Kapitel 24: smārtācāreṣu varṇāśramadharmeṣu adhyayanādidharmanirūpaṇam
Die Darlegung, innerhalb der auf der Smṛti beruhenden Sitten, der Pflichten der Stände und Lebensstadien (varṇāśramadharma), angefangen mit dem Vedastudium
Sanaka sprach: Ich werde nun die Vorschrift für das Verhalten der Stände und Lebensstadien (varṇāśrama) im Einzelnen darlegen; höre dies, o Bester der Weisen, mit aufmerksamem Sinn.
Wort für Wort
iti śrībṛhannārāyaṇapurāṇe … caturviśo 'dhyāyaḥ
(Kolophon des Vorkapitels, s. Anm.)
sanaka uvāca
Sanaka sprach:
varṇāśrama-ācāra-vidhim
die Vorschrift des Verhaltens der Stände und Lebensstadien
pravakṣyāmi viśeṣataḥ
werde ich im Einzelnen darlegen
śṛṇuṣva tat muniśreṣṭha
höre dies, o Bester der Weisen
sāvadhānena cetasā
mit aufmerksamem Sinn
[Anm.: Der Vers beginnt mit dem Schlusskolophon des vorangehenden (Projekt-)Kapitels 23 der Quelle („sadācāro nāma caturviśo 'dhyāyaḥ“ = 24. Kapitel der Quellzählung, betitelt Sadācāra; „nārāyaṇapurāṇe“ ist hier offensichtlich ein Schreibfehler für „nāradīyapurāṇe“); erst danach beginnt der eigentliche Vers 1, gesprochen von Sanaka.]
yaḥ svadharmaṃ parityajya paradharmaṃ samācaret / pāṣaṇḍaḥ sa hi vijñeyaḥ sarvadharmabahiṣkṛtaḥ
Wer die eigene Pflicht aufgibt und die Pflicht eines anderen [Standes] ausübt, der ist fürwahr als Häretiker (pāṣaṇḍa) zu erkennen, von allen Pflichten ausgeschlossen.
Die Weihehandlungen (saṃskāra), angefangen mit der Empfängnisweihe (garbhādhāna), sind gemäß der Vorschrift der Mantras zu vollziehen; für die Frauen sind sie ohne Mantra, zur rechten Zeit und in rechter Weise zu vollziehen.
Wort für Wort
garbhādhāna-ādi-saṃskārāḥ
die Weihehandlungen, angefangen mit der Empfängnisweihe
Die Scheitelungs-Zeremonie (sīmantakarma) wird zuerst im vierten Monat empfohlen; oder man vollziehe sie im sechsten, siebten oder auch im achten [Monat].
jāte putre pitā snātvā sacailaṃ jātakarma ca / kuryyācca nāndīśrāddhaṃ ca svastivācanapūrvakam
Wenn ein Sohn geboren ist, soll der Vater, nachdem er sich mit den Kleidern gebadet hat, die Geburtszeremonie (jātakarma) sowie das Freudentotenopfer (nāndīśrāddha) vollziehen, vorangehend mit dem Segensspruch (svastivācana).
Wort für Wort
jāte putre pitā snātvā
wenn ein Sohn geboren ist, der Vater, gebadet habend
hemnā vā rajatenāpi vṛddhiśrāddhaṃ prakalpayet / annena kārayedyastu sa caṇḍāla samo bhavet
Mit Gold oder auch mit Silber soll man das Wachstums-Totenopfer (vṛddhiśrāddha) ausrichten; wer es [nur] mit Speise ausrichten lässt, der wird einem Caṇḍāla gleich.
Nachdem der Vater das Glücksopfer (ābhyudayikaśrāddha) für den Sohn vollzogen hat, soll er, schweigend (vāgyata), am Ende der Geburtsunreinheit (sūtaka) die Namengebung der Vorschrift gemäß vornehmen.
Wort für Wort
kṛtvā ābhyudayikam śrāddham
nachdem er das Glücksopfer vollzogen hat
pitā putrasya vāgyataḥ
der Vater für den Sohn, schweigend
kurvīta nāma-nirdeśam
soll er die Namengebung vornehmen
sūtaka-ante yathāvidhi
am Ende der Geburtsunreinheit, der Vorschrift gemäß
[Anm.: „putraghasya“ im Quelltext ist wohl fehlerhaft für „putrasya“; so übersetzt.]
aspaṣṭamarthahīnaṃ ca hyatigurva kṣarānvitam / na dadyānnāma viprenda tathā ca viṣathamākṣaram
Man soll, o Fürst der Brahmanen, keinen Namen geben, der unklar, bedeutungslos oder mit allzu schweren [Un]silben behaftet ist [?], ebenso keinen mit ungleichmäßigen Silben.
Wort für Wort
aspaṣṭam artha-hīnam ca
unklaren und bedeutungslosen
hi ati-gurv-akṣara-anvitam [?]
der zu schwere Silben hat
na dadyāt nāma viprendra
soll man keinen Namen geben, o Fürst der Brahmanen
tathā ca viṣamam akṣaram [?]
und ebenso keinen mit ungleichmäßigen Silben
[?] [Anm.: „hyatigurva kṣarānvitam“ und „viṣathamakṣaram“ sind im Quelltext unklar (vermutlich „ati-gurv-akṣara-anvitam“ bzw. „viṣamam akṣaram“); Wiedergabe entsprechend vermutet.]
Die Haarschur-Zeremonie (cauḍa) [soll man] im dritten Jahr [vollziehen], oder im fünften, sechsten, siebten oder auch achten [Jahr], gemäß dem im Gṛhyasūtra gelehrten Verfahren.
Wort für Wort
tṛtīya-varṣe caulam ca
im dritten Jahr die Haarschur
pañcame ṣaṣṭa-sammite
im fünften, dem sechsten gleichkommenden (Jahr)
saptame ca aṣṭame vā api
oder im siebten oder auch achten
kuryāt gṛhya-ukta-mārgataḥ
soll man sie nach dem im Gṛhyasūtra gelehrten Weg vollziehen
daivayogādatikrānte garbhādhānādikarmaṇi / kartavyaḥ pādakṛcchro vai caule tvarddhaṃ prakalpayet
Wenn durch göttliche Fügung die mit der Empfängnisweihe beginnenden Zeremonien überschritten [versäumt] werden, ist ein Viertel-Kṛcchra[-Buße] zu leisten; bei [Versäumnis] der Haarschur setze man die Hälfte davon an.
garbhāṣṭame 'ṣṭame vābde baṭukasyopanāyanam / āṣoḍaśābdaparyantaṃ gauṇaṃ kālamuśanti ca
Im achten Jahr nach der Empfängnis, oder [gerechnet] im achten Lebensjahr, [soll] die Initiation (upanayana) des Knaben (baṭuka) [erfolgen]; bis zum sechzehnten Jahr nennt man dies die sekundäre Zeitspanne (gauṇakāla).
Wort für Wort
garbha-aṣṭame aṣṭame vā abde
im achten Jahr nach der Empfängnis oder im achten (Lebens-)Jahr
garbhaikādaśame 'bde tu rājanyasyopanāyanam / ādvāviṃśābdaparyantaṃ kālamāhurvipaścitaḥ
Im elften Jahr nach der Empfängnis aber [erfolgt] die Initiation des Kṣatriya (rājanya); die Kundigen nennen als [zulässige] Frist die Zeit bis zum zweiundzwanzigsten Jahr.
Die Initiation des Vaiśya wird ebenso im zwölften Jahr nach der Empfängnis gelehrt; bis zum vierundzwanzigsten Jahr nennen die Weisen [die Frist] als sekundär (gauṇa).
Wort für Wort
vaiśya-upanayanam proktam
die Initiation des Vaiśya wird gelehrt
garbhāt dvādaśame tathā
ebenso im zwölften Jahr nach der Empfängnis
catur-viṃśa-abda-paryantam
bis zum vierundzwanzigsten Jahr hin
gauṇam āhuḥ manīṣiṇaḥ
nennen die Weisen (die weitere Frist) als sekundär
etatkālāvadheryasya dvijasyātikramo bhavet / sāvitrīpatitaṃ vidyāttaṃ tu naivālapetkadā
Wessen Zweifachgeborenen diese Zeitgrenze überschritten wird, den erkenne man als von der Sāvitrī [dem Gāyatrī-Mantra] Gefallenen; mit ihm soll man niemals [auch nur] ein Wort wechseln.
Wird bei der Initiation eines Zweifachgeborenen, o Brahmane, die Hauptfrist überschritten, so soll er eine Kṛcchra-Buße von zwölf [Tagen? Jahren?] [?] üben, danach das Cāndrāyaṇa[-Gelübde], und ebenso, nachdem er die zweifache Sāṃtapana-Buße vollzogen hat, [wieder] die [vorgeschriebenen] Riten ausüben.
Wort für Wort
dvija-upanayane vipra
bei der Initiation eines Zweifachgeborenen, o Brahmane
mukhya-kāla-vyatikrame
bei Überschreitung der Hauptfrist
dvādaśābdam caret kṛcchram [?]
soll er zwölf Jahre (Tage?) Kṛcchra üben
paścāt cāndrāyaṇam tathā
danach ebenso das Cāndrāyaṇa
sāṃtapana-dvayam caiva kṛtvā
und nachdem er die zweifache Sāṃtapana-Buße vollzogen hat
karma samācaret
soll er die (vorgeschriebenen) Riten ausüben
[Anm.: Vers 15 umfasst im Quelltext sechs statt der üblichen vier Pādas (eine überzählige Vershälfte ist ohne eigene Verszählung angehängt).] [?] bei „dvādaśābdaṃ“ („zwölf Jahre“) – angesichts der Schwere möglicherweise korrupt für „dvādaśāham“ („zwölf Tage“).
Andernfalls erkenne man ihn als gefallen; auch der [ihn initiierende Priester] werde zum Brahmanenmörder. Als Gürtelschnur des Brahmanen gilt die aus Muñja-Gras [?], als die des Kṣatriya die Bogensehne (dhanurjyā).
Wort für Wort
anyathā patitam vidyāt
andernfalls erkenne man ihn als gefallen
kartā api brahmahā bhavet
auch der (ihn) Vollziehende werde zum Brahmanenmörder
mauñjī viprasya vijñeyā [?]
als (Gürtel) des Brahmanen gilt die Muñja-Grasschnur
dhanurjyā kṣatriyasya tu
die Bogensehne aber die des Kṣatriya
[Anm.: „rmauñjī“ im Quelltext enthält ein überzähliges „r“; gelesen als „mauñjī“ (die Gürtelschnur aus Muñja-Gras).]
Als [Gürtel] des Vaiśya gilt die Wollschnur (āvī); höre nun ebenso über das [vorgeschriebene] Fell: Für den Brahmanen wird das Schwarzantilopenfell (aiṇeya) genannt, für den Kṣatriya das Fell des Raurava[-Hirsches].
Wort für Wort
āvī vaiśyasya vijñeyā
als (Gürtel) des Vaiśya gilt die Wollschnur
śrūyatām ajine tathā
man höre nun ebenso über das Fell
viprasya ca uktam aiṇeyam
für den Brahmanen wird das (Fell) der Schwarzantilope genannt
Als [Fell] des Vaiśya gilt das Ziegenfell (āja); nun werde ich der Reihe nach von den [vorgeschriebenen] Stäben (daṇḍa) sprechen: Für den Brahmanen wird der Palāśa[-Stab] genannt, für den Herrscher ebenso der Udumbara[-Stab].
bailvaṃ vaiśyasya vijñeya tatpramāṇaṃ śṛṇuṣva me / viprasya keśamānaṃ syādālalāṭaṃ nṛpasya ca
Als [Stab] des Vaiśya gilt der Bilva[-Stab]; höre nun von mir sein [rechtes] Maß: Für den Brahmanen soll er die Länge bis zum Haar[ansatz] haben, für den Herrscher bis zur Stirn.
Wort für Wort
bailvam vaiśyasya vijñeyam
als (Stab) des Vaiśya gilt der Bilva-Stab
tat-pramāṇam śṛṇuṣva me
höre nun von mir sein Maß
viprasya keśa-mānam syāt
für den Brahmanen sei das Maß bis zum Haar(ansatz)
Für den Vaiśya sagen die Kundigen, dass der Stab die Länge bis zur Nasenspitze habe; nun werde ich der Reihe nach von den Gewändern der Brahmanen usw. sprechen.
Rotbraun, und krapprot, und gelb (kurkumafarben) wird gelehrt [als die Gewandfarben der drei Stände]. Der initiierte Zweifachgeborene, o Brahmane, sei dem Dienst am Lehrer hingegeben.
Bis zum Erlernen des Veda soll er im Haus des Lehrers wohnen; er sei ein frühmorgens Badender, ein Brahmacārin (varṇin), stets Brennholz, Kuśa-Gras, Früchte und dergleichen [herbeischaffend].
[Anm.: Der Objektsakkusativ „samitkuśaphalādikān“ hat in diesem Vers kein eigenes Verb; das Verb („herbeischaffen“) wird sinngemäß aus V23 („āharet“) ergänzt – der Satz erstreckt sich über V22–23.]
gurvarthamāharennityaṃ kalye kalye munīśvara / yajñopavītamajinaṃ daṇḍaṃ ca munisattama
Täglich, an jedem Morgen, soll er, o Herrscher der Weisen, für den Lehrer [die nötigen Dinge] herbeischaffen; dabei [stets] das heilige Schnürkleid, das Fell und den Stab [tragend], o Bester der Weisen.
Ist [einer dieser Gegenstände] verloren oder verdorben, so soll er, nachdem er mit Mantra ein neues [Stück] genommen hat, das verdorbene ins Wasser werfen. Man sagt, dass der Lebensunterhalt des Brahmacārin einzig und allein aus erbettelter Speise (bhikṣānna) bestehe.
bhikṣā ca śrotriyāgārādāharetprayatendriyaḥ / bhavatpūrvaṃ brāhmaṇasya bhavanmadhyaṃ nṛpasya ca
Die Bettelspeise soll er, mit gebändigten Sinnen, aus dem Haus eines Śrotriya [Vedakundigen] holen; „bhavat“ [zuerst] am Anfang [des Satzes, wenn es sich um einen] Brahmanen [handelt], „bhavan“ in der Mitte [des Satzes, wenn es sich um einen] Herrscher [handelt].
Wort für Wort
bhikṣā ca śrotriya-āgārāt
und die Bettelspeise aus dem Haus eines Śrotriya
āharet prayata-indriyaḥ
soll er mit gebändigten Sinnen holen
bhavat-pūrvam brāhmaṇasya
„bhavat“ zuerst, wenn (es sich um einen) Brahmanen (handelt)
bhavat-madhyam nṛpasya ca
„bhavat“ in der Mitte, wenn (es sich um einen) Herrscher (handelt)
„bhavat“ am Ende [des Satzes] wird für den Vaiśya vorgeschrieben – dies ist die Rede beim Erbitten der Bettelspeise. Abends und morgens soll der Sinnenbeherrschte gemäß der Sitte das Feueropfer-Werk (agnikārya) verrichten.
Wort für Wort
bhavat-antam viśaḥ proktam
„bhavat“ am Ende wird für den Vaiśya vorgeschrieben
bhikṣā-haraṇakam vacaḥ
die Rede beim Erbitten der Bettelspeise
sāṃya-prātaḥ vahni-kāryam
abends und morgens das Feueropfer-Werk
yathācāram jitendriyaḥ
soll der Sinnenbeherrschte der Sitte gemäß (verrichten)
kuryātpratidinaṃ varṇīṃ brahmayajñaṃ ca tarpaṇam / agnikāryaparityāgī patitaḥ procyate budhaiḥ
Täglich soll der Brahmacārin (varṇin) das Brahma-Opfer (brahmayajña, Vedastudium als Opfer) sowie die Wasserspende (tarpaṇa) vollziehen. Wer das Feueropfer-Werk unterlässt, wird von den Weisen als gefallen bezeichnet.
Und wer das Brahma-Opfer unterlässt, wird als Brahmanenmörder (brahmahā) bezeichnet. Er soll die Verehrung der Gottheiten vollziehen und dem Lehrer beständig dienen.
Er soll sich stets von der erbettelten Speise nähren, niemals von der Speise eines Einzelnen [allein]; der Sinnenbeherrschte soll die Bettelspeise aus dem Haus untadeliger Brahmanen herbeibringen.
Wort für Wort
bhikṣānnam bhojayet nityam
er soll sich stets von der erbettelten Speise nähren
na eka-anna-aśī kadācana
niemals ein Esser von (nur) einer Speise
ānīyāt anindya-viprāṇām
er soll (sie) von untadeligen Brahmanen herbeibringen
Nachdem er es dem Lehrer gemeldet hat, soll er schweigend, mit dessen Erlaubnis, essen. Honig, Frauen [Geschlechtsverkehr], Fleisch, Salz, Betel und das Zähneputzen (mit dem Zahnholz) –
Wort für Wort
nivedya gurave
nachdem er es dem Lehrer gemeldet hat
aśnīyāt vāgyataḥ [?]
soll er schweigend essen
tat-anujñayā
mit dessen Erlaubnis
madhu-strī-māṃsa-lavaṇam
Honig, Frauen, Fleisch, Salz
tāmbūlam danta-dhāvanam
Betel (und) das Zähneputzen
[Anm.: Der Satz mit dieser Aufzählung erstreckt sich über V30–31 hinweg; das regierende Verb „varjayet“ („er soll meiden“) folgt erst in V31. – „'śrīyāt“ im Quelltext ist vermutlich verschrieben für „aśnīyāt“ („er soll essen“); so übersetzt. Die im Quelltext auftretende Silbe „gh“ in „anughajñayā“ (statt „anujñayā“) ist ein wiederkehrender OCR-Fehler dieses Kapitels.]
ucchiṣṭabhojanaṃ caiva divāsvāpaṃ ca varjayet / chātraghapāduka gandhāṃśca tathā mālyānulepanam
Er soll das Essen von Speiseresten (ucchiṣṭa) und den Tagesschlaf meiden, ebenso Schirm und Sandalen, Duftstoffe sowie Blumenkränze und Salben.
Wort für Wort
ucchiṣṭa-bhojanam caiva
und das Essen von Speiseresten
divā-svāpam ca varjayet
und den Tagesschlaf soll er meiden
chātra-pāduke gandhān ca
Schirm und Sandalen sowie Duftstoffe
tathā mālyānulepanam
ebenso Blumenkranz und Salbe
[Anm.: „chātrapāduke“ im Quelltext „chātrag[h]apāduka“ enthält die im Kapitel wiederkehrende überzählige Silbe „gh“; bereinigt zu „chātra-pāduke“ (Schirm und Sandalen).]
jalakeliṃ nṛtyagītavādyaṃ tu parivarjayet / parivādaṃ copatāpaṃ vipralāpaṃ tathāñjanam
Wasserspiele sowie Tanz, Gesang und Musik soll er gänzlich meiden, ebenso üble Nachrede, das Quälen [anderer], eitles Geschwätz und das Schminken der Augen (añjana).
Wort für Wort
jala-kelim
Wasserspiele
nṛtya-gīta-vādyam tu parivarjayet
Tanz, Gesang und Musik aber soll er gänzlich meiden
pāṣaṇḍa janasaṃyogaṃ śūdrasaṃgaṃ ca varjayet / abhivādanaśīlaḥ syād vṛddheṣu ca yathākramam
Den Umgang mit Häretikern (pāṣaṇḍa) und die Gemeinschaft mit Śūdras soll er meiden; er sei von der Gewohnheit ehrerbietiger Begrüßung (abhivādana) gegenüber den Älteren, der Rangordnung gemäß.
jñānavṛddhāstapovṛddhā vayovṛddhā iti trayaḥ / ādhyātmikā diduḥkhāni nivārayati yo guruḥ
An Wissen Gereifte (jñānavṛddha), an Askese Gereifte (tapovṛddha) und an Alter Gereifte (vayovṛddha) – dies sind die drei [Arten von Ehrwürdigen]. Wer die geistigen (ādhyātmika) und anderen Leiden abwehrt, der ist der [wahre] Lehrer (guru).
Wort für Wort
jñāna-vṛddhāḥ tapo-vṛddhāḥ
an Wissen Gereifte, an Askese Gereifte
vayo-vṛddhāḥ iti trayaḥ
an Alter Gereifte – so die drei
ādhyātmika-ādi-duḥkhāni
die geistigen und anderen Leiden
nivārayati yo guruḥ
wer (sie) abwehrt, der ist der Lehrer
[Anm.: „ādhyātmikā diduḥkhāni“ im Quelltext gelesen als „ādhyātmikādi-duḥkhāni“.]
vedaśāstropadeśena taṃ pūrvamabhivādayet / asāvahamiti brūyāddijo vai hyabhivādane
Durch die Unterweisung in Veda und [Lehr-]Schrift [wird er zum Lehrer]; ihn soll man zuerst ehrerbietig grüßen. Bei der ehrerbietigen Begrüßung (abhivādana) soll der Zweifachgeborene [seinen Namen nennend] sprechen: „Ich bin der und der (asāv aham).“
Auch Kṣatriyas u.a. sollen von einem Brahmanen keinesfalls [wie ein Lehrer] ehrerbietig gegrüßt werden; [ebenso wenig] einen Gottesleugner (nāstika), einen, der die [heiligen] Grenzen verletzt, einen Undankbaren (kṛtaghna) [und] einen [gegen Lohn für das ganze Dorf opfernden] Dorfpriester (grāmayājaka).
Wort für Wort
na abhivādyāḥ ca vipreṇa
sollen nicht von einem Brahmanen gegrüßt werden
kṣatriyādyāḥ kathañcana
Kṣatriyas u.a., keinesfalls
nāstikam bhinnamaryādam
(ebenso wenig) einen Gottesleugner, einen Grenzverletzer
kṛtaghnam grāmayājakam
einen Undankbaren, einen Dorfpriester
[Anm.: Der Kasus wechselt im Vers von Nominativ (kṣatriyādyāḥ, „abhivādyāḥ“) zu Akkusativ (nāstikam usw.); Letztere sind wohl Objekte des in V37ff. wiederkehrenden „nābhivādayet“ („man soll nicht grüßen“) – die Aufzählung von nicht zu grüßenden Personen erstreckt sich über mehrere folgende Verse. „kṣaghatriyādyāḥ“ und „kṛtanghaṃ“ im Quelltext enthalten die im Kapitel wiederkehrende überzählige Silbe „gh“; bereinigt zu „kṣatriyādyāḥ“ bzw. „kṛtaghnaṃ“.]
Einen Dieb und einen Spieler (kitava) soll man niemals ehrerbietig grüßen, [ebenso wenig] einen Häretiker (pāṣaṇḍa), einen Gefallenen (patita), einen Abtrünnigen [vom Gelübde, vrātya] sowie einen, der von der Sterndeuterei lebt (nakṣatrajīvin).
Wort für Wort
stenam ca kitavam caiva
einen Dieb und einen Spieler
kadācit na abhivādayet
niemals soll man grüßen
pāṣaṇḍam patitam vrātyam
einen Häretiker, einen Gefallenen, einen Abtrünnigen
tathā nakṣatrajīvinam
sowie einen, der von der Sterndeuterei lebt
[Anm.: „nakṣaghatrajīvinam“ im Quelltext, bereinigt zu „nakṣatrajīvinam“ (überzählige Silbe „gh“, s. Anm. zu V36).]
Ebenso soll man niemals einen Sünder (pātakin) ehrerbietig grüßen, [noch] einen Wahnsinnigen, einen Betrüger, einen Schurken, einen Laufenden [Eilenden] und ebenso einen Unreinen.
Wort für Wort
tathā pātakinam caiva
ebenso einen Sünder
kadācit na abhivādayet
niemals soll man grüßen
unmattam ca śaṭham dhūrttam
einen Wahnsinnigen, einen Betrüger, einen Schurken
Einen mit geöltem Kopf und einen, der [gerade] leise betet (japa), soll man nicht grüßen, [ebenso wenig] einen zum Streit Neigenden und einen [Zornigen?] [?], einen Erbrechenden und einen, der sich im Wasser befindet.
Wort für Wort
abhyakta-śirasam caiva
einen mit geöltem Kopf
japantam na abhivādayet
einen Betenden soll man nicht grüßen
vivādaśīlinam caṅgam [?]
einen zum Streit Neigenden und einen (weiteren, unklar)
vamantam jala-madhyagam
einen Erbrechenden, einen im Wasser Befindlichen
[?] [Anm.: „cañjam“ im Quelltext ist unklar/korrupt; probeweise als „caṅgam“ (etwa: einen Missgestimmten) gedeutet.]
Einen, der Bettelspeise bei sich trägt, sowie einen Liegenden soll man nicht grüßen; [ebenso nicht] eine Gattenmörderin (bhartṛghnī), eine Menstruierende (puṣpiṇī), eine Ehebrecherin (jārā), eine Wöchnerin (sūtikā) [und] eine, die eine Fehlgeburt erlitten hat (garbhapātinī).
Wort für Wort
bhikṣānna-dhāriṇam caiva
einen, der Bettelspeise bei sich trägt
śayānam na abhivādayet
einen Liegenden soll man nicht grüßen
bhartṛghnīm puṣpiṇīm jārām
eine Gattenmörderin, eine Menstruierende, eine Ehebrecherin
sūtikām garbhapātinīm
eine Wöchnerin, eine Fehlgeburt-Erlittene
[Anm.: „bhartṛnghīṃ“ im Quelltext, bereinigt zu „bhartṛghnīṃ“ (überzählige/versetzte Silbe „gh“, vgl. Anm. zu V36).]
kṛtanghīṃ ca tathā caṇḍīṃ kadācinnābhivādayet / sabhāyāṃ yajñaśālāyāṃ devatāyataneṣvapi
Eine Undankbare (kṛtaghnī) sowie eine Zornige (caṇḍī) soll man niemals ehrerbietig grüßen; [auch] in der Versammlungshalle, im Opferraum sowie auch in den Tempeln der Gottheiten [gilt Zurückhaltung im Grüßen, s. folgende Verse].
Dort aber vernichtet [?] jede einzelne [zusätzliche] Verbeugung das zuvor erworbene religiöse Verdienst (puṇya) – [ebenso wie es] das Totenopfer (śrāddha), das Gelübde (vrata), die Gabe (dāna) und die Verehrung der Gottheit [zunichtemachen kann, s. V43].
Wort für Wort
pratyekam tu namaskāraḥ
jede einzelne Verbeugung aber
hṛṇti puṇyam purākṛtam [?]
vernichtet das zuvor erworbene Verdienst
śrāddham vratam tathā dānam
(das gilt für) Totenopfer, Gelübde, Gabe
devatā-abhyarcanam tathā
und ebenso die Verehrung der Gottheit
[?] [Anm.: „hṝnti“ im Quelltext ist eine unregelmäßige Form; als „harati/hanti“ („raubt/vernichtet“) gedeutet.]
yajñaṃ ca tarpaṇaṃ caiva kurvantaṃ nābhivādayet / kṛte 'bhivādane yastu na kuryā tprativādanam
Und einen, der gerade ein Opfer oder eine Wasserspende (tarpaṇa) vollzieht, soll man nicht [störend] grüßen. Wer aber, nachdem ihm ehrerbietig gegrüßt wurde, den Gegengruß nicht erwidert,
der ist fortan selbst nicht mehr grüßenswert und gilt geradeso wie ein Śūdra. [Der Schüler soll] stets, nachdem er die Füße gewaschen und Wasser genommen hat (ācamana), dem Lehrer zugewandt [sitzen].
Wort für Wort
na abhivādyaḥ sa vijñeyaḥ
der ist als nicht (mehr) grüßenswert zu erkennen
yathā śūdraḥ tathā eva saḥ
geradeso wie ein Śūdra ist er
prakṣālya pādau ācamya
nachdem er die Füße gewaschen und Wasser genommen hat
tasya pādau ca saṃgṛhya adhīyīta vicakṣaṇaḥ / aṣṭakāsu caturdaśyāṃ pratipatparvaṇostathā
Nachdem er dessen Füße ergriffen hat, soll der Kluge [mit dem Studium] beginnen. An den Aṣṭakā-Tagen, am vierzehnten [Mondtag], am ersten [Mondtag] und an den Parvan-Tagen [jedoch nicht, s. folgende Verse] –
mahābharaṇyāṃ vipredraṃ śravaṇadvādaśīdine / bhādrapadāparapakṣe dvitīyāyāṃ tathaiva ca
am Tag der Mahābharaṇī [?], o Fürst der Brahmanen, am Tag der Śravaṇa-Dvādaśī, in der dunklen Hälfte des Bhādrapada [Monats] am zweiten [Mondtag], ebenso auch –
Wort für Wort
mahābharaṇyām [?]
am Tag der Mahābharaṇī
viprendram
o Fürst der Brahmanen
śravaṇa-dvādaśī-dine
am Tag der Śravaṇa-Dvādaśī
bhādrapada-apara-pakṣe dvitīyāyām
in der dunklen Hälfte des Bhādrapada am zweiten (Tag)
tathā eva ca
und ebenso auch
[?] [Anm.: „mahābharaṇyām“ ist unklar; vermutlich Bezeichnung eines Tages im Nakṣatra Bharaṇī.]
māghasya śuklasatpamyāṃ navamyāmāśrinasya ca / pariveṣaṃ gate sūrye śrotriye gṛhamāgate
am siebten [Tag] der hellen Hälfte des Māgha, sowie am neunten [Tag] des Āśvina [Monats]; wenn die Sonne von einem Hof [Halo] umgeben ist, wenn ein Vedakundiger (śrotriya) ins Haus gekommen ist,
wenn ein Brahmane gefangen genommen wurde, ebenso bei ausgebrochenem Streit, in der Dämmerung (saṃdhyā), wenn die Wolke donnert, sowie bei unzeitigem Regen,
ulkāśaniprapāte ca tathā vipre 'vamānite / manvādiṣu ca devarṣe yugādiṣu caturṣvapi
beim Fallen einer Sternschnuppe oder eines Blitzes, sowie wenn ein Brahmane beleidigt wurde, an den Manvantara-Anfangstagen, o Götterweiser, und ebenso an allen vier Yuga-Anfangstagen –
Wort für Wort
ulkā-aśani-prapāte ca
und beim Fallen einer Sternschnuppe oder eines Blitzes
kein Zweifachgeborener, der nach der Frucht aller [rituellen] Handlungen strebt, soll [an diesen Tagen] studieren: am dritten [Tag] der hellen Hälfte des Mādhava(-Monats, Vaiśākha) [?], am dreizehnten [Tag] der dunklen Hälfte des Bhādra(-Monats),
Wort für Wort
na adhīyīta dvijaḥ kaścit
kein Zweifachgeborener soll studieren
sarva-karma-phala-utsukaḥ
der nach der Frucht aller Handlungen strebt
tṛtīyā mādhave śuklā [?]
der dritte (Tag) der hellen Hälfte des Mādhava
bhādre kṛṣṇā trayodaśī
der dreizehnte der dunklen Hälfte des Bhādra
[?] [Anm.: „prādhave“ im Quelltext ist unklar; vermutlich verschrieben für „mādhave“ (Mādhava = Beiname des Monats Vaiśākha); entsprechend übersetzt.]
am neunten [Tag] der hellen [Hälfte] des Kārttika [Monats, und] am fünfzehnten Tag [Vollmond] des Māgha [Monats] – diese werden als die Yugādi-Tage [Anfangstage der Weltzeitalter] bezeichnet, welche das an ihnen Gegebene unvergänglich (akṣaya) machen.
Nun werde ich auch die Manvantara-Anfangstage (manvādi) verkünden; höre wohl gesammelt zu: die unvergängliche (akṣayā) [?] helle Neunte [in einem Monat], die helle Zwölfte im Kārttika [Monat],
Wort für Wort
manvādīn ca pravakṣyāmi
und die Manvantara-Anfangstage werde ich verkünden
śṛṇuṣva susamāhitaḥ
höre wohl gesammelt zu
akṣayā śukla-navamī [?]
die unvergängliche helle Neunte
kārtike dvādaśī sitā
die helle Zwölfte im Kārttika
[?] [Anm.: „akṣayukchuklanavamī“ im Quelltext ist unklar; gelesen als „akṣayā śuklanavamī“.]
tṛtīyā caighatramāsasya tathā bhādrapadasya ca / āṣāḍhaśukladaśamī sitā māghasya satpamī
die dritte [Tithi] des Monats Caitra sowie ebenso des Bhādrapada [Monats], die zehnte, helle [Tithi] des Āṣāḍha[-Monats], die siebte [Tithi] des Māgha[-Monats],
Wort für Wort
tṛtīyā caitramāsasya
die dritte (Tithi) des Monats Caitra
tathā bhādrapadasya ca
und ebenso des Bhādrapada
āṣāḍha-śukla-daśamī sitā
die zehnte, helle (Tithi) des Āṣāḍha
māghasya saptamī
die siebte des Māgha
[Anm.: „caighatramāsasya“ und „satpamī“ im Quelltext, bereinigt zu „caitramāsasya“ bzw. „saptamī“ (wiederkehrende Buchstabenvertauschungen t/p bzw. überzählige Silbe „gh“).]
śrāvaṇasyāṣṭamī kṛṣṇā tathāṣāḍhī ca pūrṇamā / phaālgunasya tvamāvāsyā pauṣasyaikādaśī sitā
die dunkle Achte des Śrāvaṇa[-Monats], ebenso der Vollmondtag (pūrṇimā) des Āṣāḍha[-Monats], der Neumondtag (amāvāsyā) des Phālguna[-Monats], die helle Elfte des Pauṣa[-Monats],
die helle fünfzehnte [Tithi, Vollmond] des Kārttika, Phālguna, Caitra und Jyaiṣṭha [Monats] – dies sind die Manvantara-Anfangstage (manvādi), welche das an ihnen Gegebene unvergänglich machen.
Wort für Wort
kārtikī phālgunī caitrī
des Kārttika, Phālguna, Caitra
jyaiṣṭhī pañcadaśī sitā
und Jyaiṣṭha die helle Fünfzehnte
manvādayaḥ samākhyātāḥ
dies werden Manvantara-Anfangstage genannt
dattasya akṣayakārikāḥ
die das Gegebene unvergänglich machen
[Anm.: „caighatrīṃ“ im Quelltext, bereinigt zu „caitrī“ (überzählige Silbe „gh“, vgl. Anm. zu V36).]
Von den Zweifachgeborenen ist an den Manvantara- und Yugādi-Anfangstagen ein Totenopfer (śrāddha) zu vollziehen; ebenso wenn man zu einem Totenopfer eingeladen ist, und bei einer Sonnen- oder Mondfinsternis,
Wort für Wort
dvijaiḥ śrāddham kartavyam
von den Zweifachgeborenen ist ein Totenopfer zu vollziehen
manvādiṣu yugādiṣu
an den Manvantara- und Yugādi-Anfangstagen
śrāddhe nimantrite caiva
und ebenso wenn man zu einem Totenopfer eingeladen ist
an beiden Sonnenwenden (ayana), ebenso bei einem Erdbeben, o Weiser, bei einem [ungünstigen Zusammentreffen namens] Galagraha [?], an einem trüben Tag (durdina) – [an all diesen Tagen] soll man niemals [den Veda] studieren.
Wort für Wort
ayana-dvitaye caiva
an beiden Sonnenwenden
tathā bhūkampane mune
ebenso bei einem Erdbeben, o Weiser
galagrahe durdine ca [?]
bei einem Galagraha (und) an einem trüben Tag
na adhīyīta kadācana
soll man niemals studieren
[?] [Anm.: „galagrahe“ ist ein unklarer technischer Ausdruck, wohl Bezeichnung einer als ungünstig geltenden astrologischen Konstellation.]
In all diesen und ähnlichen studierfreien Zeiten (anadhyāya), o Nārada, [nimmt Yama] denjenigen überaus Törichten, die [dennoch] studieren, Nachkommenschaft, Weisheit, Ruhm und Glanz [fort, s. V59] –
[Anm.: „adhīyatāṃ“ ist hier als Genitiv Plural des Partizips („der Studierenden“) zu lesen, nicht als Imperativ; der Satz erstreckt sich über V58–59, deren gemeinsames Verb „nikṛntati“ („schneidet ab“) erst in V59 erscheint.]
āyuṣyaṃ balamārogyaṃ nikṛntati yamaḥ svayam / anadhyāye tu yo 'dhīte taṃ vidyādvrahmaghātakam
sowie Lebensspanne, Kraft und Gesundheit – all dies schneidet Yama selbst ab. Wer aber während einer studierfreien Zeit (anadhyāya) dennoch studiert, den erkenne man als Brahmanenmörder (brahmaghātaka).
Wort für Wort
āyuṣyam balam ārogyam
Lebensspanne, Kraft, Gesundheit
nikṛntati yamaḥ svayam
schneidet Yama selbst ab
anadhyāye tu yaḥ adhīte
wer aber während einer studierfreien Zeit studiert
na taṃ saṃbhāṣayedviprana tena saha saṃvaset / kuṇḍagolakayoḥ kecijjaḍādīnāṃ ca nārada
Ein Brahmane soll nicht mit ihm sprechen, noch mit ihm zusammenwohnen. Manche [gestatten] den Söhnen einer [ehebrecherischen] Verheirateten (kuṇḍa) oder einer Witwe (golaka), sowie den Geistesschwachen (jaḍa) und dergleichen, o Nārada,
vadanti copanayanaṃ tatputrādiṣu kecana / anadhītya tu yo vedamanyatra kurute śramam
manche sprechen [ihnen] auch die Initiation (upanayana) zu, [ebenso] den Söhnen solcher [Verbindungen] und dergleichen. Wer aber, ohne den Veda erlernt zu haben, sich anderswo [in anderen Wissensgebieten] abmüht,
Wort für Wort
vadanti ca upanayanam
und manche sprechen (ihnen) die Initiation zu
tat-putrādiṣu kecana
(nämlich) manche bei den Söhnen solcher (Verbindungen) u.a.
śūdratulyaḥ sa vijñeyo narakasya priyo 'tithiḥ / anadhītaśrutirvipra ācāra pratipadyate
der ist einem Śūdra gleich zu erachten, ein lieber Gast der Hölle. Ein Brahmane, der die [heilige] Überlieferung (śruti) nicht studiert hat, mag doch auf gutes Benehmen (ācāra) sich stützen wollen –
Wort für Wort
śūdratulyaḥ sa vijñeyaḥ
der ist einem Śūdra gleich zu erachten
narakasya priyaḥ atithiḥ
ein lieber Gast der Hölle
anadhīta-śrutiḥ vipra
ein Brahmane, der die Überlieferung nicht studiert hat
doch die Frucht guten Benehmens erlangt er nicht, sondern ist genau wie ein Śūdra. Die tägliche (nitya), die anlassbedingte (naimittika), die wunschbedingte (kāmya) sowie jede andere vedische Handlung (karma) –
Wort für Wort
na ācāra-phalam āpnoti
er erlangt nicht die Frucht (guten) Benehmens
yathā śūdraḥ tathā eva saḥ
genau wie ein Śūdra ist er
nityam naimittikam kāmyam
die tägliche, die anlassbedingte, die wunschbedingte
all dies bleibt für einen Brahmanen, der nicht [den Veda] studiert hat, fruchtlos. Viṣṇu besteht aus dem Wort-Brahman (śabdabrahman); der Veda gilt, wie überliefert wird [?], als Hari selbst in leibhaftiger Gestalt.
Wort für Wort
anadhītasya viprasya
für einen Brahmanen, der nicht studiert hat
sarvam bhavati niṣphalam
bleibt alles fruchtlos
śabdabrahmamayaḥ viṣṇuḥ
Viṣṇu besteht aus dem Wort-Brahman
vedaḥ sākṣāt hāri smṛtaḥ [?]
der Veda gilt als Hari selbst in leibhaftiger Gestalt
[?] [Anm.: „smṛkataḥ“ im Quelltext ist unklar; gelesen als „smṛtaḥ“ („so wird überliefert/gelehrt“).]
Der Brahmane, welcher demnach den Veda studiert, möge alle [seine] Wünsche erlangen.
Wort für Wort
vedādhyāyī tataḥ vipraḥ
der Brahmane, welcher demnach den Veda studiert
sarvān kāmān avāpnuyāt
möge alle Wünsche erlangen
[Anm.: V65 besteht im Quelltext nur aus einer Vershälfte (2 Pādas statt 4); die zweite Hälfte fehlt in der Quelle oder wurde nicht überliefert – das Kapitel bricht hier ab.]