Dharmarāja sprach: Ich verkünde dir, bester der Könige, die in Śruti und Smṛti verkündete Rechtsordnung (Dharma) der Stände (Varṇas) der Reihe nach; höre sie aufmerksam.
Wort für Wort
śrutismṛtyuditaṃ dharmaṃ
die in Śruti und Smṛti verkündete Rechtsordnung
varṇānām anupūrvaśaḥ
der Stände, der Reihe nach
prabravīmi nṛpaśreṣṭha
verkünde ich, bester der Könige
taṃ śṛṇuṣva samāhitaḥ
höre sie aufmerksam
[Anm.: Vor dem eigentlichen Vers 1 steht im Quelltext, durch eine Trennlinie abgesetzt, der versprengte Schlusskolophon des vorangehenden Kapitels („iti śrī bṛhannāradīyapurāṇe pūrvabhāge prathamapāde dharmānukathanaṃ nāma trayodaśo 'dhyāyaḥ“) sowie die Sprecherangabe „dharmarāja uvāca“; beides wurde aus dem sa-Feld dieses Verses ausgeschlossen, da es nicht zu Vers 1 selbst gehört.]
Wer während des Essens einen Unreinen oder einen Caṇḍāla oder einen Gefallenen berührt, sei es aus Zorn oder aus Unwissenheit — für ihn werde ich die Sühne verkünden.
Er soll drei Nächte oder sechs Nächte, je nach der [angegebenen] Zahl, [Buße] üben; durch dreimaliges tägliches Bad und durch die fünf Kuhgaben (Pañcagavya) wird der Brahmane gereinigt.
Wort für Wort
trirātraṃ vā atha ṣaḍrātraṃ
drei Nächte oder auch sechs Nächte
yathāsaṃkhyaṃ samācaret
soll er, der Zahl entsprechend, ausführen
snānaṃ triṣavaṇaṃ
dreimaliges tägliches Bad
vipraḥ pañcagavyena śudhyati
der Brahmane wird durch die fünf Kuhgaben gereinigt
bhuñjānasya tu viprasya kadācitstravate gudam / ucchiṣṭatve 'śucitve ca tasya śuddhiṃ vadāmi te
Entleert sich zuweilen einem Brahmanen während des Essens unwillkürlich der After [?], so verkünde ich dir seine Reinigung für den Zustand der Speiseresten-Verunreinigung (Ucchiṣṭa) und der Unreinheit.
Wort für Wort
bhuñjānasya tu viprasya
dem essenden Brahmanen aber
kadācit stravate gudam
entleert sich zuweilen der After [?]
ucchiṣṭatve aśucitve ca
im Zustand von Speiseresten-Unreinheit und Unreinheit
tasya śuddhiṃ vadāmi te
seine Reinigung verkünde ich dir
[?] Sinn von „stravate gudam“ (der After entleert sich) unsicher rekonstruiert.
Der Zweifachgeborene soll zuerst die [Notdurft-]Reinigung vollziehen und danach Wasser berühren (die Sipung vollziehen); nachdem er einen Tag und eine Nacht gefastet hat, wird er durch die Pañcagavya gereinigt.
Wort für Wort
pūrvaṃ kṛtvā dvijaḥ śaucaṃ
zuerst die Reinigung vollzogen habend, der Zweifachgeborene
Wenn er, während er [Speise] verschluckt, uriniert, oder nach dem Essen der Harnabgang erfolgt [?], soll er, nachdem er Tag und Nacht gefastet hat, das Feuer mit Ghee speisen.
Wort für Wort
nigiran yadi meheta
wenn er, verschluckend, uriniert
bhuktvā vā mehane kṛte
oder wenn nach dem Essen der Harnabgang erfolgt ist
ahorātroṣito bhūtvā
nachdem er Tag und Nacht gefastet hat
juhuyāt sarpiṣā analam
soll er das Feuer mit Ghee speisen
[?] Konstruktion von „nigiran yadi meheta … mehane kṛte“ unsicher.
bhakṣayitvā tu tad grāsamupavāsena śuddhyati / aśitvā caiva tatsarvaṃ trirātramaśucirbhavet
Hat er jenen Bissen [dennoch] gegessen, so wird er durch Fasten gereinigt; hat er ihn hingegen gar nicht gegessen, so bleibt er drei Nächte lang unrein.
Wort für Wort
bhakṣayitvā tu tad grāsam
hat er aber jenen Bissen gegessen
upavāsena śuddhyati
wird er durch Fasten gereinigt
aśitvā caiva tat sarvam
hat er ihn aber gar nicht gegessen
trirātram aśuciḥ bhavet
so bleibe er drei Nächte unrein
[?] Quelltext „tad āsamupavālena“ als „tad grāsam upavāsena“ gedeutet.
Tritt, ohne dass es bemerkt wird [?], Erbrechen ein, so rezitiere er, falls unwohl, dreihundert [Gāyatrī-Verse], falls wohlauf, dreitausend — dies ist die höchste Reinigung durch die Gāyatrī.
Wort für Wort
aśrutaḥ cet vamiḥ syāt vai
tritt, unbemerkt, Erbrechen ein
hi asvasthaḥ triśataṃ japet
so rezitiere, falls unwohl, dreihundertmal
svasthaḥ trīṇi sahasrāṇi
falls wohlauf, dreitausendmal
gāyatryāḥ śodhanaṃ param
die höchste Reinigung durch die Gāyatrī
[?] Lesung „aśrataḥ ced vamiḥ“ als „aśrutaḥ cet vamiḥ“ (unbemerktes Erbrechen) gedeutet; unsicher.
cāṇḍālaiḥ śvaparcaiḥ spṛṣṭo viṇmūtre ca kṛte dvijaḥ
Der Zweifachgeborene, der von Caṇḍālas oder Hundekochern berührt wurde, oder bei dem Kot oder Urin [unwillkürlich] entstanden ist —
Wort für Wort
cāṇḍālaiḥ śvapacaiḥ spṛṣṭaḥ
von Caṇḍālas, von Hundekochern berührt
viṇmūtre ca kṛte
oder wenn Kot und Urin entstanden ist
dvijaḥ
der Zweifachgeborene
[Anm.: Dieser Vers besteht im Quelltext nur aus einer Halbzeile (2 Pādas statt der üblichen 4); er bildet syntaktisch eine Einheit mit Vers 11, dessen Verb „prakurvīta“ sich auf das hier genannte Subjekt bezieht. Vermutlich wurden im Original zwei Pādas nicht gezählt oder gingen verloren.]
trirātraṃ tu prakurvīta bhuktocchiṣṭaḥ sahācaret / udakyāṃ sūtikāṃvāpi saṃspṛśedantyajo yadi
— dieser soll drei Nächte [Buße] vollziehen; ist er mit Speiseresten behaftet, so vollziehe er sie ebenso. Wenn man eine Menstruierende, eine Wöchnerin oder einen Unberührbaren berührt,
Wort für Wort
trirātraṃ tu prakurvīta
er soll drei Nächte lang (Buße) vollziehen
bhuktocchiṣṭaḥ sahācaret
mit Speiseresten behaftet, verfahre er ebenso [?]
udakyāṃ sūtikāṃ vāpi
eine Menstruierende oder eine Wöchnerin
saṃspṛśet antyajo yadi
wenn man berührt, [oder] einen Unberührbaren
[?] Konstruktion „bhuktocchiṣṭaḥ sahācaret“ und „antyajo yadi“ unsicher; Fortsetzung des in V10 begonnenen Satzes.
so soll sie ohne Nahrung [fastend] rein verharren; zur rechten Zeit wird sie durch ein Bad rein. Wenn zwei menstruierende Frauen einander einmal berühren,
śuddhyete brahmakūrcena brahmakūrcena copari / ucchiṣṭena ca saṃspṛṣṭo yo na snānaṃ samācaret
so werden sie durch den Brahmakūrca-Ritus, ja obendrein noch einmal durch den Brahmakūrca, gereinigt. Wer, mit Speiseresten behaftet oder davon berührt, kein Bad vollzieht,
Wort für Wort
śuddhyete brahmakūrcena
werden beide durch den Brahmakūrca-Ritus gereinigt
ṛtau tu garbhaṃ śaṅkitvā snānaṃ maithuninaḥ smṛtam / anṛtau tu striyaṃ gatvā śaucaṃ mūtrapurīṣavat
— [für ihn gilt dasselbe]. Für den, der in der fruchtbaren Zeit im Verdacht einer Empfängnis dem Beischlaf oblag, ist ein Bad vorgeschrieben; wer aber außerhalb der fruchtbaren Zeit einer Frau beiwohnt, für den gilt die Reinigung wie nach Urin und Kot.
Wort für Wort
ṛtau tu garbhaṃ śaṅkitvā
in der fruchtbaren Zeit, aus Verdacht der Empfängnis
snānaṃ maithuninaḥ smṛtam
ist für den Beischläfer ein Bad überliefert
anṛtau tu striyaṃ gatvā
wer aber außerhalb der fruchtbaren Zeit einer Frau beiwohnt
Eine Frau, die aus Bosheit dem Gatten den Dienst am Leibe verweigert, ist zu bestrafen; zwölf Jahre lang soll sie verstoßen werden, [jedoch] ohne [Verlust ihres] Vermögens.
Wort für Wort
bhartuḥ śarīraśuśrūṣāṃ
dem Gatten den Dienst am Leibe
daurātmyāt aprakurvatī
aus Bosheit nicht leistend
daṇḍyā dvādaśakaṃ varṣam
zu bestrafen, zwölf Jahre lang
nārī tyājyā dhanaṃ vinā
die Frau [ist] zu verstoßen, ohne [Verlust des] Vermögens
tyajanto patitānbandhūndaṇḍyānuttamasāhasam / pitā hi patitaḥ kāmaṃ na tu mātā kadācana
Wer [zu Unrecht als] gefallen [geltende] Verwandte verstößt, ist mit der höchsten Bußstrafe (Uttamasāhasa) zu belegen. Ein Vater mag, wenn er [wirklich] gefallen ist, nach Belieben [verstoßen werden], niemals aber die Mutter.
Wer sich mit Strick oder ähnlichen Mitteln selbst zu töten versucht — stirbt er dabei, so soll er [nicht] mit den reinen [Totenriten] bedacht werden [?]; überlebt er, beträgt die Buße zweihundert [Paṇa].
Wort für Wort
ātmānaṃ ghātayed yastu
wer sich selbst zu töten versucht
rajjvādibhiḥ upakramaiḥ
mit Strick und ähnlichen Mitteln
mṛte medhyena lepyaḥ
stirbt er, soll er mit dem Reinen [?] bestrichen werden
jīvato dviśataṃ damaḥ
überlebt er, [beträgt] die Buße zweihundert
[?] Lesung „letpavyo“ als „lepyo“ (mit dem heiligen [Reis] zu bestreichen) gedeutet; Sinn unsicher, evtl. verneinte Aussage (kein Anrecht auf reine Totenriten).
Sein Sohn und seine Freunde sind je einzeln mit einer kleinen [Geld-]Buße (Pāṇika) zu belegen; danach sollen sie die Sühne vollziehen, wie es die Schrift vorschreibt.
jalāgnyudbandhanabhraṣṭāḥ pravrajyānāśakacyutāḥ / viṣaprapatanadhvastāḥ śastraghātahatāśca ye
Diejenigen, die durch [Selbsttötung im] Wasser, durch Feuer oder durch Erhängen zu Tode kamen, die beim Betteln[-Gelübde] oder beim Fasten [zu Tode] gescheitert sind, die durch Gift oder Sturz umkamen, und die durch Waffengewalt getötet wurden —
Wort für Wort
jalāgnyudbandhanabhraṣṭāḥ
die durch Wasser, Feuer oder Erhängen umgekommen sind
pravrajyānāśakacyutāḥ
die im Betteln[-gelübde] oder Fasten gescheitert sind
na caite pravrajyāvasitāḥ sarvalokabahiṣkṛtāḥ / cāndrāyaṇena śuddhyanti tatprakṛcchradvayena vā
— diese sind, sofern sie nicht [regelgerecht] im Bettelmönchtum vollendet wurden, von aller Welt ausgeschlossen; sie werden durch das Cāndrāyaṇa-Gelübde gereinigt, oder durch zwei entsprechende Prakṛcchra-Bußen.
Wort für Wort
na ca ete pravrajyāvasitāḥ
und diese, sofern nicht im Bettelmönchtum vollendet
Ein Sünder, der [im Ritus] auf beiden Seiten verharrt hat, der vom [Opfertier] Śyāma oder Śabalaka abgefallen ist [?], werde durch zwei Cāndrāyaṇas gereinigt, indem er zudem eine Kuh und einen Stier gibt.
Wort für Wort
ubhayāvasitaḥ pāpaḥ
ein Sünder, der auf beiden Seiten verharrt hat
śyāmacchabalakāt cyutaḥ
der von Śyāma oder Śabalaka abgefallen ist
cāndrāyaṇābhyāṃ śuddhyeta
werde durch zwei Cāndrāyaṇas gereinigt
dattvā dhenuṃ tathā vṛṣam
indem er eine Kuh und einen Stier gibt
[?] Sinn von „ubhayāvasitaḥ“ und „śyāmacchabalakāccyutaḥ“ unsicher, vermutlich Bezug auf die im Cāndrāyaṇa-Ritus verwendeten Opfertiere Śyāma und Śabala.
Wer von Hunden, Schakalen, Affen und dergleichen, sowie von Menschen — [aber] ohne geschlechtlichen Verkehr — berührt wurde, wird durch ein Bad sogleich rein, sei es am Tag, in der Dämmerung oder in der Nacht.
ajñānādvā tu yo bhuktvā cāṇḍālānnaṃ kathañcana / gomūtrayāvakāhāro māsārdhena viśuddhyati
Wer aus Unwissenheit die Speise eines Caṇḍāla auf irgendeine Weise gegessen hat, wird, indem er sich [nur] von Kuh-Urin und Gerstenbrei ernährt, nach einem halben Monat gereinigt.
Wer das Haus einer Kuh[-Stallung] oder eines Brahmanen in Brand gesteckt, oder den Strick eines durch Erhängen o.ä. Verstorbenen durchschnitten hat, der Zweifachgeborene vollziehe dafür einen [einfachen] Kṛcchra.
Wort für Wort
gobrāhmaṇagṛhaṃ dagdhvā
das Haus einer Kuh(-Stallung) oder eines Brahmanen verbrannt habend
mṛtaṃ ca udbandhanādinā
oder [den durch] Erhängen und dergleichen Verstorbenen
pāśaṃ chitvā tathā tasya
dessen Strick durchschnitten habend
kṛcchram ekaṃ caret dvijaḥ
vollziehe der Zweifachgeborene einen [einfachen] Kṛcchra
cāṇḍālapulkasānāṃ ca bhuktvā hatvā ca yoṣitam / kṛcchrārdhamācarejjñānādajñānādaindavadvayam
Wer [Speise] von Caṇḍālas und Pulkasas gegessen hat, oder eine Frau getötet hat — er vollziehe, wenn dies wissentlich geschah, einen halben Kṛcchra, wenn unwissentlich, zwei Candrāyaṇas.
Für die, welche die Speise der Kāpālika-Asketen essen, sowie für die, welche deren Frauen beiwohnen, für den Verkehr mit einer unerlaubten Frau, für den Brahmanen, der dem Wein verfällt oder Fleisch verzehrt,
Wort für Wort
kaupālikānnabhoktṝṇāṃ
für die Esser der Speise der Kāpālikas
tannārīgāmināṃ tathā
sowie für die, die deren Frauen beiwohnen
agamyāgamane vipro
für den Brahmanen, [der] mit einer unerlaubten [Frau] verkehrt
madyago māṃsabhakṣaṇe
der dem Wein verfällt, [oder] beim Fleischverzehr
[?] Lesung „kopālikānna“ als „kaupālikānna“ (Speise der Kāpālikas) gedeutet.
— wird er, in entsprechende Prakṛcchra-Bußen verstrickt, durch ein Feueropfer mit Bogensehne gereinigt. Die Täter der vier Hauptsünden aber im Besonderen —
Wort für Wort
tatprakṛcchraparikṣiptaḥ
in entsprechende Prakṛcchra-Bußen verstrickt
maurvīhomena śuddhyati
wird durch ein Feueropfer mit Bogensehne gereinigt
mahāpātakakartāraḥ
die Täter der Hauptsünden
catvāro 'tha viśeṣataḥ
die vier aber, im Besonderen
[?] Lesung „tatpakṛcchraparikṣitpo“ als „tatprakṛcchraparikṣiptaḥ“ gedeutet.
— werden gereinigt, indem sie ins Feuer eintreten oder bei einem großen Opfer verharren. Ebenso [wird gereinigt], wer die geheime Buß-Handlung, einen Monat lang geübt, [vollzieht],
Wort für Wort
agniṃ praviśya śuddhyanti
sie werden gereinigt, indem sie ins Feuer eintreten
aghamarṣaṇasūktaṃ vā śuddhyedantarjale japan / rajakaścarmakāraśca naṭo buruḍa eva ca
— oder er werde gereinigt, indem er, im Wasser stehend, das Aghamarṣaṇa-Hymnus rezitiert. Der Wäscher, der Lederarbeiter, der Schauspieler, sowie der Korbflechter (Buruḍa),
der Fischer, der Meda, der Bhilla — diese sieben gelten als Unberührbare (Antyaja). Wer von ihnen [Speise] gegessen, ihre Frauen besucht, [von ihnen] getrunken hat, oder [von ihnen eine Gabe] annimmt,
Wort für Wort
kaivartamedabhillāśca
der Fischer, der Meda und der Bhilla
sapta ete hi antyajāḥ smṛtāḥ
diese sieben gelten fürwahr als Unberührbare
bhuktvā ca eṣāṃ striyo gatvā
wer von ihnen [Speise] gegessen, ihre Frauen besucht
pītvā yaḥ pratigṛhyate
[von ihnen] getrunken hat, oder [eine Gabe] annimmt
kṛcchrārdhamācarejjñānādaindavadvayam / mātaraṃ gurupatnīṃ ca duhitṛbhaginīsnuṣāḥ
— vollziehe [wissentlich] einen halben Kṛcchra, [unwissentlich] zwei Candrāyaṇas [?]. Die Mutter, die Gattin des Lehrers, die Tochter, die Schwester, die Schwiegertochter —
Wort für Wort
kṛcchrārdham ācaret jñānāt
vollziehe, wissentlich, einen halben Kṛcchra
[ajñānāt] aindavadvayam [?]
[unwissentlich] zwei Candrāyaṇas [?]
mātaraṃ gurupatnīṃ ca
die Mutter und die Gattin des Lehrers
duhitṛbhaginīsnuṣāḥ
die Tochter, die Schwester, die Schwiegertochter
[Anm.: Im Quelltext fehlt in der ersten Vershälfte offenbar das Gegenstück „ajñānāt“ (unwissentlich), das nach dem Muster von V27 zu erwarten wäre; die Übersetzung ergänzt es sinngemäß [?].]
— hat er mit diesen geschlechtlich verkehrt, so gehe er ins Feuer ein; keine andere Reinigung ist dafür vorgeschrieben. [Ebenso] eine Königin, eine [zur Askese] Ausgezogene, eine Amme, sowie eine Frau höheren Standes,
Wort für Wort
saṃgamya praviśed agniṃ
hat er verkehrt, so gehe er ins Feuer ein
na anyā śuddhiḥ vidhīyate
keine andere Reinigung ist vorgeschrieben
rājñīṃ pravrajitāṃ dhātrīṃ
eine Königin, eine [zur Askese] Ausgezogene, eine Amme
gatvākṛcchradvayaṃ kuryātsagotrāmabhigamya ca / amūṣu pitṛgotrāsu mātṛgotragatāsu ca
— hat er [mit einer solchen] verkehrt, so vollziehe er zwei Kṛcchras; ebenso wenn er einer Frau des eigenen Gotra beigewohnt hat, unter diesen, die zum väterlichen oder mütterlichen Gotra gehören,
Wort für Wort
gatvā kṛcchradvayaṃ kuryāt
hat er verkehrt, so vollziehe er zwei Kṛcchras
sagotrām abhigamya ca
und einer Frau des eigenen Gotra beigewohnt habend
— bei allen diesen sowie bei der Frau eines Standesgenossen vollziehe er die Buße eines halben Kṛcchra-Tapanas. Die Sünde des Verkehrs mit einer Buhlerin tilgen die Zweifachgeborenen ebenso,
Wort für Wort
padadāreṣu sarveṣu
bei allen diesen [Fällen]
kṛcchrārdhaṃ tapanaṃ caret
vollziehe er die Buße eines halben Kṛcchra-Tapanas
veśyābhigamane pāpaṃ
die Sünde des Verkehrs mit einer Buhlerin
vyapohanti dvijāstathā
tilgen die Zweifachgeborenen ebenso
[?] Bedeutung von „padadāreṣu“ (Frau eines Standesgenossen / Amtskollegen) unsicher.
pītvā sakṛtsutaptaṃ ca pañcarātraṃ kuśodakam / gurutalpagataḥ kuryādbrāhmaṇo vidhivadvratam
— indem sie einmal erhitztes Kuśa-Wasser trinken, fünf Nächte lang. Wer das Lager des Lehrers entweiht hat, der Brahmane vollziehe vorschriftsmäßig das [entsprechende] Gelübde.
Für die Tötung einer Kuh (Goghna) verlangen manche [dieselbe Buße], manche [setzen sie gleich der] für den Keuschheitsbrüchigen (Avakīrṇin). Wer aber eine Kuh mit einem Stock oder Schlag zu Fall bringt,
Wort für Wort
goghnasya kecid icchanti
für den Kuhtöter verlangen manche [dieselbe Buße]
kecit ca eva avakīrṇinaḥ
manche [setzen sie gleich der] des Keuschheitsbrüchigen
daṇḍāt ūrdhvaṃ prahāreṇa
mit einem [darüber hinausgehenden] Stock oder Schlag
— feucht [oder aus grünem Holz] und mit Blättern versehen wird der 'Kuhstock' (Godaṇḍa) bezeichnet. Wenn beim Zu-Fall-Bringen einer Kuh gar eine Fehlgeburt [ihres Kalbes] eintritt,
— so vollziehe er für jeden [Fall] einzeln einen Kṛcchra; dies ist die Sühne für den Kuhtöter. Beim [unrechten] Anbinden, Einsperren oder [Vernachlässigen der] Pflege kranker Kühe,
Wort für Wort
ekaikaśaḥ caret kṛcchraṃ
er vollziehe für jeden einzelnen [Fall] einen Kṛcchra
— tritt dadurch der Tod ein, so wird er allein durch die Veranlassung mitschuldig. Fällt sie ohnmächtig zu Boden, nachdem sie mit einem Stock geschlagen wurde,
Wort für Wort
sampadyate cet maraṇaṃ
tritt dadurch der Tod ein
nimittena eva lipyate
so wird er durch die Veranlassung [allein] mitschuldig
— steht sie aber wieder auf und geht sechs, sieben oder auch fünfzehn Schritte, oder nimmt sie noch einen Bissen [Futter], oder trinkt sie Wasser [, so gilt kein Vergehen].
Wort für Wort
utthāya ṣaṭpadaṃ gacchet
steht sie auf und geht sechs Schritte
saptapadaṃ pañcadaśa api vā
sieben oder auch fünfzehn Schritte
grāsaṃ vā yadi gṛhṇīyāt
oder wenn sie einen Bissen nimmt
toyaṃ vāpi pibed yadi
oder wenn sie Wasser trinkt
[?] Der Nachsatz (kein Vergehen, sofern das Tier sich wieder erholt) ist im Quelltext nicht ausdrücklich formuliert, sondern aus dem Kontext erschlossen.
prāyaścittaṃ smṛtaṃ tatra śastre nigadyate / kāṣṭhe sāntapanaṃ proktaṃ prājāpatyaṃ tu loṣṭake
— so wird dafür eine Buße überliefert, die in der Schrift genannt wird: bei [Tötung mit] Holz ist das Sāntapana-Gelübde vorgeschrieben, bei [Tötung mit] einem Erdklumpen das Prājāpatya-Gelübde,
Wort für Wort
prāyaścittaṃ smṛtaṃ tatra
dafür wird eine Buße überliefert
śastre nigadyate
die in der Schrift genannt wird
kāṣṭhe sāntapanaṃ proktaṃ
bei Holz wird das Sāntapana-Gelübde genannt
prājāpatyaṃ tu loṣṭake
bei einem Erdklumpen aber das Prājāpatya-Gelübde
[Anm.: Am Versanfang fehlt im Quelltext vermutlich ein Wort (z. B. „tasya“), sodass die Konstruktion unvollständig erscheint.]
tatprakṛcchraṃ tu pāṣāṇe śastre cāpyatikṛcchrakam / auṣadhaṃ snehamāhāraṃ dadyādgobrāhmaṇeṣu ca
— bei [Tötung mit] einem Stein der Prakṛcchra, bei einer Waffe der Atikṛcchra. Zudem soll er Arznei, Öl(-Salbe) und Nahrung für Kühe und Brahmanen spenden,
dīyamāne vipattiḥ syātprāyaścittaṃ tadā nahi / tailabheṣajapāne ca bheṣajānāṃ ca bhakṣaṇe
— tritt dennoch, während [ein Heilmittel] verabreicht wird, ein Unglück ein, so besteht dafür keine Buße. Beim Verabreichen von Öl oder Arznei zum Trinken, sowie beim Verzehr von Arzneien,
Wort für Wort
dīyamāne vipattiḥ syāt
tritt, während [es] verabreicht wird, ein Unglück ein
niśalyakaraṇe caiva prāyaścittaṃ na vidyate / vatsānāṃ kaṇṭhabandhena kriyayābheṣajena tu
— sowie beim Entfernen eines Splitters [Fremdkörpers] gibt es keine Buße. Beim Anbinden des Halses von Kälbern zur [heilenden] Behandlung mit Arznei jedoch,
— sowie abends zum Zweck des [Zurücktreibens der Herde], liegt kein Vergehen im Zorn[-Schlag] oder Anbinden. [Bei einem entsprechenden Vergehen wird] am ersten Grad nur sein Körperhaar [geschoren], am zweiten Grad allein der Bart,
Wort für Wort
sāyaṃ saṃgopanārthaṃ ca
und abends, zum Zweck des Zurücktreibens [der Herde]
na doṣo roṣabandhayoḥ
kein Vergehen im Zornschlag oder Anbinden
pāde ca asya romāṇi
am ersten Grad [werden] seine [Körper-]Haare [geschoren]
dvipāde śmaśru kevalam
am zweiten Grad allein der Bart
[?] Bezug von V49 auf ein neues Bußthema (abgestufte Scherstrafen) ist unsicher; möglicherweise setzt hier ein neuer Abschnitt ein.
tripāde tu śikhāvartaṃ mūle sarvaṃ samācaret / sarvānkeśānsamuddhṛtya chedayedaṅguladvayam
am dritten Grad der Haarschopf; an der Wurzel soll er [bei allem, dem vierten Grad,] alles [scheren]. [Oder:] Nachdem man alle Haare ausgerissen hat, schneide man [den Rest] auf zwei Finger[breiten Länge].
evameva tu nārīṇāṃ muṇḍanaṃ śirasaḥ smṛtam / na striyā vapanaṃ kāryaṃ na ca vīrāsanaṃ smṛtam
Ebenso ist für Frauen die [gänzliche] Scherung des Hauptes überliefert; [jedoch] soll bei einer Frau keine [vollständige] Rasur vorgenommen werden, noch ist für sie der Vīrāsana [-Sitz] vorgeschrieben.
Wort für Wort
evam eva tu nārīṇāṃ
ebenso aber für Frauen
muṇḍanaṃ śirasaḥ smṛtam
ist die Scherung des Hauptes überliefert
na striyā vapanaṃ kāryaṃ
nicht soll bei einer Frau [vollständige] Rasur vorgenommen werden
na ca goṣṭhe nivāso 'sti na gacchantīmanuvrajet / rājā vā rājaputro vā brāhmaṇo vā bahuśrutaḥ
Auch soll für sie kein Aufenthalt im Kuhstall [als Buße] stattfinden, noch soll man ihr, wenn sie fortgeht, nachfolgen — [wenn es sich handelt um] eine Königin, eine Königstochter, oder [die Frau] eines gelehrten Brahmanen.
Wort für Wort
na ca goṣṭhe nivāso 'sti
auch soll kein Aufenthalt im Kuhstall stattfinden
na gacchantīm anuvrajet
man soll ihr, wenn sie fortgeht, nicht nachfolgen
rājā vā rājaputro vā
[handle es sich um] eine Königin oder Königstochter
Ohne bei ihnen die [Kopf-]Rasur vorzunehmen, soll man [eine gleichwertige] Buße festsetzen; zum Schutz [des Ansehens] ihrer Haare verordne man ein doppeltes Gelübde.
pāpaṃ na kṣīyate hantur dātā ca narakaṃ vrajet / aśrautasmārtavihitaṃ prāyaścittaṃ vadanti ye
[Wird die Buße nicht recht vollzogen,] so schwindet die Sünde des Täters nicht, und der [falsch anweisende] Geber [der Buße-Anordnung] geht selbst zur Hölle. Diejenigen, die eine weder in Śruti noch in Smṛti vorgeschriebene Buße lehren,
Wort für Wort
pāpaṃ na kṣīyate hantuḥ
die Sünde des Täters schwindet nicht
dātā ca narakaṃ vrajet
und der [falsche] Geber [der Anordnung] geht zur Hölle
tāndharmavighnakartṝṃśca rājā daṇḍena pīḍayet / na caitānpīḍayedrājā kathañcitkāmamohitaḥ
— diese, als Störer des Dharma, soll der König mit Strafe belegen; unterlässt der König es, sie zu bestrafen, sei es aus irgendeiner Begierde verblendet,
viṃśatirgā vṛṣaṃ caikaṃ dadyātteṣāṃ ca dakṣiṇām / krimibhistṛṇasaṃbhūtairmakṣikādinipātitaiḥ
Zwanzig Kühe und einen Stier soll er ihnen geben, sowie eine [entsprechende] Dakṣiṇā. [Für den, der durch] aus Gras entstandene Würmer, durch Fliegen und dergleichen zu Fall gebrachte [Tiere schuldig wird],
kṛcchrārdhaṃ sa prakurvīta śaktyā dadyācca dakṣiṇām / prāyaścittaṃ ca kṛtvā vai bhojayitvā dvijottamān
— vollziehe er einen halben Kṛcchra und gebe nach Vermögen eine Dakṣiṇā. Nachdem er die Buße vollzogen und die besten der Zweifachgeborenen gespeist hat,
— soll er ein Māṇika [Maß] Gold geben; dann wird die Reinigung bewirkt. Ist man nachts von einem Caṇḍāla oder Hundekocher berührt worden, so ist [nur] ein Bad vorgeschrieben.
Wort für Wort
suvarṇamānikaṃ dadyāt
soll er ein Māṇika Gold geben
tataḥ śuddhirvidhīyate
dann wird die Reinigung bewirkt
cāṇḍālaśvapacaiḥ spṛṣṭe
ist man von Caṇḍāla oder Hundekocher berührt worden
na vasettatra rātrau tu sadyaḥ snānena śuddhyati / vasedatha yadā rātrāvajñānādavicakṣaṇaḥ
Man soll [danach] nicht [länger] in jener Nacht dort verweilen; sogleich wird man durch ein Bad rein. Verweilt aber der Unkluge aus Unwissenheit [dennoch] in jener Nacht [dort],
— wird man von deren Strahlen berührt, so vollziehe man ein Bad mit Wasser. Die Erdarten aber, die aus dem Wasser, aus einem Ameisenhügel, aus einem Mauseloch, aus einer Höhle, oder von einem [belebten] Weg [stammen],
Wort für Wort
saṃspṛṣṭe raśmibhiḥ teṣām
wird man von deren Strahlen berührt
udakasnānam ācaret
so vollziehe man ein Bad mit Wasser
yāḥ ca antarjalavalmīka-
[die Erdarten,] die aus Wasser, aus einem Ameisenhügel
mūṣikoṣaravartmasu
aus einem Mauseloch, einer Höhle, oder einem Weg [stammen]
śmaśāne śaucaśeṣe ca na grāhyāḥ saptamṛttikāḥ / iṣṭāpūrtaṃ tu kartavyaṃ brāhmaṇena prayatnataḥ
— sowie [Erde] vom Leichenplatz oder vom Ort einer [vorherigen] Reinigung — diese sieben [Arten von] Erde sollen nicht [zur rituellen Reinigung] verwendet werden. Das Iṣṭa[-Opferwerk] und das Pūrta[-Wohltätigkeitswerk] soll der Brahmane mit Eifer vollziehen.
Wort für Wort
śmaśāne śaucaśeṣe ca
auf dem Leichenplatz und am Ort einer Reinigung
na grāhyāḥ sapta mṛttikāḥ
nicht zu verwenden sind diese sieben [Arten von] Erde
iṣṭāpūrtaṃ tu kartavyaṃ
das Iṣṭa- und Pūrta-Werk aber soll vollzogen werden
Durch das Iṣṭa-Opfer erlangt man den Himmel, durch das Pūrta-Werk hingegen die Erlösung. Als Iṣṭa gilt der [rituelle] Aufwand von Vermögen [im Opfer]; als Pūrta gilt [der Bau] eines Teiches,
patitānyuddharedyastu sa pūrvaphalamaśnute / śuklāyā āharenmūtraṃ kṛṣṇāyā goḥ śakṛttathā
— wer verfallene [solche Anlagen] wiederherstellt, der erlangt den [gleichen] Lohn wie [durch deren Erst-]Errichtung. [Für den Pañcagavya-Trank] hole man von einer weißen [Kuh] den Urin, von einer schwarzen Kuh den Kot,
Wort für Wort
patitāni uddhared yastu
wer verfallene [Anlagen] wiederherstellt
sa pūrvaphalam aśnute
der erlangt den [gleichen] Lohn wie [durch deren Erst-Errichtung]
— von einer kupferfarbenen [Kuh] ist die Milch zu nehmen, von einer weißen Kuh gilt die geronnene Milch als überliefert; von einer rotbraunen Kuh ist das Ghee zu nehmen — [dieses Gemisch] vernichtet auch die Hauptsünden.
Wort für Wort
tāmrāyāḥ ca payo grāhyaṃ
von einer kupferfarbenen [Kuh] ist die Milch zu nehmen
kuśaistīrthanadītoyaiḥ sarvadravyaṃ pṛthak pṛthak / āhṛtya praṇavenaiva utthāpya praṇavena ca
Mit Kuśa-Gras und dem Wasser einer heiligen Pilgerstätte oder eines Flusses hole man jede Substanz einzeln herbei, [jeweils] mit der Silbe Praṇava (Om), und hebe sie mit dem Praṇava [wieder empor],
Wort für Wort
kuśaiḥ tīrthanadītoyaiḥ
mit Kuśa-Gras und dem Wasser einer Pilgerstätte oder eines Flusses
verrühre sie mit dem Praṇava und trinke sie sodann ebenfalls mit dem Praṇava — [dargereicht] in einem Palāśa-Blatt inmitten [des Rituals], oder in einem schönen kupfernen Gefäß,
oder man trinke [ersatzweise] das Kuśa-Wasser aus einem Lotusblatt oder einem Tongefäß. Tritt aber während einer bestehenden Geburtsunreinheit (Sūtaka) eine zweite [Unreinheit] hinzu,
— so besteht für die zweite kein [eigenes] Vergehen, man wird vielmehr bereits durch die erste [Reinigungsfrist] rein. Durch eine [neue] Geburt wird [die Unreinheit] einer [vorangegangenen] Geburt aufgehoben, ebenso durch einen [neuen] Todesfall [die Unreinheit] eines [vorangegangenen] Todesfalls.
Wort für Wort
dvitīye na asti doṣastu
für die zweite besteht kein Vergehen
prathamena eva śudhyati
man wird bereits durch die erste [Frist] rein
jātena śudhyate jātaṃ
durch eine [neue] Geburt wird [die vorherige] Geburt aufgehoben
mṛtena mṛtakaṃ tathā
durch einen [neuen] Tod ebenso ein [vorheriger] Tod
[Bei einer [späteren] Fehlgeburt jedoch] wird man durch so viele Nächte rein, wie [seit der Empfängnis] Monate [vergangen sind]. Ist die Monatsblutung einer tugendhaften Frau beendet, so wird die menstruierende Frau durch ein Bad [rein].
Wort für Wort
rātribhiḥ māsatulyābhiḥ
durch so viele Nächte, wie Monate [vergangen sind]
Eine Frau scheidet aus ihrem [angestammten] Gotra aus [und tritt in das des Gatten ein] mit dem siebten Schritt der Hochzeit; nach dem Gotra ihres Gatten sollen für sie fortan die Totenopfer-Riten (Piṇḍa- und Wasserspende) vollzogen werden.
Bei der Piṇḍa-Gabe soll [der Vorfahre] namentlich genannt werden, bei jedem einzelnen Piṇḍa mit zwei Namen. Von den sechs [Vorfahren] sind drei Piṇḍas zu geben; so gerät der Geber nicht in Verwirrung.
Wort für Wort
uddeśyaṃ piṇḍadāne syāt
bei der Piṇḍa-Gabe soll [der Vorfahre] genannt werden
piṇḍe piṇḍe dvināmataḥ
bei jedem einzelnen Piṇḍa mit zwei Namen
ṣaṇṇāṃ deyāstrayaḥ piṇḍā
von den sechs sind drei Piṇḍas zu geben
evaṃ dātā na muhyati
so gerät der Geber nicht in Verwirrung
[?] Genaue Bedeutung von „dvināmataḥ“ und der „sechs Piṇḍas“ unsicher.
Durch ihren eigenen Gatten wird die [verstorbene] Mutter tausend Jahre lang als hochverehrte Gottheit [im Jenseits] versorgt [?]; ebenso die Großmutter durch den ihren, und ebenso die Urgroßmutter durch den ihren.
Wort für Wort
svena bhartrā sahasrābdaṃ
durch ihren eigenen Gatten, tausend Jahre lang
mātā bhuktā sudaivatam
wird die Mutter als hochverehrte Gottheit versorgt [?]
pitāmahī api svena eva
ebenso die Großmutter durch den ihren
svena eva prapitāmahī
und ebenso die Urgroßmutter durch den ihren
[?] Sinnrichtung von „bhuktā“ (genossen / versorgt) unsicher.
varṣe varṣe tu kurvīta mātāpitrostu satkṛtim / adaivaṃ bhojayecchrāddhaṃ piṇḍamekaṃ tu nirvapet
Jahr für Jahr soll man für Vater und Mutter eine Ehrung (Totenopfer) vollziehen; man speise beim Totenopfer [dabei] ohne Götteranteil [?], und spende einen einzigen Piṇḍa.
Wort für Wort
varṣe varṣe tu kurvīta
Jahr für Jahr soll man vollziehen
mātāpitroḥ tu satkṛtim
für Vater und Mutter eine Ehrung
adaivaṃ bhojayet śrāddhaṃ
man speise das Totenopfer ohne Götteranteil
piṇḍam ekaṃ tu nirvapet
und spende einen einzigen Piṇḍa
[?] Bedeutung von „adaivaṃ bhojayet“ (ohne göttlichen Anteil speisen) unsicher.
Das tägliche, das anlassbedingte, das wunschgebundene, ferner das Wachstums-Totenopfer und das Pārvaṇa-Totenopfer — so ist von den Weisen das Totenopfer in fünf Arten zu erkennen.
Wort für Wort
nityaṃ naimittikaṃ kāmyaṃ
das tägliche, das anlassbedingte, das wunschgebundene
Bei einer Planetenfinsternis, bei einem [Sonnen-]Übergang, an einem Fest[-Tag] an einem reinen Ort soll man drei Piṇḍas darbringen; am [Jahres-]Todestag hingegen [nur] einen einzigen.
Wort für Wort
grahoparāge saṃkrāntau
bei einer Planetenfinsternis, bei einem [Sonnen-]Übergang
anūḍhā na pṛthakkanyā piṇḍe gotre ca sūtake / pāṇigrahaṇamantrābhyāṃ svagotrādbhraśyate tataḥ
Eine unverheiratete Jungfrau [gehört] nicht getrennt [zu einem anderen Gotra] hinsichtlich Piṇḍa, Gotra und Geburtsunreinheit; erst durch die Mantras des Hand-Ergreifens [bei der Hochzeit] scheidet sie aus ihrem Gotra aus.
yena yena tu varṇena yā kanyā pariṇīyate / tatsamaṃ sūtakaṃ yāti tathā piṇḍodake 'pi ca
Von welchem Stande auch immer ein Mädchen geheiratet wird, dessen [Standes] Geburtsunreinheits-Regel nimmt sie an, ebenso gilt dies auch für die Piṇḍa- und Wasserspende.
Ist die Hochzeit vollzogen, so geht sie am vierten Tage und [nach vier] Nächten in die Einheit mit ihrem Gatten ein, hinsichtlich Piṇḍa, Gotra und Geburtsunreinheit.
hastau kṛtvā tu saṃyuktau pūrayitvā jalena ca / gośṛṅgamātramuddhṛtya jalamadhye vinikṣipet
Nachdem er beide Hände zusammengelegt und mit Wasser gefüllt hat, hebe er sie kuhhorn-hoch empor und lasse [das Wasser] dann wieder ins [Fluss-]Wasser hineinfallen.
ākāśe ca kṣipedvāri vāristho dakṣiṇāmukhaḥ / pitṝṇāṃ sthānamākāśaṃ dakṣiṇā dik tathaiva ca
Ins Leere [den Himmelsraum] werfe er das Wasser, im Wasser stehend, mit dem Gesicht nach Süden gewandt; der Himmelsraum ist der Ort der Vorväter, ebenso auch die Südrichtung.
Die Wasser werden als die Scharen der Götter bezeichnet, die Wasser ebenso als die Scharen der Vorväter; darum soll, wer das Wohl der Vorväter wünscht, diesem [Ritus] Wasser spenden.
Wort für Wort
āpo devagaṇāḥ proktā
die Wasser werden als die Scharen der Götter bezeichnet
divā sūryāṃśusaṃtaptaṃ rātrau nakṣatramārutaiḥ / madhyayorapyubhābhyāṃ ca pavitraṃ sarvadā jalam
Am Tage von den Strahlen der Sonne erwärmt, in der Nacht von den Sternen und Winden [durchweht], sowie in beiden Dämmerungen zugleich — das Wasser ist allezeit rein.
Von Natur aus rein und unfassbar [in seiner Wesensart], wird es durch Unreines niemals [wirklich] unrein [?] — ob im Gefäß befindlich oder auf der Erde ruhend, das Wasser ist allezeit rein.
Wort für Wort
svabhāvayuktam avyaktam
von Natur aus [rein] und unfassbar
amedhyena sadā śuciḥ
durch Unreines [wird es] allezeit [dennoch] rein [?]
bhāṇḍasthaṃ dharaṇīsthaṃ vā
im Gefäß befindlich oder auf der Erde ruhend
pavitraṃ sarvadā jalam
das Wasser ist allezeit rein
[?] Erste Vershälfte im Quelltext elliptisch; hier sinngemäß als „nie durch Unreines verunreinigt“ gedeutet.
devatānāṃ pitṝṇāṃ ca jalaṃ dadyājjalāñjalīn / asaṃskṛtapramītānāṃ sthale dadyādvicakṣaṇaḥ
Den Göttern und den Vorvätern gebe man Wasser-Handvoll (Añjali); für diejenigen, die ohne die [Toten-]Riten gestorben sind, gebe der Kundige [das Wasser] an einem [trockenen] Ort.
Wort für Wort
devatānāṃ pitṝṇāṃ ca
den Göttern und den Vorvätern
jalaṃ dadyāt jalāñjalīn
gebe man Wasser-Handvoll
asaṃskṛtapramītānāṃ
für diejenigen, die ohne [Toten-]Riten gestorben sind
sthale dadyād vicakṣaṇaḥ
gebe der Kundige [das Wasser] an einem [trockenen] Ort
Beim Totenopfer und zur Zeit der Feueropferung gebe man [das Wasser] mit einer Hand; bei der Wassergabe (Tarpaṇa) [für die Vorväter] gebe man mit beiden — dies ist die feststehende Rechtsordnung.