Paṭala 25: Pañcaviṃśo 'dhyāyaḥ (Tārānutāraprakāraḥ)
Fünfundzwanzigstes Kapitel (Die Art und Weise von Tāra und Anutāra)
Fortsetzung der Praṇava-Lehre aus Kap. 24: das Kapitel entfaltet eine vollständige Buchstaben-Nāmāvalī (jeder der 51 Sanskrit-Laute als Name/Beiname Viṣṇus, V. 3–40) und kulminiert in der Offenbarung des Bīja-Mantra „śrīṃ“ als „Anutārikā“ — dem Śrī zugeordneten Gegenstück zum Praṇava Oṃ. Der überwiegende Teil des Kapitels ist im verfügbaren OCR-Scan stark beschädigt und wurde, dem in den vorangehenden Kapiteln etablierten Vorgehen folgend, als dokumentierte Sammel-Einheit referiert; einzelne noch klar erkennbare Namens-Zuordnungen werden beispielhaft genannt. Die traditionelle Sanskrit-Kommentierung diente ausschließlich der faktischen Orientierung (u.a. die Erläuterung der Bīja-Silbenverbindung zu „śrīṃ“), nie als Übersetzungshilfe.
So wurde dir, o Śakra, diese ausführliche Darlegung des Tāra [Oṃ] mitgeteilt; höre nun die Reihenfolge meiner Tārikā [Fähr-Silbe], die durch den Daseinskreislauf hindurchträgt. [Damit die Anwendungsregeln der Laute zur Vollendung gelangen, sollen zunächst ihre Bezeichnungen dargelegt werden — Satz unsicher]; aus dem [so] Gehörten entsteht ordnungsgemäß die Lehre (vidyā), aus der Lehre die Ritualvorschrift (vidhi), [aus dieser] das Mantra.
[Anm.: Übergang zu einem neuen, mit dem Tāra verwandten Thema: der „Tārikā“, einer weiteren „Fähr-Silbe“, die sich am Kapitelende als das Bīja-Mantra „śrīṃ“ erweist.]
[Anm.: Dieser lange Abschnitt (ca. 38 Verse) ordnet, im Scan stark beschädigt, aber dem Muster nach klar erkennbar, JEDEM der 51 Laute der Sanskrit-Silbenreihe (a bis kṣa, in traditioneller Reihenfolge) einen Namen oder Beinamen Viṣṇus zu — eine vollständige Buchstaben-Nāmāvalī (Namensliste) im Sinne der bereits in Kap. 19–23 entfalteten Mātṛkā-Lehre. Einzelne, trotz der Beschädigung noch klar erkennbare Zuordnungen: ka = Govinda/Gadādhara, ṇa = Vaikuṇṭha, ta = Nara-Nārāyaṇa, dha = Śārṅgadhara/Mādhava, pa = Puṇḍarīkākṣa, va = Vāmana, ra = Varāha, śa = Śaṅkara, ṣa = Narasiṃha. Die genauen Zuordnungen für die übrigen Laute sowie die exakte Wortfolge der einzelnen Verse lassen sich aus dem verfügbaren Scan nicht mehr zuverlässig rekonstruieren; auf eine erzwungene Vers-für-Vers-Übertragung wird daher verzichtet.]
Durch eben dieses [Silbenpaar] werde ich von den in Samādhi Befindlichen im Samādhi erfahren; durch eben dieses werde ich als „Śeṣa“ bezeichnet, die letzte der sechsunddreißig [Tattvas]. Ebenso bin ich durch eben dieses [Silbenpaar] die große Königin (Mahārājñī), die höchste Dreiheit [der Veden]; die Verbindung von Ṛg-, Yajur- und Sāmaveda ist [in ihr] zu erdenken — [der weitere Vers ist im Scan zu unsicher].
[Anm.: Auch dieser Abschnitt ist im Scan zu stark beschädigt für eine verlässliche Übertragung; er scheint die Wirkungen und Anwendungsbereiche der Tārikā-Silbe weiter auszuführen, in Fortführung der in 25.41 begonnenen Aufzählung ihrer Gleichsetzungen.]
...denen, die sich in gegenseitigem Verlangen [einander] nähern, sowie dem, der [die Übung] recht vollzieht, gewährt [dieses Mantra] das von den Übenden Erstrebte.
[Anm.: Der Kommentar der Quelledition erläutert hierzu rein faktisch, dass die Silbe „rīṃ“ mit der Tārikā [Oṃ] zu „śrīṃ“ zu verbinden sei: „śrīṃ ity anutārikāmantraḥ“ — „Śrīṃ ist das Anutārikā-Mantra [die Śrī zugeordnete Gegen-Tārikā].“ Damit offenbart dieses Kapitel gewissermaßen das Gegenstück zum Praṇava Oṃ speziell für Śrī: das bis heute im Śrīvidyā- und Vaiṣṇava-Kontext zentrale Bīja-Mantra „śrīṃ“.]