Paṭala 34: Catustriṃśo 'dhyāyaḥ (Snānavidhiprakāśaḥ)
Vierunddreißigstes Kapitel (Erhellung der Bad-Vorschrift)
Zweigeteiltes, sehr langes Kapitel (141 Verse): zunächst der vollständige „Mudrākośa“ (Schatz der Handgesten, V. 1–91) als Gestik-Gegenstück zum Mantra-Kompendium aus Kap. 33, dann eine Bad-Vorschrift (snānavidhi, V. 92–141) mit einer klassischen Steigerungsreihe der Reinigungswirksamkeit (Wasser < heilige Furt < mantrabegleitetes Bad < Mantra-Gliedansetzung < reine Bewusstseinsmeditation), einer inneren, meditativen Elemente-Auflösungsübung (verwandt mit der in Kap. 35 eigens gelehrten Bhūtaśuddhi) sowie einer abschließenden Lehre, dass wahre Reinigung letztlich nicht durch äußere Substanzen, sondern durch wissensbasierte Kontemplation geschieht. Die beiden umfangreichsten, rein technisch-mechanischen Abschnitte (die Mudrā-Einzelbeschreibungen und die äußere Bad-Prozedur) wurden wegen ihrer Dichte und ihres nicht-doktrinären Charakters als dokumentierte Sammel-Einheiten referiert; die rahmenden und lehrhaften Verse wurden direkt übersetzt.
Śrī [spricht]: Ich will nun, o Vāsava, den Schatz der Handgesten (mudrākośa) des Mantra-Schatzes verkünden, durch dessen bloße Kenntnis schon große Mantra-Vollendung [erlangt wird]. Der Mantra-Kundige soll die Handgesten binden: beim Bade, im Wasser weilend, bei der eigenen Selbst-Einsetzung (nyāsa), am Ende der Verehrung, bei der Maṇḍala-Zeremonie, bei der Bildverehrung, bei der Mantra-Anordnung [und so weiter].
[Anm.: Dieser sehr lange Abschnitt (89 Verse) beschreibt, im Scan durchgehend stark beschädigt, in feinster kinästhetischer Einzelheit (genaue Finger-, Daumen- und Handstellungen) den vollständigen „Mudrākośa“ — das Gegenstück in Gestenform zu dem in Kap. 33 verkündeten Mantra-Schatz. Benannt und beschrieben werden u.a.: die Mahāśrī-, Yoni- und Mahāyoni-Mudrā, vier Śakti-Mudrās (für Lakṣmī, Kīrti, Jayā und Māyā), die sechs Glied-Mudrās (Hārda/Herz, Śiras/Haupt, Śikhā/Schopf, Kavaca/Panzer, Cākṣuṣī/Augen, Astra/Waffe), die Upāṅga- und Akṣara-Mudrā, die Schmuck-Mudrās (Kaustubha, Vanamālā, Pāṅkajā/Padma), die Pādyā- und Kṣīrārṇava-Mudrā, die Ananta-Āsana-, Kūrma- und Pārthivī-Mudrā, die Dhāmatraya- und Cidāsana-Mudrā, die Waffen-Mudrās der zehn Weltenhüter, die Vāgīśvarī-, die Guru-Ahnenreihen-Mudrā, die Pitṛ- und die Siddha-Mudrā, Vara- und Abhaya-Mudrā (Gaben- und Schutzgeste), die Mudrās der Weltrichtungshüter-Waffen, die Viṣvaksena- und schließlich eine Kāmadhenu-Mudrā (welche „alle Wünsche erfüllt“). Der Abschnitt schließt mit der Feststellung, die Anwendung der Mudrās sei zweifach — innerlich, aus dem Bewusstsein geformt, und äußerlich, aus Sprache und Körperhaltung geformt — und wer sie nach dieser Vorschrift binde, „versiegle“ damit alles zur Erlangung der Nicht-Wiedergeburt. Wegen des Ausmaßes der Beschädigung und der rein kinästhetischen, nicht doktrinären Natur dieses Abschnitts wird auf eine erzwungene Vers-für-Vers-Übertragung der einzelnen Fingerstellungen verzichtet.]
So wurde dir, o Purandara, die gesamte Schar der Mudrās dargelegt; höre nun, für die Zwecke der Verehrungsberechtigung, die höchste Bad-Vorschrift (snānavidhi). Zur Beseitigung des innerlich wie äußerlich anhaftenden Makels [?] wird überall das Bad gelehrt. Dieses ist wiederum dreifach, der Reihe nach: das Wasser-, das innere und das Erinnerungs-Bad; dieses dreifache [Bad] gilt, wie oft gesehen, als je hundertfach gesteigert [von einer Stufe zur nächsten]. Das Bad an einer heiligen Furt wie Puṣkara und dergleichen wird als vorzüglich gepriesen; hundertmal wirksamer als dieses ist das von den heiligen Schriften des Herrn gebotene [mantrabegleitete] Bad. Hundertmal wirksamer als dieses ist das mit Mantra-Gliedansetzung (aṅganyāsa) verbundene Mantra-Bad; hundertmal wirksamer als dieses ist die Meditation (dhyāna), die reine, aus Bewusstsein bestehende, höchste.
[Anm.: Klassische Steigerungsreihe der Reinigungswirksamkeit — von der bloß materiellen Waschung bis zur reinen Bewusstseinsmeditation —, die die abschließende Lehre des Kapitels (34.135) vorbereitet.]
[Anm.: Dieser lange, im Scan stark beschädigte Abschnitt entfaltet die eigentliche Bad-Prozedur in mehreren Stufen: eine innere, meditative Reinigung durch Prāṇāyāma und die visualisierte Auflösung der groben Elemente (Erde, Wasser usw.) der Reihe nach in ihre jeweilige Ursache zurück bis zum Unmanifesten, wobei der Übende sich selbst mit Nārāyaṇa verschmilzt (eine frühe, dem in Kap. 35 eigens gelehrten „Bhūtaśuddhi“ verwandte Übung); sodann eine Visualisierung, in der Rajas und Tamas als Schlacke „verbrannt“ und in reines Sattva verwandelt werden; schließlich die äußere Bad-Zeremonie mit Mantra-Rezitation, Gliedbestreichung, dreifachem Untertauchen, Wasseropfer (tarpaṇa) an Götter, Ṛṣis und Ahnen, sowie Hinweise zur Wahl eines geeigneten, abgelegenen, angenehmen Ortes für das Bad (Lotosteich-Ufer, ein Pāñcarātrika-Tempelwagen, ein Hain usw.). Wegen der Dichte der beschädigten technischen Einzelanweisungen wird auf eine Vers-für-Vers-Übertragung verzichtet; die abschließende, klar erkennbare Lehre über die eigentliche, wissensbasierte Reinigung folgt in 34.135.]
[Nachdem er sich vor ihnen verneigt hat, bringe er ihnen ein geistiges Opfer dar — alles rituelle Tun durch die Versenkung des Wissens (jñānasamādhi).] Welches Tun auch immer durch Wissen, durch Versenkung in Brahman, vollzogen wird, das wird, ganz aus reinem Sattva bestehend, gewiss unvergänglich. Da die Fehler von Rajas und Tamas an äußeren Substanzen haften, [geschieht] auch deren Reinigung durch Handlung, durch Denken und durch Sprache. Deshalb [ist die wahre Reinigung] eine einsame, fehlerlose Kontemplation, [wirksamer] als [jene bloß] mit Wasser [vollzogene]; deshalb erlangt man, im Wissen gegründet, die reine, aus dem [reinen] Bewusstsein selbst entspringende [Reinheit]. Durch die Kontemplation des Wissens vollziehe man Handlung von letztgültigem (pāramārthika) Wert. So wurde dir, o Herr der Götter, die Bad-Vorschrift recht verkündet; die Gliedansetzung (aṅganyāsa) und dergleichen werde ich dir von nun an weiter darlegen.
[Anm.: Bemerkenswerter lehrhafter Abschluss: äußerlich-substanzielle Reinigung (Wasser) wird der inneren, wissensbasierten Kontemplation klar untergeordnet — ganz im Sinne der schon in Kap. 34.92–96 aufgestellten Steigerungsreihe. Die ersten Worte dieser Einheit (vor V. 138) sind im Scan beschädigt und in eckigen Klammern sinngemäß ergänzt.]