Nachdem er dies vernommen hatte – das von Sanaka verkündete, unermessliche, heilige, aus dem Tag Haris [Ekādaśī] entstandene und über alles andere erhabene, die Fluten der Sünde besänftigende [Wissen], die Essenz der Gelübde – sprach der Sohn Brahmās [Nārada] wiederum, von Freude erfüllt.
Wort für Wort
iti śrībṛhannāradīye purāṇe … trayoviṃśo 'dhyāyaḥ
(Kolophon des Vorkapitels, s. Anm.)
sūta uvāca
Sūta sprach:
etat niśamya
nachdem er dies vernommen hatte
sanaka-oditam aprameyaṃ
das von Sanaka Gesagte, Unermessliche
puṇyaṃ hareḥ dina-bhavaṃ
das heilige, aus Haris Tag entstandene
nikhila-uttamaṃ ca
und über alles Erhabene
pāpa-ogha-śānti-karaṇaṃ
das die Flut der Sünden besänftigt
vrata-sāram evam
die Essenz des Gelübdes, so
brahmātmajaḥ
der Sohn Brahmās (Nārada)
punaḥ abhāṣata harṣayuktaḥ
sprach wieder, von Freude erfüllt
[Anm.: Der Vers beginnt mit dem Schlusskolophon des vorangehenden Kapitels der Quelle („trayoviṃśo 'dhyāyaḥ“ = 23. Kapitel der Quellzählung, betitelt Ekādaśīvratamahimānuvarṇana); erst danach beginnt der eigentliche Vers 1, gesprochen von Sūta. – „brahmātmajaḥ“ (Sohn Brahmās) bezeichnet hier Nārada, nicht Sanaka, wie aus der folgenden Sprecherangabe „nārada uvāca“ (V2) hervorgeht.]
Nārada sprach: Von dir, o Weiser, kundig der wahren Bedeutung der Prinzipien, wurde alles verkündet – die äußerst verdienstvolle Erzählung des Gelübdes, die in rechter Weise Hingabe an Hari verleiht.
Nun möchte ich hören, o Weiser, die Vorschrift des rechten Verhaltens der Stände (varṇa) [?], ebenso das Verhalten in allen Lebensstadien (āśrama) und die Vorschrift der Sühehandlungen (prāyaścitta).
Wort für Wort
idānīṃ śrotum icchāmi
nun wünsche ich zu hören
varṇa-ācāra-vidhiṃ [?]
die Vorschrift des Verhaltens der Stände
mune
o Weiser
tathā sarva-āśrama-ācāraṃ
ebenso das Verhalten in allen Lebensstadien
prāyaścitta-vidhiṃ tathā
ebenso die Vorschrift der Sühe
[?] [Anm.: „varṇācacāravidhiṃ“ enthält wohl eine Dittographie der Silbe „ca“; gelesen als „varṇācāravidhiṃ“.]
Sanaka sprach: Höre, o Tiger unter den Weisen, wie der unvergängliche Hari, der seinen Anhängern Liebes erweist, von denen verehrt wird, die dem Verhalten der Stände und Lebensstadien (varṇāśrama) hingegeben sind.
Wort für Wort
sanaka uvāca
Sanaka sprach:
śṛṇuṣva muniśārdūla
höre, o Tiger unter den Weisen
yathā bhakta-priyaṅkaraḥ
wie der, der seinen Anhängern Liebes erweist
varṇāśrama-ācāra-paraiḥ
von denen, die dem varṇāśrama-Verhalten hingegeben sind
Und was von Manu und den anderen [Gesetzgebern] über die Ordnung der Stände und Lebensstadien verkündet wurde, das werde ich dir der Vorschrift gemäß darlegen, denn du bist ein Hingegebener des Transzendenten (Adhokṣaja, Viṣṇu).
Brahmanen, Kṣatriyas und Vaiśyas – diese drei werden „Zweifachgeborene“ (dvija) genannt; von der Mutter [durch die leibliche Geburt] und durch die Initiation (upanayana) erlangen diese drei den Stand der Zweifachgeburt.
Von diesen Ständen sind alle Pflichten (dharma) in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Stand zu erfüllen; wer die Pflicht des eigenen Standes aufgibt, wird von den Weisen als Häretiker (pāṣaṇḍa) bezeichnet.
Der Zweifachgeborene, der die in seinem eigenen Gṛhyasūtra vorgeschriebene Handlung ausführt, wird erfolgreich [vollkommen]; andernfalls werde er gefallen und von allen Pflichten ausgeschlossen.
Wort für Wort
sva-gṛhya-coditam karma
die im eigenen Gṛhya(sūtra) vorgeschriebene Handlung
dvijaḥ kurvan kṛtī bhavet
der Zweifachgeborene, sie ausführend, werde vollendet
Die dem jeweiligen Weltzeitalter (yuga) entsprechende Pflicht [?] ist von diesen Ständen in angemessener Weise anzunehmen; ebenso sind die Landessitten (deśācāra) anzunehmen, sofern sie den Pflichten der Smṛti nicht widersprechen.
Wort für Wort
yuga-dharmaḥ [?]
die dem Weltzeitalter entsprechende Pflicht
parigrāhyāḥ [?]
ist anzunehmen
varṇaiḥ etaiḥ yathocitam
von diesen Ständen, wie es sich geziemt
deśa-ācārāḥ tathā grāhyāḥ
ebenso sind die Landessitten anzunehmen
smṛti-dharma-avirodhataḥ
sofern sie den Pflichten der Smṛti nicht widersprechen
[?] [Anm.: „parigāryā“ ist im Quelltext unklar, vermutlich verderbt für „parigrāhyāḥ“ („sind anzunehmen“); Wiedergabe folgt dieser Vermutung.]
Mit Tat, Gedanke und Wort soll man eifrig die Pflicht (dharma) ausüben; was aber nicht zum Himmel führt und von der Welt verachtet wird, das soll man nicht ausüben, auch wenn es [an sich] pflichtgemäß wäre.
Wort für Wort
karmaṇā manasā vācā
mit Tat, Gedanke und Wort
yatnāt dharmaṃ samācaret
soll man eifrig die Pflicht ausüben
asvargyaṃ loka-vidviṣṭaṃ
was nicht zum Himmel führt und von der Welt verachtet ist
Das Antreten einer Seereise [?], das (verpflichtende) Tragen des Wasserkruges (kamaṇḍalu) sowie die Heirat der Zweifachgeborenen mit Mädchen eines anderen Standes (asavarṇā) –
Wort für Wort
samudra-yātrā-svīkāraḥ [?]
das Antreten einer Seereise
kamaṇḍalu-vidhāraṇam
das Tragen des Wasserkruges
dvijānām asavarṇāsu kanyā
der Zweifachgeborenen mit Mädchen anderen Standes
sūpayamaḥ tathā
ebenso die Heirat
[?] [Anm.: „samudrayātrāsvīkāraḥ“ (wörtl. „Nicht-Annahme der Seereise“) widerspricht dem Sinn der Aufzählung (Kaliyuga-Verbote, s. V16); vermutlich verderbt für „samudrayātrāsvīkāraḥ“ („Antreten der Seereise“); entsprechend übersetzt.]
sowie die Zeugung eines Sohnes durch den Schwager (devara) [Leviratsehe], die Tötung eines Tieres beim Ehrengastopfer (madhuparka), ebenso das Verzehren von Fleisch beim Totenopfer (śrāddha) sowie die Waldeinsiedler-Lebensstufe (vānaprastha) –
dattākṣatāyāḥ kanyāyāḥ punardānaṃ varāya ca / naiṣṭikaṃ brahmacaryaṃ ca naramedhāścamedhakau
das Wiederverschenken eines Mädchens, das [zuvor] verlobt, aber noch unberührt (akṣatā) war, an einen [anderen] Bräutigam, ebenso das lebenslängliche Brahmacarya (naiṣṭika), sowie das Menschenopfer (naramedha) und das Pferdeopfer (aśvamedha) –
Wort für Wort
datta-akṣatāyāḥ kanyāyāḥ
eines gegebenen (verlobten), noch unberührten Mädchens
das Aufbrechen zur großen letzten Wanderung (mahāprasthāna) [in den Tod], das Kuhopfer (gomedha) sowie [andere derartige] Opfer (makha) – diese Pflichten erklären die Weisen für das Kaliyuga als zu meiden.
Die Landessitten (deśācāra) sind von den Menschen, die sich im jeweiligen Land aufhalten, anzunehmen; andernfalls gelte er als gefallen und von allen Pflichten ausgeschlossen.
Wort für Wort
deśa-ācārāḥ parigrāhyāḥ
die Landessitten sind anzunehmen
tat-tat-deśa-gataiḥ naraiḥ
von den Menschen, die sich im jeweiligen Land befinden
brāhmaṇakṣatriyaviśāṃ śūdrāṇāṃ ca dvijottamā / kriyāḥ sāmānyato vakṣye tacchṛṇuṣva samāhitaḥ
O Vorzüglichster der Zweifachgeborenen, ich werde nun im Allgemeinen die Handlungen (kriyā) der Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas und der Śūdras darlegen; höre dies aufmerksam.
Wort für Wort
brāhmaṇa-kṣatriya-viśāṃ
der Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas
śūdrāṇāṃ ca dvijottamā
und der Śūdras, o Vorzüglichster der Zweifachgeborenen
Er [der Brahmane] soll den Brahmanen Gaben spenden, ebenso durch Opfer die Götter verehren, um des Lebensunterhalts willen bitten, und ebenso andere [im Veda] unterweisen.
Der Brahmane soll die zum Opfern Befugten [als Priester] zum Opfer anleiten (yājana), stets die Wasserspende (nityodakī) vollziehen, den Veda erlernen sowie die Gabenannahme (pratigraha) [?] vollziehen.
Wort für Wort
yājayet yajane yogyān
er soll die zum Opfer Geeigneten (als Priester) anleiten
vipraḥ nityodakī bhavet
der Brahmane sei stets ein (Wasser-)Opferspender
kuryāt ca veda-grahaṇam
und er soll den Veda erlernen
tathā parigraham [?]
ebenso die Gabenannahme
[?] [Anm.: „tathāgreśca parigraham“ ist im Quelltext unklar; übersetzt als Anspielung auf „pratigraha“ (Gabenannahme), eine der klassischen sechs Brahmanenpflichten.]
grāhyer dvye ca pārakye samabuddhirbhavettathā / sarvalokahitaṃ kṛryānmṛduvākyamudīrayet
Bezüglich dessen, was einem selbst zu eigen ist [?], und dessen, was einem anderen gehört, soll er gleichermaßen gesinnt sein; er soll allen Wesen Zuträgliches tun und milde Worte sprechen.
Wort für Wort
grāhye sve ca pārakye [?]
hinsichtlich des eigenen und des fremden (Gutes)
sama-buddhiḥ bhavet tathā
soll er gleichmütig sein
sarva-loka-hitam kuryāt
er soll allen Wesen Zuträgliches tun
mṛdu-vākyam udīrayet
milde Worte soll er aussprechen
[?] [Anm.: „grāhyer dvye“ ist im Quelltext unklar/verderbt; vermutet als „grāhye sve“ („bezüglich des eigenen Erwerbbaren“); Wiedergabe entsprechend.]
ṛtāvabhigamaḥ patnyāṃ śasyate brāhmaṇasya vai / na kasyāpyahitaṃ brūyādviṣṇupūjāparo bhavet
Dem Brahmanen wird gelobt, seine Gattin [nur] zur fruchtbaren Zeit (ṛtu) aufzusuchen; er soll niemandem Unheilvolles sagen und der Verehrung Viṣṇus hingegeben sein.
Auch der Kṣatriya, o Vorzüglichster der Zweifachgeborenen, soll den Brahmanen Gaben geben, den Veda erlernen und ebenso durch Opfer die Götter verehren.
Wort für Wort
dadyāt dānāni viprebhyaḥ
er soll den Brahmanen Gaben geben
kṣatriyaḥ api dvijottama
auch der Kṣatriya, o Vorzüglichster der Zweifachgeborenen
Er soll eine Gattin nehmen und die [ihm vorgeschriebenen] Pflichten ausüben, sowie [Reichtum erwerben], der aus Kauf und Verkauf entsteht, mit Vermögen, das aus handwerklicher Tätigkeit hervorgeht [?].
Wort für Wort
kuryāt ca dāra-grahaṇam
er soll eine Gattin nehmen
dharmān caiva samācaret
und die (vorgeschriebenen) Pflichten ausüben
kraya-vikraya-jam vā api [?]
und auch das aus Kauf und Verkauf Entstehende
dhanaiḥ kāru-kriyā-udbhavaiḥ
mit Reichtümern, die aus handwerklicher Tätigkeit entstehen
[?] [Anm.: „krayavikrayajarvāpi“ ist im Quelltext unklar; gelesen als „krayavikrayajaṃ vāpi“.]
dadyāddānāni śūdro 'pi pākayajñairyajenna ca / brāhmaṇakṣatriyaviśāṃ śuśrūṣāni rato bhavet
Auch der Śūdra soll Gaben geben und durch häusliche Opfer (pākayajña) opfern, jedoch nicht [durch andere, vedische Opfer] [?]; er soll dem Dienst an Brahmanen, Kṣatriyas und Vaiśyas hingegeben sein.
Wort für Wort
dadyāt dānāni śūdraḥ api
auch der Śūdra soll Gaben geben
pāka-yajñaiḥ yajeta na ca [?]
er opfere mit häuslichen Opfern, nicht aber (mit anderen)
brāhmaṇa-kṣatriya-viśāṃ
der Brahmanen, Kṣatriyas und Vaiśyas
śuśrūṣāyāṃ rataḥ bhavet
er soll dem Dienst hingegeben sein
[?] [Anm.: „pākayajñairyajenna ca“ ist grammatisch unklar (Negation bei „yajet“ unerwartet); gedeutet im Sinne der Śūdra-Beschränkung auf häusliche (nicht-śraute) Opfer.]
Und er soll [nur] zur fruchtbaren Zeit (ṛtukāla) zu seiner eigenen Gattin gehen; [dazu gehören ferner] das zum Wohl aller Wesen Verweilen, Wohlverhalten (maṅgala) und freundliche Rede.
sarve ca munitāṃ yānti svāśramocitakarmaṇā / brāhmaṇaḥ kṣatriyācāramāśrayedāpadi dvija
Und alle gelangen durch die ihrem Lebensstadium (āśrama) entsprechende Pflichterfüllung zum Weisentum; in der Not (āpad) darf ein Brahmane, o Zweifachgeborener, das Verhalten eines Kṣatriya annehmen.
Wort für Wort
sarve ca munitāṃ yānti
und alle gelangen zum Weisentum
sva-āśrama-ucita-karmaṇā
durch die dem eigenen āśrama gemäße Pflichterfüllung
kṣatriyo 'pi ca viḍvṛttimatyāpadi samāśrayet / nāśrayecchūdravṛttiṃ tu atyāpadyapi vai dvijaḥ
Auch der Kṣatriya darf in äußerster Not (atyāpad) die Lebensweise des Vaiśya (viḍvṛtti) annehmen; die Lebensweise des Śūdra jedoch soll der Zweifachgeborene selbst in äußerster Not nicht annehmen.
Wort für Wort
kṣatriyaḥ api ca
auch der Kṣatriya
viḍ-vṛttim atiāpadi samāśrayet
darf in äußerster Not die Vaiśya-Lebensweise annehmen
Wenn ein törichter Zweifachgeborener sie [die Śūdra-Lebensweise] dennoch annimmt, so gerät er in den Zustand eines Caṇḍāla [?] – dies gilt für die drei Stände der Brahmanen, Kṣatriyas und Vaiśyas, o Bester der Weisen.
Wort für Wort
yadi āśrayet dvijaḥ mūḍhaḥ
wenn ein törichter Zweifachgeborener sie annimmt
tadā cāṇḍālatāṃ vrajet [?]
dann gerät er in den Caṇḍāla-Zustand
brāhmaṇa-kṣatriya-viśāṃ
der Brahmanen, Kṣatriyas und Vaiśyas
trayāṇāṃ munisattama
der drei (Stände), o Bester der Weisen
[?] [Anm.: „cāṇḍāsatāṃ“ ist wohl verschrieben für „cāṇḍālatāṃ“ („Caṇḍāla-Zustand“); so übersetzt.]
Vier Lebensstadien (āśrama) werden gelehrt, ein fünftes gibt es nicht: der Brahmacārin [Vedaschüler], der Hausvater (gṛhī), der Waldeinsiedler (vānaprastha) und der Bettelmönch (bhikṣu), o Trefflicher.
Wort für Wort
catvāraḥ āśramāḥ proktāḥ
vier Lebensstadien werden gelehrt
pañcamaḥ na upapadyate
ein fünftes gibt es nicht
brahmacārī gṛhī
der Vedaschüler, der Hausvater
vānaprasthaḥ bhikṣuḥ ca sattama
der Waldeinsiedler und der Bettelmönch, o Trefflicher
Durch diese vier Lebensstadien wird die höchste Pflicht (dharma) verwirklicht; Viṣṇu ist zufrieden, o Fürst der Brahmanen, mit dem, dessen Sinn dem Pfad der (pflichtgemäßen) Handlung (karmayoga) hingegeben ist,
niḥspṛhāśāntamanasaḥ svakarmaniratasya ca / tato yāti paraṃ sthānaṃ yato nāvarttate punaḥ
der frei von Begehren und ruhigen Gemütes ist und beständig der eigenen [vorgeschriebenen] Pflicht hingegeben ist. Von dort gelangt er zum höchsten Ort, von dem aus es keine Wiederkehr mehr gibt.