die Ta-Gruppe, auf beide Schenkel, rechts und links, [eine weitere Gruppe]; die Pa-Gruppe und die restliche Ya-Gruppe setze man auf das Haupt. (291) Nachdem man so die Buchstaben-Einsetzung vollzogen hat, vollziehe man die Element-Einsetzung (tattvanyāsa). (292)
Verse 289-292: Die Buchstaben-Einsetzung (varṇanyāsa) der Sanskrit-Lautgruppen auf die Körperteile des Bildnisses, als Vorstufe zur Element-Einsetzung (tattvanyāsa). Die genaue Zuordnung einzelner Lautgruppen zu Körperteilen (V.290/291) ist wegen OCR-Schäden an mehreren Stellen unsicher [?].
pādayoḥ pṛthivītattvaṃ toyatattvaṃ ca liṅge | tejastattvaṃ nābhideśe vāyutattvaṃ hṛdambuje ||293||
āsye gaganatattvaṃ ca cakṣuṣo rūpatattvakam | ghrāṇayor gandhatattvaṃ ca śabdatattvaṃ śrutidvaye ||294||
jihvāyāṃ rasatattvaṃ ca sparśatattvaṃ tvaci nyaset | manastattvaṃ bhruvor madhye sahasradalapaṅkaje ||295||
śivatattvaṃ jñānatattvaṃ prakṛtitattvaṃ tathorasi | jīvaprakṛtitattve ca vinyaset sādhakāgraṇīḥ | mahattattvam ahaṅkāratattvaṃ svāṅge kramāt ||296||
Auf den Füßen das Erd-Element (Pṛthivī-tattva), das Wasser-Element aber am Zeugungsglied; das Feuer-Element am Nabelbereich, das Luft-Element im Lotos des Herzens. (293) Auf dem Mund das Raum-Element (Ākāśa), auf den Augen das Form-Element; an beiden Nasenlöchern das Geruchs-Element, das Klang-Element an beiden Ohren. (294) Auf der Zunge das Geschmacks-Element, und auf der Haut setze man das Berührungs-Element; das Geist-Element (manas) zwischen den Augenbrauen [und ebenso] im tausendblättrigen Lotos [des Scheitels]. (295) Das Śiva-Element, das Erkenntnis-Element und ebenso das Urnatur-Element (prakṛti) auf der Brust; das Element des individuellen Selbst (jīva) und [nochmals] der Urnatur setze der erste der Sādhakas [ebendort]; das Mahat-Element und das Ich-Element (ahaṃkāra) der Reihe nach an seinem eigenen Leib. (296)
Verse 293-296: Die Element-Einsetzung (tattvanyāsa) – die klassischen Tattvas der Sāṃkhya-tantrischen Kosmologie (Erde, Wasser, Feuer, Luft, Äther, die Sinnesobjekte, Manas, Prakṛti, Puruṣa/Jīva, Mahat, Ahaṃkāra) werden auf die Körperteile des Bildnisses und zuletzt auf den eigenen Leib des Sādhaka übertragen.
Mit OṂ, HRĪṂ, ŚRĪṂ und dergleichen, mit 'namaḥ' endend, [und dem jeweiligen Element-Namen versehen], vollziehe man [die Element-Einsetzung]. (297) Den mit den Mātṛkā-Lauten samt Bindu (Anusvāra) umschlossenen Wurzelmantra sprechend, mit 'namaḥ' endend, wende man die Mantra-Einsetzung (mantranyāsa) an der jeweiligen Mātṛkā-Stelle an. (298) 'Dein Glanz besteht aus Opfer, dein Leib besteht aus allen Wesen; dieses Bildnis ist für dich gefertigt – darum stelle ich dich [darin] auf.' (299) Sodann, nach dem gewöhnlichen Verehrungsverfahren – Meditation, Anrufung und dergleichen –, nachdem man die Lebenseinsetzung (prāṇapratiṣṭhā) vollzogen hat, verehre man die höchste Göttin. (300)
Verse 297-300: Abschluss der Element- und Mantra-Einsetzung (nyāsa) und die eigentliche Lebenseinhauchung (prāṇapratiṣṭhā) des Bildnisses. Vers 297 ist im Original nur als Kommentar-Paraphrase erhalten, der Wurzeltext selbst ist an dieser Stelle verloren; die Ergänzungen in eckigen Klammern folgen dem Kommentar [?].
devagehapradāne tu ye ye mantrāḥ samīritāḥ | ta evātra prayoktavyā mantraliṅgena pūjane ||301||
vidhivat saṃskṛte vahnāv arcitebhyo'rpitāhutiḥ | āvāhya devīṃ sampūjya jātakarmāṇi sādhayet ||302||
jātanāmnī niṣkramaṇam annaprāśanam eva ca | upanayanaṃ ceti ṣaṭ saṃskārāḥ śivoditāḥ ||303||
praṇavaṃ vyāhṛtiṃ caiva gāyatrīṃ mūlamantrakam | sāmantraṇābhidhānaṃ ca jātakarmādi nāma ca ||304||
Welche Mantras auch immer bei der Schenkung eines Hauses an eine Gottheit genannt wurden, eben diese sind hier, mit entsprechender grammatischer Anpassung (mantraliṅga), bei der Verehrung zu verwenden. (301) Im vorschriftsmäßig geweihten Feuer, nachdem man den verehrten [Gottheiten] Opferspenden dargebracht hat, [und] nachdem man die Göttin angerufen und verehrt hat, vollziehe man die Geburtsriten (jātakarma) [für das Bildnis]. (302) Geburtsritus und Namengebung, das erste Ausgehen (niṣkramaṇa), die erste Speisung (annaprāśana), und die Einweihung (upanayana) – diese sechs Weiheriten (saṃskāra) wurden von Śiva gelehrt. (303) Der Praṇava, ferner die Vyāhṛtis, die Gāyatrī, der Wurzelmantra, die Anrede-Formel und die Bezeichnung 'Jātakarma' und so weiter [werden zu einer Formel zusammengefügt].' (304)
Verse 301-304: Übertragung der Haus-Weihe-Mantras auf die Bildnis-Weihe und Aufzählung der sechs Lebenszyklus-Riten (Saṃskāra), die auch dem geweihten Bildnis zuteilwerden (Geburt, Namengebung, erstes Ausgehen, erste Speisung, Einweihung), mit der Formel zu ihrer Durchführung.
'Ich vollende [dies], die Willkommen-Geheißene' – so sprechend, [verfahre] der im Ritual Kundige; bei jedem einzelnen Weiheritus (saṃskāra) sind fünfundzwanzig (fünf-mal-fünf) Opferspenden zu geben. (305) Unter Nennung des jeweiligen [Saṃskāra-]Namens ist, dem Aussprechen des Wurzelmantras vorausgehend, eine Opferspende zu geben; nachdem man sie der Göttin dargebracht hat, lege man einen Teil der Opferspende auf das Haupt des Bildnisses. (306) Der Kundige, der einen etwaigen Fehler [im Ritus] durch Sühneriten und dergleichen behebt, speise Sādhakas [und] Brahmanen und erfreue die Armen und Hilflosen. (307) Ist der genannte Ritus vollendet, so bade man [das Bildnis] mit sieben Krügen Wasser, verehre es nach Kräften und lasse jene Göttin [Lobpreis] vernehmen. (308) So ist dir, o Liebe, die Weihe der erhabenen Ādyā dargelegt; ebenso [gilt sie] für Durgā und die anderen [Gestalten der] Vidyā[-Göttin], und für Maheśa (Śiva) und die anderen Himmlischen. (309) Darum ist auch bei der Weihe eines Śiva-Liṅga eben dieses Verfahren anzuwenden, nach [derselben] Vorschrift, mit entsprechend angepasstem Mantra und Namen. (310)
So endet im ehrwürdigen Mahānirvāṇa-Tantra, dem besten aller Tantras, dem Kern der Entscheidung über alles Recht, im Gespräch des erhabenen Ādyā mit Sadāśiva, [das Kapitel] mit der Darlegung der Weihe von Bauplatz, Planetenopfer, Gewässern und dergleichen, der Schenkung von Häusern an Götter und der Weihe von Götterbildern, betitelt der Dreizehnte Ullāsa.
Verse 305-310 schließen die Bildnis-Weihe ab (Opferspenden je Saṃskāra, Sühneriten, Speisung, Abschlussbad) und übertragen das gesamte Verfahren auf Durgā, andere Vidyā-Formen, Maheśa und – ausdrücklich – auf das Śiva-Liṅga. Die Kolophon-Zeile ist im Original stark entstellt; die IAST-Fassung ist eine sinngemäße Rekonstruktion [?] auf Grundlage der im Kapitel behandelten Themen (Vāstu- und Planetenopfer, Gewässerweihe, Hausschenkung, Götterbild-Weihe).