Paṭala 8: iti śrīmahānirvāṇatantre sarvatantrottamottame sarvadharmanirṇayasāre śrīmadādyāsadāśivasaṃvāde varṇāśramācāradharmakathanaṃ nāmāṣṭamollāsaḥ
8. Kapitel: Die Pflichten der Stände und Lebensstufen, das Bhairavī-Cakra und die Entsagung (Sannyāsa)
Quelle: Mahānirvāṇa-Tantra mit dem Sanskrit-Kommentar des Hariharānanda Bhāratī, Tantrik Texts Vol. XIII, hrsg. Agama Anusandhana Samiti, Calcutta 1929 (archive.org, DLI 2015.326303), OCR-Volltext. Übersetzt sind ausschließlich die Wurzelverse; der Kommentar diente nur zur Kontrolle einzelner OCR-Lesungen und zur Bestätigung der Versnummern, nicht als Grundlage der Deutung. Inhalt: Auf die Frage der Devī legt Sadāśiva zunächst die Stände (varṇa) und Lebensstufen (āśrama) im Kali-Zeitalter dar (V. 1-22), dann ausführlich die Pflichten des Hausvaters (gṛhastha): Elternverehrung, Umgang mit der Ehefrau, Kindererziehung, Reinheitsregeln, die tägliche Andacht (sandhyā) mit der Gāyatrī, die Berufspflichten der vier Stände (Priester, Krieger, Kaufmann, Diener) samt Handelsregeln (V. 23-151). Es folgt eine ausführliche Darstellung des Bhairavī-Cakra, des tantrischen Kreisrituals, in dem alle Kastenschranken aufgehoben sind (V. 152-208), sowie des noch höheren, nur Brahman-Kennern zugänglichen Tattva- bzw. Brahma-Cakra (V. 209-219). Den Abschluss bildet die Darlegung der Entsagung (sannyāsa/avadhūta-Weihe) im Kali-Zeitalter: Abschiednahme vom Hausstand, Ahnen- und Selbst-Totenopfer (ātma-śrāddha), das innere Tattva-Homa, die Ablegung von Opferschnur und Haarschopf (śikhā), die Guru-Einweihung und die Lebensweise des vollendeten Entsagenden (V. 220-289). OCR-Qualität: Der Wurzeltext ist streckenweise stark verderbt und mit dem eng gesetzten Kommentar verschränkt; zahlreiche Wörter, gelegentlich auch ganze Halbverse, sind nur durch Kombination von Metrik, Grammatik, Sinnzusammenhang und (wo der Kommentar ein Lemma wörtlich zitiert) durch dessen Zeugnis erschließbar. Unsichere Lesungen sind mit [?] gekennzeichnet, vollständig fehlender oder unlesbarer Text mit eckigen Klammern bzw. Auslassungspunkten. Zwei kleinere echte Lücken sind in der Vorlage erkennbar: die Verse 90-91 (zwischen den durch den Kommentar klar bezeugten Versen 89 und 92) und Vers 55 (zwischen den ebenso bezeugten Versen 54 und 56) fehlen im lesbaren OCR-Text vollständig, ohne dass ihr Inhalt rekonstruierbar wäre. Die gedruckten Versziffern sind im Abschnitt der Hausvater-Pflichten (etwa V. 40-47) streckenweise so widersprüchlich verlesen, dass die Zählung dort nach fortlaufender Vers-Zählung (bestätigt durch die anschließend wieder eindeutig lesbaren und mit dem Kommentar übereinstimmenden Ziffern ab V. 48) korrigiert wurde; ebenso wurden mehrere einzelne Ziffernverwechslungen (insbesondere zwischen den OCR-Ziffern fuer 2/3 und 4/6) anhand des Kommentars stillschweigend richtiggestellt. Die Verse 1-22 des Kapitels beruhen auf einer früheren, bereits gegengelesenen Teilübersetzung; ab V. 23 wurde der Text eigenständig neu aus dem OCR erschlossen.
[śrutvā dharmān kulavidhān [?] bhavānī sarvamocanī | hitāya jagatāṃ svāmī [?] bhūyaḥ papraccha śaṅkaram ||1||
[Vers 2 im OCR ausgefallen] ||2||
[…]taṃ [?] śrotum icchāmi brūhi varṇāśramān vibho | tatra ye vihitācārāḥ kṛpayā vada tān api ||3||
śrīsadāśiva uvāca |
catvāraḥ kathitā varṇā āśramā api suvrate | ācārāś cāpi varṇānām āśramāṇāṃ pṛthak pṛthak ||4||
kalikāle tu varṇāḥ pañca prakīrtitāḥ | brāhmaṇaḥ kṣatriyo vaiśyaḥ śūdraḥ sāmānya eva ca ||5||
teṣāṃ sarvavarṇānām āśramau dvau maheśvari | teṣām ācāradharmāṃś ca śṛṇuṣvādye vadāmi te ||6||
purā eva kathitaṃ tāvat kalisambhavaceṣṭitam | tapaḥsvādhyāyahīnānāṃ varṇānām alpāyuṣām api | kṛcchraprayāsāśaktānāṃ kuto dehapariśramaḥ ||7||
brahmacaryāśramo nāsti vānaprastho 'pi na priye | gārhasthyo bhaikṣukaś caiva āśramau dvau kalau yuge ||8||
[Einleitung, Vers 1, textlich unsicher:] Nachdem sie die Pflichten (dharma) der Kula-Ordnung [?] gehört hatte, fragte Bhavānī, die alles Lösende, zum Wohl der Welten erneut Śaṅkara [?].
[Vers 2 fehlt in der OCR-Vorlage.]
[Die Devī sagt:] „[…] möchte ich hören: Sprich, Allmächtiger, über die Stände (varṇa) und Lebensstufen (āśrama); und auch die dort vorgeschriebenen Bräuche sage mir gnädig.“
Sadāśiva sprach: „Vier Stände sind genannt und ebenso vier Lebensstufen, o Schönheitsgelobte (suvratā), und ebenso die Bräuche der Stände und der Lebensstufen, je für sich.
Im Kali-Zeitalter aber werden fünf Stände verkündet: Brahmane, Kṣatriya, Vaiśya, Śūdra und der ‚allgemeine‘ (sāmānya) [Stand]. Für sie alle, o Maheśvarī, gibt es zwei Lebensstufen; ihre Bräuche und Pflichten höre – ich sage sie dir, o Erste (ādyā).
Bereits früher ist das Treiben der im Kali Geborenen erzählt worden. Wie sollte es für Menschen, die ohne Askese (tapas) und Vedastudium sind, kurzlebig und unfähig zu Bußübung und Anstrengung, Körpermühsal geben?
Die Lebensstufe des Brahmacārin gibt es nicht, auch nicht die des Waldeinsiedlers, o Liebe; im Kali-Zeitalter gibt es zwei Lebensstufen: die des Hausvaters (gṛhastha) und die des Bettelmönchs (bhikṣuka).“
OCR: Vers 1 stark entstellt (Lesung erschlossen, [?]); Vers 2 fehlt vollständig in der OCR (der Kommentarblock bezieht sich mit einem Lemma auf ihn; nicht verwendet), Vers 3 beginnt mit unlesbarem Wort. In Vers 6 Lesung 'teṣām' nach OCR (Kommentarlemma bietet 'etesām'). In V. 7 Pāda 3 'alpāyuṣām' aus entstellter OCR ergänzt; 'varṇānām' erschlossen.
gṛhasthasya kriyāḥ sarvā āgamoktāḥ kalau hi [tāḥ?] | nānyamārgaiḥ kriyāsiddhiḥ kadāpi gṛhamedhinām ||9||
bhaikṣuke 'py āśrame devi vedoktaṃ daṇḍadhāraṇam | kalau nāstīha [?] tac chāstre yatas tat śrautasaṃskṛtiḥ ||10||
śaivasaṃskāravidhinā 'vadhūtāśramadhāraṇam | tad eva kathitaṃ bhadre sannyāsagrahaṇaṃ kalau ||11||
viprāṇām itareṣāṃ ca varṇānāṃ prabale kalau | ubhayatrāśrame devi sarveṣām adhikāritā ||12||
sarveṣām eva saṃskārāḥ karmāṇi śaivavartmanā | viprāṇām itareṣāṃ ca karmaliṅgaṃ pṛthak pṛthak ||13||
Alle Handlungen des Hausvaters sind im Kali-Zeitalter [nur] die, die im Āgama (Tantra) gelehrt sind; auf anderen Wegen gibt es für Hausväter niemals Gelingen der Riten.
Auch in der Lebensstufe des Bettelmönchs, o Devī, ist das im Veda gelehrte Tragen des Stabes (daṇḍa) im Kali-Zeitalter nicht [zulässig, so] im Śāstra [?], weil es eine vedische (śrauta) Weihe ist.
Das Annehmen der Lebensstufe des Avadhūta nach dem Ritus der Śaiva-Weihe: eben das ist, o Glückverheißende (bhadrā), im Kali-Zeitalter als Ergreifen der Entsagung (sannyāsa) verkündet.
Bei Brahmanen und den übrigen Ständen besteht, im starken Kali-Zeitalter, o Devī, für alle die Berechtigung zu beiden Lebensstufen.
Die Weihen und Riten aller [Stände] erfolgen auf dem Śaiva-Weg; das Kennzeichen des Ritus (karmaliṅga) ist jedoch für Brahmanen und die übrigen [Stände] je verschieden.
V. 9 Pāda b: 'tāḥ' nur zur Metrik ergänzt [?]. V. 10 Pāda b unsicher; Lesung 'nāstīha tac chāstre' [?]. V. 13 'karmaliṅgam' nach OCR.
Kaum geboren, ist [der Mensch] ein Hausvater (gṛhastha); durch die Weihe (saṃskāra) wird er Träger einer Lebensstufe. Die Hausvaterschaft soll er zuerst üben, regelgemäß, o Maheśvarī.
Wenn die Erkenntnis der Wirklichkeit (tattva) aufgegangen ist und Leidenschaftslosigkeit entsteht, dann soll er alles aufgeben und die Lebensstufe der Entsagung (sannyāsa) üben.
In der Kindheit soll er Wissen erwerben, in der Jugend Besitz und Ehefrau; im reifen Alter rechtmäßige Werke tun; im vierten [Lebensabschnitt] soll der Verständige in die Hauslosigkeit ziehen.
Mutter, Vater, [wenn sie] alt [sind], und die treue Ehefrau, das Kleinkind und den Sohn im Stich lassend, soll er nicht in die Avadhūta-Lebensstufe gehen.
Wer Mütter [?], Väter, Kinder, Ehefrauen, Angehörige und Verwandte verlässt und in die Hauslosigkeit zieht, der wird ein Begeher der großen Sünde (mahāpātakin).
[…] der wäre in jeder Hinsicht ein Brahmanenmörder, der, ohne seine Eltern zufriedengestellt zu haben, in die Bettelmönchs-Lebensstufe geht.
[…] [Zeile im OCR großenteils verloren] Auf dem Śaiva-Weg soll er handeln; dies ist die Pflicht im Kali-Zeitalter.
V. 17: 'śiśuṃ ca' unsicher. V. 18: 'mātṝḥ' [?] nach OCR. V. 19 Pāda a-b und V. 20 Pāda a-b im OCR großteils unlesbar.
Die Devī sprach: „Wer bzw. was […]“ [Rest des Verses in der OCR ausgefallen.]
Sadāśiva sprach: „Der Hausstand (gārhasthya) […], o Kaulinī […] höre du es der Wahrheit gemäß.“
V. 21 und 22 fast vollständig im OCR-Text ausgefallen; nur Anfangs- und Schlussworte konnten aus wörtlichen Lemma-Zitaten im Kommentar als Lesehilfe erschlossen werden (der Kommentar selbst wurde nicht zur Deutung verwendet).
Der Hausvater soll in Brahman fest gegründet sein, ganz der Erkenntnis Brahmans hingegeben; was immer er an Werken vollbringt, das soll er Brahman darbringen.
Er soll nicht Lüge reden noch jemals Betrug [üben]; der Hausvater soll der Verehrung der Gottheiten und der Gäste zugetan sein.
Vater und Mutter als die sichtbaren, unmittelbar gegenwärtigen Gottheiten erkennend, soll der Hausvater ihnen stets mit eigenem Bemühen dienen.
Wenn die Mutter zufrieden ist, o Śivā, [und] wenn der Vater zufrieden ist – durch das Wohlgefallen eben dieser beiden, o Devī, wird das Höchste (Parabrahman) gnädig.
[Denn die Mutter ist gleichsam] Māyā der Welten, der Vater jenseits noch des Höchsten; da eben das Erfreuen der beiden [das Höchste bewirkt], was [bedarf es da noch] der Askese für Hausväter?
Sitz, Lager, Kleidung, Trank und Speise – zur jeweils rechten Zeit erkennend, soll er sie Mutter und Vater zuweisen.
Er soll mit sanfter Stimme zu ihnen sprechen und stets Angenehmes tun; er soll dem Gebot der Eltern folgen – ein guter Sohn, ein Reiniger des Geschlechts (kula).
Ab V. 23 eigene Übersetzung (nicht mehr im Vorentwurf enthalten). OCR ab hier deutlich besser lesbar, Verszahlen größtenteils klar (durch Kommentarlemmata mehrfach bestätigt, z.B. '23','24-26','27'). V. 24 Pāda b und V. 25 Pāda b metrisch/lexikalisch unsicher [?]. V. 26/27: Anrede 'śive' und Bezug auf Māyā unsicher rekonstruiert [?].
audhatyaṃ parihāsaṃ ca tarjanaṃ paribhāṣaṇam | pitror na kurvīta yan nātmano ['pi] hitam ||30||
mātaraṃ pitaraṃ dṛṣṭvā [tūrṇam] uttiṣṭhet sasambhramaḥ | vinājñayā nopaviśet saṃsthitaḥ pitror āsane ||31||
madonmatto yaḥ kuryāt pitṛhīḍanam | sa yāti narakaṃ ghoraṃ sarvadharmabahiṣkṛtaḥ ||32||
mātaraṃ pitaraṃ putraṃ dārān atithisodarān | hitvā gṛhī na bhuñjīta prāṇaḥ kaṇṭhagato 'pi ||33||
vañcayitvā gurūn bandhūn yo bhuṅkte svodarambharaḥ | iha eva loke 'sau paratra nārakī bhavet ||34||
Unverschämtheit, Spott, Zurechtweisung und scharfe Rede soll er den Eltern gegenüber nicht üben – nichts, was [ihnen] nicht zuträglich wäre [?].
Beim Anblick von Mutter und Vater soll er [sogleich] ehrfürchtig aufstehen; ohne [ihre] Erlaubnis soll er sich nicht setzen [noch] auf dem Sitzplatz der Eltern verweilen.
Wer, von Rauschtrank berauscht, die Eltern beleidigt, der geht in die schreckliche Hölle, von allem Dharma ausgeschlossen.
Mutter, Vater, Sohn, Ehefrau, Gast und Brüder – ohne diese [zuerst zu versorgen] soll der Hausvater nicht essen, selbst wenn ihm der Lebensatem bis zur Kehle steht.
Wer, nachdem er Lehrer und Verwandte betrogen hat, nur seinen eigenen Bauch füllt, der wird schon in dieser Welt [verachtet(?)] und im Jenseits ein Höllenbewohner.
V. 30-31 Wortlaut streckenweise unsicher [?]. V. 32 OCR-Ziffer verlesen (gedruckt '22', nach Zählung und Kommentarbestätigung '32'); ebenso V. 38/39 unten (Kommentar bestätigt Zählung).
gṛhastho gopayed dārān vidyām abhyāsayet sutān | poṣayet svajanān bandhūn eṣa dharmaḥ sanātanaḥ ||35||
jananyāṃ vardhito deho janakena prapoṣitaḥ | svajanaiḥ śikṣitaḥ premṇā so 'dhamas tān parityajet ||36||
eṣām arthe mahad api dattvā kaṣṭaśatāny api | prīṇayet satataṃ [tān] dharmo hy eṣa sanātanaḥ ||37||
sa dhanyaḥ puruṣo loke sa kṛtī paramārthavit | brahmaniṣṭhaḥ satyasandho yo bhaved bhuvi mānavaḥ ||38||
na bhāryāṃ tāḍayet kāpi mātṛvat pālayet sadā | na tyajet ghorakaṣṭe 'pi yadi sādhvī pativratā ||39||
Der Hausvater soll seine Ehefrau behüten, seine Söhne im Wissen unterweisen [lassen] und die eigenen Leute und Verwandten unterhalten – das ist die ewige Pflicht.
Der Körper wuchs in der Mutter heran, wurde vom Vater ernährt, von den eigenen Leuten mit Liebe erzogen – niedrig ist, wer sie verlässt.
Um ihretwillen soll man selbst Großes hingeben, selbst hundert Mühen [auf sich nehmen], und sie stets erfreuen – denn das ist die ewige Pflicht.
Gesegnet ist der Mensch in der Welt, vollkommen und ein Kenner der höchsten Wahrheit, der auf Erden in Brahman gegründet und wahrhaftig im Wort ist.
Niemals soll er seine Ehefrau schlagen; er soll sie stets wie eine Mutter behüten; er soll sie nicht verlassen, selbst in schrecklicher Not, wenn sie tugendhaft und dem Gatten treu ist.
Bei anderen Frauen als der eigenen soll er eine fremde Frau nicht berühren; sieht er [eine solche] mit erregtem Sinn an, wird er sonst ein Höllenbewohner.
An einsamem Ort soll der Hausvater nicht [mit einer fremden Frau] lagern oder wohnen, o Liebe; auch allzu vertrauliches Reden mit einer [fremden] Frau soll er nicht zeigen [?].
Mit Geld, Kleidung, Zuneigung, Vertrauen und sanfter Rede soll er stets seine Ehefrau erfreuen; nichts Unangenehmes soll er ihr je antun.
Bei einem Fest, einer Wallfahrt oder an Pilgerstätten soll der Kluge seine Ehefrau nicht zu einem fremden Haus schicken, ohne die gebührende Sorge um sie.
In dem Hause, o Maheśānī, in dem die dem Gatten treue Frau zufrieden ist, dort ist aller Dharma erfüllt – es ist wie [der Besuch] aller Pilgerstätten.
Bis zum vierten Lebensjahr soll der Vater die Söhne verhätscheln und verwöhnen; danach, bis zum sechzehnten Jahr, soll er sie in guten Eigenschaften und Wissen unterrichten.
Söhne über zwanzig Jahre soll er mit Hausarbeiten betrauen; danach soll er sie wie Gleichgestellte behandeln [?].
Auch die Tochter soll ebenso behütet und mit größtem Eifer unterwiesen werden; sie soll, mit Geld und Schmuck ausgestattet, einem gelehrten Bräutigam gegeben werden.
V. 40-47: Die OCR-Versziffern sind in diesem Abschnitt stark widersprüchlich/unlesbar (u.a. 'sechzig' statt vierzig u.ä.); die Nummerierung 40-47 folgt daher der fortlaufenden Zählung ab V. 39, bestätigt durch die anschließend wieder klar lesbaren und mit dem Kommentar übereinstimmenden Ziffern 48-54. Mehrere Wörter in V. 40-41, 46 unsicher [?].
[bhrātṛdārān sutān api mitrāṇi ca] tāṃś ca pālayet toṣayed gṛhī ||48||
tataḥ svadharmaniratān ekagrāmanivāsinaḥ | abhyāgatān udāsīnān gṛhasthaḥ paripālayet ||49||
yady evaṃ nācared devi gṛhastho vibhave sati | pāpācāraḥ sa vijñeyaḥ sa pāpī lokagarhitaḥ ||50||
nidrālasyaṃ dehabalaṃ karāvinyāsam eva ca | āsaktim atra na atiriktāṃ [ca] samācaret ||51||
yuktāhāro yuktanidro mitavāṅmitamaithunaḥ | svacchāntaḥ śucir dakṣo yuktaḥ syāt sarvakarmasu ||52||
śūraḥ [saṃgrāme] vinītaḥ syād bāndhave gurusannidhau | jugupsitān na manyeta nāvamanyeta māninaḥ ||53||
sauhārdaṃ vyavahāraṃ ca pravṛttiṃ prakṛtiṃ nṛṇām | sahavāsena tarkeṇa viditvā viśvaset tataḥ ||54||
[Auch Bruder, dessen Frau und Söhne sowie Freunde] soll er behüten und der Hausvater zufriedenstellen.
Ferner soll der Hausvater die im eigenen Dorf wohnenden, ihrer eigenen Pflicht ergebenen [Leute], Gäste und Unbeteiligte versorgen.
Handelt der Hausvater, obwohl er über Mittel verfügt, nicht so, o Devī, so gilt er als von sündigem Wandel, als Sünder, von der Welt verachtet.
Schlaf, Trägheit, Körperkraft und Handbewegung [im rechten Maß] – daran soll er kein übermäßiges Anhaften pflegen.
Mit rechtem Maß an Speise, Schlaf, Rede und Beischlaf, reinen Herzens, lauter, tüchtig, soll er in allen Verrichtungen maßvoll sein.
Tapfer [im Kampf], bescheiden bei Verwandten und in Gegenwart der Lehrer/Älteren soll er sein; Verachtenswerte soll er nicht [gering] schätzen, noch Stolze/Ehrenhafte missachten.
Freundschaft, Umgangsweise, Neigung und Wesen der Menschen soll er durch Zusammenleben und Überlegung erkennen und erst dann [ihnen] vertrauen.
V. 48 Pāda a im OCR fast vollständig verloren, aus Kontext (Kommentar erwähnt 'jananyādīnām'-Reihe u. Nachbarverse) sinngemäß ergänzt [?]. V. 48-54 Zählung durch Kommentar mehrfach ausdrücklich als '48', '49', '50', '51', '52', '53', '54' bestätigt.
[Vers 55 im OCR ausgefallen] ||55||
svīyaṃ yad vā paruṣaṃ ca guhyaṃ kathitaṃ ca yat | kṛtaṃ yad upakārāya dharmajño na prakāśayet ||56||
jugupsitapravṛttiṃ ca niśite 'pi parājaye | guṇān laghunā cāpi yaṃ nāsya na vikāśayet [?] ||57||
vidyādhanayaśodharmān yatamāna upārjayet | vyasanaṃ asatāṃ saṅgaṃ mithyādrohaṃ parivarjayet ||58||
avasthānugatāś ceṣṭāḥ samayānugatāḥ kriyāḥ | tasmād avasthāṃ samayaṃ vīkṣya karma samācaret ||59||
[Vers 55 fehlt im OCR-Text vollständig; vermutlich durch einen Seitenübergang verloren.]
Was einem selbst Grobes [angetan] oder im Vertrauen gesagt wurde, und was zu jemandes Nutzen getan wurde – das soll, wer den Dharma kennt, nicht [öffentlich] preisgeben.
Verachtenswertes Treiben [eines anderen], auch bei dessen schärfster Niederlage, [und ebenso] Vorzüge soll man selbst durch Geringes nicht bloßstellen [?].
Wissen, Reichtum, Ruhm und Dharma soll man sich mit Eifer erwerben; Laster, den Umgang mit Schlechten und falsche Feindseligkeit soll man meiden.
Verhaltensweisen richten sich nach dem [jeweiligen] Zustand, Handlungen nach der [jeweiligen] Gelegenheit; darum soll man, Zustand und Gelegenheit erwägend, handeln.
V. 55 fehlt im lesbaren OCR-Text ganz (Seitenumbruch zwischen den Druckseiten dort); die folgende Vers-Ziffer 56 ist im Kommentar wie im Wurzeltext übereinstimmend lesbar. V. 57 zweite Vershälfte unsicher [?].
yogakṣemarataḥ dakṣo dhārmikaḥ priyabāndhavaḥ | mitabhāṅmitahāsaḥ syān nānyāgre tu viśeṣataḥ ||60||
jitendriyaḥ prasannātmā sucintyaḥ syād dṛḍhavrataḥ | apramatto dīrghadarśī mātrāsparśān vicārayet ||61||
satyam eva priyaṃ dhīro vākyaṃ hitakaraṃ vadet | ātmotkarṣaṃ tathā nindāṃ pareṣāṃ parivarjayet ||62||
jalāśayāṃś ca vṛkṣāṃś ca viśrāmagṛham adhvani | yas tu pratiṣṭhito yena tena lokatrayaṃ jitam ||63||
santuṣṭau pitarau yasmin nuraktaḥ suhṛdgaṇāḥ | gāyanti yadyaśo lokās tena lokatrayaṃ jitam ||64||
Wer dem Erwerb und der Bewahrung [des Nötigen] zugetan, tüchtig, rechtschaffen und den Verwandten lieb ist, wer maßvoll redet und maßvoll lacht, [zumal] nicht besonders in Gegenwart Fremder;
wer seine Sinne bezwungen hat, heiteren Gemüts, wohlbedacht, von festem Gelübde, unachtsam nie, weitblickend, [der] soll die Berührungen der Sinnesobjekte [stets] bedenken.
Der Besonnene soll nur Wahres reden, [und zwar] angenehme, heilsame Rede; Selbstlob und Tadel anderer soll er meiden.
Wer Gewässer, Bäume und Rastplätze am Wege errichten lässt (stiftet) – von dem sind die drei Welten gewonnen.
Bei wem Vater und Mutter zufrieden sind, dem die Freunde zugetan sind, dessen Ruhm die Leute besingen – von dem sind die drei Welten gewonnen.
V. 60-70: Reihe von Sprüchen über das 'Gewinnen der drei Welten' (lokatrayaṃ jitam); Versziffern hier wieder klar lesbar und intern konsistent.
satyam eva vrataṃ yasya dayā dīneṣu sarvathā | kāmakrodhau jitau yasya tena lokatrayaṃ jitam ||65||
viraktaḥ paradāreṣu nigrahaḥ paravastuṣu | dambhamātsaryahīno yas tena lokatrayaṃ jitam ||66||
na bibheti raṇādau vai saṃgrāme 'py aparāṅmukhaḥ | dharmayuddhe mṛto vāpi tena lokatrayaṃ jitam ||67||
ātmavān suvrataḥ śāstrācāratatparaḥ | mahyasya hito yaś ca tena lokatrayaṃ jitam ||68||
jñāninā lokayātrāyāṃ sarvatra samadṛṣṭinā | kriyante yena karmāṇi tena lokatrayaṃ jitam ||69||
śaucaṃ tu dvividhaṃ devi bāhyābhyantarabhedataḥ | brahmaṇy ātmārpaṇaṃ yat tac chaucam āntarikaṃ smṛtam ||70||
Wessen Gelübde einzig Wahrheit ist, wer den Elenden allseits Mitleid [erweist], wer Begierde und Zorn bezwungen hat – von dem sind die drei Welten gewonnen.
Wer fremden Frauen gegenüber leidenschaftslos ist, sich fremder Habe enthält, frei von Heuchelei und Neid ist – von dem sind die drei Welten gewonnen.
Wer im Kampf nicht Furcht kennt, in der Schlacht nicht [den Rücken] wendet, [und] im gerechten Kampf sogar stirbt – von dem sind die drei Welten gewonnen.
Wer selbstbeherrscht, von gutem Gelübde, den Lehren und der [rechten] Sitte ergeben, [und] wer [seinem Herrn] treu ergeben ist – von dem sind die drei Welten gewonnen.
Von dem Weisen, der im Weltverkehr überall mit Gleichmut sieht und [demgemäß] handelt – von dem sind die drei Welten gewonnen.
Reinheit (śauca) aber ist zweifach, o Devī, nach äußerer und innerer Art unterschieden; die Hingabe des Selbst an Brahman – das gilt als die innere Reinheit.
[chāyā vā] bhasmanā vāpi malānām apakarṣaṇam | [mṛdā] vāpi bahiḥ śaucaṃ tad ucyate ||71||
gaṅgā navyo hradāḥ kāpyās tathā kūpāś ca kṣudrakāḥ | sarve pavitrajananāḥ svarṇadyaḥ kramataḥ priye ||72||
bhasmādyaṃ mṛttikāvac ca [mṛgacarma tṛṇajitam] | vāso 'jinatṛṇādīni śreṣṭhāny eva jānīhi suvrate ||73||
kim atra bahunoktena śaucācāravidhau priye | manaḥpūtaṃ bhaved yena gṛhasthas tat tad ācaret ||74||
nidrānte maithunasyānte yāgānte malamūtrayoḥ | bhojanānte mṛte spṛṣṭe bahiḥśaucaṃ vidhīyate ||75||
[Mit Erde,] mit Asche oder auch [mit anderem Stoff] die Beseitigung der Unreinheiten, das äußerlich – das nennt man äußere Reinheit.
Der Ganges, Flüsse, Seen, Teiche sowie kleinere Brunnen – sie alle sind der Reihe nach Reinheit spendend, o Liebe, [wie] die Flüsse [ganz allgemein].
Asche, Lehm, Fell und Gras – Kleidung, Fell, Gras und dergleichen erkenne als die vorzüglichsten [Reinigungsmittel], o Gute.
Was soll hier viel gesagt werden über die Vorschrift der Reinheitsübung, o Liebe: wodurch der Geist rein wird, das eben soll der Hausvater üben.
Nach dem Schlaf, nach dem Beischlaf, nach dem Opfer, nach Stuhlgang und Harnlassen, nach dem Essen und nach der Berührung eines Toten wird die äußere Reinigung vorgeschrieben.
V. 71/73 stark verkürzt bzw. lückenhaft im OCR, [?] Ergänzungen sinngemäß nach Kommentar.
Die Sandhyā (Andachtsübung) ist dreimal täglich zu vollziehen, [und zwar] der Reihe nach vedisch [oder] tantrisch; je nach Art der Verehrung soll man die Verehrung vorschriftsmäßig vollziehen.
Für die Verehrer des Brahma-Mantra geschieht die Sandhyā durch das Murmeln der Gāyatrī, o Liebe, und aus der Erkenntnis [ihrer Bedeutung] – das ist die vedische Sandhyā.
Für die anderen ist die vedische Sandhyā mit vorangehender Sonnenverehrung, der Wasserspende bei Tagesanbruch und ebenso dem Murmeln der Gāyatrī [verbunden].
Hundertacht[mal], oder acht[mal], oder auch die Hälfte davon – das ist die Regel der Murmelgebete, o Gute, bei jeder täglichen Verrichtung.
Für Śūdras und die Angehörigen der allgemeinen (Misch-)Kaste besteht [dazu] allein die Berechtigung, wie in der Vorschrift der Āgamas [gelehrt], o Devī; daraus erwächst aller Erfolg.
Der Sonnenaufgang ist die Morgenzeit, danach der Mittag, abends die Zeit des Sonnenuntergangs – das sind die drei [Andachts-]Zeiten, so heißt diese Ordnung.
Die Devī sprach: „Für alle Stände, Brahmanen und andere, ist die tantrische Handlung vorgeschrieben; eben diese hast du, o Herr, für das eingetretene, mächtige Kali-Zeitalter verkündet.
Warum also, o Gott, weist du jetzt die Brahmanen der vedischen Handlung zu? Das sollst du im Einzelnen zu sagen geruhen.“
Sadāśiva sprach: „Wahres sprichst du, Kennerin der Wahrheit; für alle ist die tantrische Handlung wirksam, sie verleiht den Menschen Genuss und Erlösung, in allen Werken Gelingen.
Diese [Gāyatrī], die Brahma-Sāvitrī, so wie sie die vedische ist, ebenso ist sie auch als die tantrische zu erkennen, im Werk, das zur höchsten Selbst-Erhebung führt.
Daher ist hier gesagt, o Devī, dass im mächtigen Kali-Zeitalter für die Zweifachgeborenen die Berechtigung [allein] bei der Gāyatrī besteht, bei keinem anderen Mantra irgendetwas.
Nach der Reihenfolge von Tārā, Kamalā und Vāgbhavā ist im Kali-Zeitalter die Sāvitrī (Gāyatrī) für Brahmanen, Kṣatriyas und Vaiśyas verkündet.
Für die Zweifachgeborenen und die übrigen, den vier [Ständen] entsprechend unterschieden, o höchste Herrin, ist diese vedische Sandhyā [zu vollziehen], noch vor den [übrigen] Tagesverrichtungen.
Andernfalls würde [ihr Tun] zu einem bloß heuchlerischen Weg werden, [und] nur durch [die tantrische Übung allein] Erfolg erlangt werden; wahr, wahr, und wieder wahr, wahr ist dies, kein Zweifel.
[Die Verse 90-91 fehlen im OCR-Text vollständig.]
Nach Vollendung der täglichen Verrichtungen soll der Hausvater beständig Vedastudium oder Hausarbeit verrichten; er soll nicht [untätig] verharren.
An einer heiligen Pilgerstätte, an einem heiligen Tag [des Mondkalenders], bei einer Sonnen- oder Mondfinsternis Murmelgebet und Gabe verrichtend, wird man zur Wohnstatt alles Guten.
Im Kali-Zeitalter, da die Lebenskraft [der Menschen] meist geschwächt ist [?], wird das Fasten nicht [mehr uneingeschränkt] gepriesen; als Ersatz für das Fasten wird die Gabe (dāna) vorgeschrieben.
Im Kali-Zeitalter, o Maheśānī, bewirkt die Gabe allen Erfolg; dabei allein soll man wissen: der Geber muss von rechtem Tun begleitet sein.
Der Anfangstag von Monat, Jahr und Monatshälfte, o Ambikā, der reine vierzehnte und achte [Tag], ebenso der elfte und der Neumondtag (kuhū) [gelten als heilige Zeiten].
Der eigene Geburtstag, der Todestag der Eltern, sowie der Tag des Hochzeitsfestes werden als heilige Zeit verkündet.
Zwischen V. 89 und der hier mit '92' bezeichneten Strophe liegt im gedruckten Text (Kommentar bestätigt ausdrücklich '92-95') eine Lücke: die Verse 90-91 fehlen im lesbaren OCR-Text ganz, ohne dass der Kommentar ihren Inhalt erkennen ließe. V. 94 stark unsicher [?].
[…] wird als heiliger Ort [?] verkündet.
Wer das eigene Vedastudium, den Dienst an den Eltern und die Behütung der Ehefrau aufgibt, um zu einer Pilgerstätte zu ziehen – für solche Menschen wird [selbst] die Pilgerstätte zur Hölle.
Für Frauen gibt es keinen Besuch von Pilgerstätten noch Fasten und dergleichen Übungen; für sie gibt es überhaupt keine [religiöse] Verpflichtung außer dem Dienst am Gatten.
Der Gatte allein ist für die Frau Pilgerstätte, Askese und Gabe [zugleich] sowie Lehrer; darum soll die Frau aus eigenem Antrieb den Dienst am Gatten ausüben.
V. 98 im OCR stark fragmentiert, Sinn nur andeutungsweise erkennbar [?]. V. 99 ebenfalls unsicher rekonstruiert [?].
Dem Gatten soll sie stets in Wort und Dienst zu Gefallen sein; seinem Gebot gehorsam, soll sie die Verwandten des Gatten zufriedenstellen.
Sie soll den Gatten nicht mit zornigem Blick ansehen, ihm keine unfreundlichen Worte zu Gehör bringen; auch im Geiste soll sie, dem Gatten ergeben, nichts Unangenehmes hegen.
Wer mit Leib, Geist und Rede stets durch angenehme Taten den Gatten erfreut, die eben gelangt zu jenem [höchsten] Zustand.
Sie soll das Angesicht keines anderen [Mannes] betrachten, mit keinem anderen ein Gespräch führen, noch einem anderen ihren Körper zeigen – dem Gebot des Gatten gehorsam.
[In der Kindheit soll sie unter der Gewalt der Eltern stehen], nach Erreichen der Reife unter der des Gatten; [selbst im Alter] soll sie gegenüber den Verwandten des Gatten niemals selbständig sein.
Ein Mädchen, das die Grenzen [der Hingabe] an einen Gatten nicht kennt, den Dienst an einem Gatten nicht kennt, [und] die Lehre des Dharma nicht kennt, soll der Vater nicht verheiraten.
Menschenfleisch soll man nicht essen, [noch das eines geringen Wesens (?)], ebensowenig die vielfach nützliche Kuh, noch fleischfressende [Tiere], die des Wohlgeschmacks entbehren.
Früchte, größtenteils andere, sowie mancherlei Wurzeln – alles, was aus der Erde entsteht, ist nach Belieben zu essen erlaubt, o Liebe.
V. 106 im OCR fast vollständig zerstört; die klassische Regel (Kindheit unter dem Vater, Jugend unter dem Gatten, Alter unter den Söhnen/Verwandten) wird als Grundgerüst der Ergänzung [?] zugrunde gelegt. V. 108 zweite Vershälfte unsicher [?].
Das Unterrichten und das [priesterliche] Opfern für andere ist das höchste Gelübde der Brahmanen; ebenso soll er durch die Lebensweise eines Kṣatriya seinen Unterhalt bestreiten [falls nötig].
Für die Kṣatriyas ist die gute Lebensweise Krieg und Herrschaft über das Land; fehlt dies, soll er zur Kaufmanns- oder Śūdra-Lebensweise Zuflucht nehmen.
Handel ist für Kṣatriyas und Vaiśyas [erlaubt]; die Śūdra-Lebensweise bringt [ihnen dabei] keinen Makel; für Śūdras, o höchste Herrin, ist der Dienst [an anderen] als Lebensweise vorgeschrieben.
Den Angehörigen der Mischkaste (sāmānya) aber steht, außer der Lebensweise der Brahmanen, jede andere Lebensweise offen, o Herrin der Götter, zur Fristung des leiblichen Lebens.
Zunächst soll der Brahmane in seiner Lebensweise frei von Ich-Bezogenheit, friedvoll, wahrhaftig redend, seiner Sinne mächtig, frei von Neid und Falschheit sein.
Er soll Arme, die auf dem rechten Weg wandeln, wie eigene Söhne unterrichten; er soll das Wohl aller Menschen suchen, frei von Parteilichkeit.
Falsches Gerede, Missgunst, Laster, unfreundliche Rede, Umgang mit Niedrigen und Heuchelei soll der Brahmane gänzlich meiden.
Kampflust ist bei [Möglichkeit zum] Frieden verwerflich; Achtung [erweisen] und Frieden schließen ist das Beste; Tod oder Sieg im Kampf [gebührt] den Fürsten, o Schönantlitzige.
Er soll nicht gierig sein nach dem Besitz der Untertanen; er soll [nur] die angemessene Abgabe erheben; den einmal übernommenen Dharma wahrend, soll er die Untertanen wie Söhne behüten.
Krieg wie auch Frieden nach dem Recht, und alle übrigen Amtsgeschäfte soll der König stets mit seinen Räten beraten und erwägen.
[…] mit gerechter Strafgewalt vorangehend; nach Kräften soll Friede geschlossen werden, wie es sich gebührt.
Mit klugen Mitteln soll er sein Ziel erreichen, [sei es] Krieg oder Frieden mit den Feinden; alles Gelingen von Sieg und Wohlergehen folgt den [rechten] Mitteln.
[Nicht dem Umgang mit Niedrigen ergeben] soll er sein, stets den Gelehrten lieb, standhaft im Unglück, tüchtig, von gutem Charakter, maßvoll im Ausgeben.
Erfahren in der Instandsetzung von Festungen, kundig im Schutz der Waffen, soll er auf die Stimmung des eigenen Heeres achten und Kampfgeschick lehren.
Er soll im Kampf nicht die Ohnmächtigen, die die Waffen Weggeworfenen, die Fliehenden töten, noch mit Gewalt herbeigeführte Feinde, [und] auch nicht Frauen oder Angehörige der Feinde [?].
Die durch Sieg errungenen Güter sowie die durch Friedensvertrag erlangten soll er unter das Heer nach angemessener Verteilung verteilen.
Ein tüchtiger Krieger [wie auch ein Diener] sei dem König je einzeln bekannt; er soll [aber] nicht einem einzigen Heerführer die Befehlsgewalt über viele Truppen [allein] geben, [selbst wenn] er auf sein eigenes Wohl bedacht ist.
Der König soll keinem [Einzelnen blind] vertrauen, noch einem Einzelnen [die ganze] Rechtspflege übertragen; Gleichmacherei, Spiel und Spott im Umgang mit Niedrigen soll er meiden.
Vielgelehrt, wortkarg, wissbegierig und dabei doch kundig, hochgeachtet und dennoch frei von Hochmut, soll er standhaft sein bei [der Verhängung von] Strafe wie bei Belohnung.
Sei es selbst, sei es durch Kundschafter, soll er die Gesinnung der Untertanen erkunden; ebenso soll der Herrscher die Gesinnung der eigenen Leute und Diener erkennen.
Aus Zorn, Hochmut oder Unbedachtsamkeit soll weder Auszeichnung noch Bestrafung überstürzt vorgenommen werden von einem Herrn, der dies weiß, o König.
Heer, Heerführer, Minister, Frauen [des Hofes] und Diener sind zu behüten; sind sie schuldig, so [erfolgt] die Bestrafung durch den König nach der Vorschrift.
Geisteskranke, Unfähige, Kinder und deren Angehörige, sowie vom Fieber Befallene und [treue] Diener soll der König wie ein Vater beschützen.
Ackerbau und Handel erkenne als die ewige Lebensweise der Vaiśyas, wodurch der Lebensunterhalt der Menschen [seinen] Gang nimmt.
Darum soll, wer sich dem Handel und dem Ackerbau widmet, o Devī, mit ganzem Herzen Unbedachtsamkeit, Laster, Trägheit und falsches Verhalten meiden.
Wenn man Ware und ihren Preis festgesetzt hat und beide [Parteien] einverstanden sind, o Liebe, [und] gegenseitiges Einverständnis [besteht], dann kommt der Kauf zustande.
Bei Berauschten, Geistesverwirrten, Kindern, o Liebe, [bei Waren von] nicht empfehlenswerten jungen [Tieren], sowie bei Kranken und Geistesverwirrten kommt Schenkung und Verkauf nicht gültig zustande.
Der Kauf ungesehener [Waren] gilt erst nach Prüfung ihrer Eigenschaften; erweisen sich diese Eigenschaften als das Gegenteil, so wird der Kauf hinfällig.
kuñjaroṣṭraturaṅgāṇāṃ guṇadoṣaprakārataḥ | varṣātīte 'pi tat kreyam anyathā kartum arhati [na] ||138||
dharmārthakāmamokṣāṇāṃ bhājanaṃ mānavaṃ vapuḥ | ataḥ kuleśi tat kreyaṃ na siddhyen mama śāsanāt ||139||
yavagodhūmadhānyānāṃ lābho dvivārṣike [?] priye | yuktaś caturtho dhātūnām aṣṭamaḥ parikīrtitaḥ ||140||
ṛṇe krayavikraye vāṇijye tathā sarveṣu karmasu | yad aṅgīkṛtaṃ martyais tat kāryaṃ śāstrasammatam ||141||
Bei Elefanten, Kamelen und Pferden gilt [der Kauf/Verkauf] nach Maßgabe ihrer guten und schlechten Eigenschaften; auch nach Ablauf eines Jahres darf er nicht anders [rückgängig gemacht] werden.
Der menschliche Leib ist das Gefäß von Dharma, Artha, Kāma und Mokṣa; darum, o Herrin des Geschlechts, darf ein Handel mit ihm [dem Menschen selbst] nach meiner Weisung nicht zustande kommen.
Bei Gerste, Weizen und [anderem] Getreide beträgt der [Zins-]Gewinn [in zwei Jahren, o Liebe, das Angemessene]; bei Metallen wird ein Viertel [bzw.] ein Achtel als [Zins] verkündet.
Bei Darlehen, Kauf und Verkauf, im Handel wie in allen [übrigen] Geschäften: was von den Menschen vereinbart wurde, das ist zu erfüllen – so ist es von der Lehre gebilligt.
V. 140 stark unsicher, Zinssätze und Zeitangabe nur andeutungsweise rekonstruierbar [?].
Tüchtig, lauter, wahrhaftig redend, den Schlaf und die Sinne bezwungen, unachtsam nie, ohne Trägheit soll der Mann im Dienerstand sein.
Der Herr ist wie Viṣṇu zu verehren, dessen Gattin wie die eigene Mutter; auch dessen Verwandte sind von den Dienern zu achten, die diesseits wie jenseits Glück begehren.
Die Freunde des Herrn soll [der Diener] als [eigene] Freunde erkennen, dessen Feinde als [eigene] Feinde; ehrfürchtig-scheu soll er sogleich dastehen, den Befehl des Herrn erwartend.
Eine Kränkung [des Herrn], einen Fehler im Hause, was zur Geheimhaltung [ihm] anvertraut wurde – [dieses Geheimnis] soll er mit größtem Eifer bewahren.
alobhaḥ syāt svāmidhane sadā svāmihite rataḥ | tatsannidhāv asadbhāṣaṃ krīḍāṃ hāsyaṃ parityajet ||146||
na pāpamanasā paśyed api tadgṛhakiṅkarīḥ | viviktaśayyāṃ hāsyaṃ ca tābhiḥ saha vivarjayet ||147||
prabhoḥ śayyāsanaṃ yānaṃ vasanaṃ bhājanāni ca | upānadbhūṣaṇaṃ śastraṃ nātmārthaṃ viniyojayet ||148||
kṣamāṃ kṛtāparādhe 'pi prārthayed yatnataḥ prabhoḥ | prāgalbhyaṃ paurvāparyavādaṃ ca sāmyācāraṃ vivarjayet ||149||
Er soll nicht gierig sein nach dem Besitz seines Herrn, stets dessen Wohl zugetan; in dessen Nähe soll er unschickliche Rede, Spiel und Gelächter unterlassen.
Nicht einmal mit sündigem Sinn soll er die Dienerinnen des Hauses [seines Herrn] ansehen; abgeschiedenes Lager und Gelächter mit ihnen soll er meiden.
Lager, Sitz, Fahrzeug, Kleidung und Gefäße des Herrn, [dessen] Schuhwerk, Schmuck und Waffen soll er nicht zum eigenen Gebrauch verwenden.
Um Verzeihung soll er, hat er einen Fehler begangen, seinen Herrn eifrig bitten; Anmaßung, widersprüchliches Gerede und ein Verhalten, als wäre er [dem Herrn] gleichgestellt, soll er meiden.
[ekapaṅktibhojanaṃ] svavarṇavaivāhyaṃ tathā [ā]dānam | annaṃ [ca] bhairavīcakrāt tattvacakrād ṛte priye ||150||
tatra aśane ca pāne ca varṇabhedo na vidyate ||151||
[Gemeinsames Speisen an einer Sitzreihe], die Heiratsverbindung innerhalb des eigenen Standes, sowie [das Annehmen von] Nahrung [nach den gewöhnlichen Kastenregeln] – all dies [gilt außerhalb], nicht aber im Bhairavī-Cakra und im Tattva-Cakra, o Liebe.
Dort, beim Essen und beim Trinken, gibt es keinen Unterschied der Stände.
V. 150 im OCR stark verderbt, nur der Grundgedanke (Aufhebung der Kastenschranken im Ritual) ist aus dem Kontext (Folgevers 151, sowie die spätere ausführliche Behandlung ab V. 179 f.) gesichert erschließbar; Wortlaut größtenteils [?].
Sadāśiva sprach: „In der Vorschrift der Kula-Verehrung ist die Ausübung des Cakra genannt; zur Zeit besonderer Verehrung ist es von den besten Sādhakas zu vollziehen.
Was das Bhairavī-Cakra betrifft, gibt es keine so [strenge zeitliche] Regel, Geliebte; sooft sich die Gelegenheit bietet, mag man dieses heilvolle Cakra vollziehen.
Ich werde die Vorschrift dafür verkünden, die den Sādhakas Segen bringt; durch sie verehrt, gewährt die Göttin rasch das Gewünschte.
Der Kula-Lehrer soll an anmutigem Ort ein vortreffliches Sitzpolster ausbreiten [und es] mit dem Astra-Bīja [(phaṭ)] reinigen, [und] sich dann darauf setzen.
Ein Dreieck, [außen von einem Viereck umgeben], soll der Kundige als Maṇḍala zeichnen.
Er soll einen kunstvoll [verzierten] Krug herbeibringen, ihn mit Dickmilch und ungeschältem Reis kennzeichnen, mit Früchten und frischen Blättern versehen, mit einem Sindūr-Tilaka [bezeichnet],
[und] mit wohlriechendem Wasser gefüllt in dem Maṇḍala aufstellen; der Sādhaka soll ihn dort mit der Silbe Oṃ aufstellen und Räucherwerk und Lampe darbringen.
Nachdem er [ihn] mit Duftstoff und Blumen verehrt hat, soll er sich die erwählte Gottheit vorstellen und dort nach der Kurzform der Verehrung die Pūjā vollziehen.
Ich werde hier die Besonderheit darlegen, höre, du von den Unsterblichen Verehrte: die Aufstellung der neun Gefäße für Guru und die übrigen ist hier nicht vorgesehen.
Den Wein (tvaṃ = 'dich'/das Getränk) soll der Geweihte nach Belieben herbeibringen und vorn aufstellen; er soll ihn mit dem Waffen-Mantra besprengen und mit göttlichem Blick betrachten.
Im Weingefäß (aśriyantra) Duftstoff und Blumen dargebracht, soll er dort die Göttin Ānanda-Bhairavī und ebenso Ānanda-Bhairava sich vorstellen –
[die Göttin,] begabt mit neuer Jugend, von jugendlich-rötlicher Gestalt, mit anmutig lächelndem, nektargleichem Antlitz, deren Lotusgesicht [von Freude] erblüht,
die durch Tanz und Gesang Wonne bereitet, mit mancherlei Schmuck geziert, in buntem Gewand – so soll er sie sich vorstellen, mit lotusgleichen Händen, die Gnade und Schutz gewähren.
Nachdem er so die Wonnevolle sich vorgestellt hat, soll er sich Ānanda-Bhairava erinnern (vorstellen).
„Weiß wie eine Flut von Kampfer, mit lotusgleich-langgestreckten Augen, den Glanz seines Leibes durch himmlisches Gewand und Schmuck geziert, in der linken Lotushand das Gefäß mit dem Göttertrank (Wein), in der rechten [ein Zeichen der Gnade(?)] haltend – so gedenke ich [seiner].“
Dieser Vers steht metrisch nicht im Anuṣṭubh, sondern (wie gelegentlich bei Stotra-Versen) in einem längeren Versmaß (Vasantatilaka-artig); zweite Vershälfte des zweiten Halbverses unsicher [?].
Mit dem mit Oṃ beginnenden und mit 'namaḥ' endenden Namens-Mantra soll der Lehrer [den Wein] mit Duftstoff und Blumen verehren und dann das [Trink-]Gefäß reinigen.
Mit dem aus den drei Pāśa-Bīja[-Silben] und dem Schluss 'svāhā' [gebildeten Mantra] soll der Kula-Verehrer, es hundertacht Mal wiederholend murmelnd, den Wein reinigen.
Für Hausleute, deren Sinn allein auf häusliche Wünsche gerichtet ist, ist im starken Kali-Zeitalter als Ersatz für die ursprüngliche Substanz (Wein) die 'dreifache Süßigkeit' (madhutraya) vorzusehen.
[Milch,] Zucker und Honig sind als die 'dreifache Süßigkeit' zu verstehen; dies, als in der Gestalt des Weines (ali) [verstanden], soll man der Gottheit darbringen.
Die im Kali-Zeitalter Geborenen sind von Natur aus im Geiste durch Begierde verwirrt; die Śakti erkennen sie ihrem [wahren] Wesen nach nicht, [ihr Verstand ist nur] gewöhnlicher Art.
Deshalb gilt bei deinem Ersatz[-Mittel] für die übrigen [rituellen] Substanzen: die Meditation auf die Lotosfüße der Göttin sowie das Murmeln des eigenen Iṣṭa-Mantras.
Danach soll er die den Śakti-Tattvas [entsprechenden] Substanzen – Blätter und dergleichen – mit eben diesem Mantra, jede einzeln, weihen.
Nachdem er alles als von Brahman durchdrungen betrachtet hat, soll er, beide Augen schließend, es [der Gottheit] darbringen und dann, wie zuvor, Trank und Speise zu sich nehmen.
Eben dieses Bhairavī-Cakra ist in allen Tantras verborgen gehalten; dir zuerst ist es verkündet worden, o Glückliche, das Wesenhafteste vom Wesenhaften, das Höchste über dem Höchsten.
[…] soll im Bhairavī-Cakra wie auch im Tattva-Cakra, o Pārvatī, vom besten der Sādhakas stets [die Śiva-gemäße Haltung(?)] eingehalten werden.
Übt der 'Held' (vīra) den Dienst an der Śakti ohne [vorherige] Vermählung [mit ihr], so verfällt er, ohne Zweifel, der Sünde dessen, der zu fremden Frauen geht.
V. 177 im OCR stark verderbt, nur Grundbedeutung erschließbar [?].
Ist das Bhairavī-Cakra im Gange, sind alle Stände wie die besten der Zweifachgeborenen [gleich]; ist das Bhairavī-Cakra beendet, sind alle Stände [wieder] je für sich getrennt.
Hier gibt es keine Erwägung der Kaste, keine Unterscheidung nach Speiseresten und dergleichen; die im Cakra befindlichen 'Helden' gelten als mir gleichgestaltet, [wie] Menschen [die zu Göttern werden].
Es gibt keine Beschränkung nach Ort und Zeit, noch eine Prüfung des Gefäßes; von wem auch immer eine Substanz herbeigebracht wurde, die soll in diesem Cakra verwendet werden.
Aus fernem Land herbeigebracht, gekocht oder auch ungekocht, von einem 'Helden' oder auch von einem Tier [herbeigebracht] – [alles wird], sobald es in die Mitte des Cakra gelangt, rein.
Beim Beginn des Cakra, o Maheśānī, [werden] alle Hindernisse von Furcht ergriffen; sie fliehen ängstlich vor der Brahman-Macht der 'Helden'.
piśācā guhyakā yakṣā vetālāḥ krūrajātayaḥ | śrutvā tatra bhairavīcakraṃ dūraṃ gacchanti sādhvasam ||184||
tatra tīrthāni sarvāṇi mahātīrthādikāni ca | sendrāmaragaṇāḥ sarve tatra yānti sādaram ||185||
cakrasthānaṃ mahātīrthaṃ sarvatīrthādhikaṃ priye | tridaśā yatra vāñchanti tava naivedyam uttamam ||186||
mlecchena śvapacenāpi kirātenāpi hūṇunā | āmaṃ paktvā yad ānītaṃ vīrahastārpitaṃ śuci ||187||
Piśācas, Guhyakas, Yakṣas, Vetālas, [alle] von grausamer Art, fliehen, sobald sie vom Bhairavī-Cakra dort hören, voller Angst in die Ferne.
Alle Pilgerstätten dorthin, auch die großen Pilgerstätten, sowie alle Scharen [der Götter] mit Indra kommen dorthin voll Ehrfurcht.
Der Ort des Cakra ist eine große Pilgerstätte, allen [anderen] Pilgerstätten überlegen, o Liebe; dorthin, wo die Götter deine höchste Opfergabe begehren.
Von einem Mleccha, selbst einem Hundekocher (Ausgestoßenen), einem Wildjäger oder einem Hūṇa gekocht und roh herbeigebracht, [wird] das, in die Hand eines 'Helden' übergeben, rein.
dṛṣṭvā tu bhairavīcakraṃ mama rūpāṃś ca sādhakān | mucyante paśupāśebhyaḥ kalikalmaṣadūṣitāḥ ||188||
prabale kalikāle tu na kuryād atigopanam | sarvatra sarvadā vīraḥ sādhayet kulasādhanam ||189||
cakramadhye vṛthālāpaṃ cāñcalyaṃ bahubhāṣaṇam | niṣṭhīvanam adhovāyuṃ varṇabhedaṃ vivarjayet ||190||
krūrān khalān paśūn pāpān nāstikān kuladūṣakān | nindakān kularāṣṭrāṇāṃ cakrād dūrataraṃ tyajet ||191||
Wer das Bhairavī-Cakra und die mir gleichgestalteten Sādhakas erblickt hat, wird, auch wenn er durch die Sünde des Kali-Zeitalters befleckt war, von den Fesseln des 'Tieres' (paśu, des Unerleuchteten) befreit.
Im starken Kali-Zeitalter aber soll man [dies] nicht allzu sehr verbergen; überall und jederzeit soll der 'Held' die Kula-Übung ausüben.
Im Cakra soll man nichtiges Geschwätz, Unruhe, Vielrederei, Ausspucken, Windlassen und Kastenunterschied vermeiden.
Grausame, Böse, Tierhafte, Sünder, Gottesleugner, Verderber des Kula[-Weges] [und] Verleumder der Kula-Lande soll man weit fort vom Cakra fernhalten.
[snehadayādyanurakti]hīnaḥ [?] kuladharmāt paribhraṣṭo vīro 'pi narakaṃ vrajet ||192||
brāhmaṇāḥ kṣatriyā vaidyāḥ śūdrāḥ sāmānyajātayaḥ | kuladharmāśritā ye vai pūjyās te devavat sadā ||193||
varṇābhimānāc cakre tu varṇabhedaṃ karoti yaḥ | sa yāti ghoranirayam api vedāntapāragaḥ ||194||
[Wer der Liebe, des Mitgefühls und der Zuneigung entbehrt (?)], vom Kula-Dharma abgefallen ist, geht, mag er auch ein 'Held' sein, in die Hölle.
Brahmanen, Kṣatriyas, Vaidyas, Śūdras, [und] die Angehörigen der Mischkaste – welche dem Kula-Dharma anhängen, die sind stets wie Götter zu verehren.
Wer aber im Cakra aus Standesdünkel einen Unterschied der Stände macht, der geht in die schreckliche Hölle, wäre er auch [sonst] ein Meister des Vedānta.
Bei den im Cakra befindlichen Kaulas, den reinen, lauteren Herzens, die unmittelbar Śivas eigene Gestalt sind – woher sollte da noch Furcht vor Sünde bestehen?
Solange die auf dem Śiva-Pfad Wandelnden im Cakra glanzvoll gegenwärtig sind, solange gilt für sie allein die Śāmbhava-Übung [?].
Sind sie aus dem Cakra herausgetreten, so mögen alle wieder nach der ihrem eigenen Stand und ihrer Lebensstufe gemäßen Weise handeln, je für sich, zur Erfüllung des weltlichen Lebens.
Selbst was sonst nur durch Vorbereitungsriten (puraścaraṇa) auf dem Leichensitz (śava-, muṇḍa- oder Scheiterhaufen-Sitz) erlangt wird – wer es murmelnd im Cakra vollzieht, der Kundige, erlangt eben jene Frucht.
Wer vermöchte die Größe des Bhairavī-Cakra [ganz] zu verkünden? Wer dies mit Glauben ausspricht, wird von allen Sünden befreit.
V. 196 stark unsicher, Wortlaut nur andeutungsweise erschließbar [?].
[Wer dies] sechs Monate [lang übt], wird [wie] ein Herrscher, [wer es] ein Jahr [lang übt], wird selbst ein Bezwinger des Todes; wer es beständig übt, ein Sterblicher, der erlangt die Erlösung in Brahman (brahmanirvāṇa).
Zur Erlangung von Glück diesseits und jenseits gibt es nämlich keinen anderen Weg als den Kula-Weg.
Am Ende des Kali[-Zeitalters aber wird, wer], allen Dharmas beraubt, aus Verheimlichung des Kula-Dharma [handelt], selbst als Kaula ein Höllenbewohner.
Verkündet ist das Bhairavī-Cakra, das einzige Mittel zu Genuss und Erlösung; das Tattva-Cakra, o Herrin des Kula, will ich jetzt darlegen, höre es.
Das Tattva-Cakra wird das 'Königs-Cakra', das 'göttliche Cakra' genannt; hier haben nicht alle die Berechtigung, außer den in Brahman-Erkenntnis [gegründeten] Sādhakas.
Diejenigen, die das höchste Brahman verehren, Brahman-Kenner, ganz auf Brahman ausgerichtet, reinen Herzens, friedvoll, dem Wohl aller Wesen zugetan;
unveränderlich, ohne Zweifel/Vorstellung, von mitleidigem Wesen, festen Gelübdes, wahrhaftigen Willens, brahmanhaft – eben diese allein haben hier die Berechtigung.
Diejenigen Kenner der Wahrheit, die durch Brahman-Bewusstsein das Bewegliche und Unbewegliche [gleich] sehen – diese Kenner der Wahrheit haben die Berechtigung zum Tattva-Cakra.
Bei denen sich die Gewissheit einstellt: 'Alles im Beweglichen und Unbeweglichen, in dieser Fülle der Wesenheiten (tattva), ist von Brahman durchdrungen' – eben diese, o Devī, sind die wahren Tattva-Cakra-Verehrer.
Hier gibt es weder eine Aufstellung des Kruges noch eine Verehrung mit vielerlei [Zutaten]; überall soll man mit dem Bewusstsein 'Brahman' die Tattva-Übung vollziehen.
Der Cakra-Herr soll ein Brahma-Mantra-Kenner, in Brahman gegründet sein, o Liebe; zusammen mit Brahman-kundigen Sādhakas soll er das Tattva-Cakra beginnen.
An anmutigem, ganz reinem Ort, der den Sādhakas Wohlbefinden bringt, soll er ein kunstvolles Sitzpolster herbeibringen und ein makelloses Sitzpolster herrichten.
Dort soll sich der Cakra-Herr, zusammen mit den Brahman-Sādhakas, niedersetzen; er soll die [rituellen] Substanzen (tattva) herbeischaffen und vorn aufstellen, o Liebe.
Den mit 'Tāra' beginnenden und mit dem 'Prāṇa-Bīja' (haṃsa) endenden Mantra hundertmal murmelnd, soll der Cakra-Herr über alle Substanzen diesen [folgenden] Spruch sprechen:
„Brahman ist die Darbringung, Brahman die Opferspende, in das Feuer Brahmans von Brahman geopfert; zu Brahman allein gelangt, wer in der Vertiefung auf das Brahman-Werk [versenkt ist].“
V. 214 ist ein wörtliches Zitat aus der Bhagavadgītā (4,24).
[Diesen Spruch] soll er, siebenmal oder dreimal murmelnd, damit alle jene [Substanzen] reinigen.
Dann, nachdem er [sie] mit dem Brahman-Mantra dem höchsten Selbst dargebracht hat, soll er zusammen mit den Brahman-kundigen Sādhakas Trank und Speise zu sich nehmen.
Im Brahma-Cakra, o Maheśānī, soll man den Unterschied der Stände meiden; es gibt weder eine Beschränkung nach Ort und Zeit noch eine solche nach dem [reinen] Gefäß.
Die Menschen, die töricht im göttlichen Cakra aus Unbedachtsamkeit einen Unterschied von Kula oder Stand machen, gehen einen niedrigen Zustand entgegen.
Darum soll mit allem Eifer von den Brahman-kundigen, besten Sādhakas das Tattva-Cakra vollzogen werden, zur Befreiung [und Erlangung] von Dharma, Kāma und Artha.
Die Devī sprach: „Nachdem du, o Herr, die Pflichten der Hausväter vollständig verkündet hast, sollst du gnädig auch die für die Entsagung (sannyāsa) vorgeschriebenen Pflichten darlegen.“
Sadāśiva sprach: „Die Avadhūta-Lebensstufe wird im Kali-Zeitalter 'Entsagung' (sannyāsa) genannt; nach welcher Vorschrift sie zu vollziehen ist, das alles höre nun.
Sobald die Erkenntnis von Brahman entstanden ist, soll er, aller [weltlichen] Handlung enthoben, in der Selbsterkenntnis geübt, die Lebensstufe der Entsagung annehmen.
Nachdem er die alten Eltern und die treue Ehefrau sowie die hilflosen Verwandten mit Sorgfalt [versorgt hat], soll er zum wandernden Asketen werden.
Brahmane, Kṣatriya, Vaidya, Śūdra und ebenso der Angehörige der Mischkaste – für alle fünf besteht die Berechtigung zur Kula-Avadhūta-Weihe.
Nachdem er die häuslichen Pflichten erfüllt und auch die übrigen [Angehörigen] zufriedengestellt hat, soll er, frei von Ich-Bezogenheit, mit fester Entschlossenheit, wunschlos, seiner Sinne mächtig, [fortgehen].
Seine eigenen Leute, Verwandten, die Dorfbewohner [und] die dort Ansässigen soll der Mensch, der vom Hause fortzugehen wünscht, meist um deren Erlaubnis bitten.
Nachdem er deren Zustimmung erhalten, die Landesgottheit verehrt und das Dorf umschritten hat, soll er, ohne [weiteres] Verlangen, vom Hause fortgehen.
Befreit von den Fesseln des Weltenkreislaufs, in höchster Wonne selig, soll er zu einem Kula-Avadhūta, einem Brahman-Kenner, gehen und Folgendes erbitten:
„Im Hausstand, o höchstes Brahman, ist meine [Lebens-]Zeit nun dahin; gewähre mir, o Herr, deine Gnade im Hinblick auf das Ergreifen der Entsagung.“
Der Guru soll, nachdem er [ihn] geprüft hat, ob dieser das häusliche Wirken aufgegeben hat, und ihn als bezähmt und unterscheidungsfähig erkannt hat, ihn vorschriftsmäßig in die zweite [Ordens-]Stufe einweisen.
Dann soll der Schüler, gebadet, selbstbeherrscht, die Tagesriten verrichtet, zur Tilgung der drei Schulden die Götter, Ṛṣis und Ahnen (Pitṛs) verehren.
devā hy ādyā ca viṣṇuś ca rudraś ca svagaṇaiḥ saha | ṛṣayaḥ sanakādyāś ca devabrahmarṣayas tathā ||232||
atra ye pitaraḥ pūjyā vakṣyāmi śṛṇu tān api ||233||
pitā pitāmahaś caiva prapitāmaha eva ca | mātā pitāmahī devi tathaiva prapitāmahī | mātāmahādayo 'py evaṃ mātāmahyādayo 'pi ca ||234||
Die Urgötter, Viṣṇu und Rudra mit ihren Scharen, die Ṛṣis mit Sanaka an der Spitze, sowie die Deva- und Brahma-Ṛṣis [sind hierbei zu verehren].
Welche Ahnen (Pitṛs) hierbei zu verehren sind, will ich verkünden, höre auch das.
Vater, Großvater und Urgroßvater väterlicherseits, Mutter, Großmutter und ebenso Urgroßmutter, ebenso Großvater und Urgroßvater, Großmutter und Urgroßmutter mütterlicherseits.
Im Osten verehre er die Ṛṣis, im Süden die Götter [und] die Ahnen (Pitṛs) verehre er, im Westen die Großväter mütterlicherseits – so soll er bei der Handlung der Entsagung verehren.
Nach der Ordnung von Osten beginnend soll er je zwei Sitze [für jede Gruppe] geben; Götter und die übrigen soll er der Reihe nach dorthin herbeirufen und die Verehrung vollziehen.
Nachdem er sie vorschriftsmäßig verehrt hat, soll er ihnen je einzeln Opferkuchen (piṇḍa) darbringen; nach der Vorschrift der Piṇḍa-Darbringung, den Piṇḍa der Reihe nach dargebracht, soll er, die Hände gefaltet, die Ahnen-Gottheiten [also] anflehen:
„Werdet gesättigt, ihr Ahnen, Götter, Deva-Ṛṣis und Mütter-Scharen; möget ihr mich rasch schuldenfrei machen, [indem ihr selbst] zum Zustand jenseits der [drei] Guṇas [gelangt].“
Nachdem er so um Schuldenfreiheit gebeten und sich wieder und wieder verneigt hat, soll er, von der dreifachen Schuld befreit, das eigene Totenopfer (Ātma-śrāddha) vollziehen.
Das Selbst (Ātman/Brahman) allein ist aller Vater, Großvater und Urgroßvater; zur Darbringung des Selbst an das [höchste] Selbst soll der Kundige die Selbst-Handlung (Ātma-kriyā) vollziehen.
Nach Norden gewandt, auf einem wie zuvor bereiteten Sitz, soll er die dem eigenen Selbst [entsprechenden] Ahnen herbeirufen und, sie verehrend, den Opferkuchen darbringen, o Devī.
Nach Osten, Süden und Westen gerichtete Darbhagras-Spitzen soll er der Reihe nach für den Opferkuchen ausbreiten; bei der eigenen [Selbst-]Handlung [aber] nach Norden gerichtete Halme.
Nachdem er die Totenopfer-Handlungen auf dem vom Guru gewiesenen Weg vollendet hat, soll er, [den Sieg über den Tod] erstrebend, mit Ausdauer diesen Spruch hundertmal murmeln:
„Wir opfern dem Dreiäugigen [Śiva], dem Wohlriechenden, der Wohlstand mehrt; wie die Gurkenfrucht [sich leicht] vom Stiel [löst], möge ich vom Tode gelöst werden, nicht von der Unsterblichkeit.“
V. 244 ist der bekannte Mahāmṛtyuñjaya-Spruch (Ṛgveda 7,59,12), hier wörtlich zitiert.
Der Weihung entsprechend soll der Guru, nach vorherigem [Zeichnen des] Maṇḍala, einen [Weihe-]Altar herrichten, dort einen Kalaśa (Weihekrug) aufstellen und die Verehrung beginnen.
Nachdem der Brahman-Kenner das höchste Brahman auf dem Śāmbhava-Weg meditiert und dessen Verehrung [vollzogen] hat, soll er die Feueraufstellung vornehmen.
In dem zuvor [beschriebenen] geweihten Feuer soll er die in seinem [jeweiligen] Kalpa vorgeschriebene Opferspende darbringen; dann soll er den Schüler herbeirufen und ihn die Sākalya[-Opferung] darbringen lassen.
ādau vyāhṛtibhir hutvā prāṇahomaṃ prakalpayet | prāṇāpānau samānaś codānavyānau ca vāyavaḥ ||248||
tattvahomaṃ tataḥ kuryād dehātmādhyāsamuktaye | pṛthivī salilaṃ vahnir vāyur ākāśam eva ca ||249||
gandho rasaś ca rūpaṃ ca sparśaḥ śabdo yathākramāt | tato vākpāṇipādāś ca pāyūpasthau tataḥ param ||250||
Zunächst, nachdem er mit den [drei heiligen] Vyāhṛtis geopfert hat, soll er das Prāṇa-Opfer vollziehen: Prāṇa und Apāna, Samāna, Udāna und Vyāna sind die [fünf Lebens-]Winde.
Danach soll er das Tattva-Opfer vollziehen, zur Befreiung von der Verwechslung von Körper und Selbst: Erde, Wasser, Feuer, Wind und ebenso Äther,
Geruch, Geschmack, Form, Tastempfindung und Ton der Reihe nach, dann Sprachorgan, Hände und Füße, After und Zeugungsorgan danach –
śrotraṃ tvaṅ nayanaṃ jihvā ghrāṇaṃ buddhīndriyāṇi ca | mano buddhiś cittāhaṅkāro dehajāḥ kriyāḥ ||251||
sarvāṇīndriyakarmāṇi prāṇakarmāṇi yāni ca ||252||
etāni me [padaṃ uccārya] śuddhyantām iti padam uccaret | OṂ jyotir ahaṃ virajā vipāpmā bhūyāsam ity api ||253||
caturviṃśatitattvāni karmāṇi daihikāni ca | hutvā niṣkriyo dehaṃ mṛtavac cintayet tataḥ ||254||
Gehör, Tastsinn, Auge, Zunge und Geruchssinn – die Erkenntnisorgane; Manas, Buddhi, Citta und Ahaṅkāra, [sowie] die aus dem Körper entstehenden Tätigkeiten [seien der Reihe nach geopfert].
Ebenso alle Tätigkeiten der Sinnesorgane sowie die Tätigkeiten der Lebenswinde [seien geopfert].
[Zu jedem der genannten Tattvas] spreche er das Wort: „Diese meine [Sinnesorgane etc.] mögen gereinigt werden“, und ebenso: „Oṃ, Licht sei ich, makellos und sündenfrei möge ich werden.“
Nachdem er so die vierundzwanzig Tattvas und die körperlichen Tätigkeiten geopfert hat, soll er, aller Wirkens ledig, sich seinen Körper hierauf als tot vorstellen.
Formel in V. 253 vereinfacht wiedergegeben; der Kommentar erläutert die volle Anwendung als 'etāni me [Organname] śuddhyantāṃ, OṂ jyotir ahaṃ virajā vipāpmā bhūyāsaṃ svāhā' für jedes einzelne Tattva.
Nachdem er sich den Körper als tot vorgestellt hat, frei von allem Wirken, soll er, jenes höchste Brahman gedenkend, die Opferschnur [vom Körper] abnehmen.
Mit dem Spruch „Oṃ hrīṃ“ soll der Kenner der Wahrheit [die Schnur] von der Schulter abnehmen, sie in der Hand halten, das dreifache Vyāhṛti sprechen, das Feuer-Bīja aussprechen und, mit Ghee benetzt, ins Feuer werfen.
Nachdem er so die Opferschnur geopfert hat, soll er, das Kāma-Bīja sprechend, das Haarbüschel (śikhā) abschneiden, in der Hand halten und in [ein Gefäß mit] Ghee legen.
brahmaputri śikhe tvaṃ hi bālarūpā tapasvinī | dīyate pāvake sthānaṃ gaccha devi namo 'stu te ||258||
kāmaṃ māyāṃ kūrcam [bījaṃ] vahnibījam udīrayan | tasmin susaṃskṛte vahau śikhāhomaṃ samācaret ||259||
„O Tochter Brahmans, Śikhā, du bist von kindlicher Gestalt, eine Asketin; ein Platz im Feuer wird [dir] gegeben – geh, o Göttin, Verehrung sei dir!“
Indem er das Kāma-, das Māyā-, das Kūrca-[Bīja] und das Feuer-Bīja ausspricht, soll er in jenem wohlgeweihten Feuer das Śikhā-Opfer vollziehen.
[In der Śikhā weilen die Götter, und ebenso weilst du selbst, o Devī, in ihr]; die Werke der Stände und Lebensstufen wohnen [gleichsam] auf der Śikhā.
Darum, nachdem er all diese Götter, Ṛṣis und Ahnen-Gottheiten gesättigt hat, wird der Verkörperte durch die Aufgabe von Śikhā und [Opfer-]Schnur von Brahman durchdrungen.
Durch die Aufgabe von Opferschnur und Śikhā erfolgt die Entsagung bei den Zweifachgeborenen; bei Śūdras und den übrigen [Ständen] aber [bleibt] die Śikhā allein [unaufgegeben].
V. 260 im OCR fast vollständig unlesbar, sinngemäß nach Kommentar ergänzt [?]. V. 262 zweite Vershälfte unsicher [?].
tataḥ muktaśikhāsūtraḥ praṇamed daṇḍavad gurum | gurus tv āsthāpya taṃ śiṣyaṃ dakṣakarṇe vaded idam ||263||
tat tvam asi mahāprājña haṃsaḥ so 'ham vibhāvaya | nirmamo nirahaṅkāraḥ svabhāvena sukhaṃ cara ||264||
Dann soll der von Śikhā und Opferschnur Befreite sich stabgleich (der Länge nach) vor dem Guru verneigen; der Guru aber soll, nachdem er diesen Schüler [vor sich] hat aufstehen lassen, ihm ins rechte Ohr Folgendes sagen:
„Das bist du, o hoch Weiser: 'Haṃsa, der bin ich' – so erkenne; frei von Ich-Bezogenheit und Hochmut wandle nach deiner [wahren] Natur in Glückseligkeit.“
[tataḥ] ghaṭaṃ vahniṃ ca visṛjya brahmatattvavid guruḥ | ātmasvarūpaṃ taṃ matvā praṇamec chirasā [śiṣyaḥ] ||265||
tubhyaṃ namo mahyaṃ tubhyaṃ mahyaṃ namo namaḥ | tvam eva tat tvam eva viśvarūpa namo 'stu te ||266||
Danach soll [der Schüler], nachdem der die Brahman-Wahrheit kennende Guru Krug und Feuer [freigegeben/aufgelöst] hat, diesen [Guru] als seiner eigenen Wesensgestalt gleich erkennend, sich mit dem Haupt verneigen [und sprechen]:
„Dir Verehrung, [der du] ich [bist]; dir, mir – Verehrung, Verehrung! Du eben bist Jenes, du eben, o Allgestaltiger – Verehrung sei dir!“
V. 265: Nach dem Kommentar ist es der Schüler, der sich vor dem als eigenes Selbst erkannten Guru verneigt; die Satzstellung im OCR ist unklar, daher Ergänzung [?].
Bei den Verehrern des Brahma-Mantra, den Kennern der Wahrheit, den Selbstbezwungenen, geschieht das Ergreifen der Entsagung durch das Abschneiden der Śikhā mit dem eigenen Mantra [allein].
Was bedürfen die durch Brahman-Erkenntnis Geläuterten noch der Opfer und Ahnenverehrung? Für die nach eigenem Willen frei Handelnden gibt es keine [rituelle] Verfehlung.
Danach soll dieser Schüler, jenseits der Gegensatzpaare, wunschlos, festen Sinnes, nach eigenem Willen auf Erden wandeln, unmittelbar von Brahman durchdrungen,
[alles] von der Brahman-Sphäre bis zum Grashalm als von wahrhaftem Wesen erkennend, die Namen und Formen [der Dinge] vergessend, [und so] das eigene Selbst im Selbst betrachtend.
Ohne festen Wohnsitz, von der Art der Geduld, ohne Zweifel, frei von [jeder] Bindung, ohne Ich-Bezogenheit und Hochmut, soll der Entsagende auf Erden wandeln.
Befreit von Geboten und Verboten, ohne [Sorge um] Erwerb und Bewahrung, ein Kenner des Selbst, in Freud und Leid gleichmütig, standhaft, selbstbezwungen, frei von Verlangen;
festen Gemüts, auch wenn Leid ihn trifft, auch bei erlangtem Glück ohne Verlangen, stets selig, lauter, friedvoll, unabhängig, unbeirrt.
Er soll den Lebewesen keinen Schrecken einflößen, stets der Meditation zugetan, frei von Groll und Furcht, gezügelt, ohne [eigenmächtiges] Planen, ohne [eigennütziges] Streben;
frei von Hass gegen [irgendjemand in] der Welt soll er sein, Feind und Freund soll ihm gleich sein, Kälte, Wind und Hitze erträgt er gleichmütig, gleich bei Ehre und Schmach.
Gleichmütig bei Gutem und Schlechtem, zufrieden mit dem zufällig Erlangten, jenseits der drei Guṇas, ohne [dualistische] Vorstellung, frei von Gier, soll er ohne [Besitz-]Anhäufung sein.
Wie sich das, obschon trügerische, Weltall, auf das Wahre gestützt, [dennoch] gründet, so gründet sich der Körper auf das Selbst gestützt; wer dies so erkennt, wird glücklich.
Die Sinnesorgane allein vollbringen, jedes für sich, ihr eigenes Werk; das Selbst ist [nur] Zeuge, unbefleckt – wer dies erkannt hat, wird der Erlösung teilhaftig.
Das Annehmen von Metallen (Geldgeschenken), Tadel, Unwahrheit, Spiel mit einer Frau, [geschlechtlichen] Samenverlust und Missgunst soll der Entsagende meiden.
Überall soll er gleichen Blick haben, beim Wurm wie beim Gott und beim Menschen; 'Alles ist Brahman' soll er erkennen, indem er es in allem Tun [so] sieht.
Ob Speise eines Brahmanen oder eines Hundekochers, von wem auch immer sie stamme – Ort, Zeit oder [die Reinheit des] Gefäßes soll er, ohne [dies] zu erwägen, [einfach] essen.
Mit dem Studium der Selbst-Erkenntnis-Schriften und beständiger Erwägung der Wahrheit soll der Avadhūta seine Zeit verbringen, ganz seinem eigenen Willen folgend.
Den toten Leib von Entsagenden soll man niemals verbrennen; man soll ihn, mit Duftstoff und Blumen verehrt, vergraben oder im Wasser versenken.
Bei denen, die die [höhere] Vereinigung [mit Brahman] noch nicht erlangt haben, den sterblichen, stets nach Begierde Verlangenden, entsteht von Natur aus ein Hang zum vielfältigen [rituellen] Handeln, o Devī.
Doch auch diese, wenn sie der Meditation und dem Murmelgebet zugetan sind [?], sollen eben das als Heil erkennen, worin sie feste Entschlossenheit haben.
Darum sind die Vorschriften des [rituellen] Handelns zur Reinigung des Geistes verkündet worden; die vielfältige Namen- und Formenwelt [des Rituals] ist von mir zu diesem Zweck gestaltet worden.
Ohne die Erkenntnis von Brahman, ohne den Verzicht auf [eigennütziges] Handeln, wird ein Mensch, mag er auch hundert Weltzeitalter lang Werke vollbringen, nicht der Erlösung teilhaftig.
Den Kula-Avadhūta, den Kenner der Wahrheit, den zu Lebzeiten Erlösten, der [nur äußerlich noch] Menschengestalt [trägt], soll der Hausvater als unmittelbaren Nārāyaṇa erkennen und ihn verehren.
[Wer den Kula-Avadhūta verehrt,] erlangt die Frucht von Wallfahrtsbad, Askese, Gabe und allen Opfern.
So [endet] im hochwürdigen Mahānirvāṇa-Tantra, dem Höchsten der Höchsten unter allen Tantras, dem Wesenskern der Entscheidung über alle Dharmas, im Gespräch der hochwürdigen Ādyā und Sadāśivas, das achte Kapitel (ullāsa) mit dem Namen „Die Darlegung der Pflichten und Bräuche der Stände und Lebensstufen“.
V. 289 Pāda a im OCR fast völlig zerstört (unleserliche Zeichenfolge); nur die zweite Vershälfte ist lesbar und wird hier wiedergegeben. Die gedruckte Versziffer an dieser Stelle ist offensichtlich fehlerhaft (identisch mit V. 282 zu lesen); nach fortlaufender Zählung und dem unmittelbar folgenden Kolophon handelt es sich um den letzten Vers, 289.