Puṣkara belehrt Paraśurāma (Bhārgava) über die tägliche Lebensführung: Aufstehen, Ausscheidung, Zahnpflege, die sechs Arten des Bades mit den zu rezitierenden vedischen Texten sowie zahlreiche Gebote und Verbote des Alltagsverhaltens. Der Text ist an mehreren Stellen verderbt (v.a. 16, 19, 20, 26, 31); Vers 23a wiederholt 13a. Der Kapiteltitel lautet im Kopf „ācāraḥ“, im Kolophon „ācārādhyāya“.
Puṣkara sprach: Nachdem man in der Brāhma-Stunde [Anm.: dem Zeitabschnitt vor Sonnenaufgang] aufgestanden ist, soll man der Gottheiten, Viṣṇu an ihrer Spitze, gedenken. Beides, Harn und Kot, soll man bei Tage mit dem Gesicht nach Norden entleeren,
Wort für Wort
puṣkaraḥ uvāca
Puṣkara sprach
brāhme muhūrte
in der Brāhma-Stunde
utthāya
nachdem man aufgestanden ist
viṣṇu-ādīn daivatān smaret
soll der Gottheiten mit Viṣṇu an der Spitze gedenken
rātau ca dakṣiṇe kuryādubhe sandhye yathā divā / na mārgādau jale vīpyāṃ satṛṇāyāṃ sadācaret //
bei Nacht aber nach Süden gewandt; in den beiden Dämmerungen wie bei Tage. Nicht auf dem Weg und dergleichen, nicht im Wasser, nicht in einem Wasserbecken und nicht auf grasbewachsenem Boden soll man es je tun.
Nachdem man die Reinigung mit Erde vollzogen und den Mund gespült hat, soll man das Zahnholz kauen. Das tägliche (nitya), das anlassbedingte (naimittika), das wunschbedingte (kāmya), das als Teil eines Ritus [vollzogene] (kriyāṅga), das schmutzentfernende (malakarṣaṇa)
und als sechstes das Ritualbad (kriyāsnāna): so wird das sechsfache Bad gelehrt. Die [rituelle] Handlung eines Ungebadeten ist fruchtlos; daher soll man das Morgenbad vollziehen.
Wasser, das im Boden steht, ist reiner als geschöpftes; reiner als dieses ist Quellwasser; reiner noch als dieses ist Teichwasser; reiner als dieses heißt Flusswasser.
Reiner als dieses ist das Wasser eines Tīrtha (Wallfahrtsbadeplatzes); das Wasser der Gaṅgā aber ist das reinste von allen. Nachdem man zuvor den Schmutz entfernt hat und im Gewässer untergetaucht ist,
soll man, nachdem man Wasser berührt [und den Mund gespült] hat, die Besprengung mit Wasser vollziehen, mit den drei [Versen] „hiraṇyavarṇāḥ“ und dann mit „śaṃ no devīḥ“,
sein Versmaß ist die Anuṣṭubh; Bhāvavṛtta gilt als Hari. Während man das Gewand auswringt, [vollziehe man] die Tränkung (tarpaṇa) der Götter und Ahnen.
pauruṣeṇa tu sūktena dadeccaivodakāñjaliṃ / tato 'gnihavanaṃ kuryāddānaṃ datvā tu śaktitaḥ //
Mit dem Puruṣa-Hymnus soll man eine Handvoll Wasser darbringen. Danach soll man, nachdem man nach Vermögen Gaben gespendet hat, das Feueropfer vollziehen.
diese sind [nur] die eigenen rein, die anderer sind nicht rein. Einem mit einer Last Beladenen und einer Schwangeren ist der Weg freizugeben, [ebenso] Respektspersonen.
na paśyeccārkamudyantannāstaṃ yāntaṃ na cāmbhasi / nekṣennagnāṃ striyaṃ kūpaṃ śūnāsthānamaghaughinaṃ //
Man soll die aufgehende Sonne nicht anblicken, auch nicht die untergehende und nicht [ihr Bild] im Wasser. Man soll nicht blicken auf eine nackte Frau, einen Brunnen [?], einen Schlachtplatz, einen mit Sünden Beladenen.
Auf Baumwollsamen, Knochen, Spreu [?], Asche und was sonst verächtlich ist, soll man nicht treten. Man soll nicht in den Frauenpalast, nicht in das Schatzhaus gehen und keinen Botendienst für andere übernehmen.
Wort für Wort
kārpāsa-asthi
Baumwollsamen, Knochen
bhasma
Asche
na ākrāmet
soll nicht betreten
antaḥpuram
Frauenpalast
vitta-gṛham
Schatzhaus
para-dautyam
Botendienst für andere
Verderbt: „kārpāsāthi tayā bhasma“; gelesen als kārpāsa-asthi-tuṣa-bhasma (Baumwollsamen, Knochen, Spreu, Asche). vittigṛha wohl für vittagṛha.
nārohedviṣamānnāvanna vṛkṣaṃ na ca parvataṃ / arthāyatanaśāstreṣu tathaiva syāt kutūhalī //
Man soll kein unsicheres Boot besteigen, keinen Baum und keinen Berg. In den Lehren über die Quellen des Wohlstands [?] soll man ebenso wissbegierig sein.
Wer Erdklumpen zerdrückt, Gras abreißt, an den Nägeln kaut, geht zugrunde. Man soll nicht mit dem Mund oder dergleichen Musik machen [Anm.: etwa pfeifen]; ohne Lampe soll man nachts nicht gehen.
nādvāreṇa viśedveśma na ca vaktraṃ virāgayet / kathābhaṅgaṃ na kurvīta na ca vāsoviparyayaṃ //
Man soll ein Haus nicht anders als durch die Tür betreten und das Gesicht nicht verziehen [?]. Man soll ein Gespräch nicht unterbrechen und die Kleidung nicht vertauschen.
Wort für Wort
na advāreṇa
nicht durch einen Nicht-Eingang
viśet veśma
soll ein Haus betreten
vaktram
das Gesicht
kathā-bhaṅgam
Unterbrechung des Gesprächs
vāsaḥ-viparyayam
Vertauschen der Kleidung
virāgayet: wörtl. ‚entfärben, verstimmen‘; Sinn unsicher.
„Gut, gut!“ soll man sagen; Unerwünschtes soll man niemals aussprechen. Ein Sitz aus Palāśa-Holz ist zu meiden; im Schatten von Götter[bildern] und dergleichen soll man [nicht] gehen [?].
Wort für Wort
bhadram bhadram iti
„Gut, gut!“
brūyāt
soll sagen
aniṣṭam
Unerwünschtes
pālāśam āsanam
Sitz aus Palāśa-Holz
varjyam
zu meiden
deva-ādi-chāyayā
im Schatten von Göttern usw.
Die Negation in 20d fehlt im Text; vermutlich aus dem Kontext (varjyam) zu ergänzen.
Man soll nicht zwischen zwei Verehrungswürdigen hindurchgehen; als Unreiner (ucchiṣṭa) soll man nicht auf Sterne und dergleichen blicken. An einem Fluss soll man keinen anderen Fluss nennen [Anm.: d.h. nicht rühmen]; man soll sich nicht mit beiden Händen kratzen.
asantarpya pitṝn devānnadīpārañca na vrajet / malādiprakṣipennāpsu na nagnaḥ snānamācaret //
Ohne Ahnen und Götter getränkt zu haben, soll man nicht an das andere Ufer eines Flusses gehen. Man soll Schmutz und dergleichen nicht ins Wasser werfen und nicht nackt baden.
Dann soll man sich um Erwerb und Erhalt willen zu einem Herrn begeben. Einen Kranz soll man nicht selbst abnehmen; den Staub von Eseln und dergleichen soll man meiden.
Wort für Wort
yogakṣema-artham
um Erwerb und Erhalt willen
srajam
einen Kranz
na ātmanā apanayet
soll nicht selbst abnehmen
khara-ādika-rajaḥ
Staub von Eseln usw.
tyajet
soll meiden
23a wiederholt wörtlich 13a. srajannātmanāppanayet gelesen als srajaṃ nātmanāpanayet.
Man soll Niedrige nicht verlachen; man soll nicht in ein ungeeignetes Land gehen und nicht mit ihnen wohnen; [nicht in einem Land] ohne Arzt, König und Fluss, [nicht in einem,] das von Barbaren, Frauen oder vielen Herren beherrscht wird.
Mit Menstruierenden und dergleichen und mit Gefallenen soll man nicht sprechen; [sonst] gedenke man des Keśava. Nicht mit unbedecktem Mund soll man lachen, gähnen und niesen.
prabhorapyavamanaṃ khadgopayedvacanaṃ budhaḥ / indriyāṇāṃ nānukūlī vedarodhaṃ na kārayet //
Eine Kränkung, selbst durch den Herrn, und [dessen vertrauliche] Worte soll der Weise geheim halten. Man soll den Sinnen nicht willfährig sein und den Drang [der natürlichen Ausscheidungen] nicht unterdrücken.
Wort für Wort
prabhoḥ api
selbst des Herrn
avamānam
Kränkung
gopayet
soll geheim halten
indriyāṇām
den Sinnen
na anukūlī
nicht willfährig
vega-rodham
Unterdrückung des Drangs
khadgopayed gelesen als ca gopayed; vedarodham als vegarodham.
Eine Krankheit ist nicht zu vernachlässigen, ebenso wenig ein Feind, sei er auch klein, o Bhārgava. Wer über eine Straße gegangen ist, soll stets den Mund spülen. Man soll Feuer und Wasser nicht [zugleich] tragen.
Gegen Śiva und Verehrungswürdige soll man keinen verächtlichen „huṃ“-Laut ausstoßen [?]; man soll nicht mit einem Fuß auf den anderen treten. Weder in dessen Gegenwart noch in dessen Abwesenheit soll man über irgendwen Unliebsames sagen.
vedaśāstranarendrarṣidevanindāṃ vivarjayet / strīṇāmīrṣā na kartavyā triśvāsantāsu varjayet //
Tadel an Veda, Lehrbüchern, Königen, Sehern und Göttern soll man meiden. Gegen Frauen soll man keine Eifersucht hegen, und Vertrauen in sie soll man meiden.
Wort für Wort
veda-śāstra-narendra-ṛṣi-deva-nindām
Tadel an Veda, Lehrbüchern, Königen, Sehern, Göttern
Das Anhören der Lehre, Liebe zu den Göttern und die Übung von Dharma und dergleichen soll man beständig pflegen; [ferner] die Verehrung Somas am Geburtsgestirn und die Verehrung von Brahmanen, Göttern und dergleichen.
Am sechsten, vierzehnten und achten [Mondtag] soll man ebenso das Einsalben mit Öl meiden. Harn und Kot [entleere man] fern vom Haus; mit Höhergestellten soll man keine Feindschaft pflegen.