Kapitel 187: ekādaśīvrataṃ
Das Gelübde des elften Mondtags
Das Ekādaśī-Gelübde: Vorbereitung am zehnten, Fasten am elften beider Monatshälften, Regeln für Überschneidungen mit dem zehnten und zwölften Mondtag und das Fastenbrechen am dreizehnten, Gelöbnisformel sowie die besonderen Elften Pāpanāśinī (mit Puṣya) und Vijayā (mit Śravaṇa bzw. im Phālguna mit Puṣya). V. 3b–4a wiederholen fast wörtlich V. 3a; Kolophon mit Tippfehler āgnyeye.
Agni sprach: Ich werde das Gelübde des elften Mondtags darlegen, das Genuss und Erlösung gewährt. Am zehnten maßvoll essend, Fleisch und Beischlaf meidend,
tatra kratuśataṃ puṇyaṃ trayodaśyāṃ tu pāraṇe / ekādaśī kalā yatra parato dvādaśo gatā //
Dort [erwirbt man] das Verdienst von hundert Opfern, wobei das Fastenbrechen am dreizehnten [erfolgt]. Wo der elfte nur einen Bruchteil (kalā) [des Tages einnimmt] und danach der zwölfte vorübergeht,
Wort für Wort
kratu-śatam puṇyam
Verdienst von hundert Opfern
trayodaśyām pāraṇe
beim Fastenbrechen am dreizehnten
ekādaśī kalā
der elfte (nur) ein Bruchteil
parataḥ
danach
dvādaśī gatā
der zwölfte vergangen
Kalenderregel für den Fall, dass der elfte Mondtag nur kurz in den Tag hineinreicht; dvādaśo für dvādaśī.
tatra kratuśataṃ puṇyantrayodaśyāntu pāraṇe / daśamyekādaśīmiśrā nopoṣyā narakapradā //
dort [gilt ebenfalls] das Verdienst von hundert Opfern, mit dem Fastenbrechen am dreizehnten. Ein mit dem zehnten vermischter elfter ist nicht zu fasten; er bringt die Hölle.
Wenn am elften der hellen Hälfte das Mondhaus Puṣya steht, so gewährt dieser [Tag], gefastet, unvergängliche Frucht und heißt „Pāpanāśinī“ (Sündentilgerin).
Eben dieser [Tag] im Monat Phālguna, mit dem Mondhaus Puṣya verbunden, wird von den Guten „Vijayā“ genannt, zehn Millionen mal zehn Millionen Mal überlegen.
Am elften ist die Verehrung Viṣṇus zu vollziehen, die allen nützt; [wer sie vollzieht,] ist in der Welt reich und mit Söhnen gesegnet und wird in Viṣṇus Welt verherrlicht.