Letztes Kapitel des Werkes: die dreistufige Divya/Vīra/Paśu-Genuss-Typologie der Kuṇḍalinī mit Kasten-Abstufung, die Vāruṇī-als-verfluchte-Brahman-Göttin-Theologie (rituelle Rechtfertigung des Weingenusses), radikal-nondualistische Rhetorik (Gaṅgā-Wasser=Brahman, keine Rein/Unrein-Unterscheidung), eine Śakti-Typologie weiblicher Praktizierender samt Strafandrohung bei Zuwiderhandlung, Vorschriften zur Guru-Verehrung samt Guru-Gattin/Guru-Sohn-Identitätslehre, und eine abschließende Monogamie-Vorschrift für die Guru-Sohn-Verehrung, mit der das gesamte 14-paṭalige, 559-versige Werk endet.
Mātṛkābhedatantra, vierzehnter Paṭala. Śrī Caṇḍikā sprach: „Allein durch das Festhalten (Meditieren) des Mantra wird man im selben Augenblick mit ihm eins; die individuelle Seele [befindet sich] inmitten der Kuṇḍalī wie die Flamme einer Lampe. Die im Körper befindliche Kuṇḍalī hat die Gestalt der eigenen Wunschgottheit; eben diese, im Körper befindliche, wird ,genossen' – welche Sorge hat da der Praktizierende? Das sage mir, o großer Gott, wenn ich [wirklich] deine Geliebte bin.“ Śrī Śaṃkara sprach: „Der Genuss aber ist dreifach, o Göttin, entsprechend der Abfolge Göttlich–Heldenhaft–Gebunden (Divya-Vīra-Paśu); unbefleckt bleibt, wer in göttlicher Verfassung steht, wenn die Kuṇḍalī ,genossen' wird. Bis zur Zungenspitze [reicht] die Kuṇḍalinī des Helden, o von Helden Verehrte; zur Freude der großen Göttin genießt [auch] der Gebundene die Gnadengabe. Und die göttliche Verfassung des Zweifachgeborenen gewährt stets die Erlösung; der Brahmane, [sei er] auch [nur] Held, wird gewiss erlöst – daran ist kein Zweifel. Die große Erlösung, beginnend mit der Sāyujya[-Form], ist bei den Kṣatriyas u.a. vorgesehen, falls der Gebundene mit hingebungsvoller Andacht die Gnadengabe genießt. [Sonst] wird er nur zum Himmels-Genießer; im Tod besteht keine [weitere] Berechtigung; er erlangt [nur] eine weitere Geburt, [wenn auch] durch die Gnade der großen Göttin. In der Anschauung des Göttlich-Heldenhaften entsteht [rechte] Einsicht – daran ist kein Zweifel; durch die Gnade des Göttlich-Heldenhaften [wird man] erlöst – daran ist kein Zweifel. Wer, o Göttin, [nur] die Gnadengabe genießt [ohne rechte Gesinnung], ist ein Gebundener – daran ist kein Zweifel; und wer in der Gebundenen-Verfassung verharrt, hat im Tod keine Berechtigung [zur Erlösung]. Für ihn gibt es keineswegs Erlösung, [vielmehr] erlangt er gewiss [nur weitere] Geburt.“
Wort für Wort
bhogaḥ tu trividhaḥ devi divya-vīra-paśu-kramāt
der Genuss aber ist dreifach, Göttin, nach der Abfolge Göttlich-Heldenhaft-Gebunden
nirliptaḥ divya-bhāva-sthaḥ kuṇḍalī bhujyate yadi
unbefleckt bleibt, wer in göttlicher Verfassung steht, wenn die Kuṇḍalī genossen wird
a-jihva-antā kuṇḍalinī vīrasya vīra-vandite
bis zur Zungenspitze reicht die Kuṇḍalinī des Helden, von Helden Verehrte
dvijāteḥ divya-bhāvaḥ ca sadā nirvāṇa-dāyakaḥ
die göttliche Verfassung des Zweifachgeborenen gewährt stets Erlösung
sāyujya-ādi mahā-mokṣam niyuktam kṣatriya-ādiṣu
die große Erlösung, beginnend mit Sāyujya, ist bei Kṣatriyas u.a. vorgesehen
svarga-bhogī bhavati eva maraṇe na adhikāritā
er wird nur zum Himmels-Genießer, im Tod besteht keine Berechtigung
prasāda-bhogī yaḥ devi sa paśuḥ na atra saṃśayaḥ
wer nur die Gnadengabe genießt, Göttin, ist ein Gebundener, kein Zweifel
na eva muktiḥ bhavet tasya janma ca āpnoti niścitam
für ihn gibt es keine Erlösung, er erlangt gewiss nur weitere Geburt
Vierzehnter [und letzter] Paṭala. Die hier entfaltete dreistufige Sādhaka-Typologie (Divya/Vīra/Paśu – ,Göttlich/Heldenhaft/Gebunden') wurde bereits in Paṭala 10 im Kontext des Tieropfers erwähnt; hier wird sie auf den ,Genuss' (Bhoga) der Kuṇḍalinī bzw. der rituellen Substanzen angewandt und zugleich mit einer Kasten-Abstufung verknüpft (V.5-6: dem Brahmanen genügt schon die Vīra-Stufe zur Erlösung, den Kṣatriyas u.a. erst die hingebungsvolle Paśu-Stufe) – eine bemerkenswerte Verquickung von Yogaphysiologie, Ritualtheologie und Kasten-Hierarchie.
Śrī Caṇḍikā sprach: „Sage mir, o höchster Herr, das Kennzeichen des Göttlich-Heldenhaften, wodurch die große Befreiung des Göttlich-Heldenhaften eintreten wird.“ Śrī Śaṃkara sprach: „Die Göttin ist unmittelbar aus Brahman bestehend, [doch als] Vāruṇī (die Wein[göttin]) mit einem Fluch belegt; allein durch die Erlösung vom Fluch [wird sie wieder zur] höchsten, Brahman-gestaltigen Ambrosia (Sudhā). Durch die Darbringung an die große Göttin wird eben dieses [Getränk] zur Göttin, so heißt es; man visualisiere die Kuṇḍalinī vom Wurzel-Cakra (Mūlādhāra) bis zur Zungenspitze reichend. Allein durch die Gabe in jenen Mund wird der Praktizierende weise; so wie eben die Göttin Kuṇḍalī inmitten des Körpers eingerichtet ist, ebenso meditiere man über die Vāruṇī am Kalā-Glied [?] als die eigene Wunschgottheit; in Gleichgestimmtheit mit der Kuṇḍalī gebe man [sie] in den Mund der Śakti. Den eigenen [geheiligten] Speiserest (Ucchiṣṭa), höchst geheiligt, den höchsten Nektar aus jenem Mund, nehme man unbedingt in völliger Wesenseinheit [mit der Gottheit] zu sich, o Schönäugige. Auch die Unterscheidung von Ausgeschiedenem u.a. besteht im Brahman zu keiner Zeit; das Gaṅgā-Wasser ist das höchste Brahman – wessen Gnadengabe, sage, ist [denn] jenes? Oder das Wasser des Gaṅgā-Ozeans – wessen Gnadengabe wäre es wohl? Höre, o Göttin, ich will [dir] verkünden: allein durch das Bad in jenem Wasser wird der Sterbliche durch das Untertauchen der Befreiung teilhaftig, so heißt es; von den Füßen bis zum Scheitel taucht er beim Baden vollständig unter. Die Berührung mit den Füßen gereicht nicht zum Fehler im höchsten Brahman, o Tochter des Berges; [denn dort ist alles] im höchsten Selbst aufgelöst, ebenso, o höchste Herrin. So wurde dir, o Göttin, das Kennzeichen des Göttlich-Heldenhaften mitgeteilt; auch im Vīra-Tantra wurde [diese] Größe verkündet, o du meinem Leben Liebste.“
Wort für Wort
sākṣāt brahma-mayī devī ca abhiśaptā ca vāruṇī
die Göttin ist unmittelbar aus Brahman bestehend, doch als Vāruṇī mit einem Fluch belegt
śāpa-mocana-mātreṇa brahma-rūpā sudhā parā
allein durch die Erlösung vom Fluch wird sie zur höchsten, Brahman-gestaltigen Ambrosia
mūlādhārāt kuṇḍalinīm ā-jihva-antām vibhāvayet
man visualisiere die Kuṇḍalinī vom Mūlādhāra bis zur Zungenspitze reichend
den eigenen geheiligten Speiserest, den höchsten Nektar aus jenem Mund
utsṛṣṭa-ādi-vicāraḥ api kadācin na asti brahmaṇi
auch die Unterscheidung von Ausgeschiedenem u.a. besteht im Brahman zu keiner Zeit
gaṅgā-toyam param brahma prasādam kasya tat vada
das Gaṅgā-Wasser ist das höchste Brahman, wessen Gnadengabe ist das, sage
mukti-bhāgī bhavet martyaḥ snāna-avagāhanāt kila
der Sterbliche wird durch das Untertauchen der Befreiung teilhaftig, so heißt es
iti te kathitam devi divya-vīrasya lakṣaṇam
so wurde dir, Göttin, das Kennzeichen des Göttlich-Heldenhaften mitgeteilt
vīra-tantre ca kathitam māhātmyam prāṇa-vallabhe
auch im Vīra-Tantra wurde diese Größe verkündet, o meinem Leben Liebste
Theologisch zentrale Passage: Vāruṇī (personifizierter Weinbrand/Alkohol) wird als ursprünglich mit Brahman wesensgleiche, jedoch verfluchte Göttin erklärt (V.12) – die rituelle Darbringung hebt den Fluch auf und offenbart ihre wahre Natur als Ambrosia (Sudhā). Dies ist die klassische tantrische ,Fluch-Aufhebungs'-Rechtfertigung für den rituellen Gebrauch von Substanzen, die in der Alltagsmoral als unrein gelten (vgl. bereits die Sautrāmaṇī-Weinrechtfertigung in Paṭala 3 und die Sekret-/Ucchiṣṭa-Thematik in Paṭala 3, 5, 8-9). Die radikal-nondualistische Rhetorik (,keine Unterscheidung von Ausgeschiedenem im Brahman', V.17) wird konsequent weitergeführt. ,Kalāṅga' (V.15, wörtl. ,Kalā-Glied') bleibt als technischer Yoga-/Kuṇḍalinī-Terminus unsicher [?]. Die explizite Berufung auf ein ,Vīratantra' (V.21) als weitere Textautorität ist bemerkenswert – ob ein konkretes, heute bekanntes Werk gemeint ist, bleibt offen [?].
„Höre, o Göttin, ich will [dir] auch das Kennzeichen der [weiblichen] Praktizierenden (Sādhikā) verkünden: [es gibt] die Göttlich-Śakti, die Helden-Śakti, ebenso die höchste Guru-Śakti, die Kula-Śakti, die Geliebte (Kāminī), die Neu-Śakti [und] die junge Mädchen-Śakti (Kumārikā) [Anm.: Aufzählung ritueller Frauen-/Partnerinnen-Typen der Kaula-Praxis]. Man verehre den erhabenen Guru mit Hingabe, indem man vorab den eigenen Körper hingibt [Anm.: Ausdruck unsicher, evtl. eine formelle Selbsthingabe-Geste (Nyāsa) statt einer wörtlich-sexuellen Handlung]. Andernfalls aber entsteht gewiss eine Zügelung/Bestrafung des eigenen Körpers; sieben Geburten lang wird jene [Frau, eigentlich als] Göttin [verehrte], zur Pukkasī (Angehörige einer verachteten Kaste), ohne Gatten. Indem sie den eigenen Gatten als Śiva erachtet, vollziehe sie das Verehrungsmittel; niemals verehre sie [auf diese Weise] einen anderen Mann, o höchste Herrin. Durch die Verehrung eines anderen, o Caṇḍī, entstünde gewiss völliger Untergang: Verlust der Lebensdauer des [eigenen] Gatten und Unglück auf Schritt und Tritt. Stets entstünde Vermögensverlust, und der Zorn der Göttin entsteht [ebenfalls]; man verehre daher unbedingt stets den ewigen Guru-Gott. Und diejenige, die am Ort des Guru eine Unterscheidung zwischen gut und übel anstellt [d.h. den Guru kritisch beurteilt], deren Mantra wird zornerfüllt, und Unglück [trifft sie] auf Schritt und Tritt. Besser [wäre es], Tadel aus dem Munde der Leute [zu ertragen], besser [wäre es sogar], das Leben aufzugeben – dennoch verehre man den Gott, den unmittelbaren Erlösungsspender.“
Wort für Wort
sādhikāyāḥ ca lakṣaṇam divya-śaktiḥ vīra-śaktiḥ guru-śaktiḥ
das Kennzeichen der Praktizierenden: Göttlich-Śakti, Helden-Śakti, Guru-Śakti
kula-śaktiḥ kāminī ca nava-śaktiḥ kumārikā
Kula-Śakti, die Geliebte, Neu-Śakti und die junge Mädchen-Śakti
śrī-gurum pūjayet bhaktyā sva-deha-dāna-pūrvakam
man verehre den erhabenen Guru mit Hingabe, indem man vorab den eigenen Körper hingibt
anyathā tu sva-dehasya nigrahaḥ jāyate dhruvam
andernfalls aber entsteht gewiss eine Zügelung des eigenen Körpers
sapta-janmani sā devī pukkasī pati-varjitā
sieben Geburten lang wird jene Göttin-Verehrte zur Pukkasī, ohne Gatten
śivam matvā sva-kāntam ca pūjā-sādhanam ācaret
indem sie den eigenen Gatten als Śiva erachtet, vollziehe sie das Verehrungsmittel
kadācin na yajet ca anyam puruṣam parameśvari
niemals verehre sie einen anderen Mann, höchste Herrin
anyasya yajanāt caṇḍi sarva-nāśaḥ bhavet dhruvam
durch die Verehrung eines anderen, Caṇḍī, entstünde gewiss völliger Untergang
avaśyam pūjayet nityam guru-devam sanātanam
man verehre unbedingt stets den ewigen Guru-Gott
varam jana-mukhāt nindā varam prāṇān parityajet
besser Tadel aus dem Munde der Leute, besser das Leben aufgeben
Die neunfache/mehrgliedrige Śakti-Typologie (V.22-23) listet rituelle Partnerinnen-Kategorien der Kaula-Praxis auf, darunter ausdrücklich die ,Kumārikā' (vorpubertäres Mädchen) – ein in der Śākta-Literatur breit bezeugtes, eigenständiges Kumārī-Verehrungsmotiv (Anbetung eines jungen Mädchens als lebende Göttin-Verkörperung), von den übrigen, erwachsenen Partnerinnen-Kategorien der Aufzählung hier nicht klar unterschieden; der Vers bleibt hinsichtlich der genauen rituellen Praxis unspezifisch [?]. V.23s ,svadehadāna' (,Hingabe des eigenen Körpers') ist ebenfalls mehrdeutig [?] und wird hier wörtlich, ohne Interpretation, wiedergegeben. V.24s Strafandrohung – siebenfache Wiedergeburt in einer verachteten Kaste und lebenslange Ehelosigkeit für eine Frau, die dieser Vorschrift nicht folgt – reiht sich in die bereits in Paṭala 8-9 dokumentierte frauenfeindliche Drohrhetorik dieses Textes ein und wird ohne Beschönigung wiedergegeben.
Stets vermeide man bei der Guru-Verehrung Furcht und Heuchelei. Wenn man die Glanz-Kraft (Tejas) des erhabenen Guru mit Hingabe in sich aufnimmt [Anm.: ,tejas' hier möglicherweise als konsekrierte Ritualsubstanz, evtl. Samenflüssigkeit, im Sinne der bereits in früheren Paṭalas belegten Sekret-Taxonomien zu verstehen, ebenso denkbar als rein metaphorische ,Segensenergie' – unsicher], [so gilt]: wahrlich, wahrlich, wieder wahrlich – das ist [gleichbedeutend mit] Kāśī [Benares] – daran ist kein Zweifel. Wenn man dieses Aufnehmen aber ohne Hingabe, o höchste Herrin, vollzieht, [so] verbrennt eben jener [Person] Rezitation, Verehrung usw. durch eben jene Tejas-Kraft. Śrī Caṇḍikā sprach: „Man verehre den Guru-Gott, den Erlösungsspender, zusammen mit seiner Gattin – wie [aber] vollzieht sich, nachdem man den [unmittelbaren] Umgang mit ihm aufgegeben hat, die Selbst-Verbindung [mit ihm]?“ [Anm.: Vers syntaktisch unsicher] Śrī Śaṃkara sprach: „Höre, o Göttin, ich will [es] verkünden: gemäß der Anweisung des Guru nehme sie [die Praktizierende] mit Hingabe die Tejas-Kraft in sich auf, selbst frei von [eigennützigem] Verlangen. Und da der Sohn der Guru-Gattin auch der Sohn des erhabenen Guru ist, [gilt]: die Guru-Gattin ist unmittelbar der Guru [selbst], und [ebenso ist] der Guru-Sohn [der Guru selbst] – daran ist kein Zweifel. Durch die Verehrung des einen, o Geliebter, entsteht die Verehrung beider; der [eine] Guru-Sohn ist Gaṇeśa, [der andere] Guru-Sohn ist der Sechsgesichtige [Skanda].“
Wort für Wort
sadā bhayam ca kāpaṭyam varjayet guru-pūjane
stets vermeide man bei der Guru-Verehrung Furcht und Heuchelei
śrī-guroḥ tejasam bhaktyā yadi dhāraṇam ācaret
wenn man die Tejas-Kraft des erhabenen Guru mit Hingabe in sich aufnimmt
satyam satyam punaḥ satyam kāśī sā na atra saṃśayaḥ
wahrlich, wahrlich, wieder wahrlich, das ist Kāśī, kein Zweifel
vollzieht man dies ohne Hingabe, verbrennt es Rezitation, Verehrung usw.
sapatnīkam yajet devam gurum nirvāṇa-dāyakam
man verehre den Guru-Gott, den Erlösungsspender, zusammen mit seiner Gattin
guru-patnyāḥ ca ātmajaḥ ca śrī-guroḥ ātmajaḥ yataḥ
da der Sohn der Guru-Gattin auch der Sohn des erhabenen Guru ist
guru-patnī guruḥ sākṣāt guru-putraḥ na saṃśayaḥ
die Guru-Gattin ist unmittelbar der Guru, ebenso der Guru-Sohn, kein Zweifel
ekasya pūjanāt ubhayoḥ pūjanam bhavet
durch die Verehrung des einen entsteht die Verehrung beider
V.31/34s ,tejas'-Aufnahme (,dhāraṇa') bleibt terminologisch mehrdeutig [?] – im Kontext der bereits mehrfach belegten Kaula-Sekret-Taxonomien (Paṭala 3, 5, 8-9) ist eine Deutung als konsekrierte Körperflüssigkeit naheliegend, doch eine rein übertragene Lesart (,Segens-/Charisma-Energie') ist ebenso möglich und wird hier nicht entschieden. V.33 (Caṇḍikās Frage) bleibt syntaktisch unsicher [?] übersetzt. Die Identifikations-Lehre ,Guru-Gattin = Guru-Sohn = Guru selbst' (V.35-36) mit der expliziten Gleichsetzung der beiden Guru-Söhne mit Gaṇeśa und Skanda (Ṣaḍānana, ,der Sechsgesichtige') ist eine ungewöhnliche theologische Volte, die die Guru-Verehrung auf dessen ganze Familie ausdehnt.
Diejenige, o Geliebte, die stets an der Verehrung des einen Guru-Sohnes Gefallen findet, verehre niemals, o Geliebte, einen anderen Guru-Sohn. Weder einen [gewöhnlichen] Helden[-Praktizierenden] noch eine göttliche Gestalt verehre man jemals [zusätzlich]; durch die Verehrung des einen [allein], o Göttin, wird man zum Herrn großer Siddhis. Die Frau, die zwei, drei oder vier [Guru-Söhne] gemeinsam verehrt [Anm.: ,ubhayos trīṇi catvāri' – Zählung unsicher], deren gesamte Meditation, Rezitation, Verehrung usw. wird fruchtlos. Wenn sie, o Göttin, durch [glückliches] Schicksal einen [geeigneten] Guru-Sohn erlangt – einen geistig anziehenden, der Lehrschriften Kundigen, an Zurechtweisung und Gunsterweisung Erfreuten, einen Schönen, von Jugend Berauschten, dem Guru Gleichrangigen, seiner Sinne Meister –, [dann] ist [ihm] auch bis zum Ende des Lebens die erlösungsspendende Verehrung zu erweisen. Verehrt sie [ihn] wegen Verblendung nicht, so wird eben sie selbst sündenbeladen.
Wort für Wort
ekam guru-sutam kānte pūjane yā sadā ratā
diejenige, die stets an der Verehrung des einen Guru-Sohnes Gefallen findet
anyam guru-sutam kānte pūjayet na kadācana
verehre niemals einen anderen Guru-Sohn
ekasya pūjanāt devi mahā-siddhi-īśvaraḥ bhavet
durch die Verehrung des einen wird man zum Herrn großer Siddhis
ubhayoḥ trīṇi catvāri yā nārī pūjanam caret
die Frau, die zwei, drei oder vier gemeinsam verehrt
tasyāḥ samastam viphalam dhyāna-ādi-japa-pūjanam
deren gesamte Meditation, Rezitation, Verehrung usw. wird fruchtlos
manojñam śāstra-vettāram nigraha-anugrahe ratam
geistig anziehend, der Lehrschriften kundig, an Strafe und Gunst Erfreuten
schön, von Jugend berauscht, dem Guru gleichrangig, seiner Sinne Meister
prāṇa-ante api ca kartavyam pūjanam mokṣa-dāyakam
bis zum Ende des Lebens ist die erlösungsspendende Verehrung zu erweisen
no yajet yadi mohena sā eva pāpa-mayī bhavet
verehrt sie ihn wegen Verblendung nicht, wird sie selbst sündenbeladen
Vierzehnter Paṭala und damit das gesamte Mātṛkābhedatantra (559 Verse, 14 Paṭalas) schließen mit einer Monogamie-Vorschrift für die weibliche Praktizierende bezüglich ihres [rituellen] Guru-Sohn-Partners: Untreue gegenüber dem einmal gewählten Partner macht jede Übung fruchtlos (V.37-39), während beständige, lebenslange Hingabe an einen [einzigen, sorgfältig geprüften] Partner als erlösungsspendend gilt (V.40-42). Das Werk bricht mit V.14.42 ohne ausdrückliche Kolophon-/Phalaśruti-Schlussformel ab; die Quelldatei (mabhedtu.htm) endet unmittelbar danach.