Kapitel 162: dharmaśāstrakathanam
Darlegung des Dharmaśāstra
Puṣkara nennt die Verfasser der Rechtslehrbücher, unterscheidet zwischen weltzugewandtem (pravṛtta) und weltabgewandtem (nivṛtta) Werk und preist die Selbsterkenntnis als höchstes Ziel. Es folgen die Termine für Eröffnung und Abschluss des jährlichen Vedastudiums sowie eine Liste von siebenunddreißig Anlässen, bei denen das Studium zu unterbrechen ist. Einige Stellen sind verderbt (v.a. 15); Vers 19 ist ein Halbvers.
so will ich es in Kürze verkünden, [das Dharma,] das Genuss und Erlösung gewährt; höre! Zweifach ist das vedische Werk: das zur Tätigkeit hinführende (pravṛtta) und das zur Abkehr führende (nivṛtta).
Das wunschbestimmte Werk ist das zur Tätigkeit hinführende, das zur Abkehr führende geht von der Erkenntnis aus. Vedastudium, Askese, Erkenntnis und Zügelung der Sinne,
Dies ist die Aufgabe der Zweimalgeborenen, besonders des Brahmanen. Wer das Wesen des Sinns von Veda und Lehrbüchern kennt, in welchem Lebensstadium er auch wohnt,
Wort für Wort
etat
dies
dvijanma-sāmarthyam
Befähigung der Zweimalgeborenen
brāhmaṇasya viśeṣataḥ
besonders des Brahmanen
veda-śāstra-artha-tattva-jñaḥ
der das Wesen des Sinns von Veda und Lehrbüchern kennt
ihaiva loke tiṣṭhan hi brahmabhūyāya kalpyate / svādhyāyānāmupākarma śrāvaṇyāṃ śrāvaṇena tu //
wird, noch in dieser Welt verweilend, zur Brahman-Werdung befähigt. Die Eröffnung (upākarman) des Vedastudiums [erfolgt] am Vollmond des Śrāvaṇa unter dem Mondhaus Śravaṇa
soll man am Rand des Wassers außerhalb [des Ortes] nach Vorschrift die Entlassung (utsarga) der [vedischen] Texte vollziehen. Drei Tage ruht das Studium bei Todesfällen von Schüler, Opferpriester, Lehrer und Verwandten,
bei Eröffnung und Entlassung sowie [beim Tod] eines Vedagelehrten der eigenen Schule; bei Donner in der Dämmerung, bei Sturmgetöse, bei Erdbeben und Meteorfall,
samāpya vedaṃ hy aniśamāraṇyakamadhītya ca / pañcadaśyāṃ caturdaśyāmaṣṭamyāṃ rāhusūtake //
nach Beendigung des Veda und nach dem Studium des Āraṇyaka [einen Tag und eine Nacht] ohne Unterbrechung [?]; am fünfzehnten, vierzehnten und achten [Mondtag], bei einer Finsternis,
ṛtusandhiṣu bhuktvā vā śrādvikaṃ pratigṛhya ca / paśumaṇḍūkanakulaśvāhimārjāraśūkaraiḥ //
an den Übergängen der Jahreszeiten, nachdem man bei einem Ahnenmahl gegessen oder eine Ahnenmahlgabe angenommen hat; wenn Vieh, Frosch, Mungo, Hund, Schlange, Katze oder Schwein
dazwischen hindurchgelaufen ist, einen Tag und eine Nacht; ebenso beim Fallen und beim Aufrichten des Indra-Banners; beim Geheul von Hund, Schakal, Esel und Eule, bei Sāman-Gesang, Pfeilgeschwirr [?] und Wehgeschrei [?],
Wort für Wort
kṛte antare
wenn dazwischen hindurchgelaufen
ahorātram
einen Tag und eine Nacht
śakra-pāte ucchraye
beim Fallen und Aufrichten des Indra-Banners
śva-kroṣṭu-gardabha-ulūka
Hund, Schakal, Esel, Eule
nisvane
beim Geheul
māsavāṇartunisvane verderbt; gelesen etwa als sāma-bāṇa-ārta-nisvane.
amedhyaśavaśūdrāntyaśmaśānapatitāntike / aśubhāsu ca tārāsu vidyutstanitasamplave //
in der Nähe von Unreinem, einer Leiche, eines Śūdra, eines Kastenlosen, einer Leichenstätte oder eines Gefallenen; bei unheilvollen Sternen, bei gehäuftem Blitz und Donner,
nach dem Essen mit noch nassen Händen, im Wasser, um Mitternacht, bei sehr heftigem Wind, bei Staubregen, bei Glühen der Himmelsrichtungen, in der Dämmerung, bei Nebel und in Gefahr,
dhāvataḥ prāṇibādhe ca viśiṣṭe gṛhamāgate / kharoṣṭrayānahastyaśvanaukāvṛkṣādirohaṇe //
beim Laufen, bei Bedrängnis von Lebewesen, wenn ein vornehmer [Gast] ins Haus gekommen ist, beim Besteigen von Esel, Kamel, Wagen, Elefant, Pferd, Boot, Baum und dergleichen —