Agni schildert Tod, Wanderung zum Totengott Yama und die Strafen in den einzelnen Höllen, wobei jedem Vergehen (Kuh- und Brahmanenmord, Diebstahl, Ehebruch, Meineid usw.) ein bestimmter Höllenort zugeordnet wird. Zum Schluss wird festgestellt, dass Monatsfastende sowie Hüter des Ekādaśī- und Bhīṣmapañcaka-Gelübdes nicht in die Hölle gelangen. Vers 20 ist nur ein Halbvers; mehrere Höllennamen und Vergehen sind durch Verschreibungen unsicher (u. a. narakāndave, kācabhakṣī, medinaḥ).
Agni sprach: Durch Verehrung Viṣṇus mit Blumen und dergleichen gelangt man gewiss nicht in die Höllen. Am Ende der Lebenszeit wird der Mensch, auch wenn er es nicht will, von den Lebenshauchen getrennt.
Wort für Wort
puṣpa-ādyaiḥ pūjanāt
durch Verehrung mit Blumen usw.
na yāti narakān
gelangt nicht in die Höllen
āyuṣaḥ ante
am Ende der Lebenszeit
anicchan api
auch wenn er nicht will
prāṇaiḥ mucyate
wird von den Lebenshauchen getrennt
narakāndave ist verderbt; wohl narakān dhruvam o. ä. ('gewiss nicht in die Höllen').
Wasser, Feuer, Gift, Waffe, Hunger, Krankheit, Sturz von einem Berg – auf irgendeinen Anlass treffend wird der Verkörperte von den Lebenshauchen getrennt.
Er nimmt einen anderen Körper an, der gemäß seinen eigenen Taten zu peinigen ist; der Übeltäter erfährt dann Leid, wer mit dem Recht [dharma] verbunden ist, Glück.
Er wird von den Boten Yamas, die den Lebewesen Furcht einflößen, zu Yama geführt – [der Sünder] auf schlechtem Weg zum südlichen Tor, der Gerechte durch das westliche und die übrigen.
yamājñaptaiḥ kiṅkaraistu pātyate narakeṣu ca / svarge tu nīyate dharmād vasiṣṭhādyuktisaṃśrayāt //
Von den Dienern, die Yama beauftragt hat, wird [der Sünder] in die Höllen gestürzt; in den Himmel aber wird [der Mensch] aufgrund seines Rechtwandels geführt, weil er sich an die Worte Vasiṣṭhas und anderer gehalten hat.
Der Kuhmörder wird in [der Hölle] Mahāvīci hunderttausend Jahre lang gequält; im glühend heißen Āmakumbha [Anm.: 'ungebrannter Topf'] der Brahmanenmörder; der Landräuber
mahārauravake raudre gṛhakṣetrādidīpakaḥ / dahyate kalpamekaṃ sa caurastāmisrake patet //
im schrecklichen Mahāraurava. Wer Häuser, Felder und dergleichen in Brand steckt, wird ein Weltzeitalter [kalpa] lang verbrannt. Der Dieb fällt in Tāmisra
naikakalpantu śūlādyairbhidyate yamakiṅkaraiḥ / mahātāmisrake sarpajalaukādyaiś ca pīḍyate //
und wird mehr als ein Weltzeitalter lang von den Dienern Yamas mit Spießen und dergleichen durchbohrt. In Mahātāmisra werden durch Schlangen, Blutegel und dergleichen gequält,
yāvadbhūmirmātṛhādyā asipatravane 'sibhiḥ / naikakalpantu narake karambhavālukāsu ca //
solange die Erde besteht, die Muttermörder und dergleichen; im Asipatravana [Anm.: 'Schwertblätterwald'] mit Schwertern mehr als ein Weltzeitalter lang in der Hölle, und in den Karambhavālukās [Anm.: 'Glutsand'-Hölle]
In Kuṭṭala trinkt Harn und Blut, wer die Verrichtung der fünf [großen] Opfer unterlassen hat; in Sudurgandha wird zum Bluttrinker, wer Unessbares isst.
In Mahājvāla der Übelgesinnte; in Krakaca die, die zu verbotenen [Frauen] gehen; wer Kastenmischung herbeiführt, in Guḍapāka; in Pratuda, wer die Lebensstellen anderer verletzt.
Wort für Wort
mahā-jvāle
in Mahājvāla
pāpa-buddhiḥ
der Übelgesinnte
krakace
in Krakaca ('Säge')
agamya-gāminaḥ
die zu Verbotenen gehen
para-marma-nut
wer die Lebensstellen anderer verletzt
pratudet ist wohl als pratude (Lokativ, Höllenname) zu lesen.
Der Honigdieb in Parītāpa; in Kālasūtra, wer das Gut anderer raubt; in Kaśmala, wer übermäßig Fleisch isst; in Ugragandha, wer keine Totenklöße spendet.
durdhare tu kācabhakṣī vandigrāharatāś ca ye / mañjuṣe narake lohe 'pratiṣṭhe śrutinindakaḥ //
In Durdhara aber der Bestechliche [?] und die, die sich am Festsetzen von Gefangenen ergötzen; in der eisernen Hölle Mañjuṣa [?]; in Apratiṣṭha der Schmäher der heiligen Offenbarung.
Wort für Wort
durdhare
in Durdhara
lañca-bhakṣī
der Bestechliche [?]
bandi-grāha-ratāḥ
am Festsetzen von Gefangenen Ergötzte
mañjuṣe lohe
in der eisernen Mañjuṣa
śruti-nindakaḥ
Schmäher der Offenbarung
kācabhakṣī ist wohl für lañcabhakṣī (Bestechung nehmend) verschrieben [?]; die Zuordnung zu Mañjuṣa ist unklar.
Ebenso [lässt man] die Ehebrecher eine glühende eiserne Platte besteigen; in [der Hölle] namens Śālmala muss die Frau, die mit vielen Männern verkehrt, jenen [glühenden Baum] umarmen.
Wort für Wort
ākramya
besteigend
pāradārān
die Ehebrecher
jvalantīm āyasīṃ śilām
die glühende Eisenplatte
śālmala-ākhye
in der Śālmala genannten
bahu-naraṃ-gamā
mit vielen Männern verkehrend
Das Objekt von āliṅget (tam) ist nicht genannt; vermutlich der glühende Śālmali-Baum.
Den Prahlern wird die Zunge herausgerissen, denen, die [fremde] Frauen [lüstern] ansehen, werden die Augen ausgestochen; auf einen Haufen glühender Kohlen werden geworfen, die mit Mutter, Tochter und dergleichen verkehren.
Wort für Wort
āsphoṭa-jihvā-uddharaṇam
Zungenausreißen für Prahler [?]
strī-īkṣaṇān
die Frauen ansehen
netra-bhedanam
Ausstechen der Augen
aṅgāra-rāśau
auf einen Kohlenhaufen
mātṛ-putrī-ādi-gāminaḥ
die mit Mutter, Tochter usw. verkehren
āsphoṭa ('Armklatschen') als Prahlerei gedeutet [?].
caurāḥ kṣuraiś ca bhidyante svamāṃsāśī ca māṃsabhuk / māsopavāsakartā vai na yāti narakannaraḥ //
Diebe werden mit Schermessern zerschnitten, und wer Fleisch isst, muss sein eigenes Fleisch essen. Wer aber das Monatsfasten vollzieht, gelangt nicht in die Hölle,