Kapitel 25: smārtadharmeṣu vedādhyayanādikasya gṛhasthadharmasya ca nirūpaṇam
Die Darlegung, innerhalb der auf der Smṛti beruhenden Pflichten, des Vedastudiums u.a. sowie der Pflichten des Hausvaters (Gṛhastha)
Bis zum [vollständigen] Erlernen des Veda dem Dienst am Lehrer hingegeben, soll er danach, von diesem [dem Lehrer] entlassen, die Aufnahme des [heiligen] Feuers (agniparigraha) vollziehen.
Wort für Wort
iti śrībṛhannāradīyapurāṇe … pañcaviṃśo 'dhyāyaḥ
(Kolophon des Vorkapitels, s. Anm.)
sanaka uvāca
Sanaka sprach:
veda-grahaṇa-paryantam
bis zum Erlernen des Veda
śuśrūṣā-niyataḥ guroḥ
dem Dienst am Lehrer hingegeben
anujñātaḥ tataḥ tena
danach von diesem entlassen
kuryāt agni-parigraham
soll er die Aufnahme des (heiligen) Feuers vollziehen
[Anm.: Der Vers beginnt mit dem Schlusskolophon des vorangehenden (Projekt-)Kapitels 24 der Quelle („smārtācāreṣu varṇāśramadharmeṣvadhyayanādidharmanirupaṇaṃ nāma pañcaviṃśo 'dhyāyaḥ“ = 25. Kapitel der Quellzählung); erst danach beginnt der eigentliche Vers 1, gesprochen von Sanaka.]
Nachdem der Zweifachgeborene die Veden, die Rechtslehren (dharmaśāstra) sowie die Vedaglieder (vedāṅga) erlernt und dem Lehrer die Ehrengabe (dakṣiṇā) entrichtet hat, soll er ins [eigene] Haus zurückkehren.
Wort für Wort
vedān ca dharmaśāstrāṇi
die Veden und die Rechtslehren
vedāṅgāni api ca dvijaḥ
und auch die Vedaglieder, der Zweifachgeborene
adhītya gurave dattvā dakṣiṇām
nachdem er (sie) erlernt und dem Lehrer die Ehrengabe gegeben hat
saṃviśet gṛham
soll er ins Haus zurückkehren
[Anm.: „saṃviśedvṛham“ im Quelltext, bereinigt zu „saṃviśedgṛham“.]
Der Zweifachgeborene soll ein Mädchen zur Frau nehmen, das mit Schönheit und Anmut (rūpa, lāvaṇya) begabt ist, tugendhaft, aus gutem Geschlecht stammend, von gutem Charakter und der Pflicht folgend.
Wort für Wort
rūpalāvaṇyasaṃpannām
mit Schönheit und Anmut begabt
saguṇām sukulodbhavām
tugendhaft, aus gutem Geschlecht stammend
dvijaḥ samudvahet kanyām
der Zweifachgeborene soll ein Mädchen zur Frau nehmen
Der Kluge soll eine Braut nehmen, die von der Mutterseite her im fünften, von der Vaterseite her im siebten [Glied entfernt ist, d.h. außerhalb der verbotenen Verwandtschaftsgrade] – [sonst wird er] gleich einem, der das Bett des Lehrers geschändet hat [?] (guru-talpaga, ein schweres Vergehen).
Wort für Wort
mātṛtaḥ pañcamīm
von der Mutterseite her im fünften (Glied)
dhīmān pitṛtaḥ saptamīm tathā
der Kluge, von der Vaterseite her im siebten
dvijaḥ samudvahet kanyām
der Zweifachgeborene soll die Braut nehmen (die außerhalb dieser Grade steht)
tathā gurutalparāḥ [?]
(sonst gleich) einem Bett-Schänder des Lehrers
[?] [Anm.: Der Vers ist am Ende unvollständig/verkürzt überliefert; „tathā gurutalparāḥ“ fügt sich syntaktisch nicht glatt an – sinngemäß als Warnung vor dem der Sünde des „guru-talpaga“ Gleichkommenden gedeutet.]
rogiṇīṃ caiva vṛttākṣīṃ sarogakulasaṃbhavām / atikeśāmakeśāmakeśāṃ ca vācālāṃ nodvahedvudhaḥ
Eine Kranke, eine mit runden [hervorstehenden] Augen, eine aus einer von Krankheit befallenen Familie Stammende, eine mit übermäßigem Haarwuchs oder eine Haarlose, sowie eine Geschwätzige soll der Weise nicht zur Frau nehmen.
Wort für Wort
rogiṇīm caiva vṛttākṣīm
eine Kranke und eine mit runden Augen
saroga-kula-saṃbhavām
eine aus krankheitsbefallener Familie Stammende
atikeśām akeśām ca
eine übermäßig Behaarte oder eine Haarlose
vācālām na udvahet budhaḥ
eine Geschwätzige soll der Weise nicht zur Frau nehmen
[Anm.: „atikeśāmakeśāmakeśāṃ“ im Quelltext enthält eine dreifache Dittographie der Wortfolge „atikeśām akeśām“; bereinigt zu „atikeśām akeśāṃ“ („eine mit übermäßigem Haarwuchs oder eine Haarlose“).]
Eine Zornige, eine Zwergwüchsige, eine von übermäßiger Körpergröße, eine Missgestaltete, eine mit zu wenigen oder zu vielen Gliedmaßen, eine Wahnsinnige und eine Boshafte soll der Weise nicht zur Frau nehmen.
Wort für Wort
kopanām vāmanām caiva
eine Zornige und eine Zwergwüchsige
dīrghadehām virūpiṇīm
eine übergroße, eine Missgestaltete
nyūnādhikāṅgīm unmattām
eine mit zu wenigen/zu vielen Gliedmaßen, eine Wahnsinnige
piśunām na udvahet budhaḥ
eine Boshafte soll der Weise nicht zur Frau nehmen
sthūlagulphaāṃ dīrghajaṅghāṃ tathaiva puruṣākṛtim / śmaśruvyañjanasaṃyuktāṃ kubjāṃ caivādvahenna ca
Eine mit dicken Fußknöcheln, eine mit langen Unterschenkeln, ebenso eine von männlichem Aussehen, eine mit Bartwuchs behaftete und eine Bucklige soll man ebenfalls nicht zur Frau nehmen.
Wort für Wort
sthūlagulphām dīrghajaṅghām
eine mit dicken Fußknöcheln, eine mit langen Unterschenkeln
Eine mit ständig grundlos lachendem Gesicht, eine, die sich stets in fremden Häusern aufhält, eine Streitsüchtige, eine Herumirrende und eine Grausame soll der Weise nicht zur Frau nehmen.
Wort für Wort
vṛthā-hāsya-mukhīm caiva
eine mit grundlos lachendem Gesicht
sadā anya-gṛha-vāsinīm
eine, die stets in fremden Häusern wohnt
vivādaśīlām bhramitām
eine Streitsüchtige, eine Herumirrende
niṣṭhurām na udvahet budhaḥ
eine Grausame soll der Weise nicht zur Frau nehmen
Eine Vielesserin, eine mit dicken Zähnen, eine mit dicken Lippen, eine mit knurrender Stimme, eine übermäßig Dunkelhäutige, eine [unangenehm] Rothäutige und eine Betrügerische soll der Weise gewiss nicht zur Frau nehmen.
Wort für Wort
bahvaśinīm sthūladantām
eine Vielesserin, eine mit dicken Zähnen
sthūloṣṭhīm ghurghurasvanām
eine mit dicken Lippen, eine mit knurrender Stimme
atikṛṣṇām raktavarṇām
eine übermäßig Dunkelhäutige, eine Rothäutige
dhūrtām na eva udvahet budhaḥ
eine Betrügerische soll der Weise gewiss nicht zur Frau nehmen
sadā rodanaśīlāṃ ca pāṇḍurābhāṃ ca kutsitām / tāsaśvāsādisaṃyuktāṃ nidrāśīlāṃ ca nodvahet
Eine ständig Weinende, eine bleich [krankhaft blass] Aussehende und Verachtenswerte, eine mit Husten, Atemnot und dergleichen Behaftete [?], sowie eine Schlafsüchtige soll man nicht zur Frau nehmen.
Wort für Wort
sadā rodanaśīlām ca
eine ständig Weinende
pāṇḍurābhām ca kutsitām
eine bleiche und Verachtenswerte
kāsaśvāsādisaṃyuktām [?]
eine mit Husten, Atemnot u.ä. Behaftete
nidrāśīlām ca na udvahet
und eine Schlafsüchtige soll man nicht zur Frau nehmen
[?] [Anm.: „tāsaśvāsādisaṃyuktāṃ“ im Quelltext ist unklar; vermutlich verschrieben für „kāsaśvāsādisaṃyuktāṃ“ („mit Husten, Atemnot u.ä. behaftet“); entsprechend übersetzt.]
Eine Unsinniges Redende, eine dem Hass gegen die Welt Ergebene, eine der üblen Nachrede über andere Hingegebene und eine Diebin soll der Weise nicht zur Frau nehmen.
Wort für Wort
anarthabhāṣiṇīm caiva
eine Unsinniges Redende
lokadveṣaparāyaṇām
eine dem Hass gegen die Welt Ergebene
parāpavādaniratām
eine der üblen Nachrede über andere Hingegebene
taskarīm na udvahet budhaḥ
eine Diebin soll der Weise nicht zur Frau nehmen
[Anm.: „taskārāṃ“ im Quelltext, bereinigt zu „taskarīṃ“.]
dīrghanāsāṃ ca kitavāṃ tanūruhavibhūṣigatām / garvitāṃ bakavṛttiṃ ca sarvathā nodvahedvudhaḥ
Eine mit langer Nase, eine Betrügerin/Spielerin, eine übermäßig am Körper behaarte [?], eine Hochmütige und eine, die sich wie ein Kranich [lauernd, heuchlerisch] verhält, soll der Weise auf keinen Fall zur Frau nehmen.
Wort für Wort
dīrghanāsām ca kitavām
eine mit langer Nase und eine Betrügerin
tanūruhavibhūṣigatām [?]
eine übermäßig am Körper behaarte
garvitām bakavṛttim ca
eine Hochmütige und eine sich wie ein Kranich Verhaltende
sarvathā na udvahet budhaḥ
soll der Weise auf keinen Fall zur Frau nehmen
[?] [Anm.: „tanūruhavibhūṣigatām“ ist im Quelltext unklar; probeweise als „übermäßig am Körper behaart“ (tanūruha = Körperhaar) gedeutet.]
Sollte er [eine solche Frau] wegen ihres kindlichen Wesens, deren [wahre] Natur [noch] unerkannt war, [dennoch versehentlich] geheiratet haben, so soll er sie, sobald er erkennt, dass sie [in Wahrheit] überheblich (pragalbhā) oder lasterhaft ist, gänzlich verlassen.
Wort für Wort
bālabhāvāt avijñātasvabhāvām
wegen ihres kindlichen Wesens, deren Natur unerkannt war
udvahet yadi
sollte er (sie) geheiratet haben
pragalbhām vā aguṇām jñātvā
sobald er erkennt, dass sie überheblich oder lasterhaft ist
Die Eheformen sind als achtfach zu erkennen, beginnend mit der Brāhma[-Ehe], o Bester der Weisen; die jeweils frühere gilt als die bessere; fehlt die frühere, so gilt die jeweils nächstfolgende.
Wort für Wort
vivāhāḥ ca aṣṭadhā jñeyāḥ
die Eheformen sind als achtfach zu erkennen
brāhmādyāḥ munisattama
beginnend mit der Brāhma(-Ehe), o Bester der Weisen
Die brāhma[-Ehe], die daiva[-Ehe], ebenso die ārṣa[-Ehe], die prājāpatya[-Ehe], ebenso die āsura[-Ehe], die gāndharva[-Ehe], die rākṣasa[-Ehe] und als achte gilt die paiśāca[-Ehe].
brāhmeṇa ca vivāhena vaivāhyo vai dvijottamaḥ / daivenāpyathavā vipra kecidārṣaṃ pracakṣate
Durch die brāhma-Ehe soll der Vorzüglichste der Zweifachgeborenen fürwahr verheiratet werden, oder auch durch die daiva[-Ehe]; manche, o Brahmane, empfehlen [auch] die ārṣa[-Ehe].
Wort für Wort
brāhmeṇa ca vivāhena
und durch die Brāhma-Ehe
vaivāhyaḥ vai dvijottamaḥ
soll der Vorzüglichste der Zweifachgeborenen fürwahr verheiratet werden
Die mit der prājāpatya[-Ehe] beginnenden fünf [weiteren] Ehen, o Brahmane, gelten als verwerflich [nachrangig]; nur wenn die früheren [Formen] nicht möglich sind, soll der Weise die späteren [nachrangigen Formen] vollziehen.
Wort für Wort
prājāpatyādayaḥ vipra
die mit der Prājāpatya(-Ehe) beginnenden, o Brahmane
vivāhāḥ pañca ca garhitāḥ
fünf Ehen gelten als verwerflich
abhāveṣu tu pūrveṣām
nur wenn die früheren aber nicht möglich sind
kuryāt eva parān budhaḥ
soll der Weise eben die späteren vollziehen
[Anm.: „pañcaja“ im Quelltext, gelesen als „pañca ca“.]
yajñopavītadvitayaṃ sottarīyaṃ ca dhārayet / suvarṇakuṇḍale caiva dhautavastradvayaṃ tathā
Er [der Hausvater] soll ein doppeltes heiliges Schnürkleid (yajñopavīta) zusammen mit einem Überwurf (uttarīya) tragen, ebenso goldene Ohrringe (kuṇḍala) sowie zwei gewaschene Gewänder.
anulepanalitpāṅgaḥ kṛttakeśanakhaḥ śuciḥ / dhārayedvaiṇavaṃ daṇḍaṃ sodakaṃ ca kamaṇḍalum
Mit Salbe bestrichenen Gliedern, mit geschnittenem Haar und Nägeln, rein, soll er einen Stab aus Bambusrohr (vaiṇava) tragen, sowie einen Wasserkrug (kamaṇḍalu) mit Wasser.
uṣṇīṣamamalaṃ chatraṃ pāduke cāpyupānahau / dhārayetpuṣpamālye ca sugandhaṃ priyadarśanaḥ
Einen makellosen Turban (uṣṇīṣa), einen Schirm, Sandalen (pāduka) sowie Schuhe (upānah) soll er tragen, dazu Blumenkränze, wohlriechend und von angenehmem Äußeren.
Stets soll er dem [eigenen] Vedastudium (svādhyāya) hingegeben sein und gemäß der [rechten] Sitte handeln; die Speise eines anderen soll er nicht essen, und üble Nachrede über andere soll er meiden.
pādena nākrametpādamucchiṣṭaṃ naiva laṅghayet / na saṃhatābhyāṃ hastābhyāṃ kaṇḍūyedātmanaḥ śiraḥ
Er soll nicht mit dem Fuß über einen [fremden] Fuß schreiten, auch nicht über Speisereste (ucchiṣṭa) hinwegsteigen; er soll sich nicht mit beiden zusammengelegten Händen am eigenen Kopf kratzen.
Wort für Wort
pādena na akramet pādam
er soll nicht mit dem Fuß über einen Fuß schreiten
Um einen zu verehrenden Tempel (devālaya) soll der Zweifachgeborene nicht [entgegen dem Uhrzeigersinn] umschreiten (apasavya); bei der Verehrung der Gottheit, bei der Mundspülung (ācamana), beim Bad, beim Gelübde und beim Totenopfer sowie ähnlichen Handlungen [gilt dies ebenso, s. V26].
Wort für Wort
pūjyam devālayam caiva
um einen zu verehrenden Tempel
na apasavyam vrajet dvijaḥ
soll der Zweifachgeborene nicht linksherum umschreiten
na bhavenmuktakeśaśca naikavastradharastathā / nāroheduṣṭrayānaṃ ca śuṣkavādaṃ ca varjayet
Er soll nicht mit offenem [ungebundenem] Haar sein, noch nur ein einziges Gewand tragen; er soll kein Kamelgespann (uṣṭrayāna) besteigen und nutzloses Gerede meiden.
anya striyaṃ na gacchecca paiśunyaṃ parivarjayet / nāpasavyaṃ vrajedvipra goścatthānalaparvatān
Er soll nicht zu einer fremden Frau gehen und Verleumdung meiden; er soll, o Brahmane, nicht linksherum um eine Kuh, einen Aśvattha[-Feigenbaum], ein Feuer [oder] einen Berg herumgehen.
Wort für Wort
anyastriyam na gacchet ca
er soll nicht zu einer fremden Frau gehen
paiśunyam parivarjayet
und Verleumdung meiden
na apasavyam vrajet vipra
er soll nicht linksherum gehen, o Brahmane
go-aśvattha-anala-parvatān [?]
um eine Kuh, einen Aśvattha, ein Feuer, einen Berg
[Anm.: „goścatthānalaparvatān“ im Quelltext ist verkürzt/korrupt für „gavāśvatthānalaparvatān“ (Kuh, Feigenbaum, Feuer, Berg); entsprechend übersetzt.]
catuṣpathaṃ caityavṛkṣarṃ devakhātaṃ nṛpaṃ tathā / asūyāṃ matsaratvaṃ ca divāsvāpaṃ ca varjayet
[Ebenso nicht linksherum umschreiten soll er] eine Wegkreuzung, einen heiligen Baum (caityavṛkṣa), ein von Göttern gegrabenes [heiliges] Gewässer (devakhāta) sowie einen Herrscher; Missgunst, Neid sowie Tagesschlaf soll er meiden.
Wort für Wort
catuṣpatham caityavṛkṣam
eine Wegkreuzung, einen heiligen Baum
devakhātam nṛpam tathā
ein göttergegrabenes Gewässer sowie einen Herrscher
na vadetparapāpāni svapuṇyaṃ na prakāśayet / svakaṃ nāma svanakṣatraṃ mānaṃ caivātigopayet
Er soll nicht von den Sünden anderer sprechen, noch das eigene religiöse Verdienst offenbaren; den eigenen Namen, das eigene Geburtsgestirn (nakṣatra) sowie [den eigenen] Rang soll er wohl verborgen halten.
na durjanaiḥ saha vase nnāśāstraṃ śṛṇuyāttathā / āsavadyūtagīteṣu dvijastu na rartiṃ caret
Er soll nicht mit Bösen zusammenwohnen, noch [Werken] zuhören, die keine [rechte] Lehrschrift sind; der Zweifachgeborene soll an Trunk, Glücksspiel und Gesang kein Gefallen finden.
Wort für Wort
na durjanaiḥ saha vaset
er soll nicht mit Bösen zusammenwohnen
na aśāstram śṛṇuyāt tathā
noch soll er (Werken) zuhören, die keine (rechte) Lehrschrift sind
āsava-dyūta-gīteṣu
an Trunk, Glücksspiel, Gesang
dvijaḥ tu na ratim caret
der Zweifachgeborene aber soll kein Gefallen finden
ārdrāsthi ca tathocchiṣṭaṃ śūdraṃ ca patitaṃ tathā / sarpaṃ ca bhaṣaṇaṃ spṛṣṭvā sacailaṃ snānamācaret
Nachdem er feuchten Knochen, Speisereste (ucchiṣṭa), einen Śūdra, einen Gefallenen (patita), eine Schlange oder einen bellenden [Hund] [?] berührt hat, soll er mit den Kleidern [wie sie sind] ein Bad nehmen.
Wort für Wort
ārdrāsthi ca tathā ucchiṣṭam
feuchten Knochen und ebenso Speisereste
śūdram ca patitam tathā
einen Śūdra und einen Gefallenen
sarpam ca bhaṣaṇam spṛṣṭvā [?]
nachdem er eine Schlange und einen bellenden (Hund) berührt hat
sacailam snānam ācaret
soll er mit den Kleidern ein Bad nehmen
[?] [Anm.: „bhaṣaṇam“ (eigtl. „das Bellen“) steht hier wohl stellvertretend für „einen Hund“; unklare Stelle.]
citiṃ ca citikāṣṭaṃ ca yūpaṃ cāṇḍālameva ca / spṛṣṭvā devalakaṃ caiva savāsā jalamāviśet
Nachdem er den Scheiterhaufen (citi), das Scheiterhaufenholz, den Opferpfahl (yūpa), einen Caṇḍāla oder auch einen [gegen Bezahlung dienenden] Tempelpriester (devalaka) berührt hat, soll er, mit seinen Kleidern bekleidet, ins Wasser eintauchen.
Wort für Wort
citim ca citikāṣṭam ca
den Scheiterhaufen und das Scheiterhaufenholz
yūpam cāṇḍālam eva ca
den Opferpfahl und einen Caṇḍāla
spṛṣṭvā devalakam caiva
nachdem er (sie) und auch einen (Lohn-)Tempelpriester berührt hat
Eine Lampe, ein Bettgestell, den eigenen Körper, den Schatten, Haar, Kleidung, unreines Wasser aus einem Gefäß, eine Ziege, [den durch] eine Katze [aufgewirbelten] Staub [zu berühren oder zu überschreiten] [?] – all dies raubt das göttliche Glück (śubha) [?].
Wort für Wort
dīpa-khaṭvā-tanu-chāyā-
Lampe, Bettgestell, (eigener) Körper, Schatten,
keśa-vastra-kaṭa-udakam
Haar, Kleidung, unreines Wasser aus einem Gefäß
ajā mārjana-nimārjāra-reṇuḥ [?]
eine Ziege, durch eine Katze aufgewirbelter Staub
daivam śubham haret [?]
raubt das göttliche Glück
[?] [Anm.: V32 ist im Quelltext stark verderbt bzw. unklar (v.a. das Ende „ajāmārjananimārjārareṇurddaivaṃ“); die Wiedergabe ist eine vorsichtige, unsichere Vermutung.]
śūrppavātaṃ pretadhūmaṃ tathā śūdrānnabhojanam / vṛṣalīpatisaṅgaṃ ca dūrataḥ parivarjayet
Den Wind vom Worfelkorb (śūrpavāta), den Rauch eines Leichenfeuers (pretadhūma), ebenso das Essen von Śūdra-Speise sowie die Gemeinschaft mit dem Gatten einer Śūdrā (vṛṣalīpati) soll er von weitem meiden.
Wort für Wort
śūrpavātam pretadhūmam
den Wind vom Worfelkorb, den Rauch eines Leichenfeuers
tathā śūdrānnabhojanam
ebenso das Essen von Śūdra-Speise
vṛṣalīpatisaṅgam ca
und die Gemeinschaft mit dem Gatten einer Śūdrā
dūrataḥ parivarjayet
soll er von weitem meiden
[Anm.: „śūrppavātaṃ“ im Quelltext, bereinigt zu „śūrpavātaṃ“.]
Das Nachsinnen über den Sinngehalt falscher/unheiliger Lehrschriften (asacchāstra) [?], das Kauen an Nägeln und Haaren sowie das nackte Schlafen soll er stets gänzlich meiden.
Wort für Wort
asac-chāstra-artha-mananam [?]
das Nachsinnen über den Sinn falscher Lehrschriften
khādanam nakha-keśayoḥ
das Kauen an Nägeln und Haaren
tathaiva nagna-śayanam
ebenso das nackte Schlafen
sarvadā parivarjayet
soll er stets gänzlich meiden
[?] [Anm.: „asacchārstrārthamananaṃ“ im Quelltext ist unklar; gelesen als „asac-chāstra-artha-mananam“.]
śirobhyaṅgāvaśiṣṭena tailenāṅgaṃ na lepayet / tāṃbūlamaśuciṃ nādyāttathā suptaṃ na bodhayet
Mit dem vom Einölen des Kopfes übriggebliebenen Öl soll er nicht [auch] den [übrigen] Körper einreiben; unreinen Betel soll er nicht zu sich nehmen; ebenso soll er einen Schlafenden nicht [unnötig] wecken.
nāśuddho 'gniṃ paricaretpūjayedgurudevatāḥ / na vāmahastenaikena pibedvakreṇa vā jalam
Unrein soll er weder das [heilige] Feuer pflegen noch den Lehrer und die Gottheiten verehren; er soll nicht mit der bloßen linken Hand allein oder mit krummem [Mund] Wasser trinken.
na cākramedgurośchāyāṃ tadājñāṃ ca munīśvara / na nindedyogino viprānvratino 'pi yatīṃstathā
Er soll nicht über den Schatten des Lehrers schreiten, noch dessen Befehl [missachten], o Herrscher der Weisen; er soll weder Yogins noch Brahmanen, die ein Gelübde halten, noch Asketen (yati) schmähen.
Wort für Wort
na ca akramet guroḥ chāyām
und er soll nicht über den Schatten des Lehrers schreiten
parasparasya marmāṇi na kadāpi vadeddvijaḥ / darśe ca paurṇamāsyāṃ ca yāgaṃ kuryādyathāvidhi
Der Zweifachgeborene soll niemals die wunden Punkte (marman) anderer untereinander preisgeben; am Neumond (darśa) und am Vollmond (paurṇamāsī) soll er das [vorgeschriebene] Opfer der Vorschrift gemäß vollziehen.
upasanaṃ ca hotavyaṃ sāyaṃ prātardvijātibhiḥ / upāsanaparityāgī surāpītyucyate budhaiḥ
Das [Feuer-]Opfer der Verehrung (upāsana) ist von den Zweifachgeborenen abends und morgens darzubringen; wer die [tägliche] Verehrung unterlässt, wird von den Weisen als [gleich einem] Branntweintrinker (surāpin) bezeichnet.
Wort für Wort
upāsanam ca hotavyam
und das Verehrungs-(Feuer-)Opfer ist darzubringen
sāyaṃ prātaḥ dvijātibhiḥ
abends und morgens von den Zweifachgeborenen
upāsanaparityāgī
wer die (tägliche) Verehrung unterlässt
surāpī iti ucyate budhaiḥ
wird von den Weisen als Branntweintrinker bezeichnet
[Anm.: „upasanaṃ“ im Quelltext, bereinigt zu „upāsanaṃ“.]
ayane viṣuve caiva yugādiṣu caturṣvapi / darśe ca pretapakṣe ca śrāddhaṃ kuryādgṛhī dvijaḥ
An den Sonnenwenden (ayana), an der Tag-und-Nachtgleiche (viṣuva), ebenso an allen vier Yugādi-Tagen, am Neumond sowie in der Ahnen-Halbmonatsphase (pretapakṣa) soll der Zweifachgeborene als Hausvater (gṛhastha) das Totenopfer (śrāddha) vollziehen.
Wort für Wort
ayane viṣuve caiva
an den Sonnenwenden und an der Tag-und-Nachtgleiche
yugādiṣu caturṣu api
und an allen vier Yugādi-Tagen
darśe ca pretapakṣe ca
am Neumond und in der Ahnen-Halbmonatsphase
śrāddham kuryāt gṛhī dvijaḥ
soll der Zweifachgeborene als Hausvater das Totenopfer vollziehen
manvādiṣu mṛdāhe ca aṣṭakāsu ca nārada / nāvadhānye samāyāte gṛhī śrāddhaṃ samācaret
An den Manvantara-Anfangstagen, am Todestag [des Verstorbenen] [?], an den Aṣṭakā-Tagen, o Nārada, sowie wenn das neue Korn (navadhānya) eingebracht ist, soll der Hausvater das Totenopfer vollziehen.
Wort für Wort
manvādiṣu mṛtāhe ca [?]
an den Manvantara-Anfangstagen und am Todestag
aṣṭakāsu ca nārada
und an den Aṣṭakā-Tagen, o Nārada
navadhānye samāyāte
wenn das neue Korn eingebracht ist
gṛhī śrāddham samācaret
soll der Hausvater das Totenopfer vollziehen
[?] [Anm.: „mṛdāhe“ im Quelltext ist unklar, gelesen als „mṛtāhe“ („am Todestag“). „nāvadhānye“ bereinigt zu „navadhānye“ („bei neuem Korn“).]
Wenn ein Vedakundiger (śrotriya) ins Haus gekommen ist, bei einer Mond- oder Sonnenfinsternis, an heiligen Stätten (puṇyakṣetra) und an Pilgerorten (tīrtha) soll der Hausvater das Totenopfer vollziehen.
Opfer, Gabe, Askese, Feueropfer (homa), Vedastudium (svādhyāya) und Ahnenspende (pitṛtarpaṇa) – all dies wird, wenn ohne das senkrechte Stirnzeichen (ūrdhvapuṇḍra) vollzogen, vergeblich.
Wort für Wort
yajñaḥ dānam tapaḥ homaḥ
Opfer, Gabe, Askese, Feueropfer
svādhyāyaḥ pitṛtarpaṇam
Vedastudium, Ahnenspende
vṛthā bhavati tat sarvam
all dies wird vergeblich
ūrdhvapuṇḍram vinā kṛtam
wenn ohne das senkrechte Stirnzeichen vollzogen
[Anm.: „mūrddhapuṇḍraṃ“ im Quelltext, bereinigt zu „ūrdhvapuṇḍraṃ“.]
urddhapuṇḍraṃ ca tulasīṃ śrāddhe necchanti kecana / vṛthācāraḥ parityājyastasmācchreyo 'rthibhirdvijaiḥ
Das senkrechte Stirnzeichen (ūrdhvapuṇḍra) und das Tulasī[-Blatt] wollen manche beim Totenopfer nicht [verwenden]; ein solch nutzloses [falsches] Verhalten ist daher von den Zweifachgeborenen, die nach dem Heil (śreyas) streben, aufzugeben.
Wort für Wort
ūrdhvapuṇḍram ca tulasīm
das senkrechte Stirnzeichen und das Tulasī(-Blatt)
śrāddhe na icchanti kecana
wollen manche beim Totenopfer nicht (verwenden)
vṛthācāraḥ parityājyaḥ
ein solch nutzloses Verhalten ist aufzugeben
tasmāt śreyaḥ-arthibhiḥ dvijaiḥ
daher von den nach dem Heil strebenden Zweifachgeborenen
So sind diese und weitere Pflichten, die vom Pfad der Smṛti vorgeschrieben werden, von den Zweifachgeborenen recht auszuüben, denn sie sind es, die die Frucht aller [rituellen] Handlungen verleihen.
Wort für Wort
iti evamādayaḥ dharmāḥ
so diese und ähnliche Pflichten
smṛtimārgapracoditāḥ
die vom Pfad der Smṛti vorgeschrieben sind
kāryāḥ dvijātibhiḥ samyak
sind von den Zweifachgeborenen recht auszuüben
sarvakarmaphalapradāḥ
(denn sie sind es), die die Frucht aller Handlungen verleihen
sadā cāraparā ye tu teṣāṃ viṣṇuḥ prasīdati / viṣṇau prasannatāṃ yāte kimasādhyaṃ dvijottama
Diejenigen aber, die stets dem [rechten] Verhalten hingegeben sind, ihnen gegenüber ist Viṣṇu gnädig; wenn Viṣṇu gnädig geworden ist, was, o Vorzüglichster der Zweifachgeborenen, wäre dann unerreichbar?
Wort für Wort
sadā cāraparāḥ ye tu
die aber, die stets dem (rechten) Verhalten hingegeben sind
teṣām viṣṇuḥ prasīdati
ihnen gegenüber ist Viṣṇu gnädig
viṣṇau prasannatām yāte
wenn Viṣṇu gnädig geworden ist
kim asādhyam dvijottama
was wäre unerreichbar, o Vorzüglichster der Zweifachgeborenen