Paṭala 33: Trayastriṃśo 'dhyāyaḥ (Aṅgopāṅgādimantraprakāraḥ)
Dreiunddreißigstes Kapitel (Die Art der Glied-, Neben-Glied- und übrigen Mantras)
Sehr langes, rein liturgisch-technisches Kapitel (121 Verse): ein vollständiges Mantra-Kompendium (mantrakośa) für den Sudarśana/Viṣṇu-Lakṣmī-Kult, bestehend aus den sechs Glied- und Neben-Glied-Mantras, Schmuck-Mantras (Kaustubha, Vanamālā, Śrīnivāsa-Pada, Pāñcajanya), einundzwanzig Thron/Sitz-Mantras, einer Guru-Ahnenreihe, einem Ahnen-Mantra, den zehn Weltrichtungshüter-Mantras, mehreren Waffen-Mantras (Cakra, Śakti, Daṇḍa, Khaḍga, Pāśa, Dhvaja, Musala, Śūla, Sīra, Padma), dem Viṣvaksena- und dem Surabhi-Mantra sowie den Einladungs-, Darbringungs-, Gnaden- und Verabschiedungs-Mantras. Sämtliche Einzelmantras werden von Fußnoten der Quelledition sachlich im Wortlaut angegeben; wegen ihrer schieren Zahl und Formelhaftigkeit wurde das Kapitel (mit Ausnahme der einleitenden sechs Glied-Mantras) als eine einzige, den Inhalt referierende Sammel-Einheit wiedergegeben. Das Kapitel schließt mit einer Schweigepflicht-Passage über die auf würdige Vaiṣṇavas beschränkte Weitergabe dieses Wissens, unter Zitat von Manu-Smṛti 2.111.
Śrī [spricht]: Höre, mein Kind [Indra], von den aus der Tārikā-Lehre gebildeten Glied-Mantras (aṅga) und Neben-Glied-Mantras (upāṅga), den vielfältigen, aus meinen Mantras bestehenden. „Gopana“ (ā), „Pañcabindu“ (ī), „Ūrja“ (u), „Airāvaṇa“ (ai) und „Ūrva“ (au) — diese fünf [Vokale], jeweils mit dem alldurchdringenden [Bindu] verbunden, über dem Lebenshauch-Feuer [dem Laut „ha-ra“?] stehend, ergeben diese fünf „Piṇḍa“ [Kern-Silben]. Man gedenke dieses Glied-Bīja, vom Herzen bis zu den Augen [reichend]; nach dem Herz-Bīja [folgt] das Wort „für das Wissen“ (jñānāya), dann „dem Herzen, hrīṃ, Verehrung!“ — dies ist der Merk-verleihende (dhāraṇaprada) Mantra.
[Anm.: Es folgt die klassische sechsgliedrige Nyāsa-Formel (ṣaḍaṅga: Herz, Haupt, Schopf, Panzer, Augen, Waffe), hier auf die Tārikā/Anutārikā bezogen. Eine Fußnote der Quelledition gibt den vollen Wortlaut der sechs Mantras sachlich an: „oṃ hrīṃ jñānāya hṛdayāya namaḥ“ (Herz), „oṃ hrīṃ aiśvaryāya śirase svāhā“ (Haupt), „oṃ hrīṃ śaktaye śikhāyai vaṣaṭ“ (Schopf), „oṃ hrīṃ vīryāya kavacāya hum“ (Panzer), „oṃ hrīṃ tejase netrābhyāṃ vauṣaṭ“ (Augen), „oṃ hrīṃ balāya astrāya phaṭ“ (Waffe) — die bekannte, in der Sanskrit-Ritualliteratur weit verbreitete Ṣaḍaṅga-Nyāsa-Struktur.]
[Anm.: Das restliche, sehr lange Kapitel (ca. 115 weitere Verse) ist ein durchgehend hochtechnisches Mantra-Kompendium (mantrakośa) für den vollständigen Ritualkult des Sudarśana/Viṣṇu-Lakṣmī: nach den sechs Glied- und sechs Neben-Glied-Mantras (aṅga/upāṅga, V. 5–14) folgen der Reihe nach die „Schmuck“-Mantras (alaṅkāra) für Kaustubha-Juwel, Vanamālā-Blumengirlande, den Śrīnivāsa-Lotosfuß und die Pāñcajanya-Muschel (V. 15–28), eine Reihe von 21 Thron/Sitz-Mantras (ādhāraśakti-, avyaktapadma-, maṇḍala- und Cidāsana-Mantras, V. 29–48), eine Guru-Ahnenreihe von Mantras (Guru, Paramaguru, Parameṣṭhin, V. 71–73) sowie ein Ahnen-Mantra (pitṛbhyaḥ, V. 74–77), die zehn Weltrichtungshüter-Mantras (Indra, Agni, Yama, Nirṛti, Varuṇa, Vāyu, Soma, Īśāna, Ananta, Brahmā, V. 78–88), eine Reihe von Waffen-Mantras (Diskus/Kaulika, Speer, Stab, Schwert, Fangschlinge, Standarte, Keule, Dreizack, Pflug, Lotos sowie das Viṣvaksena-Mantra, V. 89–101), ein Surabhi-Mantra (die Wunschkuh, V. 102–104), sowie schließlich die Einladungs-, Darbringungs-, Gnaden- und Verabschiedungs-Mantras (āvāhana-, naivedya-, prasādana- und visarjana-mantra, V. 105–113) für die rituelle Verehrung. Sämtliche Mantras werden dabei von den Fußnoten der Quelledition sachlich im vollen Wortlaut angegeben (z.B. „oṃ klāṃ kaustubhāya svāhā“, „oṃ śrāṃ kṣetrapālāya namaḥ“, „oṃ hāṃ indrāya namaḥ“, „oṃ hāṃ agnaye namaḥ“ usw.) — eine sachliche Fußnotenangabe der Edition, kein Übersetzungs-Hilfsmittel im engeren Sinn, aber wegen der schieren Zahl und Formelhaftigkeit der Einzelmantras hier nur zusammenfassend referiert statt Vers für Vers übertragen. Das Kapitel schließt mit einer ethisch-esoterischen Schweigepflicht-Passage (V. 114–121): dieses Mantra-Kompendium dürfe nur an geprüfte, gläubige, selbstbeherrschte, der eigenen Tradition treu ergebene Vaiṣṇavas weitergegeben werden, niemals an andere; wer es aus Verblendung, Gier oder Begierde durch das Tor der Unwissenheit weitergebe, gerate in viele Höllen; auch wer unrechtmäßig antworte oder frage, falle für unvergängliche Zeit in schreckliche Hölle — unter ausdrücklichem Zitat eines Manu-Smṛti-Verses (2.111) über das Übel unrechtmäßigen Fragens und Antwortens; selbst eine mit Juwelen gefüllte Erde als Lohn rechtfertige keine Weitergabe an einen Nicht-Ergebenen oder ungeprüften Lebenswandel. Zum Abschluss lobt Śrī Indras hingebungsvolle Ergebenheit und kündigt das folgende Kapitel über den „Mudrākośa“ (Schatz der Handgesten) an.]
So lautet im Lakṣmī-Tantra, dem Kern des ehrwürdigen Pāñcarātra, das dreiunddreißigste Kapitel, betitelt „Die Art der Glied-, Neben-Glied- und übrigen Mantras“.