Quellen der Menschheit

Lakṣmī-Tantra

Paṭala 28: Aṣṭāviṃśo 'dhyāyaḥ (Sadācāraprakāśaḥ) Achtundzwanzigstes Kapitel (Darlegung des rechten Verhaltens, Fortsetzung)

Fortsetzung der Sadācāra-Lehre aus Kap. 27, mit einer bemerkenswerten liturgischen Wiederaufnahme der in Kap. 17 offenbarten śaraṇāgati/Prapatti-Lehre als konkrete tägliche Morgenübung (V. 8–15): der Praktizierende soll noch vor Sonnenaufgang aufstehen und ein Gebet sprechen, das mehrere der sechs Prapatti-Aṅgas in wörtlicher erster Person nachvollzieht. Der überwiegende, stark beschädigte Mittelteil (V. 16–58) wurde als dokumentierte Sammel-Einheit referiert. Der Kolophon nennt denselben Kapiteltitel wie Kap. 27, was auf einen zweiteiligen Lehrabschnitt hindeutet.

namas te kamalāvāse namasyāmaravāsini [?] │ tvatprasādena vidhivac chruto mantraḥ samādhinā ‖ 1 ‖ pratipattiś ca sā [?] svarūpaṃ ca yathāsthitam │ jāgorātrikam ācāram idānīṃ vaktum arhasi ‖ 2 ‖

Verehrung dir, Lotos-Bewohnerin, du von den Unsterblichen Verehrte [?]; durch deine Gnade wurde das Mantra ordnungsgemäß in Versenkung vernommen. Nun mögest du mir das rechte Verständnis [dieser Lehre] und ihr wahres Wesen, sowie das tägliche Verhalten von Morgen bis Nacht, erklären.

eko nārāyaṇaḥ śrīmān anādiḥ puṣkarekṣaṇaḥ │ jñānaiśvaryamahāśaktivīryatejomahodadhiḥ ‖ 3 ‖ ātmā sa sarvabhūtānāṃ haṃso nārāyaṇo dhvajī [?] │ tasya sāmarthyarūpāham ekā taddharmadharmiṇī ‖ 4 ‖ sāhaṃ sṛṣṭyādikān bhāvān vidadhānā punaḥ punaḥ │ ārādhitā satī svais tārayāmi bhavārṇavāt ‖ 5 ‖ dadāmi vividhān bhogān dharmeṇa paritoṣitā │ […] ‖ 6 ‖ ācārarūpo dharmo 'sāv ācāras tasya lakṣaṇam │ tam ācāraṃ pravakṣyāmi yaḥ sadbhir anupālyate ‖ 7 ‖

Der eine Nārāyaṇa, der Glanzvolle, Anfangslose, Lotosäugige, das große Weltmeer von Wissen, Herrschaft, großer Kraft, Tatkraft und Glanz — er ist das Selbst aller Wesen, der Haṃsa, Nārāyaṇa; von ihm bin ich die eine [Verkörperung seines] Vermögens, die seine Wesensart teilt. Ich, die ich immer wieder Schöpfung und die übrigen Zustände bewirke, rette, wenn ich von den Meinen verehrt werde, sie aus dem Ozean des Daseins. Ich gewähre mannigfachen Genuss, zufriedengestellt durch rechten Dharma. Dieser Dharma besteht in Verhaltensform (ācāra); Verhalten ist sein Kennzeichen. Diesen Ācāra werde ich nun verkünden, wie er von den Guten befolgt wird.

hitvā yogamayīṃ nidrām utthāyāparasarātre [?] │ prapadyeta pratīke [?] śaraṇyaṃ śrīpatiṃ harim ‖ 8 ‖ prapatteś ca svarūpaṃ te pūrvam uktaṃ sureśvara │ bhūyaś ca śaraṇaṃ vakṣyāmi sā yathā syāt sthirā tvayi ‖ 9 ‖ ācamya prayato bhūtvā smṛtvā jvalanākṛtim │ tat pravidya viniṣkrāntaḥ pūto bhūtvā svatejasā ‖ 10 ‖ prapattiṃ tāṃ prayuñjīta svāṅgaiḥ pañcabhir anvitām │ prātikūlyaṃ parityaktam ānukūlyaṃ ca saṃśritam ‖ 11 ‖ mayā sarveṣu bhūteṣu yathāśakti yathāmati │ alpasya vā paśoś caiva yathā vāpy avijānataḥ ‖ 12 ‖ upāyāḥ kriyamāṇās te naiva syus tārakā mama │ ato 'haṃ kṛpaṇo dīno nikiñcanaś cāpy akiñcanaḥ ‖ 13 ‖ lakṣyaḥ sadā hṛṣīkeśo devyā kāruṇyarūpayā │ rakṣakaḥ sarvasiddhānte vedānte 'pi ca gīyate ‖ 14 ‖ yan me 'sti duṣtyajaṃ kiṃcit putradāraṃ kriyādikam │ samastam ātmanā nyastaṃ śrīpate tava pādayoḥ ‖ 15 ‖

Nachdem er den yogaartigen Schlaf abgelegt hat und in der letzten Nachtwache aufgestanden ist, soll er Zuflucht nehmen zu Hari, dem Gemahl der Śrī, dem Zuflucht-Gewährenden. Das Wesen der Prapatti wurde dir, o Herr der Götter, schon früher [in Kap. 17] mitgeteilt; ich will nun noch einmal von der Zuflucht sprechen, damit sie in dir fest verankert werde. Nachdem er sich [rituell] gespült und gereinigt hat, sich die Flammengestalt [des inneren Feuers] vergegenwärtigt und diese erkannt hat, [aus der Unreinheit] herausgetreten und durch sein eigenes [inneres] Feuer geläutert ist, soll er jene Prapatti vollziehen, versehen mit ihren fünf [recte: den bereits genannten sechs] Bestandteilen: der Aufgabe des Ungünstigen und der Zuflucht zum Günstigen. Mit mir [als Haltung] gegenüber allen Wesen, nach Kraft und nach Verstand handelnd, sei er auch gering, tierhaft oder unwissend: „Die von mir vollzogenen [anderen] Mittel wären für mich [allein] keine Retter; deshalb bin ich elend, gering, mittellos und besitzlos.“ Hṛṣīkeśa ist, durch die Göttin in ihrer Gestalt des Mitgefühls, stets erreichbar; er wird in allen eigenen Lehrsystemen wie auch im Vedānta als Beschützer besungen. „Was immer mir schwer aufzugeben ist — Kinder, Gattin, Handlungen und dergleichen —, das alles habe ich, mich selbst eingeschlossen, dir, o Gemahl der Śrī, zu Füßen gelegt.“

[Anm.: Wichtige liturgische Wiederaufnahme der in Kap. 17 offenbarten śaraṇāgati/Prapatti-Lehre als tägliche Morgenübung: die Verse formulieren ein Gebet, das mehrere der dort genannten sechs Aṅgas (u.a. prātikūlyaparivarjana, ānukūlyasaṃkalpa, kārpaṇya, ātmanikṣepa) in wörtlicher erster Person nachvollzieht.]

[V. 16–58, gemäß OCR-Kolophon-Suche und Kontext]

[Anm.: Dieser sehr lange Abschnitt (im Scan durchgehend stark beschädigt) setzt die Sadācāra-Aufzählung aus Kap. 27 fort — u.a. wird betont, dass für den, der sich vollständig Gott ergeben hat, kein weiteres Mittel mehr nötig ist (V. 14–15 der Quelle, hier als Kontext referiert), und es folgen weitere, im Einzelnen nicht mehr sicher rekonstruierbare Verhaltensregeln für den täglichen Vollzug der Hingabe. Auf eine Vers-für-Vers-Rekonstruktion wird wegen der Textbeschädigung verzichtet.]

agnīṣomavibhāgajñaḥ kriyāmūrtivibhāgavit │ ahiṃsro damadānastho māṃ bhajeta priyaṃ naraḥ ‖ 59 ‖

Wer die Unterscheidung von Agni und Soma [Feuer- und Mondprinzip] kennt und die Unterscheidung der Erscheinungsformen des rituellen Handelns versteht, gewaltlos, in Selbstbeherrschung und Freigebigkeit gegründet — ein solcher Mensch soll mich liebevoll verehren.

iti śrīpāñcarātrasāre lakṣmītantre sadācāraprakāśo nāma aṣṭāviṃśo'dhyāyaḥ

So lautet im Lakṣmī-Tantra, dem Kern des ehrwürdigen Pāñcarātra, das achtundzwanzigste Kapitel, betitelt „Darlegung des rechten Verhaltens“.

[Anm.: Der Kolophon nennt denselben Titel wie Kapitel 27 („Sadācāraprakāśaḥ“) — vermutlich handelt es sich um einen zweiten, thematisch fortsetzenden Teil desselben Lehrabschnitts, wörtlich wie im Quelltext überliefert wiedergegeben.]

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