Sanaka sprach: Ich werde nun die Ordnung der Sühnehandlungen (Prāyaścitta) darlegen; höre, o Nārada. Wer durch die Sühnehandlung geläuterten Herzens ist, erlangt die Frucht aller [seiner] Werke.
Wort für Wort
sanaka uvāca
Sanaka sprach
prāyaścittavidhiṃ vakṣye
die Ordnung der Sühnehandlungen werde ich darlegen
śṛṇu nārada sāṃpratam
höre nun, o Nārada
prāyaścittaviśuddhātmā
wer durch die Sühnehandlung geläuterten Herzens ist
sarvakarmaphalaṃ labhet
erlangt die Frucht aller Werke
[Anm.: Dem eigentlichen Vers 1 ist im Quelltext das Kolophon des vorangehenden (29.) Kapitels vorangestellt ('iti śrībṛhannāradīyapurāṇe... tithyādinirṇayo nāma ekonatriṃśo 'dhyāyaḥ'), gefolgt von einer Trennlinie; dies ist ein reines Gliederungselement, das im sa-Feld zur Dokumentation mitgeführt, aber nicht in die de-Übersetzung von V.1 einbezogen wurde.]
Was aber von denen, die der Sühnehandlung entbehren, o Weiser, an Werk vollzogen wird, das alles wird als fruchtlos bezeichnet und gilt als von Rākṣasas in Besitz genommen.
Von denen, die frei von Begierde und Zorn und in den Dharmaśāstras bewandert sind, sowie von denen, die die Frucht aller [ihrer] pflichtgemäßen Werke begehren, sind die Brahmanen über den Dharma zu befragen.
prāyaścittāni cīrṇāni nārāyaṇaparāṅmukhaiḥ /
na niṣpunanti viprendra surābhāṇḍamivāpagāḥ
Sühnehandlungen, die von denen vollzogen werden, die Nārāyaṇa den Rücken kehren, reinigen nicht, o Fürst der Brahmanen – so wie Flüsse (āpagāḥ) ein mit Branntwein [befülltes] Gefäß nicht rein zu waschen vermögen.
Wort für Wort
prāyaścittāni cīrṇāni
Sühnehandlungen, die vollzogen werden
nārāyaṇaparāṅmukhaiḥ
von denen, die Nārāyaṇa den Rücken kehren
na niṣpunanti viprendra
reinigen nicht, o Fürst der Brahmanen
surābhāṇḍam iva āpagāḥ
wie Flüsse ein Branntwein-Gefäß [nicht rein waschen]
brahmahā ca surāpī ca steyī ca gurutalpagaḥ /
mahāpātakinanastvete tatsaṃsargī ca pañcamaḥ
Der Brahmanenmörder, der Branntweintrinker, der Dieb und der, welcher das Lager des Lehrers [betritt, d.h. mit dessen Frau verkehrt] – diese sind die 'großen Sünder' (mahāpātakin); und als fünfter gilt der, welcher mit ihnen Umgang pflegt.
Wort für Wort
brahmahā ca surāpī ca
der Brahmanenmörder und der Branntweintrinker
steyī ca gurutalpagaḥ
der Dieb und der zum Lager des Lehrers Gehende
mahāpātakinaḥ tu ete [?]
diese sind die 'großen Sünder'
tatsaṃsargī ca pañcamaḥ
und als fünfter, wer mit ihnen Umgang pflegt
[?] mahāpātakinanastvete: wohl mahāpātakinas tv ete.
Wer aber ein Jahr lang mit diesen [Sündern] gemeinsam ruht, sitzt und isst, den soll man als in allen [rituellen] Handlungen gefallen (patita) erkennen.
Wort für Wort
yaḥ tu saṃvatsaraṃ hi etaiḥ [?]
wer aber ein Jahr lang mit diesen
śayanāsanabhojanaiḥ
durch Ruhen, Sitzen und Essen
saṃvaset saha
gemeinsam verweilt
taṃ vidyāt patitaṃ sarvakarmasu
den soll man als in allen Handlungen gefallen erkennen
Hat man unwissentlich einen Brahmanen erschlagen, so soll man in Rindenkleidung gehen und die Haare verfilzen (jaṭī). Man soll sogar den Schädel des selbst erschlagenen Brahmanen tragen.
Wort für Wort
ajñānāt brāhmaṇaṃ [?] hatvā
hat man unwissentlich einen Brahmanen erschlagen
cīravāsāḥ jaṭī bhavet
soll man in Rindenkleidung gehen mit verfilztem Haar
Fehlt dieser [Schädel], o Bester der Weisen, [so trage man] einen anderen Schädel oder ein anderes [entsprechendes] Ding; dieses Ding an einer Fahnenstange befestigend, soll man ein Waldwanderer werden.
Wort für Wort
tadabhāve muniśreṣṭha [?]
fehlt dieser, o Bester der Weisen
kapālaṃ vā anyat eva vā
[trage man] einen [anderen] Schädel oder ein anderes Ding
Von Waldnahrung [lebend] soll man dort verweilen, einmal [täglich] und maßvoll essend. Man soll die Saṃdhyā[-Andacht] recht verrichten und dreimal täglich das Bad vollziehen.
Er soll, abgesehen vom [eigenen] Studium und Lehren [des Veda], [alles andere] meiden [?] und stets Hari gedenken. Er soll beständig als Brahmacārin leben und Duftstoffe, Blumenkränze und dergleichen meiden.
Wort für Wort
adhyayanādhyāpanāt ūnaṃ [?]
abgesehen von Studium und Lehren [das übrige]
varjayet saṃsmaret harim
soll er meiden, [und] Hari gedenken
brahmacārī bhavet nityaṃ
er soll beständig als Brahmacārin leben
gandhamālyādi varjayet
Duftstoffe, Blumenkränze und dergleichen meiden
[?] adhyayanādhyāpanādūnvarjayet: Lesung/Sinn unsicher; sinngemäß als 'abgesehen von Studium und Lehren soll er (alles andere) meiden' gedeutet.
Er soll bei den Pilgerstätten und den heiligen Einsiedeleien verweilen. Kann er nicht von Waldkost leben, so soll er im Dorf das Betteln (bhikṣā) ausüben.
Zwölf Jahre lang soll er so, ganz Hari zugewandt, das Gelübde einhalten. Dann erlangt der Brahmanenmörder Reinheit und wird [wieder] fähig für [rituelle] Handlungen.
Wird er inmitten des Gelübdes von wilden Tieren oder durch Krankheit getötet, oder gibt er sein Leben für eine Kuh oder um eines Brahmanen willen dahin...
...oder wenn er den besten der Zweifachgeborenen zehntausend (ayuta) vorzügliche Kühe schenkt – hat der Brahmanenmörder eines von diesen [Dingen] getan, so erlangt er Reinheit.
Wort für Wort
yadvā dadyāt dvijendrāṇāṃ
oder wenn er den besten der Zweifachgeborenen schenkt
gavām ayutam uttamam [?]
zehntausend vorzügliche Kühe
eteṣu anyatamaṃ kṛtvā
hat er eines von diesen getan
brahmahā śuddhim āpnuyāt [?]
so erlangt der Brahmanenmörder Reinheit
[?] uttasam: wohl uttamam. [?] śuddhimānpuyāt: wohl śuddhim āpnuyāt.
Hat man einen geweihten (dīkṣita) Kṣatriya erschlagen, so soll man das Gelübde des Brahmanenmordes einhalten; oder [alternativ] den Eintritt ins Feuer, oder den Sturz in den Wind [d.h. von einer Höhe herab].
Wort für Wort
dīkṣitaṃ kṣatriyaṃ hatvā
hat man einen geweihten Kṣatriya erschlagen
caret hi brahmahatyāvratam [?]
soll man das Gelübde des Brahmanenmordes einhalten
Hat man hingegen einen geweihten Brahmanen erschlagen, so soll man das Gelübde zweifach vollziehen. Bei der Tötung des Lehrers (ācārya) und dergleichen aber wird das Gelübde vierfach genannt.
hatvā tu vipramātraṃ ca caretsaṃvatsaraṃ vratam /
evaṃ viprasya gaditaḥ prāyaścittavidhirdvija
Hat man aber einen bloßen (d.h. nicht-geweihten) Brahmanen erschlagen, so soll man das Gelübde ein Jahr lang vollziehen. So ist, o Zweifachgeborener, die Ordnung der Sühne für [die Tötung] eines Brahmanen dargelegt.
Wort für Wort
hatvā tu vipramātraṃ ca
hat man aber einen bloßen Brahmanen erschlagen
caret saṃvatsaraṃ vratam
soll man das Gelübde ein Jahr lang vollziehen
evaṃ viprasya gaditaḥ
so ist für [die Tötung] eines Brahmanen dargelegt
prāyaścittavidhiḥ dvija
die Ordnung der Sühnehandlung, o Zweifachgeborener
Für [die Tötung] eines Kṣatriya wird [dasselbe Gelübde] zweifach genannt, für [die Tötung] eines Vaiśya (viś) aber wird es dreifach überliefert. Wer als Śūdra einen Brahmanen tötet, den, so wissen die Weisen, [tötet man] mit dem Keulenschlag [?].
Wort für Wort
dviguṇaṃ kṣatriyasya uktaṃ
für den Kṣatriya wird [es] zweifach genannt
triguṇaṃ tu viśaḥ smṛtam
für den Vaiśya aber dreifach überliefert
brāhmaṇaṃ hanti [?] yaḥ śūdraḥ
wer als Śūdra einen Brahmanen tötet
taṃ muśalena [?] vidurbudhāḥ
den, [so] wissen die Weisen, [tötet man] mit der Keule
[Anm.: Der Vers beginnt im Quelltext mit einem isolierten, unmotivierten Schrägstrich (/) ohne vorangehenden Text; wahrscheinlich ist die erste Vershälfte verlorengegangen oder es handelt sich um ein versprengtes Satzzeichen aus dem vorherigen Vers.] [?] hṝnti: wohl hanti. [?] muśalyaṃ virdurbudhāḥ: wohl muśalena vidur budhāḥ; Sinn/Lesung unsicher.
'Allein vom König ist die Bestrafung zu vollziehen' – so lautet die Feststellung in den Lehrbüchern. Bei der Tötung von Brahmanenfrauen [gilt] die Hälfte [des Gelübdes], bei der Tötung eines [unverheirateten] Mädchens ein Viertel.
Wort für Wort
rājñā eva śikṣā kartavyā
'allein vom König ist die Bestrafung zu vollziehen'
Hat man [Knaben] getötet, die noch nicht die Initiation (upanayana) empfangen haben, so soll man ebenso ein Viertel-Gelübde vollziehen. Hat aber ein Brahmane einen Kṣatriya erschlagen, so soll er sechs Jahre lang ein [strenges] Kṛcchra-Gelübde einhalten.
Hat er einen Vaiśya erschlagen, [gilt] drei Jahre, hat er einen Śūdra erschlagen, ein Jahr. Hat er die Frau eines Geweihten erschlagen, [oder] eine Brahmanenfrau, acht Jahre.
Wort für Wort
saṃvatsaraṃ trayaṃ vaiśyaṃ [?]
drei Jahre [gilt] für einen Vaiśya
hatvā śūdraṃ [?] tu vatsaram
ein Jahr, hat er einen Śūdra erschlagen
dīkṣitasya striyaṃ hatvā
hat er die Frau eines Geweihten erschlagen
brāhmaṇī ca aṣṭa vatsarān
[oder] eine Brahmanenfrau, [gilt] acht Jahre
[?] veśyaṃ: wohl vaiśyaṃ. [?] śūrdraṃ: wohl śūdraṃ.
vṛddhāturastrībālānāmarddhamuktaṃ manīṣibhiḥ /
gauḍī paiṣṭī ca mādhvī ca vijñeyā trividhā surā
Für Greise, Kranke, Frauen und Kinder wird von den Weisen die Hälfte [des Gelübdes] genannt. Als dreifach ist der Branntwein (surā) zu erkennen: aus Melasse (gauḍī), aus Mehl (paiṣṭī) und aus Honig (mādhvī).
[Dieser] soll von [Angehörigen] aller vier Stände ebenso wie von Frauen nicht getrunken werden, o Nārada. Milch, Ghee oder Kuhurin – eines von diesen [soll der Trinker als Sühne zu sich nehmen], o Weiser.
Wort für Wort
cāturvarṇyaiḥ apeyā [?] syāt
soll [er] von allen vier Ständen nicht getrunken werden
Nachdem er gebadet hat, in nassem Gewand, beherrscht, Nārāyaṇa gedenkend, soll er [dieses Getränk] glühendem Eisen gleich [heiß] machen und dann dieses Wasser trinken.
Wort für Wort
snātvā ārdravāsāḥ niyataḥ
nachdem er gebadet hat, in nassem Gewand, beherrscht
Dies soll er aus einem eisernen oder ebenso aus einem Metallgefäß trinken, oder aber aus einem kupfernen Gefäß; nachdem er dies getrunken hat, geht er in den Tod ein.
Wort für Wort
tat tu lauhena pātreṇa
dies aber aus einem eisernen Gefäß
hi āyasena athavā pibet
oder auch aus einem [anderen] Metallgefäß soll er trinken
tāmreṇa vā atha pātreṇa
oder aber aus einem kupfernen Gefäß
tat pītvā maraṇaṃ vrajet
nachdem er dies getrunken hat, geht er in den Tod ein
surāpī śuddhimānpoti nānyathā śuddhiriṣyate /
ajñānādātmabuddyā tu surāṃ pītvā dvijaścaret
[So] erlangt der Branntweintrinker Reinheit; anderweitig wird keine Reinheit gewährt. Hat aber ein Zweifachgeborener unwissentlich, aus eigenem [Irr-]Urteil, Branntwein getrunken, so soll er [Folgendes] vollziehen:
Wort für Wort
surāpī śuddhim āpnoti [?]
der Branntweintrinker erlangt [so] Reinheit
na anyathā śuddhiḥ iṣyate
anderweitig wird keine Reinheit gewährt
ajñānāt ātmabuddhyā [?] tu
hat aber unwissentlich, aus eigenem Urteil
surāṃ pītvā dvijaḥ caret
ein Zweifachgeborener Branntwein getrunken, soll er vollziehen
[?] śuddhimānpoti: wohl śuddhim āpnoti. [?] ātmabuddyā: wohl ātmabuddhyā.
[Er soll] das Gelübde des Brahmanenmordes vollständig [einhalten], jedoch ohne dessen [äußere] Kennzeichen [d.h. Schädel/Fahne]. Falls er aber Branntwein zur Heilung von Krankheit, als Arznei, trinkt...
tasyopanayanaṃ bhūyastathā cāndrāyaṇadvayam /
surāsaṃspṛṣṭapātraṃ tu surābhāṇḍodakaṃ tathā
...[dann bedarf es für] ihn der erneuten Initiation (upanayana) sowie zweier Cāndrāyaṇa[-Gelübde]. Ein von Branntwein berührtes Gefäß aber, sowie [mit] Wasser aus einem Branntwein[-Gefäß]...
...[gilt] als ebenso dem Branntweintrinken gleichwertig – so sagt man – der Genuss des 'Mondes' [?, Bedeutung unsicher]. [Dazu zählen berauschende Getränke,] aus Palmfrucht (tāla), aus Brotfrucht (pānasa), aus Weintraube (drākṣā) und aus Dattel (khārjūra) gewonnen...
Wort für Wort
surāpānasamaṃ prāhuḥ
als dem Branntweintrinken gleichwertig sagt man
tathā candrasya bhakṣaṇam [?]
ebenso den Genuss des 'Mondes'
tālaṃ ca pānasaṃ caiva
[Getränk] aus Palmfrucht und aus Brotfrucht
drākṣaṃ khārjūrasaṃbhavam
aus Weintraube und aus Dattel gewonnen
[?] candrasya bhakṣaṇam: Lesung/Sinn unsicher; wörtlich 'der Genuss des Mondes', hier unübersetzt-wörtlich belassen, da die gemeinte Substanz unklar bleibt.
...aus der Madhūka-Blüte, aus Gebirgsreis (śaila) [?], aus Ariṣṭa[-Frucht gewonnen], das Maireya[-Getränk], das aus der Kokosnuss [gewonnene], die Gauḍī, die Mādhvī, der Surā [im engeren Sinn] und [allgemein] berauschendes Getränk (madya) – so werden elf [Arten] überliefert.
Wort für Wort
mādhukaṃ śailam [?] āriṣṭaṃ
aus Madhūka-Blüte, [Gebirgsreis], aus Ariṣṭa
maireyaṃ nālikerajam
das Maireya, das aus der Kokosnuss
gauḍī mādhvī surā madyam
die Gauḍī, die Mādhvī, der Surā, das Madya
evam ekādaśa smṛtāḥ
so werden elf [Arten] überliefert
[?] śaila: Lesung/Bedeutung unsicher (vielleicht ein bestimmter Gärstoff).
...für ihn [gilt] eine erneute Initiation, und er soll ebenso ein Tapaḥkṛcchra-Gelübde vollziehen. [Nun zum Diebstahl:] sei es offen (samakṣam) oder heimlich (parokṣam), oder mit Gewalt, [nämlich Diebstahl]...
Wort für Wort
tasya upanayanaṃ bhūyaḥ
für ihn [gilt] eine erneute Initiation
tapaḥkṛcchraṃ [?] caret tathā
und er soll ebenso ein Tapaḥkṛcchra vollziehen
samakṣaṃ vā parokṣaṃ vā
sei es offen oder heimlich
balāt cauryaṃ [?] vā tathā
oder mit Gewalt, [nämlich] Diebstahl
[?] tatpakṛcchraṃ: wohl tapaḥkṛcchraṃ. [?] balāccauyaṇa: wohl balāc cauryaṃ.
parasvānāmupādānaṃ steyamityucyate budhaiḥ /
suvarṇasya pramāṇaṃ tu manvādyaiḥ paribhāṣitam
Die Aneignung des Eigentums eines anderen wird von den Weisen als Diebstahl (steya) bezeichnet. Das [rechte] Maß für Gold aber ist von Manu und den anderen [Gesetzgebern] festgelegt worden.
Ich werde [es] darlegen, höre, o Fürst der Brahmanen, das Mittel [zur Bestimmung] der [in den Lehren] genannten Sühnehandlung. Inmitten eines durch eine Fensteröffnung (gavākṣa) einfallenden Sonnenstrahls (mārtaṇḍaraśmi) wird [Folgendes] sichtbar:
Wort für Wort
vakṣye śṛṇuṣva viprendra
ich werde darlegen, höre, o Fürst der Brahmanen
prāyaścittoktisādhanam [?]
das Mittel der genannten Sühnehandlung
gavākṣāgatamārtaṇḍaraśmi-
des durch die Fensteröffnung einfallenden Sonnenstrahls
madhye pradṛśyate
inmitten [dessen] wird [Folgendes] sichtbar
[?] prāyaścajitoktisādhanam: wohl prāyaścittoktisādhanam.
trasareṇupramāṇaṃ tu raja ityucyate budhaiḥ /
trasareṇvaṣṭakaṃ niṣkastatrayaṃ rājasarṣapaḥ
Das Maß eines 'Trasareṇu' (im Sonnenstrahl schwebendes Staubkorn) wird von den Weisen als 'Rajas' (Staub) bezeichnet. Acht Trasareṇus [ergeben] ein 'Niṣka' [?]; drei davon [ergeben] ein Rājasarṣapa (Königs-Senfkorn).
Wort für Wort
trasareṇupramāṇaṃ tu
das Maß eines Trasareṇu aber
rajaḥ iti ucyate budhaiḥ
wird als 'Rajas' von den Weisen bezeichnet
trasareṇvaṣṭakaṃ niṣkaḥ [?]
acht Trasareṇus [ergeben] ein Niṣka
tat trayaṃ rājasarṣapaḥ
drei davon ein Rājasarṣapa
[?] trasareṇvaṣṭakaṃ niṣkaḥ: die hier genannte Maßeinheit weicht von der sonst in den Dharmaśāstren (z.B. Manu 8.132) üblichen Skala ab, wo acht Trasareṇu meist einer 'likṣā' entsprechen; Lesung/Terminus möglicherweise verderbt.
Drei [Rājasarṣapas ergeben] ein weißes Senfkorn (gaurasarṣapa) [?]; sechs davon werden als ein Yava (Gerstenkorn) bezeichnet. Drei Yavas ergeben ein Kṛṣṇala; fünf davon werden als ein Māṣa überliefert.
Wort für Wort
gaurasarṣapaḥ [?] tat trayaṃ syāt
drei davon [ergeben] ein weißes Senfkorn
tat ṣaṭkaṃ yavaḥ ucyate
sechs davon werden als Yava bezeichnet
yavatrayaṃ kṛṣṇalaḥ syāt
drei Yavas ergeben ein Kṛṣṇala
māṣaḥ tat pañcakaṃ smṛtaḥ
ein Māṣa wird als fünf davon überliefert
[?] maurasarṣapastartrayaṃ: wohl gaurasarṣapas tat trayaṃ (der Übertragung folgend die übliche Manu-Skala: 3 rājasarṣapa = 1 gaurasarṣapa; 6 gaurasarṣapa = 1 yava).
māṣaṣoḍaṣamānaṃ syātsuvarṇamiti nārada /
hatvā brahmasvamajñānāddvādaśāṃbdaṃ tu pūrvavat
Das Maß von sechzehn Māṣas ist, so [sei bekannt], ein Suvarṇa (Goldeinheit), o Nārada. Hat man unwissentlich Brahmanen-Eigentum (brahmasva) entwendet, [so gilt] zwölf Jahre [Buße], wie zuvor [beschrieben].
Wort für Wort
māṣaṣoḍaśamānaṃ [?] syāt
das Maß von sechzehn Māṣas ist
suvarṇam iti nārada
ein Suvarṇa, so [sei bekannt], o Nārada
hṛtvā [?] brahmasvam ajñānāt
hat man unwissentlich Brahmanen-Eigentum entwendet
dvādaśābdaṃ tu pūrvavat
[gilt] zwölf Jahre, wie zuvor [beschrieben]
[?] māṣaṣoḍaṣamānaṃ: wohl māṣaṣoḍaśamānaṃ. [?] hatvā: wohl hṛtvā.
kapāladhvajahīnaṃ tu brahmahatyāvrataṃ caret /
guruṇāṃ yajñakatṝṇāṃ dhārmiṣṭānāṃ tathaiva ca
Ohne Schädel und Fahne aber soll man das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen. [Dies gilt] ebenso beim [Diebstahl vom Eigentum] von Lehrern, von Opferveranstaltern und von besonders Rechtschaffenen.
Wort für Wort
kapāladhvajahīnaṃ tu
ohne Schädel und Fahne aber
brahmahatyāvrataṃ caret
soll man das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen
guruṇāṃ yajñakartṝṇāṃ [?]
[bei Eigentum] von Lehrern, von Opferveranstaltern
śrotriyāṇāṃ dvijānāṃ tu hṛtvā hemaivamācaret /
kṛtānutāpo dehe ca saṃpūrṇe lepayed dhṛtam
Hat man von vedenkundigen (śrotriya) Zweifachgeborenen Gold entwendet, so soll man ebenso [dieses Gelübde] vollziehen. Nachdem er Reue empfunden hat, soll er den ganzen Körper mit Ghee bestreichen...
Wort für Wort
śrotriyāṇāṃ dvijānāṃ tu
von vedenkundigen Zweifachgeborenen aber
hṛtvā hema evam ācaret
hat man Gold entwendet, so soll man ebenso vollziehen
karīṣacchādito dagdhaḥ steyapāpādvimucyate /
brahmasvaṃ kṣatriyo hṛtvā paścāttāpamavāpya ca
...und, mit Kuhdung bedeckt, sich verbrennen; so wird er vom Diebstahls-Vergehen befreit. Hat aber ein Kṣatriya Brahmanen-Eigentum entwendet und danach Reue empfunden...
punardadāti tatraiva tadvidhānaṃ śṛṇuṣva me /
tatra sāṃtapanaṃ kṛtvā dvādaśāhopavāsataḥ
...und es eben dort zurückgibt, [so höre] die diesbezügliche Anordnung von mir: Er soll dabei das Sāṃtapana[-Gelübde] vollziehen, mittels eines zwölftägigen Fastens.
śuddhimāpnoti devarṣe hyanyathā patito bhavet /
rantāsanamanuṣyastrīdhenubhūmyādikeṣu ca
[Dann] erlangt er Reinheit, o Götterweiser; andernfalls wird er gefallen. Bei [Diebstahl von] Juwelen, [einem Herrscher-]Sitz, einem Menschen, einer Frau, einer Kuh, Land und dergleichen aber...
suvarṇasahṛśeṣveṣu prāyaścitārddhamucyate /
trasareṇusamaṃ hema hṛtvā kuryātsamāhitaḥ
...bei diesen, dem Golde gleichgestellten [Wertgegenständen], wird die Hälfte der Sühnehandlung genannt. Hat man Gold im Maß eines Trasareṇu entwendet, so soll man, gesammelten Geistes, [Folgendes] tun:
Wort für Wort
suvarṇasadṛśeṣu eṣu [?]
bei diesen, dem Golde gleichgestellten
prāyaścittam ardham ucyate [?]
wird die Hälfte der Sühnehandlung genannt
trasareṇusamaṃ hema hṛtvā
hat man Gold im Maß eines Trasareṇu entwendet
kuryāt samāhitaḥ
so soll man, gesammelten Geistes, [es] tun
[?] suvarṇasahṛśeṣveṣu: wohl suvarṇasadṛśeṣu eṣu. [?] prāyaścitārddham: wohl prāyaścittam ardham.
prāṇāyāmadvayaṃ samyak tena śuddhaccati mānavaḥ /
prāṇāyāmatrayaṃ kuryāddhṛtvā niṣkapramāṇakam
Durch zweimaliges rechtes Prāṇāyāma wird der Mensch dadurch rein. Hat man [Gold] im Maß eines Niṣka entwendet, so soll man dreimaliges Prāṇāyāma vollziehen.
snātvā ca vidhivajjapyādgāyatryaṣṭasahasrakam /
yavamātrasuvarṇasya steyācchuddho bhaveddijaḥ
...so soll er nach dem Bad vorschriftsmäßig die Gāyatrī achttausendmal murmeln (japet). Vom Diebstahl von Gold im Maß eines Yava wird der Zweifachgeborene [so] rein.
āsāyaṃ prātarārabhya japtvā vai vedamātaram /
hema kṛṣṇalamātraṃ tu hṛtvā sāṃtapanaṃ caret
Vom Morgen bis zum Abend die 'Mutter des Veda' (die Gāyatrī) murmelnd, soll man – hat man Gold im Maß eines Kṛṣṇala entwendet – das Sāṃtapana[-Gelübde] vollziehen.
Wort für Wort
āsāyaṃ prātaḥ ārabhya
vom Morgen an bis zum Abend
japtvā vai vedamātaram
die 'Mutter des Veda' murmelnd
hema kṛṣṇalamātraṃ tu
Gold im Maß eines Kṛṣṇala aber
hṛtvā sāṃtapanaṃ caret
hat man entwendet, soll man das Sāṃtapana vollziehen
Für Gold im Maß eines Māṣa wird [folgende] Sühnehandlung genannt: Wer sich [nur] von in Kuhurin gekochter Gerste ernährt, wird binnen eines Jahres rein.
Hat man aber den Diebstahl eines vollen Suvarṇa begangen, o Herr der Weisen, so soll man, gesammelten Geistes, zwölf Jahre lang das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen.
Wort für Wort
saṃpūrṇasya suvarṇasya
eines vollen Suvarṇa
steyaṃ kṛtvā munīśvara
hat man den Diebstahl begangen, o Herr der Weisen
brahmahatyāvrataṃ kuryāt
soll man das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen
suvarṇamānānnyūne tu rajatasteyakarmaṇi /
kuryātsāṃtapanaṃ samyaganyathā patito bhavet
Bei einem Silberdiebstahl aber, [dessen Wert] geringer als das Maß eines Suvarṇa [an Gold] ist, soll man das Sāṃtapana[-Gelübde] recht vollziehen; andernfalls wird man gefallen.
daśaniṣkāntaparyantamūrddhūṃ niṣkacatuṣṭayāt /
hatvā ca rajataṃ vidvānkuryāccāndrāyaṇaṃ mune
Für [einen Diebstahl] oberhalb von vier Niṣkas bis hin zur Grenze von zehn Niṣkas hat, wer Silber entwendet hat, ein Cāndrāyaṇa[-Gelübde] zu vollziehen, o Weiser, wenn er ein Kenner [des Dharma] ist.
daśādiśatiṣkāntaṃ yaḥ steyī rajatasya tu /
cāndrāyaṇadvayaṃ tasya proktaṃ pāpaviśodhakam
Wer aber vom Silber, [im Bereich] von zehn beginnend bis hin zur Grenze von hundert Niṣkas, ein Dieb ist, für den werden zwei Cāndrāyaṇas als sündentilgend genannt.
Wort für Wort
daśādi-śata-niṣkāntaṃ [?]
von zehn beginnend bis zur Grenze von hundert [Niṣkas]
yaḥ steyī rajatasya tu
wer aber vom Silber ein Dieb ist
cāndrāyaṇadvayaṃ tasya
zwei Cāndrāyaṇas für den
proktaṃ pāpaviśodhakam
werden als sündentilgend genannt
[?] daśādiśatiṣkāntaṃ: wohl daśādi-śata-niṣkāntaṃ.
Von hundert an aufwärts bis zur Grenze von tausend werden drei Cāndrāyaṇas genannt. Bei einem Diebstahl von mehr als tausend [Niṣkas] soll man das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen.
Wort für Wort
śatāt ūrdhvaṃ [?] sahasrāntaṃ
von hundert an aufwärts bis zur Grenze von tausend
proktaṃ cāndrāyaṇatrayam
werden drei Cāndrāyaṇas genannt
sahasrāt adhikasteye
bei einem Diebstahl von mehr als tausend
brahmahatyāvrataṃ caret
soll man das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen
kāṃsyapittalamukhyeṣu hyayaskānte tathaiva ca /
sahasraniṣkamāne tu parākaṃ parikīrtitam
Bei [Diebstahl von] Bronze, Messing und dergleichen vor allem, sowie ebenso von Magnet-Eisen (ayaskānta) [gilt]: beim Maß von tausend Niṣkas wird das Parāka[-Gelübde] genannt.
prāyaścittaṃ tu rantānāṃ steye rājatavatsmṛtam /
gurutalpagatānāṃ ca prāyaścittamudīryate
Die Sühnehandlung beim Diebstahl von Juwelen aber wird ebenso wie bei Silber überliefert. Für diejenigen aber, die zum Lager des Lehrers gegangen sind, wird [nun] die Sühnehandlung dargelegt:
Wort für Wort
prāyaścittaṃ tu ratnānāṃ [?]
die Sühnehandlung aber für Juwelen
steye rājatavat smṛtam
wird beim Diebstahl wie bei Silber überliefert
gurutalpagatānāṃ ca
und für diejenigen, die zum Lager des Lehrers gegangen sind
ajñānānmātaraṃ gatvā tatsapatnīmathāpi vā /
svayameva svamuṣkaṃ tu cchindyātpāpamudīrayan
Ist man unwissentlich zur [eigenen] Mutter gegangen, oder aber auch zu deren Nebenfrau [des Vaters], so soll man, die Sünde bekennend, sich selbst die eigenen Hoden abschneiden.
apaśyangacchato gacchetpāṇāntaṃ yaḥ sa śuddhyati /
marutprapatanaṃ vāpi kuryātpāpamudāharan
Wer, [während er] geht, ohne [zurück]zublicken geht, bis [er] sein Leben aushaucht [?], der wird rein. Oder er soll, die Sünde bekennend, den Sturz in den Wind [von einer Höhe] vollziehen.
Wort für Wort
apaśyan gacchataḥ gacchet
wer, ohne zurückzublicken, gehend geht
prāṇāntaṃ [?] yaḥ saḥ śuddhyati
bis ans Ende des Lebens, der wird rein
marutprapatanaṃ vā api
oder auch den Sturz in den Wind
kuryāt pāpam udāharan
soll er vollziehen, die Sünde bekennend
[?] pāṇāntaṃ: wohl prāṇāntam ('bis ans Ende des Lebensatems').
Ist man aber unbedacht (avicārataḥ) mit einer Frau des eigenen Standes oder eines höheren Standes verkehrt, so soll man, gesammelten Geistes, zwölf Jahre lang das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen.
Wort für Wort
svavarṇottamavarṇastrī-
mit einer Frau des eigenen oder eines höheren Standes
gamane tu avicārataḥ
ist man aber unbedacht verkehrt
brahmahatyāvrataṃ kuryāt
soll man das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen
Verkehrt man dagegen [nur] aus bloßer Gewohnheit [?] mit einer gleichrangigen oder höherrangigen [Frau], so wird man, durch Feuer aus Kuhdung verbrannt, rein, o Bester der Zweifachgeborenen.
Wort für Wort
amatyābhyāsataḥ [?] gacchet
verkehrt man aus [bloßer] Gewohnheit
savarṇāṃ ca uttamāṃ tathā
mit einer gleich- oder höherrangigen [Frau]
kārīṣavahninā dagdhaḥ
durch Feuer aus Kuhdung verbrannt
śuddhiṃ yāti dvijottama
wird man rein, o Bester der Zweifachgeborenen
[?] amatyābhyāsataḥ: Lesung/Sinn unsicher, sinngemäß als 'aus bloßer Gewohnheit, ohne [eigentliche] Begierde' gedeutet.
Hat man sich bei der [eigenen] Mutter noch vor dem Samenerguss zurückgehalten, [so genügt] das Gelübde des Brahmanenmordes; ist es [aber] beim Samenerguss [geschehen, so gilt] die Feuerverbrennung.
Hat man sich bei gleichrangigen oder höherrangigen [Frauen] vom Samenerguss zurückgehalten, so soll man, ganz Viṣṇu zugewandt, neun Jahre lang das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen.
Wort für Wort
savarṇottamavarṇāsu
bei gleich- oder höherrangigen [Frauen]
nivṛttaḥ vīryasecanāt
hat man sich vom Samenerguss zurückgehalten
brahmahatyāvrataṃ kuryāt
soll man das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen
Bei einer Vaiśya-Frau des Vaters aber soll man sechs Jahre lang das Gelübde vollziehen. Ist man zur Śūdra-Frau des Lehrers gegangen, so soll man drei Jahre lang das Gelübde vollziehen.
mātṛṣvasāraṃ ca pitṛṣvasāramācāryabhāryāṃ śvaśurasya patnīm /
pitṛvyabhāryāmatha mātulānīṃ putrīṃ ca gacchedyadi kāmamugdhaḥ
Die Schwester der Mutter, die Schwester des Vaters, die Frau des Lehrers, die Frau des Schwiegervaters, die Frau des Vatersbruders, die Frau des Mutterbruders sowie deren Tochter – geht man, von Begierde betört, zu einer von diesen...
Wort für Wort
mātṛṣvasāraṃ ca pitṛṣvasāram
die Schwester der Mutter und die Schwester des Vaters
ācāryabhāryāṃ śvaśurasya patnīm
die Frau des Lehrers, die Frau des Schwiegervaters
pitṛvyabhāryām atha mātulānīṃ
die Frau des Vatersbruders, [sowie] die Frau des Mutterbruders
putrīṃ ca gacchet yadi kāmamugdhaḥ
und deren Tochter, geht man, von Begierde betört
[Anm.: Der Satz wird in V.66 fortgeführt; der Vers steht in einem längeren Versmaß (vier ausgedehnte Pādas statt der sonst üblichen Anuṣṭubh-Form).]
...so soll man an zwei Tagen [je] das Gelübde des Brahmanenmordes vorschriftsmäßig vollziehen. Geschieht es aber an ein und demselben Tag mehrfach, [gilt] das dreijährige [Gelübde].
Wort für Wort
dinadvaye brahmahatyāvrataṃ
an zwei Tagen [je] das Gelübde des Brahmanenmordes
kuryāt yathāvidhi
soll man vorschriftsmäßig vollziehen
ekasmin eva divase
an ein und demselben Tag
bahuvāraṃ trivārṣikam
mehrfach [geschieht es, gilt] das dreijährige [Gelübde]
Ist es einmal geschehen, so wird man rein, wenn man das einjährige Gelübde vollzogen hat. Sind aber drei Tage [lang wiederholt] vergangen, so wird man nur, durch Feuer verbrannt, rein, nicht anders.
Wort für Wort
ekavāraṃ gate hi
ist es einmal geschehen
abdaṃ vrataṃ kṛtvā viśuddhyati
wird man rein, wenn man das Jahres-Gelübde vollzogen hat
dinatraye gate
sind [aber] drei Tage vergangen
vahnidagdhaḥ śudhyeta na anyathā
wird man nur durch Feuer verbrannt rein, nicht anders
cāñjālīṃ puṣkasīṃ caiva snuṣāṃ ca bhaginīṃ tathā /
mitrastriyaṃ śiṣyapatnīṃ yastu vai kāmato vrajet
Eine Caṇḍāla-Frau, eine Pukkasa-Frau, die Schwiegertochter, die Schwester ebenso, die Frau eines Freundes, die Frau eines Schülers – wer zu einer von diesen aus Begierde geht...
Wort für Wort
cāṇḍālīṃ [?] pukkasīṃ [?] caiva
eine Caṇḍāla-Frau, eine Pukkasa-Frau
snuṣāṃ ca bhaginīṃ tathā
die Schwiegertochter und die Schwester
mitrastriyaṃ śiṣyapatnīṃ
die Frau eines Freundes, die Frau eines Schülers
yaḥ tu vai kāmataḥ vrajet
wer aus Begierde zu [einer von diesen] geht
[?] cāñjālīṃ: wohl cāṇḍālīṃ. [?] puṣkasīṃ: wohl pukkasīṃ.
brahmahatyāvrataṃ kuryātsa ṣaḍabdaṃ munīśvara /
akāmato vrajedyastu so 'bdakṛcchraṃ samācaret
...der soll, o Herr der Weisen, das Gelübde des Brahmanenmordes sechs Jahre lang vollziehen. Wer aber ohne Begierde [dahin] geht, der soll ein einjähriges Kṛcchra-Gelübde vollziehen.
Wort für Wort
brahmahatyāvrataṃ kuryāt
soll das Gelübde des Brahmanenmordes vollziehen
saḥ ṣaḍabdaṃ munīśvara
sechs Jahre lang, o Herr der Weisen
akāmataḥ vrajet yaḥ tu
wer aber ohne Begierde geht
saḥ abdakṛcchraṃ samācaret
der soll ein einjähriges Kṛcchra-Gelübde vollziehen
Für den Umgang mit einem 'großen Sünder' (mahāpātakin) wird [nun] die Sühnehandlung dargelegt. Wer durch die Sühnehandlung geläuterten Herzens ist, erlangt die Frucht aller [seiner] Werke.
Wort für Wort
mahāpātakisaṃsarge
beim Umgang mit einem 'großen Sünder'
prāyaścittaṃ nigadyate
wird die Sühnehandlung dargelegt
prāyaścittaviśuddhātmā
wer durch die Sühnehandlung geläuterten Herzens ist
yasya yena bhavetsaṃgo brahmahāndicaturṣvapi /
tattadvrataṃ sa nivrartya śuddhimānpotyasaṃśayam
Mit wem auch immer man Umgang gehabt hat unter jenen vier, angefangen mit dem Brahmanenmörder, indem man eben jenes [entsprechende] Gelübde vollzieht, erlangt man ohne Zweifel Reinheit.
Wort für Wort
yasya yena bhavet saṃgaḥ
mit wem auch immer man Umgang gehabt hat
brahmahādi caturṣu api
unter jenen vier, angefangen mit dem Brahmanenmörder
tattadvrataṃ saḥ nivartya [?]
indem man eben jenes Gelübde vollzieht
śuddhim āpnoti [?] asaṃśayam
erlangt man ohne Zweifel Reinheit
[?] nivrartya: wohl nivartya. [?] śuddhimānpotyasaṃśayam: wohl śuddhim āpnoti asaṃśayam.
ajñānātpañcarātraṃ tu saṃgamebhiḥ karotiyaḥ /
kāyakṛcchraṃ caretsamyaganyathā patito bhavet
Wer aber unwissentlich fünf Nächte lang Umgang [mit einem solchen Sünder] pflegt, soll das Kāyakṛcchra-Gelübde recht vollziehen; andernfalls wird er gefallen.
dvādaśāhetu saṃsarge mahāsāṃtapanaṃ smṛtam /
saṃgaṅkṛtvārddhamāsaṃ tu dvādaśāhamupāvaset
Bei einem Umgang von zwölf Tagen wird das Mahāsāṃtapana überliefert. Hat man aber einen halben Monat lang Umgang gepflegt, so soll man zwölf Tage lang fasten.
Wort für Wort
dvādaśāhe tu saṃsarge
bei einem Umgang von zwölf Tagen aber
mahāsāṃtapanaṃ smṛtam
wird das Mahāsāṃtapana überliefert
saṃgaṃ kṛtvā ardhamāsaṃ tu
hat man aber einen halben Monat lang Umgang gepflegt
parāko māsasaṃsarge cāndramāsatrayesmṛtam /
kṛtvā saṃgaṃ tu ṣaṇmāsaṃ careccāndrāyaṇadvayam
Bei einem Umgang von einem Monat [gilt] das Parāka[-Gelübde]; bei drei Mondmonaten wird [Entsprechendes] überliefert. Hat man aber sechs Monate lang Umgang gepflegt, so soll man zwei Cāndrāyaṇa[-Gelübde] vollziehen.
kiñcinnyūnābdasaṃge tu ṣaṇmāsavratamācaret /
etacca triguṇaṃ proktaṃ jñānātsaṃge yathākramam
Bei einem Umgang von etwas weniger als einem Jahr aber soll man das sechsmonatige Gelübde vollziehen. Und dies wird bei wissentlichem Umgang entsprechend dreifach genannt.
Wort für Wort
kiñcit nyūnābdasaṃge tu
bei einem Umgang von etwas weniger als einem Jahr aber
Hat man einen Frosch, ein Mungo, eine Krähe, ein Wildschwein, eine Maus, eine Katze, eine Ziege oder ein Schaf, einen Hund, oder ebenso ein Haushuhn getötet...
...so soll der Brahmane ein halbes Kṛcchra-Gelübde vollziehen; bei der Tötung eines Pferdes [?] soll er ein Atikṛcchra vollziehen. Bei der Tötung eines Elefanten [gilt] das Tapaḥkṛcchra, bei der Tötung einer Kuh wird das Parāka überliefert.
Wort für Wort
kṛcchrārdham ācaret vipraḥ
soll der Brahmane ein halbes Kṛcchra vollziehen
atikṛcchraṃ ca aśvahā [?] caret
bei der Tötung eines Pferdes ein Atikṛcchra
tapaḥkṛcchraṃ [?] karivadhe
das Tapaḥkṛcchra bei der Tötung eines Elefanten
parākaṃ govadhe smṛtam
das Parāka wird bei der Tötung einer Kuh überliefert
[?] cāśvaha: Lesung unsicher, sinngemäß als 'bei der Tötung eines Pferdes' (aśvahā) gedeutet. [?] jatpakṛcchraṃ: wohl tapaḥkṛcchraṃ.
kāmato govadhe naiva śuddhirddaṣṭā manīṣibhiḥ /
pānaśayyāsanādyeṣu puṣpamūlaphaleṣu ca
Bei vorsätzlicher Tötung einer Kuh wird von den Weisen überhaupt keine Reinigung erblickt [d.h. es gibt keine Sühne]. Bei [unrechtmäßigem Gebrauch von] Getränk, Lager, Sitz und dergleichen sowie bei Blüten, Wurzeln und Früchten...
Wort für Wort
kāmataḥ govadhe na eva
bei vorsätzlicher Tötung einer Kuh überhaupt nicht
bhakṣyabhojyāpahāreṣu pañcagavyaviśodhanam /
śuṣkakāṣṭatṛṇānāṃ ca drumāṇāṃ ca guḍasya ca
...sowie beim Raub von Speisen und Genussmitteln [gilt] die Läuterung durch die fünf Kuhprodukte (pañcagavya). [Für den Diebstahl] von trockenem Holz, Gras, Bäumen und Rohzucker (guḍa)...
carmavastrāmiṣāṇāṃ ca trirātraṃ syādabhojanam /
ṭiṭṭibhaṃ cakravākaṃ ca haṃsaṃ kāraṇḍavaṃ tathā
...und von Leder, Kleidung und Fleisch [gilt] drei Nächte lang Nahrungsenthaltung. [Hat man] den Kiebitz (ṭiṭṭibha), die Brahmani-Ente (cakravāka), den Gans (haṃsa), ebenso den Kāraṇḍava-Wasservogel...
ulūkaṃ sārasaṃ caiva pakotaṃ jalapādakam /
śukaṃ cāṣaṃ balākaṃ ca śiśumāraṃ ca kacchapam
...die Eule, den Kranich (sārasa), einen [Wasservogel, Lesung unsicher] [?], den 'Wasserfüßler' (jalapādaka), den Papagei (śuka), den Blauhäher (cāṣa), den Reiher (balāka) und den Gangesdelfin (śiśumāra) sowie die Schildkröte [getötet]...
Wort für Wort
ulūkaṃ sārasaṃ caiva
die Eule und den Kranich
pakotaṃ [?] jalapādakam
einen [unsicheren Vogel] und den 'Wasserfüßler'
śukaṃ cāṣaṃ balākaṃ ca
den Papagei, den Blauhäher und den Reiher
śiśumāraṃ ca kacchapam
und den Gangesdelfin sowie die Schildkröte
[?] pakotaṃ: Lesung/Bedeutung unsicher, vermutlich Name eines (Wasser-)Vogels.
...soll man, hat man eines von diesen getötet, zwölf Tage lang die Nahrung meiden. Bei dem [unabsichtlichen] Verzehr von Samen, Kot oder Urin soll man das Prājāpatya-Gelübde vollziehen.
cāndrāyaṇatrayaṃ proktaṃ śūdrocchiṣṭasya bhojane /
rajasvalāṃ ca cāṇḍālaṃ mahāpātakinaṃ tathā
Beim Verzehr der Speisereste eines Śūdra werden drei Cāndrāyaṇa[-Gelübde] genannt. Eine menstruierende Frau, einen Caṇḍāla, ebenso einen 'großen Sünder'...
...eine Wöchnerin und einen Gefallenen, sowie Speisereste, einen Wäscher und dergleichen – hat man diese berührt, so soll man sich mitsamt der Kleidung baden und ebenso Ghee zu sich nehmen.
gāyatrīṃ ca viśuddhātmā japedaṣṭaśataṃ dvija /
eteṣvanyatamaṃ spṛṣṭvā ajñānādhadyadi bhojane
Und geläuterten Herzens soll man die Gāyatrī hundertundacht[mal] murmeln, o Zweifachgeborener. Hat man eines von diesen [Dingen] berührt, [und ist dies] unwissentlich beim Essen [geschehen]...
Wort für Wort
gāyatrīṃ ca viśuddhātmā
und geläuterten Herzens die Gāyatrī
japet aṣṭaśataṃ dvija
soll man hundertundacht[mal] murmeln, o Zweifachgeborener
trirātro poṣaṇācchuddhye tpañcagavyāśanādvija /
snānadānajapādau ca bhojanādau ca nārada
...so wird man durch dreitägiges Fasten rein, oder durch den Genuss der fünf Kuhprodukte, o Zweifachgeborener. Bei Bad, Gabe, Japa und dergleichen sowie bei Speise und dergleichen, o Nārada...
Wort für Wort
trirātropoṣaṇāt śuddhyet
durch dreitägiges Fasten wird man rein
pañcagavyāśanāt dvija
oder durch den Genuss der fünf Kuhprodukte, o Zweifachgeborener
...wer den Klang (die Nennung) auch nur eines von diesen [Dingen] hört oder ausspricht [während des Essens], der soll die gegessene Speise ausbrechen (udvamet) und, nachdem er sich gebadet hat, ebenso fasten.
Wort für Wort
eṣām anyatamasya api
auch nur eines von diesen
śabdaṃ yaḥ śṛṇuyāt vadet
wer den Klang hört oder ausspricht
udvamet bhuktam annaṃ tat [?]
soll die gegessene Speise ausbrechen
snātvā ca upavaset tathā
und, gebadet, ebenso fasten
[?] huktamaṃnnatatstrātvā: wohl bhuktam annaṃ tat snātvā.
Am zweiten Tag erlangt er, nachdem er Ghee zu sich genommen hat, Reinheit, o Nārada. Hört man inmitten eines Gelübdes usw. auch nur einen [solchen unheilvollen] Laut [?]...
Wort für Wort
dvitīye ahni ghṛtaṃ prāśya
am zweiten Tag, nachdem er Ghee zu sich genommen hat
śuddhim āpnoti [?] nārada
erlangt er Reinheit, o Nārada
vratādimadhye yadi eṣā
inmitten eines Gelübdes usw., wenn diese
śṛṇuyāt dhūnim [?] api uta
[unheilvolle] Erschütterung/Laut man hört
[?] śuddhimānpoti: wohl śuddhim āpnoti. [?] śṛṇuyāddhūnimapyuta: Lesung/Sinn unsicher, sinngemäß als 'hört man auch nur einen [solchen unheilvollen] Laut' gedeutet.
na dṛṣṭvā niṣkṛtistasya sarvaśāstreṣu nārada /
mahāpātakatulyāni yāni proktāni sūribhiḥ
Für sie ist in keinem der Lehrbücher, o Nārada, eine Sühne erblickt worden. Was aber von den Gelehrten als den 'großen Sünden' gleichwertig bezeichnet wird...
...mit Mitgefühl für alle Wesen erfüllt und dem Gedenken an Viṣṇu ganz zugewandt ist – sei er auch mit einer 'großen Sünde' behaftet, oder mit allen [möglichen] Sünden behaftet...
Wort für Wort
sarvabhūtadayāyuktaḥ [?]
mit Mitgefühl für alle Wesen erfüllt
viṣṇusmaraṇatatparaḥ
dem Gedenken an Viṣṇu ganz zugewandt
mahāpātakayuktaḥ vā
sei er auch mit einer 'großen Sünde' behaftet
yuktaḥ vā sarvapātakaiḥ
oder mit allen Sünden behaftet
[?] sarvabhūtayayāyukto: wohl sarvabhūtadayāyuktaḥ.
vimukta eva pāpebhyo jñeyo viṣṇuparo yataḥ /
nārāyaṇamanāndyantaṃ viśvākāramanāmayam
...ist er, sofern er Viṣṇu ganz ergeben ist, als von [allen] Sünden befreit zu erkennen. Nārāyaṇa – den Anfang- und Endlosen, dessen Gestalt das Weltall ist, den Makellosen –...
Wort für Wort
vimuktaḥ eva pāpebhyaḥ
als von [allen] Sünden befreit
jñeyaḥ viṣṇuparaḥ yataḥ
ist er zu erkennen, sofern er Viṣṇu ergeben ist
nārāyaṇam anādyantaṃ [?]
Nārāyaṇa, den Anfang- und Endlosen
viśvākāram anāmayam
dessen Gestalt das Weltall ist, den Makellosen
[?] nārāyaṇamanāndyantaṃ: wohl nārāyaṇam anādyantaṃ.
...welcher Sterbliche seiner auch gedenkt, der ist von Millionen (koṭi) von Sünden befreit. Sei er nur gedacht, oder verehrt, oder [in Meditation] betrachtet, oder [ihm nur] Ehrerbietung erwiesen...
...so vernichtet Viṣṇu, der in das Herz der Guten eingeht [?], eben diese Sünden. Wer aber, sei es durch bloßen Kontakt oder aus Verblendung, Hari verehrt...
Wort für Wort
nāśayati eva pāpāni
vernichtet gewiss die Sünden
viṣṇuḥ hṛdgamanaḥ [?] satām
Viṣṇu, der in das Herz der Guten eingeht
saṃparkāt yadi vā mohāt
sei es durch Kontakt oder aus Verblendung
yaḥ tu pūjayate harim
wer aber Hari verehrt
[?] hṛdgamanaḥ: wohl hṛdgataḥ ('in das Herz eingegangen'); Lesung/Bildung unsicher.
sarvapāpavinirmuktaḥ sa prayāti hareḥ padam /
sakṛtsaṃsmaraṇādviṣṇornaśyanti kleśasaṃcayāḥ
...der, von aller Sünde völlig befreit, geht zum Sitz Haris ein. Durch einmaliges Gedenken an Viṣṇu vergehen [ganze] Anhäufungen von Bedrängnis (kleśa).
Die Erlangung von Himmel und anderen Genüssen wird für ihn von den Weisen [nur als geringfügig] erachtet [?]. Die schwer erlangbare Menschengeburt wird [dennoch nur] von jenen erlangt, o Herr der Weisen...
Wort für Wort
svargādibhogaprāptiḥ tu
die Erlangung von Himmel und anderen Genüssen aber
tasya viprā anumīyate [?]
wird für ihn von den Weisen [gering] erachtet
mānuṣaṃ durlabhaṃ janma
die schwer erlangbare Menschengeburt
prāpyate yaiḥ munīśvara
wird [nur] von jenen erlangt, o Herr der Weisen
[?] viprānumīyate: Lesung/Sinn unsicher, sinngemäß als 'wird von den Weisen [im Vergleich zur Erlösung] als geringfügig eingeschätzt' gedeutet.
...und selbst dort [in der Menschengeburt] wird die Hingabe an Hari als schwer erlangbar bezeichnet. Deshalb soll man, nachdem man die schwer erlangbare, [flüchtig] wie ein Blitzstrahl unstete Menschlichkeit erlangt hat...
Wort für Wort
tatra api haribhaktiḥ tu
und selbst dort die Hingabe an Hari
durlabhā parikīrtitā
wird als schwer erlangbar bezeichnet
tasmāt taḍillatālolaṃ
deshalb, das wie ein Blitzstrahl unstete
mānuṣyaṃ prāpya durlabham
die schwer erlangbare Menschlichkeit erlangt habend
...Hari, den Befreier des [als Tier gebundenen] Wesens von der Fessel, mit Hingabe verehren. Dann vergehen alle Hindernisse, und Reinheit des Geistes entsteht.
Wort für Wort
hariṃ saṃpūjayet bhaktyā
man soll Hari mit Hingabe verehren
paśupāśavimocanam
den Befreier des [gebundenen] Wesens von der Fessel
paraṃ mokṣaṃ labheścaiva pūjite tu janārdane /
dharmārthakāmokṣākhyāḥ puruṣārthāḥ sanātanāḥ
...und man erlangt die höchste Erlösung, wenn Janārdana verehrt ist. Die als Dharma, Artha, Kāma und Mokṣa bezeichneten [Ziele] sind die ewigen Ziele des Menschen (puruṣārtha).
Wort für Wort
paraṃ mokṣaṃ labhet caiva
man erlangt auch die höchste Erlösung
pūjite tu janārdane
wenn Janārdana [aber] verehrt ist
dharmārthakāmokṣākhyāḥ
die als Dharma, Artha, Kāma und Mokṣa bezeichneten
haripūjāparāṇāṃ tu sidhyanti nātra saṃśayaḥ /
putradāragṛhakṣetradhanadhānyābhidhāvatīm
Für die, welche der Verehrung Haris ergeben sind, verwirklichen sich [diese Ziele] – daran besteht kein Zweifel. [Auch] die [Fülle], die nach Sohn, Gattin, Haus, Feld, Reichtum und Getreide strebt...
Wort für Wort
haripūjāparāṇāṃ tu
für die, welche der Verehrung Haris ergeben sind, aber
labdhvemāṃ mānuṣīṃ vṛttiṃ rere darpaṃ tu mā kṛthāḥ /
saṃtyajya kāmaṃ krodhaṃ ca lobhaṃ mohaṃ madaṃ tathā
Hast du dieses menschliche Dasein (vṛtti) erlangt, o du – hege doch nicht Hochmut! Gib Begierde, Zorn, Gier, Verblendung und Rausch [des Stolzes] auf...
nikaṭā eva dṛśyante kṛtāntanagaradrumāḥ /
yāvannāyāti maraṇaṃ yāvannāyāti vai jarā
Ganz nahe erscheinen [bereits] die 'Bäume der Stadt des Todesgottes' (Kṛtānta). Solange der Tod noch nicht kommt, solange das Alter noch nicht kommt...
...solange noch kein Verfall der Sinnesorgane [eingetreten ist], solange soll man Hari verehren. Der Kluge soll kein Vertrauen setzen in diesen vergänglichen Körper.
āśayā vyathate caiva mokṣastvatyantadurlabhaḥ /
bhaktyā yajati yo viṣṇuṃ mahāpātakavānapi
Durch Hoffnung/Begierde (āśā) wird [der Mensch] gequält, und die Erlösung ist überaus schwer erlangbar. Wer aber mit Hingabe Viṣṇu verehrt, selbst wenn er mit einer 'großen Sünde' behaftet ist...
Wort für Wort
āśayā vyathate caiva
durch Hoffnung/Begierde wird [man] gequält
mokṣaḥ tu atyantadurlabhaḥ
die Erlösung aber ist überaus schwer erlangbar
bhaktyā yajati yaḥ viṣṇuṃ
wer mit Hingabe Viṣṇu verehrt
mahāpātakavān api
selbst wenn er mit einer 'großen Sünde' behaftet ist
so 'pi yāti paraṃ sthānaṃ yatragha gatvā na śocati /
sarvatīrthāni yajñāśca sāṃgā vedāśca sattama
...auch der geht zu jenem höchsten Ort ein, wohin gegangen man nicht [mehr] trauert. Alle Pilgerstätten, die Opfer und die Veden samt ihren Hilfswissenschaften, o Bester...
Wort für Wort
saḥ api yāti paraṃ sthānaṃ
auch er geht zu jenem höchsten Ort ein
yatra [?] gatvā na śocati
wohin gegangen man nicht [mehr] trauert
sarvatīrthāni yajñāḥ ca
alle Pilgerstätten und die Opfer
sāṃgā vedāḥ ca sattama
und die Veden samt ihren Hilfswissenschaften, o Bester
...diese sind nicht wert den sechzehnten Teil der Verehrung Nārāyaṇas. Was [nützen] wohl die Veden, die Opfer, die Lehrschriften, oder was der Dienst an den Pilgerstätten...
Wort für Wort
nārāyaṇārcanasya ete
diese, der Verehrung Nārāyaṇas
kalāṃ na arhanti ṣoḍaśīm
sind nicht wert den sechzehnten Teil
kiṃ vai vedaiḥ makhaiḥ śāstraiḥ
was [nützen] wohl Veden, Opfer, Lehrschriften
kiṃ vā tīrthaniṣevaṇaiḥ
oder was der Dienst an den Pilgerstätten
[Anm.: Die zweite Vershälfte dieses Verses ('kiṃ vai vedair...') bildet syntaktisch eine Einheit mit V.112 (welches im Quelltext nur zwei Pādas umfasst); die Versgrenze zwischen V.111 und V.112 scheint im Quelltext gegenüber der eigentlichen Satzstruktur verschoben.]
...für die, welche der Hingabe an Viṣṇu entbehren – was [nützen ihnen] selbst Askese und Gelübde?
Wort für Wort
viṣṇubhaktivihīnānāṃ
für die, welche der Hingabe an Viṣṇu entbehren
kiṃ tapobhiḥ vrataiḥ api
was [nützen] selbst Askese und Gelübde
[Anm.: Dieser Vers besteht im Quelltext nur aus einer Zeile (2 Pādas statt der sonst üblichen 4); er führt syntaktisch den in V.111 begonnenen Satz fort ('kiṃ vai vedair... kiṃ tapobhir vratair api'). Vermutlich ist die eigentliche Versgrenze zwischen den beiden Einheiten im Original anders gezogen als in der vorliegenden Nummerierung der Quelle.]
yajanti ye viṣṇumanantamṛrtiṃ nirīkṣya cākāragataṃ vareṇyam /
vedāntavedyaṃ bhavarogavaidyaṃ te yānti martyāḥ padamacyutasya
Die, welche Viṣṇu, den Endlosen von Gestalt, verehren, nachdem sie [ihn] als den in [greifbare] Form gegangenen, Erlesenen erblickt haben – den durch das Vedānta Erkennbaren, den Arzt für die Krankheit des [weltlichen] Daseins –, jene Sterblichen gehen zum Sitz des Unvergänglichen (Acyuta) ein.
Wort für Wort
yajanti ye viṣṇum anantamūrtiṃ [?]
die Viṣṇu, den Endlosen von Gestalt, verehren
nirīkṣya ca ākāragataṃ vareṇyam
nachdem sie den in Gestalt gegangenen Erlesenen erblickt haben
vedāntavedyaṃ bhavarogavaidyaṃ
den durch das Vedānta Erkennbaren, den Arzt der Daseins-Krankheit
te yānti martyāḥ padam acyutasya
jene Sterblichen gehen zum Sitz des Unvergänglichen ein
[Anm.: Der Vers steht, wie der folgende Schlussvers V.114, in einem längeren Versmaß (Triṣṭubh/Upajāti) statt des sonst üblichen Anuṣṭubh.] [?] mṛrtiṃ: wohl mūrtim.
Den Anfangslosen, die Seele [aller Wesen], von unendlicher Macht, den Grund der Welt, den von den Göttern Gepriesenen – ihn, dessen Wesen Licht ist, den Höchsten, mit Namen Acyuta – gedenkend, geht der Mensch zu ihm, dem Freunde, ein.
Wort für Wort
anādim ātmānam anantaśaktim
den Anfangslosen, die Seele, von unendlicher Macht
ādhārabhūtaṃ jagataḥ sureḍyam
den Grund der Welt, den von den Göttern Gepriesenen
jyotiḥsvarūpaṃ [?] param acyutākhyaṃ
dessen Wesen Licht ist, den Höchsten, mit Namen Acyuta
smṛtvā samabhyeti naraḥ sakhāyam
gedenkend geht der Mensch zu ihm, dem Freunde, ein
[?] svarupaṃ: wohl svarūpam. [Anm.: Schlussvers des Kapitels, in erweitertem Versmaß wie V.113.]