Kapitel 14: dharmarājopadeśena bhagīrathasya gaṅgānayanodyamavarṇanam
Die Schilderung von Bhagīrathas Bemühen um die Herbeiführung der Gaṅgā auf die Unterweisung Dharmarājas hin
Dharmarāja sprach: Ich werde die Unterschiede der Sünden verkünden, sowie die groben [schwerwiegenden] Torturen [dafür]; höre, in Standhaftigkeit gefasst, von den Höllen, die voller Schrecken sind.
Wort für Wort
pāpabhedānpravakṣyāmi
ich werde die Unterschiede der Sünden verkünden
yathā sthūlāśca yātanāḥ
sowie die groben Torturen
śṛṇuṣva dhairyamāsthāya
höre, in Standhaftigkeit gefasst
raudrā ye narakā yataḥ
von den Höllen, die voller Schrecken sind
[Anm.: Vor dem eigentlichen Vers 1 steht im Quelltext, durch eine Trennlinie abgesetzt, der versprengte Schlusskolophon des vorangehenden Kapitels („iti śrī bṛhannāradīyapurāṇe pūrvabhāge prathamapāde dharmaśāntinirdeśo nāma caturdaśo 'dhyāyaḥ“, dies entspricht Kap. 13 dieses Projekts) sowie die Sprecherangabe „dharmarāja uvāca“; beides wurde aus dem sa-Feld dieses Verses ausgeschlossen, da es nicht zu Vers 1 selbst gehört.]
pāpino ye durātmāno narakāgniṣu santatam / pacyante yeṣu tānvakṣye bhayaṅkaraphalapradān
Die Sünder, die Bösgesinnten, welche in den Höllenfeuern unaufhörlich gekocht werden — ich werde diese [Höllen] nennen, die furchterregende Früchte verleihen.
Wort für Wort
pāpino ye durātmānaḥ
die Sünder, die Bösgesinnten
narakāgniṣu santatam
in den Höllenfeuern unaufhörlich
pacyante yeṣu tānvakṣye
[in denen] sie gekocht werden — diese werde ich nennen
der schreckliche Schwertblatt-Wald (Asipatravana), Lālābhakṣa [Speichel-Verzehr], Himotkaṭa [Eis-Übermaß], der Tiegel-Zustand (Mūṣāvasthā), der Fettgrubenbrunnen (Vasākūpa), sowie der Fluss Vaitaraṇī —
bhakṣyante mūtrapānaṃ ca purīṣahrada eva ca / tatprapaśulaṃ tatpaśilā śālmalīdruma eva ca
— [darin] werden sie verzehrt; [es gibt] das Trinken von Urin, den Kotsee, den glühenden Spieß, den glühenden Felsen, sowie den Śālmalī-Baum [mit den Dornen],
Wort für Wort
bhakṣyante mūtrapānaṃ ca
sie werden verzehrt; und das Trinken von Urin
purīṣahrada eva ca
und der Kotsee
taptaśūlam taptaśilā [?]
der glühende Spieß, der glühende Fels [?]
śālmalīdruma eva ca
und der Śālmalī-Baum
[Anm.: Die Lesung „tatpaśulaṃ tatpaśilā“ ist im Quelltext unklar/verderbt; hier als „taptaśūlam, taptaśilā“ (glühender Spieß, glühender Fels) gedeutet [?].]
— das überaus schreckliche Trinken von Samen, das Verbrennen an allen Gelenken, das Einatmen von Rauch, das Fesseln mit Stricken, das Bestreichen mit mancherlei Spießen,
— das Fallen und Hinaufgeschleudertwerden, das Quälen mit Keule und Stock, das Verwunden mit Elefantenstoßzähnen, das Gebissenwerden von vielerlei Schlangen,
snāyucchedaṃ snāyubandhamasthicchedaṃ tathaiva ca / kṣārāmbupūrṇarandhrāṇāṃ praveśaṃ māṃsabhojanam
— das Durchschneiden der Sehnen, das Fesseln mit Sehnen, ebenso das Durchtrennen der Knochen, das Eindringen[lassen] in mit Laugenwasser gefüllte Öffnungen, das Verzehren von Fleisch,
Wort für Wort
snāyucchedaṃ snāyubandham
das Durchschneiden der Sehnen, das Fesseln mit Sehnen
asthicchedaṃ tathaiva ca
und ebenso das Durchtrennen der Knochen
kṣārāmbupūrṇarandhrāṇāṃ praveśaṃ
das Eindringen in mit Laugenwasser gefüllte Öffnungen
tatsarvaṃ sampravakṣyāmi tanme nigadataḥ śṛṇu / brahmahā ca surāpī ca steyī ca gurutalpagaḥ
— das werde ich dir alles verkünden; höre es von mir, der ich es darlege. Der Brahmanenmörder, der Trinker berauschenden Getränks, der Dieb und der, der das Lager des Lehrers entweiht hat,
Wort für Wort
tatsarvaṃ sampravakṣyāmi
das werde ich dir alles verkünden
tanme nigadataḥ śṛṇu
höre es von mir, der ich es darlege
brahmahā ca surāpī ca
der Brahmanenmörder und der Trinker berauschenden Getränks
mahāpātakinastvete tatsaṃsargī ca pañcamaḥ / paṅktibhedī vṛthāpākī nityaṃ brahmaṇadūṣakaḥ
— diese sind die Hauptsünder, und als fünfter, wer mit ihnen Umgang pflegt. Der die [Speise-]Reihe stört, der grundlos [für sich allein] kocht, wer ständig einen Brahmanen schmäht,
der falsche Lehrmeinungen verkündet, und der Verkäufer der Veden — diese fünf gelten als Brahmanenmörder. Wer einen Brahmanen herbeiruft mit den Worten 'Ich werde dir Reichtum und dergleichen geben', und ihm hernach sagt, es sei nichts [mehr davon] vorhanden — den nennt man einen Brahmanenmörder.
Wort für Wort
ādeśī vedavikretā
der falsche Lehrmeinungen verkündet, der Verkäufer der Veden
pañcaite brahmaghātakāḥ
diese fünf gelten als Brahmanenmörder
brāhmaṇaṃ yaḥ samāhūya
wer einen Brahmanen herbeiruft
dāsyāmi iti dhanādikam
[und sagt] 'ich werde Reichtum und dergleichen geben'
paścāt na asti iti yo brūyāt [?]
und danach sagt, es sei nichts [mehr] vorhanden [?]
tam āhur brahmaghātinam
den nennt man einen Brahmanenmörder
[Anm.: Dieser Vers umfasst im Quelltext drei Zeilen (6 Pādas) statt der üblichen zwei (4 Pādas); vermutlich sind hier zwei ursprünglich getrennte Verse unter einer Nummer zusammengefasst. Die Lesung „eścānnāstīti“ ist unklar, hier als „paścād annāstīti“ o. ä. gedeutet [?].]
Wer einem Brahmanen, der sich zum Baden oder zur [Götter-]Verehrung begibt, in den Weg tritt und ihm ein Hindernis wird — den nennt man einen Brahmanenmörder.
adharmasyānumantā ca brahmahā parikīrtitaḥ / anyodvegarataścaiva anyeṣāṃ doṣasūcakaḥ
Wer Unrecht billigt, wird [ebenfalls] als Brahmanenmörder bezeichnet; wer sich daran ergötzt, andere zu ängstigen, und wer die Fehler anderer [öffentlich] aufzeigt,
wer sich beständig in heuchlerischem Verhalten ergeht, wird [ebenfalls] als Brahmanenmörder bezeichnet; wer beständig dem [unrechtmäßigen] Annehmen von Gaben ergeben ist, sowie wer sich am Töten von Lebewesen erfreut,
Die Sünde, die dem Trinken berauschenden Getränks gleichkommt, werde ich kurz verkünden: das Essen von [gemeinschaftlich für einen] Gaṇa [bestimmten] Speisen, sowie der Umgang mit Buhlerinnen,
Wort für Wort
surāpānasamaṃ pāpaṃ
die Sünde, die dem Trinken berauschenden Getränks gleichkommt
patitānnādanaṃ caiva surāpānasamaṃ smṛtam / upāsyāparityāgo devalānāṃ ca bhojanam
das Essen der Speise eines Gefallenen gilt ebenfalls als dem Trinken berauschenden Getränks gleich; das Aufgeben der [täglichen Götter-]Verehrung, sowie das Essen der Speise von Devala-Priestern [gegen Bezahlung dienenden Tempelpriestern],
Wort für Wort
patitānnādanaṃ caiva
und das Essen der Speise eines Gefallenen
surāpānasamaṃ smṛtam
gilt als dem Trinken berauschenden Getränks gleich
upāsyāparityāgo [?]
das Aufgeben der Verehrung [?]
devalānāṃ ca bhojanam
und das Essen der Speise von Devala-Priestern
[?] Lesung „upāsamāparityāgo“ als „upāsyāparityāgaḥ“ (Aufgeben der [Götter-]Verehrung) gedeutet.
die Vereinigung mit der Frau eines Trinkers gilt als dem Trinken berauschenden Getränks gleich. Der Zweifachgeborene, der, von einem Śūdra eingeladen, [bei ihm] eine Mahlzeit einnimmt,
Wort für Wort
surāpayoṣitsaṃyogaḥ
die Vereinigung mit der Frau eines Trinkers
surāpānasamaḥ smṛtaḥ
gilt als dem Trinken berauschenden Getränks gleich
surāpī sa hi vijñeyaḥ sarvadharmabahiṣkṛtaḥ / yaḥ śūdreṇābhyanujñātaḥ preṣyakarma kariti ca
der gilt fürwahr als ein Trinker berauschenden Getränks und ist von allem Dharma ausgeschlossen. Wer, von einem Śūdra dazu ermächtigt, dessen Dienerarbeit verrichtet,
Wort für Wort
surāpī sa hi vijñeyaḥ
der gilt fürwahr als ein Trinker berauschenden Getränks
der niedrigste der Menschen erlangt eine Sünde, die dem Trinken berauschenden Getränks gleichkommt. So ist auf mancherlei Weise eine Sünde als dem Trinken berauschenden Getränks gleich überliefert.
Wort für Wort
surāpānasamaṃ pāpaṃ
eine Sünde, die dem Trinken berauschenden Getränks gleichkommt
labhate sa narādhamaḥ
erlangt der niedrigste der Menschen
evaṃ bahuvidhaṃ pāpaṃ
so ist mancherlei Sünde
surāpānasamaṃ smṛtam
als dem Trinken berauschenden Getränks gleich überliefert
hemasteyasamaṃ pāpaṃ pravakṣyāmi niśāmaya / kandamūlaphalānāṃ ca kastūrī paṭavāsasām
Die Sünde, die dem Golddiebstahl gleichkommt, werde ich verkünden — höre. [Der Diebstahl] von Wurzeln, Knollen und Früchten, von Moschus, von parfümierten Gewändern,
sadā steyaṃ ca ratnānāṃ svarṇasteyasamaṃ smṛtam / tāmrāyastrapukāṃsyānāmājyasya madhunastathā
sowie stets der Diebstahl von Edelsteinen gilt als dem Golddiebstahl gleich; [ebenso der Diebstahl] von Kupfer, Eisen, Zinn, Bronze, von Ghee und von Honig,
das Rauben von Rudrākṣa-[Perlen] gilt als dem Golddiebstahl gleich; der Beischlaf mit der [eigenen] Nichte, sowie der Beischlaf mit der Frau des Sohnes,
Wort für Wort
rudrākṣaharaṇaṃ caiva
und das Rauben von Rudrākṣa-Perlen
svarṇasteyasamaṃ smṛtam
gilt als dem Golddiebstahl gleich
bhāgineyagamanaṃ caiva [?]
und der Beischlaf mit der Nichte [?]
putrastrīgamanaṃ tathā
sowie der Beischlaf mit der Frau des Sohnes
[?] Lesung „bhāgīnīgamanaṃ“ als „bhāgineyagamanaṃ“ (Beischlaf mit der Schwestertochter/Nichte) gedeutet.
der Beischlaf mit einer Menstruierenden und dergleichen gilt als [Sünde,] dem Entweihen des Lehrerlagers gleich; der Beischlaf mit einer Frau niederer Kaste, der Umgang mit der Frau eines Trinkers,
Wort für Wort
rajasvalādigamanaṃ
der Beischlaf mit einer Menstruierenden und dergleichen
sowie der Beischlaf mit der Frau eines anderen gilt als dem Entweihen des Lehrerlagers gleich; der Beischlaf mit der Frau des Bruders, sowie der Umgang mit der Frau eines Altersgenossen,
viśvastāgamanaṃ caiva gurutalpasamaṃ smṛtam / akāle karmakaraṇaṃ putrīgamanameva ca
sowie der Beischlaf mit einer [dem Manne] vertrauenden Frau gilt als dem Entweihen des Lehrerlagers gleich; das Vollziehen [ehelicher] Handlung zur Unzeit, sowie der Beischlaf mit der [eigenen] Tochter,
Wort für Wort
viśvastāgamanaṃ caiva
und der Beischlaf mit einer vertrauenden Frau
gurutalpasamaṃ smṛtam
gilt als dem Entweihen des Lehrerlagers gleich
akāle karmakaraṇaṃ
das Vollziehen [ehelicher] Handlung zur Unzeit
putrīgamanam eva ca
und der Beischlaf mit der eigenen Tochter
[Anm.: Zwischen den beiden Halbversen von V43 liegen im Quelltext mehrere Leerzeilen; ein möglicher Textverlust ist nicht auszuschließen.]
die Verletzung des Dharma, die Schmähung der [heiligen] Schriften gilt als dem Entweihen des Lehrerlagers gleich. Solcherart, o König, sind [die Sünden], die als Hauptsünden bezeichnet werden.
Wort für Wort
dharmalopaḥ śāstranindā
die Verletzung des Dharma, die Schmähung der Schriften
Wer mit auch nur einer einzigen dieser [Sünden] Umgang pflegt, wird dieser gleichgestellt. Für diese Sünden, wie auch immer [sie begangen wurden], ist von den höchsten Weisen
— durch die Friedvollen [Weisen] eine Sühne mittels Anordnung von Bußriten und dergleichen aufgezeigt worden. Höre nun, o Herrscher, von den Sünden, für die es keine Buße gibt,
Wort für Wort
śāntaistu niṣkṛtirdṛṣṭā
durch die Friedvollen ist eine Sühne aufgezeigt worden
samastapāpatulyāni mahānarakadāni ca / brahmahatyādipāpānāṃ kathañcinniṣkṛtirbhavet
die allen [anderen] Sünden zusammengenommen gleichkommen und die großen Höllen bringen. Für Sünden wie Brahmanenmord gibt es doch immerhin auf irgendeine Weise eine Sühne,
doch für den, der einen Brahmanen hasst, gibt es nirgendwo eine Sühne. Ebenso [gilt dies] für den, der einen Vertrauenden tötet, und für die Undankbaren, o Herr der Menschen,
sowie für die, welche mit einer Śūdra-Frau Umgang pflegen, gibt es nirgendwo eine Sühne — [ebenso] für jene, deren Leiber von Śūdra-Speise genährt sind, deren Sinn der Schmähung der Veden ergeben ist,
Wort für Wort
śūdrastrīsaṅgināṃ caiva
und für die, welche mit einer Śūdra-Frau Umgang pflegen
niṣkṛtirnāsti kutracit
gibt es nirgendwo eine Sühne
śūdrānnapuṣṭadehānāṃ
für jene, deren Leiber von Śūdra-Speise genährt sind
bauddhālayaṃ viśedyastu mahāpadyapi ca dvijaḥ / na tasya niṣkṛtirdṛṣṭā prāyaścittaśatairapi
Welcher Zweifachgeborene auch immer ein buddhistisches Heiligtum betritt, selbst in höchster Not — für ihn ist keine Sühne ersichtlich, nicht einmal durch hunderte Bußriten.
Wort für Wort
bauddhālayaṃ viśedyastu
welcher [Zweifachgeborene] auch immer ein buddhistisches Heiligtum betritt
mahāpady api ca dvijaḥ [?]
selbst in höchster Not, der Zweifachgeborene [?]
na tasya niṣkṛtirdṛṣṭā
für ihn ist keine Sühne ersichtlich
prāyaścittaśatairapi
nicht einmal durch hunderte Bußriten
[?] Lesung „mahāpadyapi vaidvijaḥ“ als „mahāpady api ca dvijaḥ“ gedeutet.
Die Buddhisten werden als Häretiker (Pāṣaṇḍin) bezeichnet, da sie die Veden schmähen; darum soll der Zweifachgeborene sie nicht [einmal] ansehen, da sie vom Dharma ausgeschlossen sind.
Betritt ein Zweifachgeborener wissentlich oder unwissentlich ein buddhistisches Heiligtum — hat er es [danach] erkannt, so gibt es keine Sühne; dies ist die feststehende Lehre der Schriften.
Wort für Wort
jñānato 'jñānato vāpi
wissentlich oder unwissentlich
dvijo bauddhālayaṃ viśet
betritt ein Zweifachgeborener ein buddhistisches Heiligtum
eteṣāṃ pāpabāhulyānnarakaṃ koṭikalpakam / prāyaścittavihīnāni proktānyanyāni ca prabho
Wegen der Fülle dieser Sünden [erleiden sie] eine Hölle von der Dauer vieler Millionen Kalpas. Andere [Sünden], für die es keine Buße gibt, sind [ebenfalls] genannt worden, o Herr,
Unter diesen verweilen die Hauptsünder je einzeln ein [ganzes Welt-]Zeitalter [in der Hölle]; danach, zur Erde zurückgekehrt, [werden sie] in sieben Geburten Esel,
tatastu janmadvitaye daridrāvyādhipīḍitāḥ / pratigrahaparā nityaṃ tato nirayagāḥ punaḥ
danach in zwei Geburten von Armut und Krankheit Geplagte, die beständig auf [das Annehmen von] Gaben angewiesen sind; danach gehen sie wiederum in die Hölle ein.
asūyāviṣṭamanaso raurave narake smṛtam / tatra kalpadvayaṃ sthitvā cāṇḍālāḥ śatajanmasu
Für den, dessen Geist von Missgunst erfüllt ist, ist die Raurava-Hölle bestimmt; nachdem er dort zwei Kalpas verweilt hat, [wird er] in hundert Geburten ein Caṇḍāla.
mā dadasveti yo brūyādgavāṃ vā gobrāhmaṇeṣu ca / śunāṃ yoniśataṃ gatvā cāṇḍāleṣūpajāyate
Wer sagt: 'Gib nicht!' in Bezug auf [eine Gabe] an Kühe oder an Kühe und Brahmanen, der geht durch hundert Hundegeburten und wird danach unter den Caṇḍālas wiedergeboren.
Wort für Wort
mā dadasveti yo brūyāt
wer sagt: 'Gib nicht!'
gavāṃ vā gobrāhmaṇeṣu ca [?]
in Bezug auf Kühe oder Kühe und Brahmanen [?]
śunāṃ yoniśataṃ gatvā
durch hundert Hundegeburten gehend
cāṇḍāleṣūpajāyate
wird er unter den Caṇḍālas wiedergeboren
[?] Lesung „gavāngi brāhmaṇeṣu“ unklar, hier sinngemäß als „gavāṃ vā gobrāhmaṇeṣu“ (an Kühe bzw. an Kühe und Brahmanen) gedeutet.
paranindāparā ye ca ye ca niṣṭhurabhāṣiṇaḥ / dānānāṃ vighnakartāras teṣāṃ pāpaphalaṃ śṛṇu
Diejenigen, die der Verleumdung anderer ergeben sind, und diejenigen, die grausam sprechen, sowie die Hindernisbereiter von [frommen] Gaben — höre die Frucht ihrer Sünde:
Wort für Wort
paranindāparā ye ca
und diejenigen, die der Verleumdung anderer ergeben sind
parastrīlolupānāṃ ca narakaṃ kathayāmi te / taptāyastrasa striyastena surūpābharaṇairyutāḥ
Ich verkünde dir auch die Hölle derer, die nach fremden Frauen begehrlich sind: glühende Eisenfrauen [werden ihnen vorgeführt], von ihm als von schöner Gestalt und mit Schmuck versehen [wahrgenommen],
Wort für Wort
parastrīlolupānāṃ ca
und derer, die nach fremden Frauen begehrlich sind
narakaṃ kathayāmi te
verkünde ich dir die Hölle
taptāyastrasa striyaḥ [?]
glühende Eisenfrauen [?]
tena surūpābharaṇairyutāḥ
von ihm als von schöner Gestalt und mit Schmuck versehen [wahrgenommen]
[Anm.: Die Lesung „tatpatāmrastriyastena“ ist im Quelltext verderbt; hier als „taptāyastrasa striyaḥ, tena“ gedeutet [?].]
yādṛśīstādṛśīstāśca ramante prasabhaṃ bahu / vidravantaṃ bhayenāsāṃ gṛhṇanti prasabhaṃ ca tam
— solche und solcherart [Frauen] genießen sie zunächst, gewaltsam, wiederholt; wenn er dann aus Furcht vor ihnen zu fliehen versucht, ergreifen sie ihn mit Gewalt,
und indem sie [ihm] jene Tat vorhalten, führen sie ihn der Reihe nach durch die Höllen. Die Frauen aber, die ihren Gatten verlassen und sich einem anderen zuwenden, o Herrscher,
taptāyaḥpuruṣāstāstu taptāyaḥśayane balāt / pātayitvā ramante ca bahukālaṃ balānvitāḥ
— diese werden von glühenden Eisenmännern mit Gewalt auf ein glühendes Eisenlager niedergeworfen und lange Zeit von den Gewaltigen [gezwungenermaßen] 'genossen'.
yo hanti brāhmaṇaṃ gāṃ ca kṣatriyaṃ ca nṛpottamam / sa cāpi yātanāḥ sarvā bhuṅkte kalpeṣu pañcasu
Wer einen Brahmanen tötet, eine Kuh, oder einen Kṣatriya, [selbst wenn er] ein vortrefflicher König [ist] — auch er durchleidet alle Torturen, fünf Kalpas lang.
Wort für Wort
yo hanti brāhmaṇaṃ gāṃ ca
wer einen Brahmanen und eine Kuh tötet
kṣatriyaṃ ca nṛpottamam
und einen Kṣatriya, [selbst] einen vortrefflichen König
Wer sich mit Anteilnahme die Schmähung großer [Männer, Heiliger] anhört — höre die Frucht dessen: In deren Ohren werden Haufen glühender Eisennägel eingetrieben,
Wort für Wort
yaḥ śṛṇoti mahatāṃ nindāṃ [?]
wer die Schmähung Großer anhört [?]
sādaraṃ tatphalaṃ śṛṇu
mit Anteilnahme — höre die Frucht dessen
teṣāṃ karṇeṣu dāpyante
in deren Ohren werden eingetrieben
taptāyaḥkīlasañcayāḥ
Haufen glühender Eisennägel
[?] Lesung „mahannindāṃ“ als „mahatāṃ nindāṃ“ gedeutet.
nāstikānāṃ pravakṣyāmi vimukhānāṃ hare harau / abdānāṃ koṭiparyantaṃ lavaṇaṃ bhuñjate hi te
Ich werde [nun] von den Gottlosen sprechen, die sich von Hari abwenden: bis zu zehn Millionen Jahren verzehren sie fürwahr Salz;
Wort für Wort
nāstikānāṃ pravakṣyāmi
von den Gottlosen werde ich sprechen
vimukhānāṃ hare harau [?]
die sich von Hari abwenden [?]
abdānāṃ koṭiparyantaṃ
bis zu zehn Millionen Jahren
lavaṇaṃ bhuñjate hi te
verzehren sie fürwahr Salz
[Anm.: Die Wendung „hare harau“ ist im Quelltext unklar, möglicherweise verderbt oder eine doppelte Gottesanrede (Hari/Hara); hier als bloße Bekräftigung „gegenüber Hari“ gedeutet [?].]
und danach, bis ans Ende eines Kalpas, werden die Übeltäter in Raurava auf glühendem Sand [zerbrochen]; ebenso [ergeht es] auch anderen, o Herrscher der Menschen.
viśvāsaghātināṃ caiva maryādābhedināṃ tathā / parānnalolupānāṃ ca narakaṃ śṛṇu dāruṇam
Höre auch von der schrecklichen Hölle derer, die Vertrauen missbrauchen, ebenso derer, die [rechte] Grenzen überschreiten, sowie derer, die nach fremder Speise gierig sind:
svamāṃsabhojino nityaṃ bhakṣyamāṇāḥ śvabhistu te / narakeṣu samasteṣu pratyekaṃ hyabdavāsinaḥ
Sie werden beständig von Hunden gefressen, während sie [selbst] ihr eigenes Fleisch verzehren müssen; in sämtlichen Höllen [verweilen sie] je einzeln ein Jahr [lang].
pratigraharatā ye ca ye vai nakṣatrapāṭhakāḥ / ye ca devalakānnānāṃ bhojinastāñśṛṇuṣva me
Diejenigen, die dem [unrechtmäßigen] Annehmen von Gaben ergeben sind, diejenigen, die [gegen Bezahlung] Sternendeutung lehren, und diejenigen, die von der Speise der Devala-Priester essen — höre von mir über sie:
Wort für Wort
pratigraharatā ye ca
und diejenigen, die dem Annehmen von Gaben ergeben sind
ye vai nakṣatrapāṭhakāḥ
und diejenigen, die Sternendeutung lehren
ye ca devalakānnānāṃ bhojinaḥ
und diejenigen, die von der Speise der Devala-Priester essen
O König, bis ans Ende eines Kalpas, von jenen Torturen gequält, werden sie beständig gekocht, von Sünde erfüllt, stets dem [sinnlichen] Genuss ergeben [gewesen seiend].
tadante bhuvamāsādya bhavanti mlecchajātayaḥ / anyodvegaratā ye tu yānti vaitaraṇīṃ nadīm
Am Ende davon, zur Erde zurückgekehrt, werden sie in der Geburt von Mlecchas geboren. Diejenigen aber, die sich daran erfreuen, andere zu ängstigen, gehen in den Fluss Vaitaraṇī ein.
Wort für Wort
tadante bhuvamāsādya
am Ende davon, zur Erde zurückgekehrt
bhavanti mlecchajātayaḥ
werden sie in der Geburt von Mlecchas geboren
anyodvegaratā ye tu
diejenigen aber, die sich daran erfreuen, andere zu ängstigen
tyaktapañcamahāyajñā lālābhakṣaṃ vrajanti hi / upāsanāparityāgī rauravaṃ narakaṃ vrajet
Diejenigen, die die fünf großen Opfer aufgegeben haben, gehen fürwahr in die Hölle Lālābhakṣa ein; wer die [tägliche Götter-]Verehrung aufgibt, geht in die Hölle Raurava ein.
Wort für Wort
tyaktapañcamahāyajñā
diejenigen, die die fünf großen Opfer aufgegeben haben
grāmeṣu bhūpālavaro yaḥ kuryādadhikaṃ karam / sa sahasrakulo bhuṅkte narakaṃ kalpapañcasu
Welcher vortreffliche Herrscher in [seinen] Dörfern übermäßige Steuern erhebt, der durchleidet, mit tausend [Mitgliedern seiner] Familie, die Hölle für fünf Kalpas.
Wort für Wort
grāmeṣu bhūpālavaro yaḥ
welcher vortreffliche Herrscher in [seinen] Dörfern
kuryādadhikaṃ karam
übermäßige Steuern erhebt
sa sahasrakulo bhuṅkte
der durchleidet, mit tausend [Mitgliedern seiner] Familie
vipragrāmakarādāne yo 'numantātu pāpakṛt / sa eva kṛtavān rājanbrahmahatyāsahasrakam
Wer beim Erheben von Steuern von Brahmanendörfern [dazu nur] seine Zustimmung gibt, der Übeltäter — er hat damit, o König, gleichsam tausend Brahmanenmorde begangen.
kālasūtre mahāghore sa vasedyaccaturyugam / ayonau ca viyonau ca paśuyonau ca yo naraḥ
In der überaus schrecklichen Kālasūtra-Hölle soll er [so lange] verweilen wie [die Dauer] eines Caturyuga. Welcher Mann [seinen Samen] an unrechtem Ort, an gänzlich ungeeignetem Ort, oder im Mutterleib eines Tieres [vergießt],
Wort für Wort
kālasūtre mahāghore
in der überaus schrecklichen Kālasūtra-Hölle
sa vased yac caturyugam [?]
soll er verweilen, so lange wie ein Caturyuga [?]
ayonau ca viyonau ca
an unrechtem Ort und an ungeeignetem Ort
paśuyonau ca yo naraḥ
und im Mutterleib eines Tieres, welcher Mann
[?] Lesung „sa vaseddicaturyugam“ als „sa vased yac caturyugam“ gedeutet.
— der überaus sündige [Mann], der seinen Samen [so] vergießt, muss [in der Hölle] das Essen von Samen erdulden; danach gelangt er in den Fettgrubenbrunnen und verweilt dort sieben Götterjahre lang.
Wort für Wort
tyajedreto mahāpāpī
wer [so] seinen Samen vergießt, der überaus Sündige
Der sterbliche Mensch wird so zum Samen-Esser, in allen Welten verachtet. [Ferner:] Der Mann, o König, der am Fastentag seine Zähne [mit dem Zahnholz] reinigt,
der geht in die schreckliche Hölle 'Tiger-Rachen' ein, für die Dauer eines Caturyuga. Wer seine eigene [Stands-]Pflicht aufgibt, wird von den Weisen ein Häretiker genannt;
Wort für Wort
sa ghoraṃ narakaṃ yāti
der geht in die schreckliche Hölle ein
vyāghrapakṣaṃ caturyugam
[genannt] 'Tiger-Rachen', für die Dauer eines Caturyuga
wer mit ihm Umgang pflegt, dessen [religiöse Handlungen werden] vergeblich; beide, [der Häretiker und sein Umgänger], sind überaus sündig — für tausend Millionen Kalpas [durchwandern sie] der Reihe nach die Höllen.
Wort für Wort
tatsaṅgakṛtamoghaḥ syāt
wer mit ihm Umgang pflegt, dessen [Werke] werden vergeblich
tāvubhāvatipāpinau
beide [sind] überaus sündig
kalpakoṭisahasreṣu
für tausend Millionen Kalpas
prāptaṃ narakānkramāt [?]
durchwandern sie der Reihe nach die Höllen [?]
[?] Lesung „prānputo“ als „prāptaṃ“ gedeutet; Satzbau der zweiten Vershälfte unsicher.
Diejenigen, die Gotteseigentum rauben, und die Eigentum des Lehrers rauben — sie erleiden, o König, eine Übeltat, die dem Bußgelübde für Brahmanenmord gleichkommt.
Mit dem Kopf nach unten und den Füßen nach oben, zwischen zwei Pfählen festgenagelt, dem Trinken von Rauch beständig ergeben, verharren sie [so] bis zum Ende eines Brahmā-Jahres.
Wort für Wort
adhaḥśīrṣordhvapādāśca
mit dem Kopf nach unten, den Füßen nach oben
kīlitāḥ stambhayugmake [?]
festgenagelt zwischen zwei Pfählen [?]
dhūmrapānaratā nityaṃ
beständig dem Rauchtrinken ergeben
tiṣṭhantyābrahmavatsaram
verharren sie bis zum Ende eines Brahmā-Jahres
[?] Lesung „stambhaghakadvaye“ als „stambhayugmake“ (zwischen zwei Pfählen) gedeutet.
jale devālaye vāpi yastyajeddehajaṃ malam / bhrūṇahatyāsamaṃ pāpaṃ samprāpnotyatidāruṇam
Wer im [heiligen] Wasser oder in einem Gotteshaus Körperschmutz [Ausscheidungen] ablässt, erlangt eine Sünde, die dem Fruchttötungsmord gleichkommt, überaus grausam.
mit Speeren durchbohrt, von Pflugscharen zerrissen, unter schmerzvollem Geschrei aufheulend, werden sie im überaus heißen, überaus grausamen Ölsud gekocht,
Wort für Wort
prāsaprotā halairbhinnā
mit Speeren durchbohrt, von Pflugscharen zerrissen
kurvanti duḥkhasantaptāstato 'nyeṣu vrajanti ca / brahmasvaharaṇaṃ yastu gandhakāṣṭaṃ tathaiva ca
während sie, von Leid gequält, [ihre Klage] äußern; danach wandern sie durch andere [Höllen]. Wer das Eigentum eines Brahmanen raubt, sowie [wer duftendes Holz entwendet],
Wort für Wort
kurvanti duḥkhasantaptāḥ
von Leid gequält, äußern sie [ihre Klage]
tato 'nyeṣu vrajanti ca
danach wandern sie durch andere [Höllen]
brahmasvaharaṇaṃ yastu
wer aber das Eigentum eines Brahmanen raubt
gandhakāṣṭaṃ tathaiva ca
und ebenso wohlriechendes Holz [entwendet]
[Anm.: „gandhakāṣṭaṃ“ (wohlriechendes Holz) im Zusammenhang unklar, hier wörtlich belassen.]
sa yāti narakaṃ ghoraṃ yāvadācandratārakam / brahmasvaharaṇaṃ rājannihāmutra ca duḥkhadam
der geht in eine schreckliche Hölle ein, solange Mond und Sterne bestehen. Das Rauben von Brahmaneneigentum bringt, o König, sowohl hier als auch im Jenseits Leid.
sa yāti yātanāḥ sarvā yāvadindrāścaturdaśa / ihaputrāśca vinaśyanti paratra narakaṃ ca
er durchleidet alle Torturen, solange die vierzehn Indras [aufeinanderfolgen]; hier gehen [auch] seine Söhne zugrunde, und dort [erwartet ihn] die Hölle.
rauravaṃ narakaṃ bhuṅkte tato 'nyānapi ca kramāt / ye cātikāmino martyā ye ca mithyāpravādinaḥ
Er durchleidet die Hölle Raurava, danach auch andere der Reihe nach. Diejenigen sterblichen [Wesen], die übermäßig lüstern sind, und diejenigen, die Lügenreden führen,
Wort für Wort
rauravaṃ narakaṃ bhuṅkte
er durchleidet die Hölle Raurava
tato 'nyānapi ca kramāt
danach auch andere, der Reihe nach
ye cātikāmino martyā
und diejenigen Sterblichen, die übermäßig lüstern sind
ye vṛthāmāṃsaniratāste yānti kṣārakardamam / tato gajairnipātyante marutprapatanaṃ yathā
Diejenigen, die grundlos dem [Genuss von] Fleisch ergeben sind, gehen in den Laugenschlamm ein; danach werden sie von Elefanten niedergetrampelt, worauf der Sturz durch den Wind [folgt].
Wort für Wort
ye vṛthāmāṃsaniratāste
diejenigen, die grundlos dem Fleisch(-genuss) ergeben sind
tadante bhavamāsādya hīnāṅgāḥ prabhavanti ca / yastvṛtau nābhigaccheta svastriṃ vai manujeśvara
Am Ende davon werden sie, zur [irdischen] Existenz zurückgekehrt, mit verstümmelten Gliedern geboren. Wer, o Herrscher der Menschen, seiner eigenen Frau zur [fruchtbaren] Zeit nicht beiwohnt,
sa yāti rauravaṃ ghoraṃ brahmahatyāṃ ca vindati / anyācārarataṃ dṛṣṭvā yaḥ śakto na nivārayet
der geht in die schreckliche Hölle Raurava ein und erlangt [die Sünde der] Brahmanentötung. Wer, obwohl er dazu imstande wäre, es unterlässt, einen [Menschen], den er in unrechtem Tun verstrickt sieht, davon abzuhalten,
Wort für Wort
sa yāti rauravaṃ ghoraṃ
der geht in die schreckliche [Hölle] Raurava ein
brahmahatyāṃ ca vindati
und erlangt [die Sünde der] Brahmanentötung
anyācārarataṃ dṛṣṭvā
einen in unrechtem Tun Verstrickten gesehen habend
tatpāpaṃ samavāpnoti narakaṃ tāvubhāvapi / pāpināṃ pāpagaṇanāṃ kṛtvānyebhyo diśanti ye
erlangt jene Sünde [selbst]; beide gehen in dieselbe Hölle ein. Diejenigen, die die Sündenzahl der Sünder ermitteln und sie anderen mitteilen [, erlangen ebenfalls Sünde].
Wort für Wort
tatpāpaṃ samavāpnoti
erlangt jene Sünde
narakaṃ tāvubhāvapi
in dieselbe Hölle beide auch
pāpināṃ pāpagaṇanāṃ kṛtvā
die Sündenzahl der Sünder ermittelt habend
anyebhyo diśanti ye [?]
diejenigen, die [sie] anderen mitteilen [?]
[Anm.: Die zweite Vershälfte ist im Quelltext stark verderbt/unklar („pāpināṃ pāpagaṇanāṃ kṛtvānyebhyo diśanti vindati“); die Übersetzung ist eine Vermutung, das überzählige „vindati“ wurde als Dittographie zum vorigen Pāda behandelt [?].]
Ist [der Vorwurf] wahr, so sind sie [Ankläger und Angeklagter] gleich sündig; ist er falsch, so [ist die Sünde des Anklägers] doppelt, o König. Wer aber einem Unschuldigen eine Sünde anlastet und ihn [dafür] schmäht,
sa yāti narakaṃ ghoraṃ yāvaccandrārkatārakam / pāpināṃ nindyamānānāṃ pāpārdhaṃ kṣayameti ca
geht in eine schreckliche Hölle ein, solange Mond, Sonne und Sterne bestehen. Bei Sündern, die [zu Recht] getadelt werden, schwindet [dadurch immerhin] die Hälfte ihrer Sünde.
Wer aber Gelübde übernimmt und sie, ohne sie zu vollenden, aufgibt, der wird, nachdem er im Schwertblatt-Wald Qual erlitten hat, mit verstümmelten Gliedern auf Erden wiedergeboren.
Der Mann, der [den Vollzug von] Gelübden, die von anderen übernommen werden, behindert, geht in [die Hölle] Śleṣmabhojana [Schleim-Speisung] ein, die überaus leidvoll und schrecklich ist.
nyāye ca dharmaśikṣāyāṃ pakṣapātaṃ karoti yaḥ / na tasya niṣkṛtirbhūyaḥ prāyaścittāyutairapi
Wer bei [der Ausübung von] Recht und bei der Unterweisung im Dharma Parteilichkeit übt, für den gibt es fürderhin keine Sühne, selbst nicht durch zehntausend Bußriten.
Wort für Wort
nyāye ca dharmaśikṣāyāṃ
bei [der Ausübung von] Recht und bei der Dharma-Unterweisung
abhojyabhojī samprāptaṃ viḍbhojyaṃ tu samāyutam / tataścaṇḍālayonau tu gomāṃsāśī sadā bhavet
Wer Unessbares isst, erlangt [das Los des] Kot-Essens, dem [in der Hölle] gleichgestellt; danach wird er in der Geburt eines Caṇḍāla beständig ein Rindfleisch-Esser.
avamanya dvijānvāgbhirbrahmahatyāṃ ca vindati / sarvāśca yātanā bhuktvā cāṇḍālo daśajanmasu
Wer Zweifachgeborene mit Worten verachtet, erlangt [die Sünde der] Brahmanentötung; nachdem er alle Torturen erlitten hat, [wird er] in zehn Geburten ein Caṇḍāla.
vipragṛhya dīyamāne tu yastu vighnaṃ samācaret / brahmahatyāsamaṃ tena kartavyaṃ vratameva ca
Wer, wenn einem Brahmanen [eine Gabe] verabreicht wird, dabei ein Hindernis bereitet — von ihm ist ein Gelübde [zur Buße] zu vollziehen, das der Brahmanentötung gleichkommt.
Wort für Wort
vipragṛhya dīyamāne tu [?]
wenn aber dem Brahmanen gegeben wird [?]
yastu vighnaṃ samācaret
wer aber ein Hindernis bereitet
brahmahatyāsamaṃ tena
von ihm [ist] ein der Brahmanentötung gleichkommendes
kartavyaṃ vratameva ca
Gelübde zu vollziehen
[?] Lesung „vigrāya dīyamāne“ als „vipragṛhya dīyamāne“ (dem Brahmanen wird gegeben) gedeutet.
Wer, nachdem er das Vermögen eines anderen geraubt hat, es an andere weitergibt — der Räuber [selbst] fährt zur Hölle; wessen Vermögen es [ursprünglich] war, dem gebührt dessen Frucht.
Wort für Wort
apahṛtya parasyārthaṃ
nachdem er das Vermögen eines anderen geraubt hat
yaḥ parebhyaḥ prayacchati
wer es an andere weitergibt
apahartā tu narakī
der Räuber aber fährt zur Hölle
yasyārthastasya tatphalam
wessen Vermögen es war, dem [gebührt] dessen Frucht
[?] Lesung „apahṛtya paḥsyārthaṃ“ als „apahṛtya parasyārthaṃ“ gedeutet.
pratiśrutyāpradānena lālābhakṣaṃ vrajennaraḥ / yatinindāparo rājañśilānāṃ mātre prayāti hi
Durch das [gegebene] Versprechen und dessen Nicht-Einlösung geht der Mann in [die Hölle] Lālābhakṣa ein; wer der Verleumdung von Asketen ergeben ist, o König, geht fürwahr in die 'Stein'-[Hölle] ein.
Wort für Wort
pratiśrutyāpradānena
durch das [gegebene] Versprechen und dessen Nicht-Einlösung
lālābhakṣaṃ vrajennaraḥ
geht der Mann in Lālābhakṣa ein
yatinindāparo rājan
wer der Verleumdung von Asketen ergeben ist, o König
śilānāṃ mātre prayāti hi [?]
geht fürwahr in die 'Stein'-Hölle ein [?]
[?] Lesung „śilānamātre“ als „śilānāṃ mātre“ (in die 'Stein'-Hölle) gedeutet; unsicher.
Diejenigen, die Gärten fällen, gehen für einundzwanzig Zeitalter [in die Hölle ein]; danach erdulden sie das 'Hunde-Speise'-Los und alle Torturen der Reihe nach.
Wort für Wort
ārāmacchedino yānti
die Gartenfäller gehen [in die Hölle ein]
yugānāmekaviṃśatim
für einundzwanzig Zeitalter
śvabhojanaṃ tataḥ sarvā
danach [erdulden sie] das 'Hunde-Speise'-Los, alle
mahatpāpaṃ tadādeṣṭuṃ na kṣamo 'haṃ nijāyuṣā / ucchiṣṭabhojino ye ca mitradrohaparāśca ye
vermag ich nicht, mit meiner [eigenen] Lebenszeit die große Sünde [vollständig] darzulegen. Diejenigen, die [rituell unreine] Speisereste essen, und diejenigen, die dem Verrat an Freunden ergeben sind,
Wort für Wort
mahatpāpaṃ tadādeṣṭuṃ
jene große Sünde darzulegen
na kṣamo 'haṃ nijāyuṣā
vermag ich nicht mit meiner eigenen Lebenszeit
ucchiṣṭabhojino ye ca
und diejenigen, die Speisereste essen
mitradrohaparāśca ye
und diejenigen, die dem Verrat an Freunden ergeben sind
— für diese sind die Torturen streng [und dauern], solange Mond und Sterne bestehen: [ebenso für] die, welche den Ahnen- und Götteropfer eingestellt haben, und die, welche sich außerhalb des Weges der Veden befinden.
teṣāṃ tāsāṃ ca saṅkhyānaṃ kartuṃ nāsmi kṣamaḥ prabho / pāpānāṃ yātanānāṃ ca dharmāṇāṃ cāpi bhūpate
Ihre [genaue] Zahl [aller] Sünden, Torturen und Rechtsvorschriften zu erstellen, bin ich, o Herr, nicht imstande.
Wort für Wort
teṣāṃ tāsāṃ ca saṅkhyānaṃ
ihre [aller] Zahl
kartuṃ nāsmi kṣamaḥ prabho
zu erstellen bin ich nicht imstande, o Herr
pāpānāṃ yātanānāṃ ca
der Sünden und der Torturen
dharmāṇāṃ cāpi bhūpate
und auch der Rechtsvorschriften, o Herrscher
[Anm.: V131 und V132 wiederholen einander weitgehend (Pāda-Dittographie: „pāpānāṃ yātanānāṃ ca dharmāṇāṃ cāpi bhūpate“ erscheint wortgleich in beiden Versen).]
nyūnātiriktakṛtyānāṃ sampūrtikaraṇāya ca / gaṅgā ca tulasī caiva satsaṅgo harikīrtanam
auch um das zu vervollständigen, was bei [den vorgeschriebenen] Handlungen zu wenig oder zu viel [ausgeführt wurde]. Die Gaṅgā, die Tulasī, die Gemeinschaft der Frommen, das Preisen Haris,
anasūyā hyahiṃsā ca sarvepyete hi pāpahāḥ / viṣṇvarpitāni karmāṇi saphalāni bhavanti hi
Freiheit von Missgunst und Gewaltlosigkeit — all diese fürwahr tilgen die Sünde. Nur die Viṣṇu dargebrachten [gewidmeten] Handlungen werden fruchtbringend,
— [ihm] nicht dargebrachte Handlungen hingegen gleichen einer in Asche geworfenen Substanz. Das Tägliche, das Anlassbedingte, das Wunschgebundene, sowie alles andere, was Mittel zur Erlösung ist,
Wort für Wort
anarpitāni karmāṇi
die nicht dargebrachten Handlungen
bhasmavinyastadravyavat
gleichen einer in Asche geworfenen Substanz
nityaṃ naimittikaṃ kāmyaṃ
das Tägliche, das Anlassbedingte, das Wunschgebundene
— alles, was Viṣṇu dargebracht wird, wird [dadurch zur] güteartigen [Handlung] und fruchtbringend. Die höchste Hingabe zu Hari ist für die Menschen die Vernichterin aller Sünde.
Jene Hingabe ist als zehnfach zu erkennen, dem Waldbrand im Wald der Sünde gleich; [unterteilt] in tamasische, rajasische und sattvische [Arten], o bester der Könige.
Die Verehrung des Gatten der Śrī, o König, die zum Zweck des Verderbens eines anderen [geübt wird] — diese ist die niedrigste tamasische Hingabe, da sie boshafte Gesinnung in sich trägt.
Wort für Wort
yaccānyasya vināśārthaṃ
was zum Zweck des Verderbens eines anderen [geübt wird]
yo 'rcayetkaitavadhiyā svairiṇī svapatiṃ yathā / nārāyaṇaṃ jagannāthaṃ tāmasī madhyamā tu sā
Wer Nārāyaṇa, den Herrn der Welt, mit betrügerischer Gesinnung verehrt, wie eine untreue Frau [scheinbar] ihrem eigenen Gatten [dient] — dies ist die mittlere tamasische Hingabe.
Wort für Wort
yo 'rcayetkaitavadhiyā
wer mit betrügerischer Gesinnung verehrt
svairiṇī svapatiṃ yathā
wie eine untreue Frau ihrem eigenen Gatten [dient]
Wer, aus Neid gegenüber anderen, die der Götterverehrung ergeben sind, Hari verehrt — diese Hingabe, o Herrscher der Erde, gilt als die höchste [Stufe der] tamasischen Hingabe.
Wer, Reichtum, Getreide und dergleichen erflehend, mit höchstem Glauben ausgestattet, den Herrlichen [Viṣṇu] verehrt — diese gilt als die niedrigste rajasische Hingabe.
Wort für Wort
dhanadhānyādikaṃ yastu
wer aber Reichtum, Getreide und dergleichen
prārthayannarcayedvarim
erflehend, den Herrlichen verehrt
śraddhayā parayā yuktaḥ
mit höchstem Glauben ausgestattet
sā rājasyadhamā smṛtā
diese gilt als die niedrigste rajasische [Hingabe]
Wer, im Hinblick auf den [erhofften] Zustand der Sālokya [-Erlösungsstufe] und dergleichen, Hari verehrt — diese wird, o Herrscher der Erde, als die höchste rajasische Hingabe bezeichnet.
Wer aber, zum Zweck der Tilgung seiner selbst begangenen Sünden, mit höchstem Glauben den Herrlichen verehrt — diese gilt als die niedrigste sattvische Hingabe.
Wort für Wort
yastu svakṛtapāpānāṃ
wer aber der selbst begangenen Sünden
kṣayārthaṃ prārcayedvarim
zum Zweck der Tilgung den Herrlichen verehrt
śraddhayā parayopetaḥ
mit höchstem Glauben ausgestattet
sā sāttvikyadhamā smṛtā
diese gilt als die niedrigste sattvische [Hingabe]
Wer aber, o König, den Gatten der Śrī mit dem Bewusstsein der [heiligen] Vorschrift verehrt, wie ein Diener [seinem Herrn dient] — diese gilt als die vortrefflichste unter den Hingabearten, die höchste sattvische Hingabe.
Wort für Wort
vidhibuddhyārcayedyastu
wer aber mit dem Bewusstsein der Vorschrift verehrt
dāsavacchrīpatiṃ nṛpa
den Gatten der Śrī, wie ein Diener, o König
bhaktīnāṃ pravarā sā tu
diese ist die vortrefflichste unter den Hingabearten
Der Mensch aber, der, indem er [selbst nur] ein wenig von Haris Größe verwirklicht hat, [ihm] lieb geworden ist, und der, ganz in Ihm aufgehend, zufrieden ist — diese Hingabe ist die höchste der Höchsten.
Wort für Wort
mahimānaṃ hareryastu
der aber, [durch] Haris Größe
kiñcitkṛtvā priyo naraḥ
ein wenig verwirklicht habend, [ihm] lieb geworden, der Mensch
'Ich selbst bin der höchste Viṣṇu, in mir [ruht] diese ganze Welt' — wer dies stets [so] erschaut, den erkenne man als [den, der] die höchste der Höchsten [Hingabe innehat].
Darum höre, o Herrscher: von dem, der den Saṃsāra zu überwinden begehrt, soll Hingabe zu Janārdana geübt werden, ohne Widerspruch zur eigenen [Stands-]Pflicht.
Wer, unter Aufgabe seiner eigenen Dharma-Pflicht, allein von der Hingabe lebt — an ihm findet Viṣṇu kein Wohlgefallen; nur durch [rechten] Wandel findet er Wohlgefallen.
In allen heiligen Überlieferungen wird der rechte Wandel als das Erste festgesetzt; aus dem rechten Wandel entspringt der Dharma, und des Dharma Herr ist der Unvergängliche [Viṣṇu].
Darum soll Hingabe zu Hari geübt werden, [aber nur] eine, die der eigenen Dharma-Pflicht nicht widerspricht. Selbst die [äußere Erfüllung der] Dharma-Pflichten bringt denen, die des rechten Wandels entbehren, kein Glück.
Wort für Wort
tasmātkāryā harerbhaktiḥ
darum soll Hingabe zu Hari geübt werden
svadharmasyāvirodhinī
eine, die der eigenen Dharma-Pflicht nicht widerspricht
Auch eine Hingabe, der die eigene Dharma-Pflicht fehlt, wird als ungetan [wirkungslos] bezeichnet. Was du mich nun wiederholt gefragt hast — all das habe ich dir dargelegt.
śiva eva hariḥ sākṣāddharireva śivaḥ svayam / dvayorantaradṛgyāti narakānkoṭiśaḥ khalaḥ
Śiva selbst ist wahrhaftig Hari, Hari selbst ist Śiva; wer zwischen den beiden einen Unterschied erblickt, ein solcher Böser geht in die Höllen ein, zu Millionen [Malen].
Wort für Wort
śiva eva hariḥ sākṣāt
Śiva selbst ist wahrhaftig Hari
harireva śivaḥ svayam
Hari selbst ist Śiva
dvayorantaradṛgyāti
wer zwischen den beiden einen Unterschied erblickt, geht ein
Darum verehre Viṣṇu und Śiva gleichermaßen, nachdem du [ihre Einheit] erkannt hast; wer einen Unterschied macht, erlangt Leid, sowohl in dieser Welt als auch im Jenseits.
ātmaghātakapāpmāno dagdhāḥ kapilakopataḥ / vasanti narake te tu rājaṃstava pitāmahāḥ
Deine Ahnen, o König, die, mit der Sünde des Selbstmordes [belastet], durch den Zorn des [Weisen] Kapila verbrannt wurden, verweilen [nun] in der Hölle.
keśāsthinakhadaṃṣṭrāśca bhasmāpi ca nṛpasattama / nayati viṣṇusadanaṃ spṛṣṭā gāṅgena vāriṇā
Haare, Knochen, Nägel, Zähne, ja sogar Asche, o Bester der Könige — sobald sie vom Wasser der Gaṅgā berührt werden, führen sie [den Toten] zur Wohnstatt Viṣṇus.
Wort für Wort
keśāsthinakhadaṃṣṭrāśca
Haare, Knochen, Nägel, Zähne
bhasmāpi ca nṛpasattama
und auch Asche, o Bester der Könige
nayati viṣṇusadanaṃ
führen zur Wohnstatt Viṣṇus
spṛṣṭā gāṅgena vāriṇā
berührt vom Wasser der Gaṅgā
[?] Lesung „keśāsthinakhadandāśca“ als „keśāsthinakhadaṃṣṭrāśca“ gedeutet.
yāni kāni ca pāpāni proktāni tava bhūpate / tāni karmāṇi vai naśyanti gaṅgābindvabhiṣecanāt
Welche Sünden auch immer dir, o Herrscher, [hier] genannt worden sind — all diese Taten schwinden durch die Besprengung mit einem [einzigen] Tropfen der Gaṅgā.
Nachdem er dies, o Tiger unter den Weisen, zum großen König Bhagīratha, dem in seiner Seele dem Dharma ergebenen, gesprochen hatte, verschwand Dharmarāja sogleich.
Wort für Wort
ityuktvā muniśārdūla
nachdem er dies gesprochen hatte, o Tiger unter den Weisen
mahārājaṃ bhagīratham
zum großen König Bhagīratha
dharmātmānaṃ dharmarājaḥ
dem Dharma-ergebenen, Dharmarāja
sadyaścāntardadhe tadā
verschwand da sogleich
[Anm.: Ab Vers 166 wechselt der Sprecher zu Sanaka („sanaka uvāca“), der den Rahmen-Dialog mit Nārada fortführt; die vorangehende Rede war die des Dharmarāja an Bhagīratha.]
sa tu rājā mahāprājñaḥ sarvaśāstrārthapāragaḥ / nikṣipya pṛthivīṃ sarvāṃ saciveṣu yayau vanam
Jener König aber, der überaus Weise, der den Sinn aller heiligen Schriften durchdrungen hatte, übergab die ganze Erde seinen Ministern und begab sich in den Wald.
tuhinādrau tato gatvā naranārāyaṇāśramāt / paścime tuhinākrānte śṛṅge ṣoḍaśayojane
Von dort zum Schneegebirge gegangen, [gelangte er], von der Einsiedelei des Nara-Nārāyaṇa aus westwärts, zu einem vom Schnee bedeckten Gipfel, sechzehn Yojanas [entfernt],
und nachdem er dort Askese geübt hatte, führte er die Gaṅgā herbei, die Reinigerin der drei Welten.
Wort für Wort
tapastaptvā nayāmāsa
nachdem er Askese geübt hatte, führte er herbei
gaṅgāṃ trailokyapāvanīm
die Gaṅgā, die Reinigerin der drei Welten
[Anm.: Dieser Vers besteht im Quelltext nur aus einer Halbzeile (2 Pādas); das Kapitel endet hier ohne die sonst übliche vollständige Schlusszeile bzw. einen im Quelltext mitgegebenen Kolophon.]