Bhīṣma setzt seine Erzählung fort: Er berichtete Satyavatī von der Entführung und Vicitravīryas bevorstehender Hochzeit; als diese vorbereitet wurde, wandte sich die älteste Prinzessin Ambā beschämt an Bhīṣma und offenbarte, dass sie bereits zuvor heimlich den König von Śālva zu ihrem Gatten erwählt habe, und bat ihn, sie ziehen zu lassen, da er als rechtschaffener Kaurava sie, die einem anderen zugetan sei, nicht zurückhalten solle. (Ambās Rede wird - wie schon Bhīṣmas und Satyavatīs kurze Worte in Kap.170f. - als indirekte Rede wiedergegeben, da sie innerhalb von Bhīṣmas eigener, bereits wörtlich zitierter Erzählung eine dritte Zitierebene beanspruchen würde.)
bhīṣma uvāca tato 'haṃ bharataśreṣṭha mātaraṃ vīramātaram abhigamyopasaṃgṛhya dāśeyīm idam abruvam
Darauf ging ich, Bester der Bharatas, zu meiner Mutter, der Mutter der Helden, der Tochter des Fischers, umarmte sie und berichtete ihr,
Wort für Wort
tataḥ
darauf (Adv.)
aham
ich (Nom. Sg.)
bharataśreṣṭha
o Bester der Bharatas (Vok. Sg.)
mātaram
zu meiner Mutter (Akk. Sg.)
vīramātaram
der Mutter der Helden (Akk. Sg.)
abhigamya
gegangen habend (Absol.)
upasaṃgṛhya
umarmt habend (Absol.)
dāśeyīm
die Tochter des Fischers (Akk. Sg.)
idam
dies (Akk. Sg.)
abruvam
ich sagte (Impf. 1. Sg., hier indirekt wiedergegeben)
[?] Bhīṣmas eigene, im Sanskrit als direkte Rede eingeleitete Worte an Satyavatī ('idam abruvam') werden hier - wie schon in Kap.170 - als indirekte Rede wiedergegeben, da innerhalb seiner bereits laufenden wörtlichen Erzählung keine weitere Zitierebene zur Verfügung steht.
dass ich diese Töchter des Königs von Kāśī, nachdem ich die Könige besiegt hatte, für Vicitravīrya als durch Tapferkeit gewonnenen Brautpreis erworben habe.
bhīṣma tvam asi dharmajñaḥ sarvaśāstraviśāradaḥ śrutvā ca dharmyaṃ vacanaṃ mahyaṃ kartum ihārhasi
dass ich, Bhīṣma, rechtskundig sei, aller Schriften erfahren, und dass ich, nachdem ich ihre rechtmäßige Rede gehört habe, hier ihr zu Willen sein möge;
Wort für Wort
bhīṣma
o Bhīṣma (Vok. Sg., hier indirekt)
tvam
du (Nom. Sg., hier indirekt)
asi
bist (Präs. 2. Sg., hier indirekt)
dharmajñaḥ
rechtskundig (Nom. Sg. Bahuvrīhi)
sarvaśāstraviśāradaḥ
aller Schriften erfahren (Nom. Sg. Bahuvrīhi)
śrutvā
gehört habend (Absol.)
ca
und (Partikel)
dharmyam
rechtmäßige (Akk. Sg.)
vacanam
Rede (Akk. Sg.)
mahyam
ihr (Dat. Sg., hier indirekt für 'mir')
kartum
zu tun (Inf.)
iha
hier (Adv.)
arhasi
mögest du (Präs. 2. Sg., hier indirekt)
[?] Ambās gesamte, im Sanskrit direkt zitierte Rede (V.5-9, an Bhīṣma gerichtet) wird konsequent als indirekte Rede wiedergegeben, da sie innerhalb der bereits als wörtliche Rede gesetzten Erzählung Bhīṣmas liegt (dritte Zitierebene).
dass sie zuvor in Gedanken den Herrn von Śālva als Gatten erwählt habe, und dass sie von ihm zuvor im Geheimen, ohne Wissen ihres Vaters, erwählt worden sei;
kathaṃ mām anyakāmāṃ tvaṃ rājañ śāstram adhītya vai vāsayethā gṛhe bhīṣma kauravaḥ san viśeṣataḥ
wie ich, o König, der die Schriften studiert habe, sie, die einem anderen zugeneigt sei, in meinem Haus wohnen lassen könne, ich, Bhīṣma, zumal ich ein Kaurava sei;
Wort für Wort
katham
wie (Interrog.)
mām
sie (Akk. Sg., hier indirekt für 'mich')
anyakāmām
einem anderen zugeneigte (Akk. Sg. Bahuvrīhi)
tvam
du (Nom. Sg., hier indirekt für 'ich')
rājan
o König (Vok. Sg., hier indirekt)
śāstram
die Schriften (Akk. Sg.)
adhītya
studiert habend (Absol.)
vai
wahrlich (Partikel)
vāsayethāḥ
könntest du wohnen lassen (Opt. Kaus. 2. Sg., hier indirekt)
sa māṃ pratīkṣate vyaktaṃ śālvarājo viśāṃ pate kṛpāṃ kuru mahābāho mayi dharmabhṛtāṃ vara tvaṃ hi satyavrato vīra pṛthivyām iti naḥ śrutam
dass der König von Śālva offenkundig auf sie warte, und dass ich Mitleid mit ihr haben möge, ich, Bester der Rechtschaffenen, denn ich sei, wie man auf Erden von mir gehört habe, dem Wahren verpflichtet.