Kapitel 153: brahmacaryāśramadharmaḥ
Die Pflichten des Brahmacārin-Stadiums
Puṣkara behandelt die Lebenszyklusriten von der Empfängnis über Puṃsavana, Scheitelziehen, Geburtsritual und Namengebung bis zur Tonsur und Einführung (upanayana) mit Altersgrenzen, Gürtel, Fell, Stab und Kleidung, sowie die Pflichten des vedischen Schülers bis zum Abschlussbad bzw. lebenslangen Brahmacarya. Die Vorlage wiederholt V. 4cd/5ab (Dittographie in V. 5–6); die letzte Einheit ist als „0“ (= 17cd) gezählt.
Puṣkara sprach: Ich werde die Pflicht derer in den Lebensstadien darlegen, die Genuss und Erlösung gewährt; höre! Sechzehn sind die Nächte der fruchtbaren Zeit der Frauen; die ersten drei davon aber sind getadelt.
Wort für Wort
dharmam āśramiṇām vakṣye
ich werde die Pflicht der Āśrama-Angehörigen darlegen
An den geraden [Nächten] gehe der Sohnbegehrende [zu ihr]; [so] wird der Empfängnisritus verlangt. Wenn die Schwangerschaft deutlich erkannt ist, [vollziehe man] das Puṃsavana vor der Regung [der Frucht].
Im sechsten oder achten [Monat das] Scheitelziehen, unter einem heilvollen Mondhaus mit männlichem Namen. Solange die Nabelschnur nicht durchtrennt ist, haben die Kundigen das Geburtsritual zu vollziehen.
Wort für Wort
ṣaṣṭhe aṣṭame vā
im sechsten oder achten (Monat)
sīmantam
das Scheitelziehen
pum-nāma-bhe śubhe
unter einem heilvollen Mondhaus mit männlichem Namen
aśauce tu vyatikrānte nāmakarma vidhīyate / śarmāntaṃ brāhmasyoktaṃ varmāntaṃ kṣatriyasya tu //
Ist die Zeit der Unreinheit aber vorüber, wird die Namengebung vorgeschrieben: für den Brahmanen wird ein auf -śarman endender [Name] genannt, für den Kṣatriya aber ein auf -varman endender;
für Vaiśya und Śūdra ist ein aus -gupta [bzw.] -dāsa bestehender Name empfohlen. Für den Brahmanen wird ein auf -śarman endender genannt, für den Kṣatriya ein auf -varman endender;
Wort für Wort
gupta-dāsa-ātmakam nāma
ein aus -gupta/-dāsa bestehender Name
praśastam
empfohlen
vaiśya-śūdrayoḥ
für Vaiśya und Śūdra
śarma-antam brāhmaṇasya
auf -śarman endend für den Brahmanen
Der zweite Halbvers wiederholt V. 4cd (Dittographie der Vorlage).
für Vaiśya und Śūdra ist ein aus -gupta [bzw.] -dāsa bestehender Name empfohlen. Das Kind übergebe man dem Gatten [mit den Worten]: „Dies ist dein Sohn.“
Die Tonsur [geschehe] gemäß Familienbrauch; die Einführung (upanayana) des Brahmanen im achten Jahr ab der Empfängnis oder im achten Jahr [ab der Geburt], beim König im elften ab der Empfängnis,
garbhāttu dvādaśe vaiśye ṣoḍaśābdādito na hi / muñjānāṃ valkalānāntu kramānmaujjyāḥ prakīrtitāḥ //
beim Vaiśya aber im zwölften ab der Empfängnis; nicht aber über das sechzehnte Jahr hinaus. Die Gürtel werden der Reihe nach aus Muñja-Gras [und] Bastfasern [bestehend] genannt.
Wort für Wort
garbhāt dvādaśe vaiśye
beim Vaiśya im zwölften ab Empfängnis
ṣoḍaśa-abdāt
über das sechzehnte Jahr
muñjānām valkalānām
aus Muñja-Gras und Bast
kramāt maujjyaḥ
der Reihe nach die Gürtel
Die Aufzählung der Gürtelmaterialien ist unvollständig.
Die Felle der Gelübdeträger sind der Reihe nach vom Hirsch, vom Tiger und vom Bock; die Stäbe werden der Reihe nach aus Palāśa, Pippala und Bilva genannt.
Sie werden der Reihe nach als [in der Länge] bis zum Haar, zur Stirn und zum Mund reichend bezeichnet; alle Stäbe sind gerade, mit Rinde und nicht [vom Feuer] versengt.
Kleidung und heilige Schnur [sind] der Reihe nach aus Baumwolle, Leinen und Wolle. [Die Almosenbitte] ist am Anfang, in der Mitte bzw. am Ende durch das Wort „bhavat“ gekennzeichnet.
sāyaṃ prātaś ca juhuyān nāmedhyaṃ vyastahastakaṃ / madhu māṃsa janaiḥ sārdhaṃ gītaṃ nṛtyañca vai tyajet //
Abends und morgens opfere er; nichts Unreines [opfere er] und nicht mit getrennten Händen [?]. Honig, Fleisch, Umgang mit Leuten, Gesang und Tanz meide er,
hiṃsāmparāpavādaṃ ca aślīlaṃ ca viśeṣataḥ / daṇḍādi dhārayennaṣṭamapsu kṣiptvānyadhāraṇaṃ //
Gewalt, üble Nachrede über andere und besonders Unanständiges. Stab usw. trage er; ist er verloren [oder beschädigt], werfe er ihn ins Wasser und trage einen anderen.