Paṭala 9: kuśaṇḍikādaśavidhasaṃskāravidhiṃ nāma navamollāsaḥ
9. Kapitel: Die Vorschrift der Kuśaṇḍikā und der zehn Weihen (Saṃskāras)
Quelle: Mahānirvāṇa-Tantra mit dem Kommentar des Hariharānanda Bhāratī, hg. Agama Anusandhana Samiti, Tantrik Texts Vol. XIII, Calcutta 1929 (archive.org, DLI 2015.326303, OCR-Text). Inhalt: Sadāśiva legt der Devī die zehn Lebenszyklus-Weihen (saṃskāra) der drei oberen Stände dar. Zunächst wird die allgemeine Kuśaṇḍikā (die vorbereitende Feuerzeremonie mit Sruk/Sruva, den Ghee-Opferspenden an die vier Nebenrichtungen, dem Sviṣṭakṛt-Sühneopfer usw.) und die Zubereitung des Caru-Opfers dargelegt (V. 1–85); sie bildet den Rahmen jeder folgenden Weihe. Danach folgen der Reihe nach: Ṛtusaṃskāra (Reinigungsritus der Frau, V. 85–95), Garbhādhāna (Empfängnisritus, mit ausführlicher, wörtlich wiedergegebener Schilderung des rituellen Beischlafs samt Mantren, V. 96–117), Puṃsavana (V. 118–131), Sīmantonnayana (Scheitelziehen, V. 132–138), Jātakarman (Geburtsritus, V. 139–145), Nāmakaraṇa (Namengebung, V. 146–157), Niṣkramaṇa (erstes Hinaustragen, V. 158–164), Annaprāśana (Erstspeisung, V. 165–171), Cūḍākarma (Haarschur samt Ohrlochstechen, V. 172–185) und ausführlich Upanayana (Schnurweihe der Zweimalgeborenen mit Gāyatrī-Initiation und philosophischer Auslegung der Sāvitrī-Formel, V. 186–230). Den Abschluss bildet die Vivāha-Vorschrift: zunächst die orthodoxe „Brahma-Ehe“ mit Werbung, Kanyādāna (Brautübergabe), Feueropfern und Siebenschritt-artigen Riten (V. 231–269), danach die tantrische „Śāmbhava-Ehe“, die im Kula-Cakra ohne Rücksicht auf Kaste oder volle Mantren geschlossen wird (V. 270–280), samt Regeln zur Stellung der aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder (V. 281–284). Das Kapitel ist ein rein ritueller Text (kein philosophischer Dialog) von hoher Dichte an Fachterminologie, Mantren und technischen Detailanweisungen; die Verse zum Garbhādhāna schildern den Vollzug des Beischlafs sachlich und wörtlich, wie im Auftrag verlangt. Die OCR-Qualität ist streckenweise sehr schlecht (Zahlwortverwechslungen, entstellte Mantren, vereinzelt unlesbare Halbverse); unsichere Stellen sind mit [?] markiert, ein Vers (116) sowie Teile der Verse 45, 182, 258 und 266–268 sind wegen extremer OCR-Entstellung nur sinngemäß bzw. sehr unsicher rekonstruiert.
Der heilige Sadāśiva sprach:
Die Pflichten von Kaste (varṇa) und Lebensstufe (āśrama) sind dir, Wohlgelobte, erklärt worden. Höre nun von mir, der ich spreche, die Weihen (saṃskāra) für alle Kasten. (1)
Ohne Weihe, o Göttin, entsteht keine Reinheit des Leibes; ein Ungeweihter ist weder zu einem Handeln für die Götter noch für die Ahnen berechtigt. (2)
Darum sollen die Brahmanen und die übrigen Kasten die für ihre jeweilige Kaste genannte Weihehandlung unter allen Umständen mit Bemühung vollziehen, wenn sie Heil in dieser und der jenseitigen Welt wünschen. (3)
Die Besamung/Empfängnisweihe (jīvaseka), die Männlichkeitsweihe (puṃsavana), das Scheitelziehen (sīmantonnayana), ferner Geburtsritus und Namengebung, das Hinaustragen (niṣkramaṇa), danach die erste Speisung (annādāna), Haarschur (cūḍā), Schnurweihe (upanayana) und Heirat (udvāha) – zehn Weihen sind genannt. (4)
Für Śūdras und für die von den Śūdras Verschiedenen [?] gibt es keine Opferschnur; für sie gibt es nur neun Weihen, für die Zweimalgeborenen (dvijāti) werden zehn überliefert. (5)
Vers 4: „jātanāmnī“ ist OCR-Lesung (Dual: jāta[karma] und nāman), damit ergibt sich die Zehnzahl [?]. Vers 5: „śūdrabhinnānām“ ist unsicher (OCR); wörtlich „der von den Śūdras Verschiedenen“, was mit dem Gegensatz zu den dvijāti schlecht zusammengeht [?]. Verse 4 und 5 sind in der OCR-Ausgabe teils zerrissen; Sinn aber klar (neun Weihen ohne upanayana).
nityāni svakarmāṇi tathā naimittikāni ca | kāmyāny api varārohe kuryāc chāmbhavavartmanā ||6||
yāni yāni vidhānāni yeṣu yeṣu ca karmasu | pureva brahmarūpeṇa tāny uktāni mayā priye ||7||
saṃskāreṣu ca sarveṣu tathaivānyeṣu karmasu | viprādivarṇabhedena kramān mantrā darśitāḥ ||8||
satyatretādvāpareṣu tattatkarmasu kālike | praṇavādyāṃs tu tān mantrān prayogeṣu niyojayet ||9||
kalau tu parameśāni tair eva manubhir narāḥ | māyādyaiḥ sarvakarmāṇi kuryuḥ śaṅkaraśāsanāt ||10||
nigamāgamatantreṣu vedeṣu saṃhitāsu ca | sarve mantrā mayaivoktāḥ prayogo yugabhedataḥ ||11||
kalāv annagataprāṇā mānavā hīnatejasaḥ | teṣāṃ hitāya kalyāṇi kuladharmo nirūpitaḥ ||12||
kalidurbalajīvānāṃ prayāsāśaktacetasām | saṃskārādikriyās teṣāṃ saṃkṣepeṇāpi vacmi te ||13||
Man soll die eigenen täglichen (nitya), die gelegentlichen (naimittika) und auch die wunschgebundenen (kāmya) Handlungen, o Schönhüftige, auf dem Weg des Śambhu (śāmbhava-Weg) vollziehen. (6)
Welche Vorschriften bei welchen Handlungen gelten, die habe ich, Liebe, schon früher in der Gestalt des Brahman [= als Brahmā? / des Absoluten, ?] genannt. (7)
Bei allen Weihen und ebenso bei den anderen Handlungen sind die Mantras nach der Verschiedenheit der Kasten, der Brahmanen und der übrigen, der Reihe nach gezeigt worden. (8)
In den Zeitaltern Satya, Tretā und Dvāpara mag man bei den jeweiligen Handlungen jene Mantras, die mit dem praṇava (Om) beginnen, im Vollzug anwenden, o Kālikā. (9)
Im Kali-Zeitalter aber, o höchste Herrin, sollen die Menschen alle Handlungen mit eben diesen Mantras vollziehen, jedoch mit dem Māyā-[Keim] (hrīṃ) am Anfang, nach der Weisung Śaṅkaras. (10)
In den Nigamas, Āgamas und Tantras, in den Veden und Saṃhitās sind alle Mantras von mir selbst gesprochen worden; ihr Gebrauch richtet sich nach dem Unterschied der Zeitalter. (11)
Im Kali-Zeitalter haben die Menschen ihr Leben in der Nahrung (sind an die Nahrung gebunden) und sind von geringer Kraft; zu ihrem Heil, Glückliche, ist der kuladharma (die Kula-Ordnung) dargelegt worden. (12)
Für die schwachen Wesen des Kali, deren Geist zur Anstrengung unfähig ist, sage ich dir die Weihen und die übrigen Handlungen auch nur in Kürze. (13)
Vers 7: „brahmarūpeṇa“ unsicher zu deuten (in Gestalt des Brahman / als Brahmā). Vers 12: „kuladharmo“ ist OCR-Rekonstruktion [?]. Vers 13: „prayāsāśakta“ als „zur Anstrengung unfähig“ gelesen.
Am Anfang aller glückverheißenden Handlungen steht die Kuśaṇḍikā (die Feuerherd-Vorbereitung); darum will ich sie zuerst darlegen – höre sie, von den Göttern Verehrte. (14)
An einem angenehmen Ort, frei von Gras, Kohlen und dergleichen [?], soll der Kluge einen Altarplatz (sthaṇḍila) von einer Handspanne Maß herrichten. (15)
Auf jener Fläche sind drei Linien zu ziehen, mit den Spitzen nach Osten. Alle besprengt man mit dem kūrca-[Mantra] (hūṃ) und holt das Feuer mit [dem Mantra] des Feuers herbei. (16)
Hat man das Feuer herbeigebracht, so soll man es an dessen [des Platzes] Seite aufstellen und dabei den vāgbhava-[Keim] (aiṃ) im Sinn haben. (17)
Dann nehme man davon ein brennendes Holzstück mit der rechten Hand und werfe mit „hrīṃ, den Fleischfressern Verneigung, svāhā“ den Anteil der Fleischfresser (kravyād) fort. (18)
Das so eingesetzte Feuer hebe man mit beiden Händen [empor], zu sich hin gewandt, und lege es, den Māyā-[Keim] und die vyāhṛti (bhūr bhuvaḥ svaḥ) im Sinn, auf jene Linien. (19)
Vers 15: erste Vershälfte durch OCR entstellt, „tṛṇāṅgārādivarjite“ [?]. Vers 16: „vahninā“ = mit dem Feuer-Mantra (raṃ), laut Kommentarzitat nur zur OCR-Klärung; die Stelle bleibt [?]. Vers 17 steht in der Ausgabe als einzelne Zeile. Vers 18: „hrīṃ kravyādebhyo namaḥ svāhā“ ist der im Text zitierte Mantra.
saṃsthāpya tṛṇadārubhyāṃ prabalīkṛtya pāvakam | samidhe dve ghṛtākte ca hutvā tasmin hutāśane |
karmavihitaṃ nāma kṛtvā dhyāyed dhanañjayam ||20||
bālārkāruṇasaṅkāśaṃ saptajihvaṃ dvimastakam | ajārūḍhaṃ śaktidharaṃ jaṭāmukuṭamaṇḍitam ||21||
dhyātvaivaṃ prāñjalir bhūtvāvāhayed dhavyavāhanam ||22||
māyām ehy ehi padataḥ sarvāmara vadet priye | havyavāhapadānte ca munibhiḥ svagaṇaiḥ saha |
adhvaraṃ rakṣa rakṣeti namaḥ svāhā tato vadet ||23||
yathopacāraiḥ sampūjya sapta jihvāḥ prapūjayet ||24||
kālī karālī ca manojavā ca sulohitā caiva sudhūmravarṇā | sphuliṅginī viśvanirūpiṇī ca lelāyamāneti ca sapta jihvāḥ ||25||
tato 'gniṃ pūrvam ārabhya saha kūrcāgrapāṇinā | uttarāntaṃ maheśāni tridhā prokṣaṇam ācaret ||26||
tathaiva yāmyam ārabhya kauberāntaṃ hutāśanāt | tridhā paryukṣaṇaṃ kuryāt tato yajñīyavastunaḥ ||27||
Hat man das Feuer aufgestellt und mit Gras und Holz kräftig entfacht, so opfere man darin zwei mit Ghee bestrichene Brennholzstücke, gebe dem Feuer den in der Handlung vorgeschriebenen Namen und meditiere über Dhanañjaya (den Feuergott). (20)
[Er sei vorgestellt] wie die aufgehende Morgensonne rot leuchtend, siebenzüngig, zweiköpfig, auf einem Ziegenbock reitend, den Speer (śakti) tragend, mit Haarknoten und Krone geschmückt. (21)
So meditiert, soll er mit gefalteten Händen den Opferträger (havyavāhana) herbeirufen. (22)
Man spreche zuerst das Māyā-[Bīja], dann „ehi ehi“, danach, Liebe, „sarvāmara“; am Ende des Wortes „havyavāha“ „mit den Weisen und den eigenen Scharen zusammen“; „beschütze, beschütze das Opfer (adhvara)“; danach spreche man „namaḥ svāhā“. (23)
Nachdem man ihn mit den üblichen Verehrungsgaben verehrt hat, verehre man die sieben Zungen. (24)
Kālī, Karālī und Manojavā, Sulohitā, ferner Sudhūmravarṇā, Sphuliṅginī und Viśvanirūpiṇī, „Lelāyamānā“ [?] – so heißen die sieben Zungen. (25)
Darauf besprenge man vom Osten des Feuers beginnen bis zum Norden hin dreimal, mit der Hand, die die Spitze des kūrca hält, o Herrin. (26)
Ebenso vom Süden beginnend bis zum Norden [Kubera-Seite] vom Feuer aus dreimal ringsum, danach [besprenge man] auch die Opfergegenstände. (27)
Vers 21: „dvimastakam“ aus OCR rekonstruiert („zweiköpfig“ [?]). Vers 22 einzeilig gedruckt. Vers 24: die erste Vershälfte fehlt in der Ausgabe/OCR (nur eine Zeile erhalten). Vers 25: siebte Zunge OCR „rekhāyamānā“; als „lelāyamānā“ gelesen [?]. Vers 26/27: Wortlaut der OCR unsicher ([?] bei „kūrcāgrapāṇinā“, „hutāśanāt“, „yajñīyavastunaḥ“). Ein Wort im Vers 23 wurde mit Hilfe des Mantra-Zitats im Kommentar (nur Lesungsklärung) abgesichert.
Dann breite man Darbha-Gras aus, vom Osten bis zum Norden [des Altars]: mit den nach Norden liegenden [Halmen], die Spitzen nach Norden, und mit den in den anderen Richtungen liegenden, die Spitzen nach Osten. (28)
Das Feuer zur Rechten lassend, gehe man zum Sitz des Brahmā-Priesters; von dem für Brahmā bereiteten Sitz nehme man mit dem linken Daumen und Kleinfinger ein Kuśa-Blatt (29) und sage „hrīṃ, verstoßen ist Parāvasu“; so gesprochen, werfe man es im Süden zusammen mit dem Abfallhaufen [?] fort. (30)
„Setze dich, Brahman, Herr des Opfers; dies ist dein bereiteter Sitz.“ Sagt man dies, so setzt sich der Brahmā-Priester mit „ich setze mich“ dort mit dem Gesicht nach Norden nieder. (31)
Hat man den Brahman mit Duftstoff, Blumen und dergleichen verehrt, so bitte man ihn folgendermaßen. (32)
„Behüte das Opfer, Herr des Opfers, schütze das Opfer, Bṛhaspati; schütze auch mich, den Opferherrn, Zeuge der Handlung; Verneigung sei dir.“ (33)
Vers 28: Anfang „paristared“ = pari-stared (OCR-Form entstellt), gelesen als paristared atha bzw. paristaret tato; metrisch [?]. Vers 30: „utkarādinā“ = mit Kehricht-/Abfallhaufen und dergleichen [?]. Verse 29–30 bilden einen Satz.
„Ich behüte“, soll der Brahmā-Priester sagen; ist kein Brahmā-Priester da, so spreche [der Opferer] es selbst. In diesem Fall stelle man zum Gelingen des Opfers einen Brahmanen aus Darbha-Gras her. (34)
Dann rufe der Ausführende [sādhaka] mit „Brahman, komm hierher, komm“ den Brahman herbei, verehre ihn mit Fußwasser und den übrigen [Gaben], bitte „Ihr möget hier bleiben, bis das Opfer vollendet ist“ und verneige sich danach. (35)
Mit einer Hand [mit Wasser] besprenge er dreimal ringsum, vom Nordosten des Feuers bis zum Brahman hin, und besprenge auch das Feuer dreimal; danach – (36)
auf demselben Weg zurückgekommen und auf dem eigenen Sitz gut niedergesetzt, breite er nördlich des Altars Darbha-Halme mit nach Norden gerichteten Spitzen aus. (37)
Darauf soll der Kluge alle Opfergegenstände legen: das Wasser, das Sprenggefäß (prokṣaṇīpātra), das Ghee-Gefäß, Brennholzstücke und Kuśa-Gras. (38)
Vers 35: „bhavadbhiḥ“ (Plural, ehrende Anrede) laut OCR. Vers 36/37: Satzstruktur zusammenhängend; OCR bietet „sūpaviśya“ = su-upaviśya.
Nachdem man den Löffel (sruk) und Schöpflöffel (sruva) und dergleichen für die Opferspende bereitgestellt hat, mit dem Mantra „hrīṃ hūṃ“, und sie danach durch Besprengen unter göttlichem Blick geweiht hat, (39)
soll der Kluge, nachdem er das rechte Knie zur Erde gesenkt hat, mit dem Sruva Ghee (geklärte Butter) in den Sruk nehmen und, an sein eigenes Heil denkend, mit [dem Mantra] „hrīṃ, dem Viṣṇu, svāhā“ eine dreifache Opferspende darbringen. (40)
Ebenso, wieder Ghee nehmend und den Gott Prajāpati meditierend, soll man mit einem Ghee-Strahl vom Vāyu-Eck (Nordwesten) bis zum Agni-Eck (Südosten) opfern. (41)
Wieder Ghee nehmend und den Gott Purandara (Indra) meditierend, soll man mit einem Ghee-Strahl vom Nairṛta-Eck (Südwesten) bis zum Īśāna-Eck (Nordosten) opfern. (42)
Dann, o höchste Herrin, im Norden, im Süden und in der Mitte des Feuers, indem man der Reihe nach Agni, Soma und Agnīṣoma bezeichnet, (43)
soll der Kundige, nachdem er mit dem auf den Dativ endenden Namens-Mantra, [eingerahmt] von der Māyā[-Silbe] und endend auf „namaḥ“, eine dreifache Opferspende dargebracht hat, den für die jeweilige Handlung vorgeschriebenen Homa vollziehen. (44)
Kuśaṇḍikā = die vorbereitende Feuerzeremonie, die jedem größeren Ritus vorausgeht. „vāyavya-“, „nairṛta-“, „īśāna-“, „agni-koṇa“ = die vier Nebenrichtungen (NW, SW, NO, SO). Vers 39–44 stark technisch, OCR streckenweise unsicher, Rekonstruktion nach Sinn und Kommentar-Paraphrase.
[Von der dreifachen Opferspende an Viṣṇu bis] zur dreifachen Opferspende an Agni-Soma, [diese Folge von Opferspenden], nennt man den „Strom-Homa“ (dhārā-homa). (45)
Für welche Gottheit man auch eine Opferspende gibt, dafür soll auch die [laute] Nennung des Empfängers erfolgen; nachdem man die eigentliche Handlung so vollendet hat, vollziehe man den Sviṣṭakṛt-Homa (das „Wohlvollbracht“-Opfer). (46)
Ein eigens der Sühne dienendes Opfer gibt es im Kali-Zeitalter nicht, o Schönantlitzige; durch den Sviṣṭakṛt[-Homa] mit den Vyāhṛtis (bhūḥ, bhuvaḥ, svaḥ) wird die Sühne bewirkt. (47)
Wie zuvor, mit Sruk und Sruva das Opfergut nehmend und an Prajāpati denkend, [spreche man diesen Mantra:] „Was auch immer bei dieser Handlung, o Gebieterin der Götter, aus Unachtsamkeit oder Verwirrung (48) zu wenig oder zu viel getan wurde – das mache du, Sviṣṭakṛt, wieder gut!“ – mit diesem, von der Māyā[-Silbe] eingeleiteten und auf svāhā endenden [Mantra] soll man die Opferspende darbringen, Göttin. (49)
„Du, Agni, bist der Reiniger aller Welten, der Herr Sviṣṭakṛt; als Zeuge des Opfers erfülle alle Wünsche der auf Wohlergehen Bedachten!“ – mit diesem [Mantra], [eingerahmt] von der Māyā[-Silbe] und der Feuergattin (svāhā), soll man die Opferspende darbringen. (50)
So soll der Ausführende des Opfers, nachdem er den Sviṣṭakṛt-Homa vollendet hat, [nennen,] was von dieser Handlung, obwohl vorgeschrieben, nicht mit dem höchsten Brahman verbunden [gewesen sei] – (51)
Vers 45 ist im Druck nur als Halbzeile erhalten (die erste Vershälfte fehlt in der OCR-Vorlage); Ergänzung sinngemäß nach dem Kommentar [?]. „Sviṣṭakṛt“ = wörtlich „gut geopfert habend“, Name eines Ausgleichsopfers am Ende jeder Opferhandlung.
— das opfert man, o Gebieter, zur Beruhigung [dieses Mangels] und zum Gelingen des Opfers mit der Vyāhṛti, dreimal mit „bhūḥ, bhuvaḥ, svaḥ“, [je] eingerahmt von der Māyā[-Silbe] und der Feuergattin (svāhā). (52)
So soll man die dreifache Opferspende geben, und ebenso nochmals eine dreifache; danach soll der Weise zusammen mit dem Opferherrn (yajamāna) ins Feuer die Vollopferspende (pūrṇāhuti) geben. (53)
Ist man selbst der Ausführende der Handlung, so werfe man selbst die Opferspende ein; [ist es ein Weihe-Ritus (abhiṣeka),] so gilt entsprechend der Vorschrift für die Weihe dieselbe Regel. (54)
Zuerst spreche man die Māyā[-Silbe] aus, dann „o Herr des Opfers“: „Voll werde mein Opfer, es mögen sich die Opfergottheiten erfreuen, sie mögen die Früchte recht gewähren“ – so spreche man den auf svāhā endenden Mantra. (55)
Mit diesem Mantra soll der Kluge, nachdem er sich erhoben hat, wohlgesammelt eine mit Frucht und Betel versehene Opferspende ins Feuer geben. (56)
Nachdem er die Vollopferspende gegeben hat, soll der Kundige den Friedensritus (śānti-karma) vollziehen; mit dem Wasser aus dem Sprenggefäß wische er dem Ausführenden das Haupt ab. (57)
„Die Wasser seien mir gute Freunde, mir mögen die Heilkräuter [zugetan] sein; die Wasser mögen mich immerdar beschützen, die Wasser sind selbst Nārāyaṇa.“ (58)
Vers 54 im Kommentar als „selbsterklärend“ bezeichnet und nicht weiter ausgelegt; OCR unsicher [?]. Vers 58 zitiert eine an den vedischen Wasser-Segen (āpo hi ṣṭhā …) angelehnte Formel.
„Ihr Wasser, wonnebringend seid ihr; gebt uns Kraft (Nahrung)!“ – mit diesen beiden [Sprüchen] vollziehe man das [Kopf-]Abwischen und streue [dann] Tropfen auf die Erde. (59)
„Die mich immerdar hassen, und die Männer, die wir hassen – ihnen seien die Wasser feindlich, sie mögen auch sie verzehren.“ (60)
Mit diesem [Spruch] soll man im Bereich des Nordostens (īśāna) die Tropfen ausgießen und, nachdem man jene Kuśa-Halme dort niedergelegt hat, mit gefalteten Händen den Opferträger (Agni) bitten: (61)
„Verstand, Wissen, Kraft, Gedächtnis, Einsicht, Glanz, Ruhm [und] Wohlstand, Gesundheit, Energie [und] langes Leben gib mir, o Opferträger!“ (62)
Nach dieser Bitte entlasse man den Opferträger (Agni) mit dem folgenden [Mantra]: (63)
„O Opfer, geh zum Herrn des Opfers; geh zum Opfer, o Feueresser; geh zu deinem eigenen Ursprung, o Herr des Opfers; erfülle den guten Herzenswunsch!“ (64)
Mit dem Mantra „Agni, vergib! Svāhā“ [wende man sich] zur Nordseite des Feuers; nachdem man eine Opferspende von Dickmilch (dadhi) gegeben hat, entlasse man das Feuer nach Süden. (65)
Vers 62d „yaśaḥ śriyam“ wiederholt im Druck offenbar „śriyam“; wohl OCR-Doppelung [?]. Vers 63: OCR sehr lückenhaft, Ergänzung sinngemäß [?].
Nachdem man dem Brahman-Priester die Ehrengabe (dakṣiṇā) gegeben hat, entlasse man ihn ehrerbietig, sich verneigend; danach mache man mit der im Opferlöffel befindlichen Asche das Stirnzeichen (tilaka). (66)
„Māyā [und] Kāma[-Silbe] ausgesprochen: Werde zum Bewirker allen Friedens!“ – mit diesem Mantra soll der Opfernde das Tilaka anbringen. (67)
„Friede sei, und Himmel sei [uns hold], durch die Gnade des Vāsava (Indra), der Maruts und des Brahman, sowie des Vasu, Rudra und Prajāpati.“ (68)
Mit diesem Mantra trage man die Blume auf dem Scheitel; für den Homa und die betreffende Haupthandlung gebe man die auf den Himmel gerichtete Ehrengabe (dakṣiṇā). (69)
So habe ich dir, Göttin, die für jede [rituelle] Handlung [geltende] Kuśaṇḍikā (Feuerbereitungsritus) dargelegt; sie soll am Beginn jeder glückverheißenden Handlung von den Kula-Praktizierenden, ausgehend vom Opferfeuer, angewandt werden. (70)
Wo bei der jeweiligen Haupthandlung ein Caru (Reisbrei-Opfer) erforderlich ist, wird zum Gelingen dieser Handlungen nun das Caru-Ritual dargelegt. (71)
Vers 66 und 71: OCR stark verderbt, Ergänzungen sinngemäß [?]. Damit endet die allgemeine Kuśaṇḍikā-Beschreibung (V. 14–70); ab V. 71 folgt die Vorschrift für das Caru-Opfer.
Das Kochgefäß für den Caru (Reisbrei-Opfergabe) soll bereitet sein, entweder aus Bronze (kāṃsya) oder aus Ton. (72)
Nachdem man, gemäß der in der Kuśāṇḍikā (Feuerbereitungsritus) genannten Vorschrift, alle Handlungen bis zur Weihe der [Opfer-]Stoffe vollzogen hat, bringe man das Caru-Gefäß vor sich. (73)
Nachdem man es als unversehrt und fehlerfrei geprüft hat, lege man einen einzelnen reinigenden Kuśa-Halm von einer Spanne Länge in die Mitte des Gefäßes. (74)
Nachdem man Reiskörner herbeigebracht und nahe dem Altar (sthaṇḍila) niedergelegt hat – für welche Handlung welche Götter zu verehren sind, o von den Göttern Verehrte – (75)
soll man den jeweiligen Namen [des Gottes] im Dativ aussprechen und dabei „āyuṣṭam“ (das Genehme) hinzufügen, indem man der Reihe nach spricht: „ich nehme“, „ich streue hinein“, „ich besprenge“, (76)
– das heißt: man nehme [den Reis], streue ihn in das Gefäß und besprenge ihn mit einem Wassertropfen; für jeden Gott [nimmt man] vier Handvoll Reiskörner, ihm zugeeignet. (77)
Dann, nachdem man Milch und Zucker hinzugegeben hat, koche der Kluge es nach der Kochvorschrift sorgfältig im geweihten Feuer gar. (78)
Wenn man erkennt, dass es gut gekocht und weich ist, gebe man wohlriechendes Ghee hinzu. (79)
„Caru“ = ein aus Reis, Milch, Ghee u.a. gekochtes Opfergericht, das in vielen vedischen und tantrischen Riten dargebracht wird.
Nachdem man das Gefäß nördlich des Feuers auf Kuśa-Gras niedergestellt und ebenso Ghee hineingegeben hat, bedecke man das Gefäß mit Kuśa-Gras. (80)
Dann, nachdem man zuerst überall am Caru-Gefäß Ghee angelegt hat, nehme man ein wenig vom Caru und vollziehe den „Knie-Homa“ (jānu-homa, das Opfer mit gebeugtem Knie). (81)
Darauf, nach Vollzug des Strom-Homa (dhārā-homa), soll man bei der Haupthandlung, welche Götter dort auch vorgeschrieben sind, diesen mit ihren [jeweiligen] Mantras Opferspenden darbringen. (82)
Nachdem man den eigentlichen Homa, dem der Sviṣṭakṛt[-Homa] vorausgeht, vollendet und das Sühne-Opfer dargebracht hat, soll man die Handlung zum Abschluss bringen. (83)
Bei den Weihen (saṃskāra) und Weihungen (pratiṣṭhā) ist dieses Verfahren verkündet; es ist am Anfang jeder glückverheißenden Handlung anzuwenden, damit die Handlung gelingt. (84)
Nun, große Māyā, werden die Handlungen, angefangen mit der Empfängnisweihe (garbhādhāna), dargelegt; darunter wird zuerst die Ṛtu-Weihe (Reinigungsritus nach der Menstruation) der Reihe nach erklärt – höre. (85)
„jānu-homa“: Opferspende, die mit auf die Erde gesenktem rechtem Knie dargebracht wird (vgl. V. 40). Ab V. 85 beginnt der eigentliche Abschnitt über die zehn Weihen (saṃskāra), zuerst der ṛtu-saṃskāra (Reinigungsritus der Frau vor der Empfängnis).
Nachdem man die täglichen [Pflicht-]Riten vollzogen hat, rein geworden, verehre man die fünf Gottheiten: Brahmā, Durgā, Gaṇeśa, die Planeten (graha) und ebenso die Hüter der Himmelsrichtungen (dikpati). (86)
Auf der Indra-Seite (Osten) des Altars verehre man diese in [fünf] Krügen; danach sind die Muttergottheiten (mātṛkā), mit Gaurī beginnend, sechzehn an der Zahl, der Reihe nach zu verehren: (87)
Gaurī, Padmā, Rātrī, Medhā, Sāvitrī, Vijayā, Jayā, Devasenā, Svadhā, Svāhā, Śānti, Puṣṭi, Dhṛti, Kṣamā, sodann die eigene [Iṣṭa-]Gottheit und ebenso die Familiengottheit (kuladevatā). (88)
„Es mögen alle Mütter kommen, die den Vollendeten und den Strebenden Freude bereiten; für Hochzeiten, Ṛtu-Riten und Opfer möge nach ihrem Belieben [Erfolg] bewirkt werden.“ (89)
„Auf ihren Fahrzeugen (śakti) sitzend, stets milde Gestalt tragend, mögen alle Mütter kommen, zum Gedeihen des Opferfestes.“ (90)
Nachdem man so die Schar der Mütter herbeigerufen und jede nach ihrem Vermögen (śakti) verehrt hat, setze man auf der Türschwelle, bis zur Höhe des Nabels reichend, im Abstand einer Spanne sieben oder fünf Punkte mit Zinnober und Sandelpaste. (91)
Die sechzehn Mātṛkās und die Verehrung der „fünf Götter“ (Brahmā, Durgā, Gaṇeśa, Grahas, Dikpālas) sind Standardbestandteile hinduistischer Vorbereitungsriten (vgl. pañcadevatā-pūjā).
Für jeden Punkt soll der Kluge, an [die Silben] Kāma, Māyā [und] Ramā denkend, einen ununterbrochenen Ghee-Strom darüber gießen und dort Vasu (Agni) verehren. (92)
Nachdem er auf diese Weise, nach der von mir genannten Methode, die vielen Ströme angelegt, den Altar hergerichtet und zuvor das Feuer aufgestellt hat, soll der Besonnene die Opferstoffe weihen und den vortrefflichen [Caru] selbst kochen. (93)
Hier gehört der Caru dem Prajāpati, das Feuer trägt den Namen Vāyu; nachdem man [alle Vorbereitungen] bis zum Strom-Homa vollendet hat, beginne man die eigentliche Handlung der Ṛtu-Weihe. (94)
Mit „hrīṃ, dem Prajāpati, svāhā“ gebe man mit dem Caru selbst eine dreifache Opferspende; nachdem man [noch] eine einzelne Opferspende gegeben hat, spreche man folgenden Mantra aus: (95)
„Viṣṇu bereite den Schoß, Tvaṣṭṛ forme die Gestalten, Prajāpati besame [sie], Dhātṛ lege dir den Keim ein.“ (96)
Mit Ghee oder mit Caru, oder mit Caru samt Ghee, soll man, Sūrya, Prajāpati [und] Viṣṇu meditierend, [je] eine Opferspende darbringen. (97)
„Gib den Keim, Sinīvālī, gib den Keim, Sarasvatī; den Keim mögen dir die beiden göttlichen Aśvin einlegen, die Lotoskranz-Träger.“ (98)
Nachdem man die Göttin Sinīvālī sowie Sarasvatī und die Aśvin meditiert hat, gebe man mit diesem auf svāhā endenden [Mantra] eine vortreffliche Opferspende. (99)
Dann, [die Bīja-Silben] Kāma, Vadhū, Māyā, Ramā [und] Hrūṃ aussprechend: „Der und der, die den Sohn Wünschenden, lege den Keim ein!“ – nachdem man dies gesprochen und Ravi (die Sonne) und Viṣṇu meditiert hat, opfere man im geweihten Feuer. (100)
„Wie diese Erdgöttin, [den Keim] tragend, [beständig] besteht, so lege auch du den Keim ein, zur Geburt im zehnten Monat!“ – mit diesem auf svāhā endenden Mantra, Viṣṇu meditierend, gebe man die Opferspende. (101)
Wieder Ghee nehmend und Viṣṇu, den Höchsten über dem Höchsten, meditierend: „Viṣṇu, bringe mit [deiner] erhabensten Gestalt in dieser Frau einen vortrefflichen Sohn hervor!“ – so gesprochen, opfere man ins Feuer und entlasse [den Ritus]. (102)
Verse 96 und 98 sind bekannte vedische Empfängnis-Mantras (vgl. Atharvaveda/Gṛhyasūtra-Tradition: „viṣṇur yoniṃ kalpayatu…“, „garbhaṃ dhehi sinīvāli…“); die OCR ist hier so stark entstellt, dass die Rekonstruktion auf der bekannten Formel beruht [?]. Vers 100: „hrūṃ ceti“ unsicher [?]. Diese Verse betreffen das Garbhādhāna (Empfängnisritual) und schildern den Vollzug wörtlich und sachlich, wie im Auftrag vorgesehen.
Kāma [-Silbe], von Māyā eingerahmt, und ‚Vadhū‘ (Braut/Frau, sī), von Māyā eingerahmt, wiederum Kāma [und] Māyā [so eingerahmt] aussprechend, berühre man das Haupt dieser [Ehefrau]. (103)
Umringt von Frauen, die Gatten und Söhne haben, berühre der Gatte mit beiden Händen [den Körper] der jungen Frau, vom Kopf beginnend bis zum Saum des Schoßes, (104)
und, Viṣṇu, Durgā, Vidhi (Brahmā) und Sūrya meditierend, gebe man die dreifache Opfergabe; danach vollende man, nach Darbringung des Sviṣṭakṛt[-Homa], mit dem Sühneopfer [die Handlung]. (105)
Wenn zur Abendzeit (pradoṣa) durch die Verehrung von Gaurī und Śaṅkara und durch die Wassergabe (arghya) an den Sonnengott die Reinigung des Ehepaares erfolgt ist – (106)
so wurde [die Ṛtu-Weihe] erklärt; höre nun das Empfängnisritual (garbhādhāna). (107)
In jener Nacht [des Ṛtu-Ritus] oder in einer anderen, an einer geraden [Nacht] mit der Ehefrau, ins innere Gemach gegangen und den Gott Prajāpati meditierend, (108)
berühre der Gatte, an die Gattin denkend, [sie], der Māyā-Silbe vorangestellt: „Werde uns beiden zu guter Nachkommenschaft, [zu Reichtum] heilbringend!“ (109)
Vers 107 „evaṃ“ aus OCR-Form „āsavaṃ“ rekonstruiert [?]. Vers 109 „rāyai“ (Reichtum) unsicher ergänzt [?]. Diese Verse schildern das Garbhādhāna wörtlich, wie im Auftrag verlangt (Sexualritus als sachlicher Ritualtext).
Nachdem man mit der Gattin das Lager bestiegen hat, nach Westen oder nach Norden gewandt, sitzend, die Frau betrachtend, die Hand auf ihren Scheitel legend, sie mit der linken Hand umarmend, murmle man an den jeweiligen Körperstellen den Mantra: (110)
am Scheitel murmle man hundertmal [die Silbe] Kāma, an der Stirn hundertmal Vāgbhava; am Hals zwanzigmal Ramā, an beiden Brüsten je hundertmal, (111)
im Herzen lege man [die Silbe] Māyā, jene [Formel,] fünfundzwanzigmal [murmelnd]; danach, die Hand auf die Scham legend, [murmle man] Kāma zusammen mit Vāgbhava, (112)
hundertacht mal murmelnd, und ebenso auch am [männlichen] Glied verfahrend; nachdem man mit [der Silbe] Māyā die Scham geöffnet hat, vereinige man sich mit der Frau, um einen Sohn zu erlangen. (113)
Zur Zeit des Samenergusses soll der Gatte, den Weltschöpfer (Prajāpati) meditierend, [den Samen] unterhalb des Nabels, an die rötliche Stelle, fallen lassen. (114)
Beim Samenerguss soll der Kundige folgenden Mantra sprechen: (115)
„Wie [der Himmel] durch Agni, den Blitzkeil-Träger, mit Glanz entzündet wird, wie der Raum durch Vāyu (den Wind) erfüllt wird, so werde du schwanger!“ [Vers stark entstellt, Rekonstruktion unsicher] (116)
Wenn in dieser oder einer anderen Periode, o höchste Herrin, die Empfängnis eingetreten ist, soll der Hausherr im dritten Schwangerschaftsmonat das Puṃsavana (die Knaben-Erzeugungsweihe) vollziehen. (117)
Vers 116 im Original durch OCR sehr stark entstellt; Rekonstruktion nur dem mutmaßlichen Sinn nach (Analogie-Segen zur Empfängnis), unsicher [?]. Diese Verse (110–115) schildern den Vollzug des Beischlafs im Garbhādhāna-Ritus wörtlich und sachlich, wie im Auftrag vorgesehen; sie enthalten mantrische Berührungen (nyāsa) verschiedener Körperstellen mit den Bīja-Silben Kāma (klīṃ), Vāgbhava (aiṃ), Ramā (śrīṃ) und Māyā (hrīṃ).
Nachdem der Gatte die täglichen Riten vollzogen hat, verehre er die fünf Götter [Brahmā, Durgā, Gaṇeśa, die Planeten, die Weltenhüter] sowie die Muttergottheiten, mit Gaurī beginnend, und richte den Vasu-Ghee-Strom (vasudhārā) her. (118)
Nachdem der Kluge danach das Wachstums-Ahnenopfer (vṛddhi-śrāddha) nach der vorher genannten Vorschrift vollzogen und [die Kuśaṇḍikā] bis zum Strom-Homa durchgeführt hat, soll er die Handlung des Puṃsavana (Knabenbewirkungsritus) vollziehen. (119)
Dabei gehört der Caru dem Prajāpati, das Feuer trägt den Namen „Mond“ (candra). (120)
In Kuh-Dickmilch lege man ein Gerstenkorn und auch zwei Bohnen; der Gatte frage die Frau: „Meine Liebe, welchen [von diesen] Brei magst du trinken?“ (121)
Darauf soll die schwangere Frau (sīmantinī) sprechen: „Māyā [gewähre] Knabengeburt!“ – und drei Hände voll der mit Gerste und Bohne versetzten Dickmilch trinken. (122)
Mit Freundinnen, die lebende Söhne haben, geleite man die Frau an den Opferort; nachdem man sie zur linken Seite gesetzt hat, vollziehe man den Caru-Homa. (123)
Wie zuvor den Caru nehmend und [die Silben] Māyā [und] Kūrca (hūṃ) aussprechend: „Die Zerstörer des Embryos und die Vernichter des Embryos –“ (124)
Puṃsavana = die Weihe zur Erzeugung/Sicherung eines Sohnes, im 3. Schwangerschaftsmonat.
„— Wesen, Verstorbene, Dämonen, Totengeister (vetāla) [und] Kinder-Töter: alle diese vernichte! Bewirke den Schutz des Embryos! Svāhā!“ (125)
Mit diesem Mantra, das Feuer als Dämonentöter betrachtend und Rudra [und] Prajāpati meditierend, gebe man zwölf Opferspenden. (126)
Dann, mit „Māyā, dem Monde, svāhā“, fünf Opferspenden gebend, berühre man das Herz der Gattin und murmle hundertmal [den Schutz-Mantra] Māyā [und] Rakṣā. (127)
Danach, nach Darbringung des Sviṣṭakṛt[-Homa], vollende man mit dem Sühneopfer; im fünften Monat aber gebe man der Frau das Fünf-Nektar-Gemisch (pañcāmṛta). (128)
Zucker, Honig, Milch, Ghee und Dickmilch zu gleichen Teilen – das wird Pañcāmṛta genannt; [damit] wird der Leib versorgt. (129)
Vāgbhava, Madana (Kāma), Lakṣmī, Māyā, Kūrca [und] Purandara [-Bīja-Silben], je fünfmal über die fünf Substanzen gemurmelt, vereinige man [diese], und der Gatte lasse die geliebte [Gattin sie] hier [im fünften Monat zu sich] nehmen. (130)
Das Scheitelziehen (sīmantonnayana) soll man im sechsten oder auch im achten Monat vollziehen; solange der Sohn noch nicht geboren ist, [gilt weiterhin] die Sīmanta-Zeremonie [als anwendbar]. (131)
Vers 130: OCR-Zahlwörter unsicher [?]. Vers 129: „samāṃśakam“ = zu gleichen Teilen. Pañcāmṛta = die „fünf Nektarsubstanzen“, ein noch heute gebräuchliches rituelles Gemisch.
Nachdem man wie zuvor den Ritus mit der Frau zusammen bis zum Strom-Homa vollzogen hat, gebe der Weise, auf dem Sitz sitzend, eine dreifache Opferspende, [die Namen] Viṣṇu, Mārtaṇḍa (die Sonne), Dhātṛ [und] die Feuergattin (svāhā) aussprechend. (132)
Dann, den Mond meditierend, soll der Mensch in dem „Śiva“ genannten Feuer siebenfach ein Opfer darbringen, an Soma gerichtet. (133)
Die Aśvin, Vāstu[-Gottheit], Viṣṇu, Śiva, Durgā [und] Prajāpati meditierend, gebe man jedem einzelnen zwölf Opferspenden, [und] Śiva fünffach [?]. (134)
Nachdem der Gatte den goldenen Kamm in die rechte Hand genommen hat, führe er ihn vom Scheitel bis zum Haaransatz durch das Haarbüschel, (135)
Śiva, Viṣṇu [und] Vidhi (Brahmā) meditierend, die Māyā-Silbe aussprechend: (136)
„Gattin, Glückliche, Holdselige, im zehnten Monat gebärend: werde eine glückliche Gebärende, erfreut durch die Gnade des Allschöpfers (Viśvakarman)! (137)
Langlebig, durch den Kamm [gesegnet], glanzvoll, bewirke Heil!“ – danach vollende man die Handlung mit dem Sviṣṭakṛt-Homa und dergleichen. (138)
Vers 134: Zahlenangaben im Druck unsicher, OCR schwankt zwischen „zwölf“ und „fünf“ Opferspenden [?].
jātamātraṃ sutaṃ dṛṣṭvā dattvā gṛhāntare | pūrvoktavidhinā dhīro dhārāhomaṃ samāpayet ||139||
tataḥ pañcāhutīr dadyād agnim indraṃ prajāpatim | viśvān devāṃś ca brahmāṇam uddiśya tadanantaram ||140||
madhusarpiḥ kāṃsyapātre samānīya samāṃśakam | vāgbhavaṃ ṣoḍhā japtvā ādadyāt tad ayaṃ pitā ||141||
dakṣahastānāmikayā mantram enaṃ samuccaran | āyur balaṃ medhā vardhatāṃ te sadā śiśo ||142||
ity āyurjananaṃ kṛtvā guptaṃ nāma prakalpayet | tad upanayane putre tena nāmnā samāhvayet ||143||
prāyaścittādikaṃ kṛtvā jātakarma samāpayet | nāḍīchedaṃ tato dhātryā kāryād utsāhapūrvakam ||144||
yāvan na chidyate nāḍī tāvac chaucaṃ na bādhate | prāg eva nāḍīcchedād vai daivīṃ pretakriyāṃ caret ||145||
Nachdem man den eben geborenen Sohn erblickt und [ihn] in ein anderes Gemach [als das Wochenbettzimmer] gebracht hat, soll der Besonnene nach der vorher genannten Vorschrift den Strom-Homa vollenden. (139)
Danach gebe man fünf Opferspenden, an Agni, Indra, Prajāpati, die Viśvedevas und Brahmā gerichtet, der Reihe nach. (140)
Nachdem man Honig und Ghee zu gleichen Teilen in einem Bronzegefäß zusammengebracht und die Vāgbhava[-Silbe] sechsfach gemurmelt hat, nehme der Vater davon. (141)
Mit dem Ringfinger der rechten Hand [den Honig auftragend], diesen Mantra sprechend: „Leben, Kraft [und] Weisheit mögen dir, Kind, immerdar wachsen!“ (142)
Nachdem man so das lebenspendende [Ritual] (āyurjanana) vollzogen hat, gebe man [dem Kind] einen geheimen Namen; bei der Schnurweihe (upanayana) des Sohnes rufe man ihn mit diesem Namen. (143)
Nachdem man die Sühne-[Riten] und übrigen [Handlungen] vollzogen hat, beende man das Geburtsritual (jātakarman); danach soll die Amme (dhātrī) mit Eifer die Nabelschnur durchtrennen. (144)
Solange die Nabelschnur nicht durchtrennt ist, entsteht keine [geburtsbedingte] Unreinheit; schon vor dem Durchtrennen der Nabelschnur soll man den göttlichen Ritus für das Neugeborene vollziehen. (145)
Vers 139 Anfang: OCR lückenhaft („dattvā … gṛhāntare“, wohl „ānīya gṛhāntare“ oder ähnlich) [?]. Vers 145 „pretakriyām“ hier nicht im Sinn von Totenritus, sondern auf das Neugeborene bezogen (so nach Kommentar) [?].
Für ein Mädchen soll ebenso [das Geburtsritual] vollzogen werden, jedoch ohne Mantras; im sechsten oder achten Monat gebe man [ihm] offen den Namen. (146)
Nachdem die Mutter das Kind gebadet und ihm reines Gewand angelegt hat, komme sie an die Seite des Vaters und setze den Sohn nach Osten gewandt hin. (147)
Man begieße das Haupt des Kindes mit Wasser samt Gold und Kuśa-Gras: „Gaṅgā (Jāhnavī), Yamunā, Revā, die hochheilige Sarasvatī, (148)
Narmadā, Varadā, Kuntī, die Meere und die Seen – diese mögen dich weihen, zum Gelingen von Dharma, Kāma und Artha!“ (149)
„Hrīṃ. Ihr Wasser, wonnebringend seid ihr; gebt uns Kraft, zu großer Freude, zum Schauen.“ (150)
„Hrīṃ. Welcher der wohltätigste Saft in euch ist, dessen lasst uns hier teilhaftig werden, wie liebevolle Mütter [ihre Kinder].“ (151)
„Hrīṃ. Zu dem wollen wir gelangen, zu dessen Wohnstatt ihr uns anregt; Wasser, lasst auch uns entstehen!“ (152)
Vers 150–152 zitieren den vedischen Wasser-Hymnus (Ṛgveda 10.9.1–3, „āpo hi ṣṭhā mayobhuvaḥ …“), hier mit vorangestelltem hrīṃ. Nāmakaraṇa = Namengebungsritus.
Nachdem man mit diesen drei Mantras [das Kind] geweiht hat, vollziehe man wie zuvor die Weihung der Opferstoffe und [den Ritus] bis zum Strom-Homa; der Kluge gebe [dann] fünf Opferspenden. (153)
Die erste gebe man Agni, danach Vāsava (Indra); dann dem Prajāpati und den Viśvedevas; und dem Brahman gebe man die [letzte] Opferspende, im ‚irdisch‘ genannten [Feuer]. (154)
Dann, den Sohn auf den Schoß nehmend, flüstere der Kundige ihm ins rechte Ohr leise den kurzsilbigen, glückverheißenden Namen zu. (155)
Nachdem man den Namen dreimal genannt und den Brahmanen kundgetan hat, vollende man die Handlung, nach Vollzug des Sviṣṭakṛt[-Homa] und dergleichen. (156)
Für ein Mädchen gibt es kein Niṣkramaṇa (Hinaustragen) und kein Wachstums-Śrāddha; Namengebung, Erstspeisung und Haarschur soll der Kluge dennoch ohne Mantras vollziehen. (157)
Im vierten oder sechsten Monat vollziehe man das Hinaustragen (niṣkramaṇa) des Kindes [ins Freie]. (158)
Nachdem der Vater die täglichen Riten vollzogen und Gaṇeśa (den Scharenführer) verehrt hat, bade er den Sohn, kleide ihn in Gewand und Schmuck, stelle ihn vor sich hin und spreche, kundig, folgenden Mantra: (159)
„Brahmā, Viṣṇu, Śiva, Durgā, Gaṇeśa, ebenso Bhāskara (die Sonne), Indra, Vāyu, Kubera, Varuṇa, Agni [und] Bṛhaspati mögen dem Kind Heil bewirken und es allezeit auf dem Weg beschützen.“ (160)
Nach diesen Worten nehme man das Kind auf den Arm und trage es, mit Gesang und Musik voran, freudig, zusammen mit den Verwandten, ins Freie hinaus. (161)
Nachdem man ein Stück des Weges gegangen ist, lasse man das Kind die Sonne betrachten. (162)
„Hrīṃ. Jenes Auge, von den Göttern gesetzt, im Osten aufgehend, das Glänzende: mögen wir hundert Herbste sehen, mögen wir hundert Herbste leben!“ (163)
Nachdem man so [dem Kind] die Sonne gezeigt hat, kehre man in die eigene Wohnung zurück, gebe dem Tagesherrn (der Sonne) die Wassergabe (arghya), und der Vater speise die Verwandten. (164)
Im sechsten Lebensmonat des Knaben, oder auch im achten Monat, soll der Vater die Erstspeisungs-Handlung (annaprāśana) vollziehen. (165)
Wie zuvor die Götterverehrung usw. und die Weihe des Feuers; nachdem der Vater so die Handlungen bis zum Strom-Homa vorschriftsmäßig vollzogen hat, (166)
gebe er dort, im ‚Śuci‘ genannten Feuer, fünf Opferspenden: die erste an Agni gerichtet, die zweite, an Vāsava (Indra) denkend, (167)
dann an den Gott Prajāpati, danach an die Viśvedevas, und schließlich, das Brahman bezeichnend, entlasse man die fünfte Opferspende. (168)
Vers 165: OCR-Wortlaut der zweiten Halbzeile unsicher, sinngemäß rekonstruiert [?].
Dort, oder in einem anderen Haus, lege man den Sohn, mit Gewand und Schmuck geziert, auf den Schoß und speise ihn mit dem Nektar-Milchbrei (pāyasa). (169)
Mit den fünf Prāṇa-Opfermantras (‚prāṇāya svāhā‘ usw.) fünffach gespeist, gebe man dann etwas von Speise und Beilage in den Mund des Kindes. (170)
Unter dem Klang von Muschelhorn, Trompete und dergleichen vollende man mit dem Sühneopfer; so wurde die Erstspeisung (annaprāśana) dargelegt. Höre nun die Vorschrift der Haarschur (cūḍā). (171)
Im dritten oder fünften Lebensjahr soll man, dem Brauch der Familie (kula) gemäß, die Haarschur-Handlung des Kindes vollziehen, zur Vollendung der Kindesweihe. (172)
Nachdem der Ausführende die Götterverehrung usw. bis zum Strom-Homa vollzogen hat, [stelle man] nördlich des ‚Satya‘ genannten Feuers eine mit Kuhmist gefüllte, (173)
mit Sesam und Weizen vermischte Schale bereit; ferner stelle der Kluge lauwarmes Wasser und ein einzelnes, gut geschärftes Rasiermesser bereit. (174)
Nachdem der Vater den Sohn dorthin gebracht und ihn zu seiner Linken in den Schoß der Mutter gesetzt hat, [besprenge man ihn] mit jenem lauwarmen Wasser, (175)
das Vāruṇa-[Bīja] zehnfach murmelnd; nachdem man die Kopfhaare des Kindes geglättet hat, richte man mit [der Silbe] Māyā und zwei Kuśa-Blättern eine erste Haarlocke her. (176)
Māyā [und] Lakṣmī dreifach murmelnd, das eiserne Rasiermesser ergreifend, schneide man die Wurzel dieser Locke ab und lege sie in die Hand der Mutter. (177)
Die Mutter des Kindes nehme sie mit beiden Händen und lege die Locke in die mit Kuhmist versehene Schale; der Vater spreche zum Barbier: (178)
„O Rasiermesser-Scherender, vollbringe die Rasur des Kindes leicht [und] gelingend! Svāhā.“ – nachdem er dies gesprochen und den Barbier angeschaut hat, gebe der Vater im ‚Satya‘ genannten Feuer, Prajāpati bezeichnend, eine dreifache Opferspende. (179)
Nachdem man das vom Barbier rasierte Kind gebadet, mit Gewand, Schmuck und Blumengirlande geschmückt und in der Nähe des Feuers, zu seiner (des Vaters) Linken, gesetzt hat, vollziehe man den Sviṣṭakṛt-Homa. (180–181)
Verse 180 und 181 sind im Druck nicht klar durch eine eigene Zahl getrennt und werden vom Kommentar gemeinsam erläutert; hier als ein Doppelvers wiedergegeben [?].
Nachdem man mit [der Bīja-Silbe] Māyā [einen Mantra zum Wohlergehen und Wachstum des Kindes] gesprochen hat, durchbohre man mit einer goldenen, silbernen oder eisernen Nadel das Ohr des Kindes (Ohrlochstechen, karṇavedha). (182)
Danach vollziehe der Vater das Sühneopfer und gebe die Vollopferspende; mit dem Mantra ‚āpo hi ṣṭhā …‘ besprenge man darauf den Sohn, und nachdem man die Ehrengabe für den Friedensritus und dergleichen gegeben hat, vollende man die Haarschur-Handlung. (183)
Von der Empfängnisweihe bis zur Haarschur ist [der Ablauf] bei allen Kasten gleich; für Śūdras und die gewöhnlichen Kasten geschieht dies alles ohne Mantras. (184)
Vom Geburtsritual bis zur Haarschur soll dies auch für Mädchen ohne Mantras vollzogen werden, [ebenso] von [allen Ständen], mit Ausnahme des Hinaustragens (niṣkramaṇa). (185)
Vers 182 im Original sehr stark durch OCR entstellt (Mantra-Wortlaut unrekonstruierbar); nur der Sinn (Ohrlochstechen mit Metallnadel) ist aus dem Kommentar gesichert [?]. Vers 185 „sarvavarṇaiḥ“ sinngemäß ergänzt [?]. Die Reihenfolge der Verse 182/183 folgt der Zählung, nicht der leicht gestörten Druckanordnung.
Nun wird die Vorschrift der Opferschnur-Handlung (upavīta, Schnurweihe) für die Zweimalgeborenen dargelegt; diese Zweimalgeborenen sind die zu Götter- und Ahnendienst Berechtigten. (186)
Im achten Jahr nach der Empfängnis soll der Zweimalgeborene die Schnurweihe (upanayana) vollziehen; ist er älter als sechzehn [Jahre], soll er nicht mehr geweiht werden – er bleibt dann auch [dauerhaft] ohne diese Handlung [und deren Rechte]. (187)
Nachdem der Kundige die täglichen Riten vollzogen hat, verehre er die fünf Götter sowie die Muttergottheiten mit Gaurī beginnend, und richte den Vasu-Strom her. (188)
Danach vollziehe man zur Sättigung von Göttern und Ahnen das Wachstums-Śrāddha; nach der in der Kuśāṇḍikā genannten Vorschrift führe man [den Ritus] bis zum Strom-Homa durch. (189)
Den Knaben, der am Morgen gegessen hat, gut gebadet, geschmückt, außer dem Haarschopf (śikhā) rasiert und mit feinem Seidengewand geschmückt ist, (190)
„upavīta“ (die heilige Schnur) steht hier synonym für „upanayana“, die Einführungs-/Schnurweihe der drei oberen Stände.
führe man in die Schattenhalle (chāyā-maṇḍapa), wo das Feuer entfacht ist; nachdem man ihn in der Nähe, zu seiner (des Vaters) Linken, auf einem reinen Sitz niedergesetzt hat, (191)
spreche man zum Schüler: „Übe Enthaltsamkeit (brahmacarya), mein Kind!“ – daraufhin erkläre das Kind dem Lehrer: „Ich übe Enthaltsamkeit.“ (192)
Dann gebe der Guru, wohlgesinnt, dem Kind, dessen Geist beruhigt ist, das ockerfarbene Gewand, mit Worten für ein langes Leben. (193)
Einen aus Muñja- oder Kuśa-Gras geflochtenen, dreifach gedrehten, mit Knoten versehenen Gürtel (mekhalā) gebe man schweigend dem, der das ockerfarbene Gewand trägt. (194)
„Māyā aussprechend: Möge dieser Gürtel glückbringend und heilspendend sein!“ – so gesprochen, werde der Gürtel gebunden; schweigend stehe [der Schüler] vor dem Lehrer. (195)
„Die Opferschnur, die höchste, reine, die zugleich mit Bṛhaspati am Anfang entstand, die lebensspendende, vortreffliche, makellose – ich lege die Opferschnur an; Kraft und Glanz seien [mir]!“ (196)
Vers 196 ist der bekannte klassische Upanayana-Mantra (vgl. Āśvalāyana-Gṛhyasūtra u.a.: „yajñopavītaṃ paramaṃ pavitraṃ prajāpater yat sahajaṃ purastāt…“); hier mit der Variante „bṛhaspatiyat“ statt „prajāpater yat“ [?].
veṇavaṃ khādiraṃ ca vā | pālāśam athavā dadyāt kṣīravṛkṣasamudbhavam ||197||
āpo hi ṣṭheti mantreṇa māyayā puṭitena ca | taṃ daṇḍopavītinaṃ kṛtvā abhiṣicya tatas toyaiḥ pūrayed bālakāñjalim ||198||
tadañjaliṃ dineśāya dātāraṃ brahmacāriṇam | tac cakṣur iti mantreṇa darśayed bhāskaraṃ guruḥ ||199||
dṛṣṭvā bhāskaram ācāryo vaden māṇavake tataḥ | mama te mano dadhāmi mama cittaṃ dadāmi te | juṣasvaikamanā vatsa mama vrataṃ astu te śivam ||200||
hṛdi spṛṣṭvā paṭhed enaṃ kiṃ nāmāsīti taṃ vadet | śiṣyas tv amukadevāsmi bhavantam abhivādaye ||201||
kasya tvaṃ brahmacārīti guror pṛcchati pārvati | śiṣyaḥ sāvahito brūyād bhavato brahmacāry aham ||202||
indrasya brahmacārī tvam ācāryas te hutāśanaḥ | iti śiṣyam uktvā sadguruḥ paścād devebhyas tam arpayet ||203||
Einen Stab aus Bambus oder aus Khadira-Holz, (197)
oder aus Palāśa-Holz, oder [aus einem] milchsafttragenden Baum entstanden, gebe man [dem Schüler]. Mit dem Mantra ‚āpo hi ṣṭhā‘, von [der Silbe] Māyā eingerahmt, besprenge man den mit Stab und Opferschnur Versehenen, und fülle danach die zusammengelegten Hände des Knaben mit Wasser. (198)
Diese Hand-Schale [gebe man] dem Tagesherrn (Sūrya); der Guru zeige dem darbringenden Brahmacārin mit dem Mantra ‚tac cakṣuḥ …‘ die Sonne. (199)
Nachdem der Ācārya [den Schüler] die Sonne hat schauen lassen, spreche er zum jungen Schüler: „Ich lege dir meinen Sinn ein, ich gebe dir mein Herz; sei mir einmütig zugewandt, mein Kind; mein Gelübde sei dir heilsam!“ (200)
Das Herz [des Schülers] berührend, spreche er dies und frage ihn: „Wie ist dein Name?“ Der Schüler [antworte]: „Ich bin der und der, ich grüße Euch ehrerbietig.“ (201)
„Wessen Brahmacārin bist du?“ fragt der Guru, Pārvatī; der Schüler antworte aufmerksam: „Ich bin Euer Brahmacārin.“ (202)
„Du bist der Brahmacārin Indras, dein Lehrer ist das Feuer“ – so zum Schüler gesprochen, übergebe der wahre Guru ihn danach den Göttern. (203)
„tac cakṣuḥ …“ = derselbe vedische Sonnen-Mantra wie oben Vers 163.
„Dich, mein Kind, übergebe ich dem Prajāpati, Savitṛ und Varuṇa, der Erde, den Viśvedevas und allen Göttern; sie alle mögen dich ohne Unterlass beschützen.“ (204)
Dann umschreite der junge Schüler das Feuer im Uhrzeigersinn, umkreise auch den Guru rechtsherum, und setze sich wieder auf seinen Sitz. (205)
Der Guru, vom Schüler berührt, gebe im entfachten Feuer, die fünf Götter bezeichnend, fünf Opferspenden, Liebe. (206)
Prajāpati, ferner Ravi (die Sonne), Viṣṇu, Brahmā, ebenso Śiva – (207)
– [diesen] opfere man mit ihren jeweiligen Namen, eingerahmt von der Māyā[-Silbe] am Anfang und der Feuergattin (svāhā) am Ende; wo [im Folgenden] nichts eigens genannt ist, gilt überall diese Vorschrift. (208)
Dann Durgā, Mahālakṣmī, Sundarī [und] Bhuvaneśvarī, Indra und die übrigen zehn Weltenhüter, Bhāskara (Sonne) und die übrigen neun Planeten – (209)
– nachdem man diesen mit je ihrem Namen geopfert hat, bedecke man den Knaben mit einem Tuch; der kluge [Guru] frage den auf sein Keuschheitsgelübde (brahmacarya) bedachten jungen Schüler: „Welchen Lebensstand [wählst du]? Sprich, mein Sohn, was ist dein Herzenswunsch?“ (210)
Darauf ergreife der Schüler achtsam die beiden Füße des Guru: „Machet mich, durch Unterweisung in der Brahman-Wissenschaft, zu einem, der einen Lebensstand innehat!“ (211)
So, während der Schüler auf diese Weise bittet, werde ihm damals die Unterweisung [zuteil]: nachdem man ihm das Praṇava (Om), das Wesen aller Mantras, dreimal hat hören lassen, spreche man die dreifache Vyāhṛti (bhūr bhuvaḥ svaḥ) aus und lasse ihn die Sāvitrī (Gāyatrī) hören. (212)
Der Ṛṣi [dieser Formel] ist Sadāśiva, ihre Gottheit die Śakti, das Versmaß wird als Triṣṭubh angegeben; die leitende Gottheit ist die Sāvitrī, [ihre] Anwendung dient dem Zweck der Erlösung. (213)
Zuerst spreche man ‚tat‘, dann ‚savituḥ‘, dann das Wort ‚vareṇyam‘; bis ‚bhargaḥ‘ [und] ‚devasya‘ spreche man dann das Wort ‚dhīmahi‘. (214)
Und schließlich ‚dhiyo yo naḥ pracodayāt‘. Nach nochmaligem Aussprechen des Praṇava übergebe der Guru [dem Schüler] die Sāvitrī. (215)
Verse 212–215 legen Wort für Wort den Gāyatrī-Mantra dar (tat savitur vareṇyaṃ bhargo devasya dhīmahi dhiyo yo naḥ pracodayāt).
trātā dartā ca saṃsraṣṭā yo devaḥ prakṛteḥ paraḥ ||216||
asau devas tribhilokātmā triguṇaṃ vyāpya tiṣṭhati | ato viśvamayaṃ brahma vācyaṃ vyāhṛtibhis tribhiḥ ||217||
tāravyāhṛtivācyo yaḥ sa akṣara jñeya eva saḥ | jagadrūpasya savituḥ saṃsraṣṭur dīvyato vibhoḥ ||218||
antargataṃ mahad varyaṃ vareṇyaṃ yatātmabhiḥ | dhyāyema tat paraṃ satyaṃ sarvavyāpi sanātanam ||219||
yo bhargaḥ sarvasākṣī no manobuddhīndriyāṇi naḥ | dharmārthakāmamokṣeṣu prerayed viniyojayet ||220||
Der Beschützer, Zerstörer und Schöpfer, der Gott, der jenseits der Urnatur (prakṛti) steht — (216)
dieser Gott, dessen Wesen die drei Welten sind, durchdringt und erfüllt die drei Guṇas; darum wird das alldurchdringende Brahman durch die drei Vyāhṛtis (bhūr, bhuvaḥ, svaḥ) ausgedrückt. (217)
Wer durch das Praṇava (Oṃ) und die Vyāhṛtis ausgedrückt wird, eben der ist als das Unvergängliche zu erkennen — er, der Schöpfer, der leuchtende, alldurchdringende Erreger (savitṛ) der Welt in [kosmischer] Gestalt. (218)
Jenes im Innersten befindliche große, Verehrungswürdige, von den Selbstbeherrschten Begehrte — jenes höchste Wahre, Alldurchdringende, Ewige wollen wir meditieren, (219)
den Glanz (bhargas), den Zeugen von allem, der unseren Verstand, Geist und die Sinne zu Dharma, Kāma, Artha und Mokṣa antreiben und lenken möge. (220)
Die Verse 216–220 legen den philosophischen Sinn der Gāyatrī/Sāvitrī-Formel aus (tat savitur vareṇyaṃ bhargo devasya dhīmahi dhiyo yo naḥ pracodayāt), Wort für Wort erläutert im Anschluss an V. 214–215.
Nachdem man so die sinnerfüllte Brahman-Wissenschaft (Gāyatrī) sogleich mitgeteilt hat, weise man den Schüler, Göttin, in die Pflichten des Hausvater-Standes (gṛhasthāśrama) ein. (221)
„Was dem Brahmacarya geziemte, gib jetzt auf, mein Kind; verehre auf dem von Śambhu (Śiva) gelehrten Weg die Götter und Ahnen. (222)
Durch die Unterweisung in der Brahman-Wissenschaft ist dein Leib rein geworden; nun, da du den Hausvater-Stand erreicht hast, vollziehe die dafür vorgeschriebenen Handlungen. (223)
Nimm die zweite Opferschnur, göttliche Gewänder und Schmuckstücke, Sandalen und Schirm, sowie Duftstoff, Blumengirlande und Salböl.“ (224)
Danach [legt der Schüler ab]: das ockerfarbene Gewand samt dem schwarzen Antilopenfell, die [bisherige] Opferschnur, den Gürtel, den Stab und das Bettelnapf-Körbchen; (225)
– nachdem der Schüler die durch den Bettelgang erworbene Almosenspeise dem Guru übergeben, das doppelte Schnurpaar angelegt und sich in reine Gewänder gekleidet hat, (226)
stehe er, Duft und Girlande tragend, schweigend in der Nähe des Lehrers; dann spreche der Guru zu dem nun zum Hausvater gewordenen Schüler Folgendes: (227)
„Bezähme deine Sinne, halte deinen Geist gesammelt, sei der Erkenntnis des Brahman zugewandt, mein Kind; vollbringe die Aufgaben des vedischen Studiums und des [neuen] Standes gemäß dem Dharma.“ (228)
Nachdem man den Zweimalgeborenen so unterwiesen hat, [besprenge man ihn] danach im entfachten Feuer dreimal, mit [dem Mantra], das von der Māyā[-Silbe] bis zum Praṇava reicht, und mit den drei [Vyāhṛtis] bhūr-bhuvaḥ-svaḥ, (229)
und vollziehe den Sviṣṭakṛt-Homa; nachdem man die Vollopferspende gegeben hat, beende man diese Handlung, Glückliche. (230)
Die Weihen von der Empfängnis an sind hiermit für die Männer, [soweit] vom Vater [zu leisten], dargelegt; die Heirat (udvāha), sei es vom Vater [veranlasst] oder aus den heiligen Schriften, wird nun dargelegt, Liebe. (231)
Dann soll der zur Heirat berechtigte Mensch, nachdem er die täglichen Riten vollzogen hat, rein, die fünf Götter verehren, sowie die Muttergottheiten mit Gaurī beginnend, den Vasu-Strom bereiten und das Wachstums-Śrāddha vollziehen. (232)
In der Nacht führe man das verlobte Brautpaar, mit Gesang und Musik voran, in die Schattenhalle und setze [den Bräutigam] auf einen erhabenen Sitz, (233)
nach Osten (der Richtung Indras) gewandt, auf dem Weg [dorthin] blickend; nach der rituellen Wasserberührung (ācamana) spreche man mit den Brahmanen zusammen den Segensspruch (svastivācana). (234)
Verse 233–234: Beginn der Hochzeitsriten (vivāha); OCR an mehreren Stellen unsicher, insbesondere „pratiśrutaṃ vadhūvaram“ [?].
Der Brautvater stelle dem Bräutigam die Wohlergehens-Frage und die Anbetungs-Frage; nachdem er vom Bräutigam die Antworten erhalten hat, verehre er ihn mit Fußwasser (pādya) und dergleichen. (235)
Mit der Formel „ich übergebe“ übergebe man die zu gebenden Gaben; man reiche an den Füßen die Ehrengabe (arghya) und das Fußwasser dar, [ebenso] am Haupt [weitere Gaben]. (236)
Nach der rituellen Mundreinigung gebe man [ihm] Duftstoff, Girlande, feine Gewänder, göttlichen Schmuck und Juwelen, und überreiche die Opferschnur. (237)
Danach, nachdem man in einem Bronzegefäß Dickmilch, Ghee und Honig zubereitet hat, überreiche man mit der Formel „ich übergebe“ den Honigtrank (madhuparka) in seine Hand. (238)
Der Bräutigam nehme das Gefäß entgegen, halte es in der linken Hand, und mit Daumen und Ringfinger der rechten Hand, unter den für die Prāṇa-Opferspende vorgeschriebenen Mantras, (239)
rieche er fünfmal daran und halte es dann in nördlicher Richtung; nachdem so der Honigtrank überreicht ist, lasse man den Zweimalgeborenen erneut Wasser berühren (ācamana). (240)
Nachdem man mit Dūrvā-Gras und ungeschältem Reis das rechte Knie des Schwiegersohns berührt und „Viṣṇu, tat sat“ gesprochen hat, [nenne man] danach Monat, Halbmonat und Tag [des Kalenders], (241)
Diese Verse (235ff.) beschreiben den Empfang des Bräutigams (varapūjā) vor der eigentlichen Trauung.
— man nenne die günstigen Umstände [der Zeit] und wähle den vortrefflichen Bräutigam; für jeden [der drei Vorfahren], vom Urgroßvater an, [rezitiere man] die Gotra- und Pravara-Namen, (242)
im Genitiv ausgesprochen, bis zum Vater des Bräutigams; [dann] nenne man den Bräutigam selbst, im Akkusativ, mit [seinen] Gotra- und Pravara-Namen. (243)
Ebenso rezitiere der Gelehrte, auf die Braut bezogen, [ihre Ahnenreihe], und, nachdem er gesagt hat: „[sie] Euch zu geben“, erkläre er: „Ich wähle [dich als Bräutigam].“ (244)
„Ich bin gewählt“, spreche der Bräutigam; darauf sage der Brautvater: „Vollziehe, wie vorgeschrieben, die Hochzeitshandlung“ — der Bräutigam antworte: „Wie befohlen, werde ich [es] tun.“ (245)
Dann führe man die mit Gewand und Schmuck geschmückte Braut herbei, verhülle sie mit einem weiteren Tuch und stelle sie dem Bräutigam gegenüber. (246)
Nachdem man den Bräutigam nochmals mit Gewand, Schmuck und dergleichen verehrt hat, lege man die Hand der Braut in die rechte Hand des Bräutigams, (247)
zwischen beide Hände fünf Juwelen oder auch Frucht und Betel legend; nachdem man so die Tochter verehrt hat, übergebe man sie dem gelehrten Bräutigam. (248)
Gotra/Pravara = die genealogische Nennung der vedischen Ahnenlinie beider Familien, ein zentraler Bestandteil der traditionellen Eheschließung (vivāha).
Wie zuvor, nach Nennung der drei Vorfahren und der [günstigen] Umstände, und seinen eigenen Wunsch bekundend, nenne man den Bräutigam im Dativ; (249)
[dann] diese Braut, im Akkusativ, verehrt und geschmückt, verhüllt, deren Gottheit Prajāpati ist, nennend, (250)
sage man, „ich [gebe sie] dir“, und übergebe sie mit den Worten „ich übergebe [sie]“; der Bräutigam nehme sie an mit „Heil!“, und der Übergebende spreche zum Bräutigam: (251)
„In Dharma, Artha und Kāma sollst du mit dieser, deiner Frau (māyā), zusammenleben“ — dies spreche der Bräutigam, indem er danach den Lob-Spruch der Handlung (karma-stuti) rezitiert. (252)
Es handelt sich um die klassische Kanyādāna-Zeremonie (die Übergabe der Braut).
„Kāma (das Verlangen) ist der Geber, Kāma ist der Empfänger; Kāma hat dem Kāma die Geliebte gegeben. Mit Verlangen nehme ich dich an, meine Gattin; unser beider Verlangen möge erfüllt sein.“ (253)
Dann spreche der Übergebende zur Braut und zum Schwiegersohn-Gatten: „Durch die Gnade Prajāpatis möge euer beider Wunsch erfüllt sein; Heil sei euch; möget ihr [stets] auf den Dharma blicken.“ (254)
Dann lasse der Übergebende, glückverheißend, [Braut und Bräutigam] mit einem Tuch bedecken und einen wechselseitigen guten Blick zwischen Bräutigam und Braut geschehen. (255)
Danach gebe man dem Schwiegersohn, entsprechend dem eigenen Vermögen, Gold und Juwelen als Ehrengabe und bekräftige: „Dies sei fehlerlos.“ (256)
Danach, mit der Gattin, in jener Nacht oder auch am [folgenden] Tag, vollziehe man nach der in der Kuśāṇḍikā genannten Vorschrift die Feueraufstellung. (257)
Nachdem der Kluge mit der Gattin die Handlung bis zum Strom-Homa vollzogen hat, gebe er, die fünf Götter bezeichnend, wiederum fünf Opferspenden, (258)
Śiva, Durgā, ferner Viṣṇu, Brahmā [und] den Vajra-Träger (Indra), jeden einzeln nacheinander bezeichnend; man opfere im geweihten Feuer. (259)
Vers 258: OCR-Text schwer entstellt, sinngemäß rekonstruiert [?].
„Ich ergreife die Hand der Gattin (Māyā)“ aussprechend [spreche man]: „Ich ergreife deine Hand, Glückliche; alle Guru-Gottheiten [seien Zeugen]; das Werk des Hausstandes werde ich, dem Dharma gemäß, gebührend ausüben.“ (260)
Mit dem vom Gatten gegebenen Ghee und mit drei [Handvoll Reis], die der Bruder [der Braut] gebracht hat, gebe die Braut, Prajāpati bezeichnend, vier Opferspenden. (261)
Nachdem man das Feuer umschritten hat, [der Bräutigam] mit der Gattin (Māyā) zusammen, [opfere man] Durgā, Śiva, Ramā, Viṣṇu, Nārāyaṇa und Brahmā, je paarweise bezeichnend, und vollziehe dreifach das Opfer. (262)
Das Ehepaar besteige, ohne Mantras, den Stein und die Kreis-Zeichnungen (maṇḍalikā); ist es Nacht, so betrachte [die Braut] mit ihren Freundinnen den [Polarstern] Dhruva und [den Stern] Arundhatī. (263)
Dann, auf dem Rücksitz recht niedergesetzt, vollende der Bräutigam [den Ritus] vom Sviṣṭakṛt-Homa bis zur Vollopferspende. (264)
Die Brahma-Ehe (brāhya-vivāha) ist vorgeschrieben, fehlerlos, mit einer Ebenbürtigen, gemäß dem Familienbrauch, mit verschiedenem Gotra und ohne Blutsverwandtschaft (asapiṇḍa). (265)
Die durch die Brahma-Ehe erworbene [Frau] allein ist die [rechtmäßige] Gattin und Hausherrin; man soll nicht noch eine weitere Brahma-Ehe eingehen. (266)
Vers 263: „adrimaṇḍalikārohau“ – ein Ehebrauch (Besteigen von Stein bzw. Kreiszeichnungen), Einzelheiten unsicher [?]. Vers 266: OCR unsicher, sinngemäß rekonstruiert [?].
Solange von dieser [durch die Brahma-Ehe erworbenen Gattin] Nachkommenschaft vorhanden ist, Herrin der Kula, sind Kinder aus einer im Kula-Ritus (śaiva) geschlossenen [zusätzlichen Verbindung] nicht erbberechtigt. (267)
Die im Śaiva-[Ritus Verbundenen] und deren Nachkommen sollen nicht am Vermögen teilhaben, solange deren [aus der Brahma-Ehe stammender] Besitz ungeteilt ist, höchste Herrin. (268)
Die Śaiva-Ehe (im Kula-Kreis geschlossen) ist zweifach: sie wird im Kula-Cakra vollzogen; die eine gilt nur für die Dauer des Cakra-Ritus, die zweite lebenslänglich. (269)
Zur Zeit der Cakra-Vollziehung vollziehe der Vīra (der tantrische Adept), mit den eigenen Scharen von Śakti-Praktizierenden, nach gegenseitigem Einverständnis, gesammelten Sinnes, [diese Verbindung]. (270)
In der Versammlung von Bhairavīs und Vīras verkünde er seinen Wunsch: „Möget ihr unsere Śāmbhava-Verbindung billigen.“ (271)
Nachdem er deren Zustimmung erhalten hat, murmle er den siebensilbigen Mantra hundertundacht Mal und verneige sich vor der höchsten Kālikā. (272)
Dann spreche er zu jener Frau, in Gegenwart der Kaulas, o Śivā: „Mit unverstelltem Herzen erwähle mich zum Gatten.“ (273)
Mit Duftstoff, Blumen und ungeschältem Reis lege darauf jene Kaula-Frau, voll Vertrauen, Herrin der Götter, ihre Hand auf die Hand des Geliebten. (274)
Verse 267–269: OCR an mehreren Stellen unsicher, Sinn nach Kontext rekonstruiert [?]. Ab Vers 270 wird die „Śāmbhava-Ehe“ (freie, im Kula-Kreis geschlossene Verbindung) behandelt, im Gegensatz zur vorher behandelten „Brahma-Ehe“ (brāhya-vivāha).
Dann besprenge der Cakra-Herr (cakreśa) mit folgendem Mantra das Ehepaar; darauf mögen die im Cakra Anwesenden Kaulas ehrfurchtsvoll „Heil!“ sprechen. (275)
„Rājarājeśvarī, Kālī, Tāriṇī, Bhuvaneśvarī, Bagalā, Kamalā, Nityā [und] Bhairavī mögen euch beide beschützen.“ (276)
Man besprenge [das Paar] zwölffach mit Honig oder mit reinem Wasser; dann, während beide sich verneigen, lasse der Kundige sie die Bīja-Silben Vāgbhava und Ramā hören. (277)
„Was immer dabei von euch beiden mit Sorgfalt vereinbart wurde – dies ist, Herrin der Kula, die auf diese Weise für die beiden Kaulas [vollzogene] Śāmbhava-[Ehe].“ (278)
Hierbei gibt es bei der Anrufung der Gottheiten keine Rücksicht auf Alter oder Kaste; nach der Weisung Śambhus darf man auch ohne [die vollständigen] Mantras eine [Frau] ohne Blutsverwandtschaft (asapiṇḍa) heiraten. (279)
Die Frau, die nach der Regel des Cakra im Śaiva-Ritus geheiratet wurde – wünscht [der Mann] Nachkommenschaft, so verehre er sie, nachdem er ihre fruchtbare Zeit festgestellt hat, auch noch nach Ablauf des Cakra[-Rituals mit ihr]. (280)
Verse 277 und 279: OCR an mehreren Stellen entstellt, sinngemäß rekonstruiert [?].
daivabhāryodbhavam anulomena mātṛvat | samācared vilomena tat tu sāmānyajātivat ||281||
eṣāṃ ca durjajātīnāṃ sarvatra pitṛkarmasu | bhojyapradānaṃ kaulānāṃ bhojanaṃ vihitaṃ bhavet ||282||
nṛṇāṃ svamārgajaṃ devi priyaṃ bhojanam eva hi | saṃkṣepāya hitārthāya kuladharmo nirūpitaḥ ||283||
ata eva maheśāni daivadharmaniṣevaṇāt | dharmārthakāmamokṣāṇāṃ prāptir bhavati nānyathā ||284||
Das aus einer im [Kula-]Ritus [erworbenen] Gattin durch Heirat in gleicher Reihenfolge (anuloma, höherer Mann mit niedrigerer Frau) entstandene [Kind] behandle man wie [ein Kind] nach der Mutter[-Kaste]; das durch umgekehrte Reihenfolge (viloma) entstandene aber wie [ein Kind] gewöhnlicher Kaste. (281)
Für diese Kinder niedrigerer Herkunft gilt bei allen Ahnenriten überall: ihnen wird Speise gereicht; auch das Speisen der Kaulas [bei solchen Riten] ist vorgeschrieben. (282)
Den Menschen ist ja, Göttin, das ihrem eigenen Weg gemäße Essen lieb; zur Kürze und zum Nutzen ist [dieser] Kula-Dharma dargelegt worden. (283)
Eben deshalb, große Herrin, entsteht durch das Befolgen dieses göttlichen Dharma die Erlangung von Dharma, Artha, Kāma und Mokṣa – nicht anders. (284)
So endet im hochwürdigen Mahānirvāṇa-Tantra, dem Höchsten der Höchsten unter allen Tantras, dem Wesenskern der Entscheidung über alle Dharmas, im Gespräch der hochwürdigen Ādyā und Sadāśivas, das neunte Kapitel (ullāsa) mit dem Namen „Die Vorschrift der Kuśaṇḍikā und der zehn Weihen“.
Vers 281–282: OCR-Wortlaut unsicher, sinngemäß rekonstruiert [?]. Damit endet Ullāsa 9 (Verse 1–284).