Kalenderrechnung: Ermittlung von Wochentag, Tithi, Nakṣatra, Yoga und Karaṇa aus der Gesamtzahl der verstrichenen Zeit mithilfe von Multiplikatoren, Divisoren und Korrekturtabellen, ausgedrückt durch Zahlwörter (Veda = 4, Rasa = 6 usw.). Der Text ist äußerst knapp und stellenweise verderbt; viele Rechenschritte lassen sich nur annähernd rekonstruieren und sind mit [?] markiert.
Agni sprach: Ich werde die Gesamtzählung der Zeit (kāla-samāgaṇa) darlegen, die Rechnung zur Erkenntnis der Zeit. Die Gesamtzahl der Zeit [Anm.: der verstrichenen Jahre] wird mit der Sonne [Anm.: arka = 12] multipliziert und um die Monate, beginnend mit Caitra, vermehrt.
Wort für Wort
kālaḥ samāgaṇaḥ
Gesamtzählung der Zeit
vakṣye
ich werde darlegen
gaṇitam kāla-buddhaye
Rechnung zur Zeiterkenntnis
arka-ghnaḥ
mit 12 (Sonne) multipliziert
māsaiḥ caitra-ādibhiḥ yutaḥ
um die Monate ab Caitra vermehrt
Einleitung zur Kalenderrechnung (Ahargaṇa-artige Berechnung); Zahlen werden durch Zahlwörter (bhūta-saṅkhyā) ausgedrückt.
Mit zwei multipliziert und an zwei Stellen aufgestellt, sei er mit ‚Veda‘ [Anm.: 4] versehen; der Multiplikator wird um ‚fünf-Glieder-acht‘ [Anm.: Zahlwörter 5, 6, 8, nach der Stellenregel wohl 865] vermehrt. An drei Stellen aufgestellt, wird der mittlere mit ‚Vasu‘ [Anm.: 8] multipliziert und wiederum mit ‚Veda‘ [Anm.: 4].
Wort für Wort
dvi-ghnaḥ
mit zwei multipliziert
dvi-sthaḥ
an zwei Stellen stehend
sa-vedaḥ
mit Veda (= 4) versehen
pañca-aṅga-aṣṭa-yutaḥ
um 5-6-8 vermehrt
tri-sthaḥ madhyaḥ
an drei Stellen, der mittlere
vasu-guṇaḥ
mit 8 multipliziert
Sehr knapper Rechenvers; pañcāṅgaṣṭa ist wohl für pañca-aṅga-aṣṭa verschrieben; Bedeutung von savedaḥ (mit 4 addiert?) unsicher.
Er sei um ‚acht-Öffnungen-Feuer‘ [Anm.: 8, 9, 3, wohl 398] vermindert; der untere mit ‚eins-Geschmack-Acht‘ [Anm.: 1, 6, 8, wohl 861] versehen. Der mittlere, vermindert und durch sechzig geteilt [?]: der Quotient wird ebenso oben hinzugefügt.
Wort für Wort
aṣṭa-randhra-agni-hīnaḥ
um 8-9-3 vermindert
adhaḥ
der untere
sa-eka-rasa-aṣṭakaiḥ
mit 1-6-8 versehen
ṣaṣṭi-hataḥ
durch sechzig (geteilt)
labdha-yuktaḥ upari
oben um den Quotienten vermehrt
hata bedeutet sonst ‚multipliziert‘; im Kontext des Übertrags (labdha) ist ‚geteilt‘ gemeint.
Der verminderte Wert, durch sieben bearbeitet [Anm.: geteilt], ergibt den Wochentag; darunter stehen die Nāḍīs der Tithi. Oben wird er mit dem Multiplikator und zweifach genommen; der Multiplikator wiederum um drei vermindert.
Unten wird er mit ‚Ton-Rāma‘ [Anm.: 7, 3, wohl 37] vereinigt und um die Ergebnisse ‚Geschmack-Sonne-Acht‘ [Anm.: 6, 12, 8] vermehrt; der Rest-Piṇḍa bei achtundzwanzig steht unterhalb der Tithi-Nāḍī.
Wort für Wort
adhaḥ
unten
svara-rāma-saṃyuktaḥ
mit 7-3 vereinigt
rasa-arka-aṣṭa-phalaiḥ yutaḥ
um die Ergebnisse 6-12-8 vermehrt
aṣṭāviṃśat-śeṣa-piṇḍaḥ
Rest-Piṇḍa bei 28
tithi-nāḍyāḥ adhaḥ sthitaḥ
unter der Tithi-Nāḍī stehend
Zahlwörter: svara = 7, rāma = 3, rasa = 6, arka = 12, aṣṭa = 8; die genaue Rechenoperation bleibt unklar.
guṇastisṛbhirūnordhaṃ dvābhyāṃ ca guṇayet punaḥ / madhye rudraguṇaḥ kāryo hy adhaḥ saiko navāgnibhiḥ //
Den Multiplikator oben um drei vermindert, multipliziere man wiederum mit zwei; in der Mitte ist eine Multiplikation mit ‚Rudra‘ [Anm.: 11] vorzunehmen, unten wird er um eins vermehrt mit ‚neun-Feuer‘ [Anm.: 9, 3, wohl 39].
Der mittlere sei um den Quotienten vermindert und um zweiundzwanzig verringert; beim Rest (nach Teilung durch) sechzig ist er als Schuld [Anm.: negativer Wert, ṛṇa] zu verstehen; den Quotienten werfe man nach oben.
Der Rest (nach Teilung durch) siebenundzwanzig aber ist die Konstante (dhruva) für Nakṣatra und Yoga. Monat für Monat füge man den Wochentag hinzu und zweiunddreißig Ghaṭikās bei der Tithi.
dve piṇḍe dve ca nakṣatre nāḍya ekādaśa hy ṛṇe / vārasthāne tithindadyāt saptabhirbhārgavamāharet //
Zwei beim Piṇḍa und zwei beim Nakṣatra, elf Nāḍīs beim Minuswert. An der Stelle des Wochentags setze man die Tithi; durch sieben bestimme man den (Tag) ab Bhārgava [?].
Wort für Wort
dve piṇḍe
zwei beim Piṇḍa
dve ca nakṣatre
und zwei beim Nakṣatra
nāḍyaḥ ekādaśa ṛṇe
elf Nāḍīs beim Minus
vāra-sthāne tithim dadyāt
an die Stelle des Wochentags setze man die Tithi
saptabhiḥ bhārgavam āharet
durch sieben nehme man Bhārgava [?]
Das Ende (saptabhir bhārgavam āharet) ist unklar; bhārgava = Venus/Freitag.
śeṣavārāś ca sūryādyā ghaṭikāsu ca pātayet / piṇḍikeṣu tithindadyāddhareccaiva caturdaśa //
Die Restwochentage beginnen mit der Sonne [Anm.: Sonntag], und bei den Ghaṭikās ziehe man ab; zu den Piṇḍikas füge man die Tithi hinzu und teile durch vierzehn.
beim siebten seien es fünfundzwanzig; abschnittsweise ergibt es sich aus dem Piṇḍika. Bei Karkaṭa (Krebs) usw. teile man das Tierkreiszeichen der Reihe nach durch ‚Jahreszeit-Veda-drei‘ [Anm.: 6, 4, 3].
Bei Tulā (Waage) usw. in umgekehrter Folge: drei, vier, sechs der Reihe nach; bei Makara (Steinbock) usw. wird ‚Geschmack-Veda-drei‘ [Anm.: 6, 4, 3] der Reihe nach angesetzt.
Bei Meṣa (Widder) usw. in umgekehrter Folge: drei, vier, sechs der Reihe nach. ‚Null-Pfeile‘ [Anm.: 50], ‚Null-Yugas‘ [Anm.: 40] und ‚Maitra‘ [?] sind bei Meṣa usw. die Vikalās als Pluswert.
Man multipliziere die Liptās mit der Differenz der Ergebnisse der vergangenen und der kommenden Piṇḍa-Zahl; das durch sechzig Erhaltene ist beim zuerst Genannten bei Abnahme abzuziehen, bei Zunahme hinzuzufügen.
Wort für Wort
hanyāt liptā
man multipliziere die Liptās
gata-āgāmi-piṇḍa-saṅkhyā
Zahl des vergangenen und kommenden Piṇḍa
phala-antaraiḥ
mit der Differenz der Ergebnisse
ṣaṣṭi-āptam
durch sechzig erhalten
hānau ... dhane dhanam
bei Minus ..., bei Plus Plus
Interpolationsregel; hānau deyaṃ ist wohl sinngemäß ‚bei Minus (als Minus) anzusetzen‘.
ravikarmaviparītā tithināḍīsamāyutā / ṛṇe śuddhe tu nāḍyaḥ syurṛṇaṃ śudhyeta no yadā //
umgekehrt zur Sonnenoperation (ravi-karman) und mit den Tithi-Nāḍīs vereinigt. Ist der Minuswert abgezogen, ergeben sich die Nāḍīs; wenn aber der Minuswert sich nicht abziehen lässt,
so ist dies um sechzig vermehrt anzusetzen; bei Überschuss über sechzig lasse man diese weg. Das Nakṣatra ist mit der Tithi verbunden; die Tithi wird mit vier multipliziert,
tithistribhāgasaṃyuktā ṛṇena ca tathānvitā / tithiratra citā kāryā tadvedādyogaśodhanaṃ //
die Tithi, um ein Drittel vermehrt und ebenso mit dem Minuswert versehen; hier ist die Tithi aufzuhäufen [?]; daraus, (geteilt) durch vier [?], die Bereinigung des Yoga.
Wort für Wort
tithiḥ tri-bhāga-saṃyuktā
die Tithi um ein Drittel vermehrt
ṛṇena ca tathā anvitā
und ebenso mit dem Minus versehen
citā kāryā
aufzuhäufen [?]
tat vedāt
daraus durch vier [?]
yoga-śodhanam
Bereinigung des Yoga
citā und tadvedād sind unsicher; vielleicht verderbt.
Hat man Sonne und Mond (in ihren Längen) zusammengelegt, ergibt sich der Yoga unverrückbar. Die Tithi, um eins vermindert, verdoppelt und durch sieben geteilt, (ergibt) die Kṛti [?] zweifach.
Wort für Wort
ravi-candrau samau kṛtvā
Sonne und Mond zusammengelegt
yogaḥ bhavati niścalaḥ
ergibt sich der Yoga fest
ekonā tithiḥ dvi-guṇā
Tithi weniger eins, verdoppelt
sapta-bhinnā
durch sieben geteilt
kṛtiḥ dvidhā
Kṛti zweifach [?]
samau kṛtvā hier wohl ‚addiert‘; niś calaḥ für niścalaḥ. Der Rest betrifft die Berechnung der Karaṇas.
Und die Tithi, verdoppelt und um eins vermindert, ergibt mit ‚Kṛta-Glieder‘ [?] das Karaṇa in der Nacht. Am Ende des vierzehnten Tages der dunklen Monatshälfte (ist) Śakuni, am Neumond-Parvan hier Catuṣpada,
Wort für Wort
dvi-guṇa-ekonā
verdoppelt, um eins vermindert
karaṇam niśi
das Karaṇa in der Nacht
kṛṣṇa-caturdaśī-ante
am Ende des 14. der dunklen Hälfte
śakuniḥ
Śakuni (Karaṇa)
parvaṇi catuṣpadam
am Neumond Catuṣpada
kṛtāṅgaiḥ unklar (kṛta = 4, aṅga = 6). Śakuni, Catuṣpada, Kiṃstughna sind die festen Karaṇas.