Kapitel 158: nṛśaṃsalakṣaṇa
Die Merkmale des Grausamen und das Meiden der Grausamkeit
Yudhiṣṭhira bittet um Belehrung über den nṛśaṃsa, den Grausamen oder Erbarmungslosen. Bhīṣma zählt dessen Merkmale auf und schließt mit einer Regel des rechten Speisens.
yudhiṣṭhira uvāca; ānṛśaṃsyaṃ vijānāmi darśanena satāṃ sadā; nṛśaṃsān na vijānāmi teṣāṃ karma ca bhārata
Yudhiṣṭhira sprach: „Die Schonungslosigkeit [Mitleidlosigkeit] erkenne ich stets am Anblick der Guten [an ihrem Erscheinungsbild]; die Grausamen aber und ihr Handeln erkenne ich nicht, Bhārata.“
Wort für Wort
yudhiṣṭhira uvāca
Yudhiṣṭhira sprach (Nom. / Perf.3.Sg.)
ānṛśaṃsyaṃ vijānāmi
die Mitleidigkeit/Nicht-Grausamkeit erkenne ich (Akk. / 1.Sg.Präs.)
darśanena satāṃ sadā
durch den Anblick der Guten stets (Instr. / Gen.Pl. / Adv.)
nṛśaṃsān na vijānāmi
die Grausamen erkenne ich nicht (Akk.Pl. / 1.Sg.Präs.)
teṣāṃ karma ca bhārata
und deren Handeln, Bhārata (Akk. / Vok.)
Text und Sinn des ersten Halbverses sind knapp; ānṛśaṃsya = Nicht-Grausamkeit, Milde.
bhīṣma uvāca; spṛhāsyāntarhitā caiva viditārthā ca karmaṇā; ākroṣṭā kruśyate caiva bandhitā badhyate ca yaḥ
Bhīṣma sprach: „[Wer] dessen Begehren verborgen ist und dessen Absicht sich durch sein Handeln zeigt [?], wer schmäht und [selbst] geschmäht wird, wer fesselt und [selbst] gefesselt wird …“
Wort für Wort
bhīṣma uvāca
Bhīṣma sprach (Nom. / Perf.)
spṛhāsyāntarhitā caiva
und dessen Begehren verborgen ist (spṛhā asya antarhitā; Nom.f. / Gen. / Part.)
viditārthā ca karmaṇā
und dessen Ziel durch sein Handeln erkannt wird [?] (Bahuvrīhi, Nom.f. / Instr.)
ākroṣṭā kruśyate caiva
der Schmähende wird auch geschmäht (Nom. Agens / Pass.3.Sg.)
bandhitā badhyate ca yaḥ
der Fesselnde wird auch gefesselt, wer [so ist] (Nom. Agens / Pass.3.Sg. / Rel.)
Verse 4-7 bilden eine zusammenhängende Aufzählung von Merkmalen des nṛśaṃsa; der erste Halbvers ist syntaktisch schwierig (Femininformen spṛhā ... antarhitā ... viditārthā), die Deutung ist unsicher.
dattānukīrtir viṣamaḥ kṣudro naikṛtikaḥ śaṭhaḥ; asaṃbhogī ca mānī ca tathā saṅgī vikatthanaḥ
[Er ist] einer, der Gegebenes ausposaunt, unredlich [ungleich], gemein, betrügerisch, hinterhältig, der nichts teilt [nicht mit anderen genießt], eingebildet, anhänglich [an Besitz/Dinge haftend] und ein Prahler.
Wort für Wort
dattānukīrtir viṣamaḥ
der Gegebenes ausruft, ungleich/unredlich (Nom.m.)
kṣudro naikṛtikaḥ śaṭhaḥ
gemein, betrügerisch, hinterhältig (Nom.m.)
asaṃbhogī ca mānī ca
der nicht gemeinsam genießt und eingebildet (Nom.m.)
hiṃsāvihārī satatam aviśeṣaguṇāguṇaḥ; bahvalīko manasvī ca lubdho 'tyarthaṃ nṛśaṃsakṛt
Er ist stets an Gewalttat sein Vergnügen findend, macht keinen Unterschied zwischen Vorzügen und Fehlern, ist voller Falschheit, hochmütig [oder: hochgesinnt] und über die Maßen gierig: ein Grausamer.
Wort für Wort
hiṃsāvihārī satatam
der an Gewalt Vergnügen hat, stets (Nom.m. / Adv.)
aviśeṣaguṇāguṇaḥ
der keinen Unterschied zwischen Tugenden und Untugenden macht (Nom.m., Kompositum)
bahvalīko manasvī ca
voller Falschheit/Unrecht und selbstbewusst (Nom.m.)
lubdho 'tyarthaṃ nṛśaṃsakṛt
gierig über die Maßen, Grausames tuend (Nom.m. / Adv. / Nom.m.)
pareṣāṃ yatra doṣaḥ syāt tad guhyaṃ saṃprakāśayet; samāneṣv eva doṣeṣu vṛttyartham upaghātayet
Wo bei anderen ein Fehler sein mag, das Verborgene würde er offenbaren; bei gleichen Fehlern aber würde er [jemanden] um des Lebensunterhalts willen zu Fall bringen [verletzen].
Wort für Wort
pareṣāṃ yatra doṣaḥ syāt
wo bei anderen ein Fehler wäre (Gen.Pl. / Adv. / Nom. / Opt.3.Sg.)
tad guhyaṃ saṃprakāśayet
das Geheime würde er offenbaren (Akk. / Opt.Kaus.3.Sg.)
samāneṣv eva doṣeṣu
bei eben gleichen Fehlern (Lok.Pl.)
vṛttyartham upaghātayet
um des Lebensunterhalts willen würde er verletzen/vernichten (Akk.Adv. / Opt.Kaus.3.Sg.)
Der zweite Halbvers ist knapp und in der Deutung nicht sicher.
Ebenso hält er den Wohltäter für einen [vom anderen] Betrogenen [?], und selbst wenn er zur rechten Zeit Vermögen gegeben hat, bereut er es gegenüber dem Wohltäter.
Wort für Wort
tathopakāriṇaṃ caiva
und ebenso den Wohltäter (Akk.)
manyate vañcitaṃ param
hält er für betrogen, den anderen [?] (3.Sg.Präs. / Part.Pass. / Akk.)
dattvāpi ca dhanaṃ kāle
und obwohl er Vermögen zur rechten Zeit gegeben hat (Gerundium / Akk. / Lok.)
saṃtapaty upakāriṇe
empfindet er Reue/Ärger gegenüber dem Wohltäter (3.Sg.Präs. / Dat.)
manyate vañcitaṃ param: Konstruktion unsicher; wohl „hält den anderen für betrogen [durch seine Wohltat]“ oder „sich selbst betrogen“.