Kapitel 209: dānaparibhāṣākathanaṃ
Die allgemeinen Regeln des Gebens
Agni legt die Grundregeln des Gebens dar: Iṣṭa und Pūrta, günstige Zeiten (Sonnenübergänge mit ihren heiligen Zeitspannen, Yuga- und Manvantara-Anfänge, Aṣṭakās), die zehn großen Gaben, Arten des Vermögens und des Frauenguts, die Abstufung des Verdiensts nach Empfängern, das Verhalten des Empfängers, die Gottheiten der einzelnen Gabengegenstände und die allgemeine Gabenformel. Das Kolophon nennt das Kapitel dānaparibhāṣā. Zahlreiche Schreibfehler der Digitalisierung (z. B. vipuve, āvāṇe, śulkaṃ statt śuklaṃ); in V. 34 ist ein Multiplikator verderbt, die Manvantara-Liste V. 16–18 zählt nur 13 Tage.
Agni sprach: Die Pflichten des Gebens will ich verkünden, die Genuss und Erlösung gewähren; höre! Das Geben [umfasst] das Iṣṭa und ebenso das Pūrta; wer diese Pflicht übt, hat an allem teil.
Wort für Wort
dāna-dharmān pravakṣyāmi
die Pflichten des Gebens werde ich verkünden
bhukti-mukti-dān
Genuss und Erlösung gebend
dānam iṣṭam tathā pūrtam
Geben: Opferwerk (iṣṭa) und gemeinnütziges Werk (pūrta)
Das Feueropfer (Agnihotra), Askese, Wahrhaftigkeit, die Bewahrung der Veden, Gastfreundschaft und das Vaiśvadeva-Opfer nennt man Iṣṭa, und es verleiht den Himmel.
grahoparāge yaddānaṃ sūryasaṅkramaṇeṣu ca / dvādaśyādau ca yaddānaṃ pūrtaṃ tadapi nākadaṃ //
Die Gabe bei einer Verfinsterung durch einen Planeten (Finsternis), bei den Übergängen der Sonne und am Zwölften und dergleichen – auch diese ist Pūrta und verleiht den Himmel.
deśe kāle ca pātre ca dānaṃ koṭiguṇaṃ bhavet / ayane viṣuve puṇye vyatīpāte dinakṣaye //
Am [rechten] Ort, zur [rechten] Zeit und an einen [würdigen] Empfänger wird eine Gabe zehnmillionenfach. An der Sonnenwende (Ayana), am Äquinoktium (Viṣuva), am heiligen Vyatīpāta, an einem ausfallenden Mondtag (Dinakṣaya),
yugādiṣu ca saṅkrāntau caturdaśyaṣṭamīṣu ca / sitapañcadaśīsarvadvādaśīṣvaṣṭakāsu ca //
an den Yuga-Anfängen, am Sonneneintritt (Saṅkrānti), am Vierzehnten und am Achten, am Vollmond der hellen Hälfte, an allen Zwölften und an den Aṣṭakā-Tagen,
bei Opfern, Festen und Hochzeiten, ebenso an den Anfängen der Manu-Perioden, beim Vaidhṛti[-Yoga], nach einem gesehenen bösen Traum, bei Erlangung einer [geeigneten] Substanz oder eines [würdigen] Brahmanen,
śraddhā vā yaddine tatra sadā vā dānamiṣyate / ayane dve vipuve dve catasraḥ ṣaḍaśītayaḥ //
oder an dem Tag, an dem Glaube [aufkommt] – dann, oder aber jederzeit, ist das Geben erwünscht. Zwei Sonnenwenden, zwei Äquinoktien, vier Ṣaḍaśīti-[Übergänge]
und vier Viṣṇupadī-[Übergänge] – [das sind] die zwölf vorzüglichsten Sonneneintritte. Der Gang der Sonne in die Jungfrau, die Zwillinge, die Fische und auch den Schützen
ṣaḍaśītimukhāḥ proktāḥ ṣaḍaśītiguṇāḥ phalaiḥ / atītānāgate puṇye dve udagdakṣiṇāyane //
wird Ṣaḍaśīti-mukha genannt; [die Gaben dabei sind] an Früchten sechsundachtzigfach. Bei den beiden Sonnenwenden nach Norden und Süden ist die vergangene bzw. die kommende [Zeitspanne] heilig:
Wenn der Ṣaḍaśīti-[Übergang] vergangen ist, werden sechzig Nāḍikās genannt; bei den Viṣṇupadī-[Übergängen] heißen sechzehn vorher und auch nachher heilig.
śravaṇāśvidhaniṣṭhāsu nāgadaivatamastake / yadā syādravivāreṇa vyatīpātaḥ sa ucyate //
Wenn [das Mondhaus] Śravaṇa, Aśvinī, Dhaniṣṭhā oder der Anfang des den Schlangen geweihten [Mondhauses Āśleṣā] mit einem Sonntag zusammentrifft, heißt das Vyatīpāta.
Wort für Wort
śravaṇa-aśvi-dhaniṣṭhāsu
in Śravaṇa, Aśvinī, Dhaniṣṭhā
nāga-daivata-mastake
am Kopf des Schlangen-Mondhauses
yadā syāt ravi-vāreṇa
wenn es mit dem Sonntag [zusammentrifft]
vyatīpātaḥ saḥ ucyate
das heißt Vyatīpāta
nāgadaivatamastake: wohl der Anfang von Āśleṣā (Gottheit: Schlangen).
am Neumondtag des Monats Māgha; das Kali erkenne man am Dreizehnten im Nabhasya (Bhādrapada), in der dunklen Hälfte. [Nun] sind die Anfänge der Manu-Perioden zu kennen:
gayāgaṅgāprayāgādau tīrthe devālayādiṣu / aprārthitāni dānāni vidyārthaṃ kanyakā na hi //
An Pilgerstätten wie Gayā, Gaṅgā, Prayāga und an Tempeln und dergleichen [gebe man] unerbetene Gaben; für Wissen und ein Mädchen jedoch [gilt das] nicht [?].
Wort für Wort
gayā-gaṅgā-prayāga-ādau tīrthe
an Pilgerstätten wie Gayā, Gaṅgā, Prayāga
deva-ālaya-ādiṣu
an Tempeln usw.
aprārthitāni dānāni
unerbetene Gaben
vidyā-artham kanyakā na hi
für Wissen und Mädchen nicht
Sinn der zweiten Vershälfte unsicher; wohl: um Wissen und um ein Mädchen (zur Ehe) darf gebeten werden.
dadyāt pūrvamukho dānaṃ gṛhṇīyāduttarāmukhaḥ / āyurvivardhate dāturgrahītuḥ kṣīyate na tat //
Mit dem Gesicht nach Osten gebe man die Gabe, mit dem Gesicht nach Norden nehme man sie an. [So] wächst das Leben des Gebers, und das des Empfängers schwindet nicht.
Nachdem man Namen und Geschlecht (Gotra) des Empfängers und seiner selbst ausgesprochen hat, übergibt man das zu Gebende; bei der Gabe eines Mädchens aber [nennt man] drei [Generationen].
kanyā ca kapilā dhenurmahādānāni vai daśa / śrutaśauryatapaḥkanyāyājyaśiṣyādupagataṃ //
ein Mädchen und eine braune Kuh (Kapilā) – das sind die zehn großen Gaben. Was durch Gelehrsamkeit, Tapferkeit, Askese, [als Brautgabe für ein] Mädchen, von einem, für den man opfert, und von einem Schüler erlangt ist,
śulkaṃ dhanaṃ hi sakalaṃ śulkaṃ śilpānuvṛttitaḥ / kuśīdakṛṣivāṇijyaprāptaṃ yadupakārataḥ //
ist gänzlich „weißes“ (reines) Vermögen; „gesprenkeltes“ [?] ist das aus Ausübung eines Handwerks, das durch Zinsverleih, Ackerbau und Handel erlangte und das aus Gefälligkeit [erworbene];
Wort für Wort
śuklam dhanam sakalam
gänzlich weißes (reines) Vermögen
śabalam [?]
gesprenkelt
śilpa-anuvṛttitaḥ
aus Ausübung eines Handwerks
kusīda-kṛṣi-vāṇijya-prāptam
durch Zins, Ackerbau, Handel erlangt
upakārataḥ
aus Gefälligkeit
Zweimal śulkaṃ (Brautpreis) überliefert; gemeint ist offenbar die Dreiteilung des Vermögens in weißes (śuklam), gesprenkeltes (śabalam) und schwarzes (kṛṣṇam); zu lesen wohl śuklaṃ … śabalaṃ.
das durch Würfel, Glücksspiel, Diebstahl und dergleichen, durch Fälschung und Gewalttat, durch Betrug Erworbene ist gänzlich [„schwarz“]. Dreifach [ist das Vermögen], dreifach [entsprechend] die Frucht.
Das am Feuer [bei der Hochzeit] Gegebene, das beim Heimführen [der Braut] Gegebene, das bei einem Liebeserweis Gegebene und das von Bruder, Mutter und Vater Erlangte – das gilt als sechsfaches Frauengut (Strīdhana).
Das Gut der Brahmanen, Kṣatriyas und Vaiśyas [ist zu geben]; das des Śūdra [nur] mit deren Gunst [?]. Nicht an mehrere zu geben sind: Kuh, Haus, Bett und Frau.
Wort für Wort
brahma-kṣatra-viśām dravyam
das Gut von Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas
śūdrasya eṣām anugrahāt
das des Śūdra durch deren Gunst
bahubhyaḥ na pradeyāni
nicht an mehrere zu geben
gauḥ gṛham śayanam striyaḥ
Kuh, Haus, Bett, Frau
stryiyaḥ = striyaḥ. Sinn von śūdrasyaiṣām anugrahāt unsicher.
ist Verdienst mit Sorgfalt zu geben, was an Verdienst man irgendwo erworben hat. Vermögen, das in der Hoffnung auf Gegenleistung gegeben wird, ist nutzlos.
Durch Glauben (Śraddhā) wird das Dharma verwirklicht; selbst gegebenes Wasser ist [dann] unvergänglich. Wer mit Wissen, gutem Wandel und Tugenden versehen ist, von der Schädigung anderer fern,
unendlich die Gabe an die Tochter; das an einen leiblichen Bruder Gegebene ist unvergänglich; an einen Nichtmenschen ist die Gabe gleich [einfach]; an einen Sünder ist sie als von großer Frucht zu erkennen [?].
An einen aus einer Kastenmischung zweifach, an einen Śūdra ist die Gabe vierfach, an einen Vaiśya achtfach, an einen Kṣatriya sechzehnfach, an einen bloß dem Namen nach Zweimalgeborenen [?] …
Wort für Wort
varṇa-saṅkare dvi-guṇam
an einen Kastengemischten zweifach
śūdre catur-guṇam
an einen Śūdra vierfach
vaiśye aṣṭa-guṇam
an einen Vaiśya achtfach
kṣatre ṣoḍaśa
an einen Kṣatriya sechzehnfach
dvija-bruve
an einen, der sich nur Zweimalgeborener nennt
ṣoḍaśatvaṃ dvijavruve: der Multiplikator für den dvijabruva ist verderbt oder ausgefallen.
an einen, der den Veda studiert, hundertfach, unendlich an einen Lehrer des Veda; an einen Hauspriester, einen Opferpriester und dergleichen heißt die Gabe unvergänglich.
śrīvihīneṣu yaddattaṃ tadanantaṃ ca yajavani / atapasvyanadhīyānaḥ pratigraharucirdvijaḥ //
Was an Verarmte gegeben wird, ist unendlich, ebenso an einen, der Opfer darbringt. Ein Zweimalgeborener, der keine Askese übt, nicht studiert und Gefallen an der Annahme von Gaben findet,
versinkt wie mit einem Floß aus Stein im Wasser zusammen mit jenem [Geber]. Nachdem er gebadet und sich ordnungsgemäß mit Wasser berührt hat, nehme er [die Gabe] an, gesammelt und rein.
Der Empfänger soll laut rezitieren, wenn er von einem vorzüglichen Brahmanen empfangen hat, gedämpft von einem Kṣatriya und ebenso flüsternd von einem Vaiśya,
und im Geist [bei Gabe] von einem Śūdra; ebenso den Segensspruch (Svastivācana). [Die Gabe der] Furchtlosigkeit hat alle Götter zur Gottheit, das Land hat Viṣṇu zur Gottheit.
der Widder gehört den Wassern; der Eber [gehört] Hari [?]; die wilden Tiere gehören dem Wind; ein Gewässer gehört Varuṇa, [ebenso] Wasserbehälter, Krüge und dergleichen.
Wort für Wort
āpyaḥ meṣaḥ
der Widder gehört den Wassern
hariḥ kroḍaḥ [?]
der Eber gehört Hari
āraṇyāḥ paśavaḥ anilāḥ
die wilden Tiere gehören dem Wind
jala-āśayam vāruṇam
ein Gewässer gehört Varuṇa
vāri-dhānī-ghaṭa-ādayaḥ
Wasserbehälter, Krüge usw.
hariḥ krīḍa unklar; wohl kroḍaḥ „Eber“ mit Hari als Gottheit.
Duftstoff nennt man den Gandharvas zugehörig, das Gewand gilt als Bṛhaspati zugehörig; alle Vögel gehören Vāyu; das Wissen gehört Brahmā, ebenso das Aṅga (die Hilfswissenschaften) [?].
sārasvataṃ pustakādi viśvakarmā tu śilapke / vanaspatirdrumādīnāṃ dravyadevā harestanuḥ //
Bücher und dergleichen gehören Sarasvatī; beim Handwerk aber [ist] Viśvakarman [die Gottheit]; Vanaspati [ist die Gottheit] der Bäume und dergleichen; die Gottheit der Substanzen ist der Leib Haris.
Schirm, schwarzes Antilopenfell, Bett, Wagen und auch Sitz, ein Paar Sandalen und ebenso ein Fahrzeug werden als Uttānāṅgiras zugehörig bezeichnet [?].
Kampfgerät, Waffe, Banner und dergleichen haben alle Götter zur Gottheit; auch das Haus hat alle Götter zur Gottheit. Die Gottheit von allem aber ist Viṣṇu
[Mit] „Svasti“ [geschieht] die Annahme nach dem Dharma [?]; Genuss und Erlösung sind die zweifache Frucht. Wer Lehrer und Abhängige [aus Not] erretten will oder Götter und Ahnen verehren will,
Wort für Wort
svasti pratigraham
[mit] „Heil“ die Annahme
bhukti-muktī phala-dvayam
Genuss und Erlösung, zweifache Frucht
gurūn bhṛtyān ujjihīrṣuḥ
Lehrer und Abhängige erretten wollend
arciṣyan devatāḥ pitṝn
Götter und Ahnen verehren wollend
jihīrṣur wohl für ujjihīrṣur „erretten wollend“; Konstruktion der ersten Vershälfte unsicher.
sarvataḥ pratigṛhṇīyānna tu tṛpyet svayantataḥ / śūdrīyanna tu yajñārthaṃ dhanaṃ śūdrasya tatphalaṃ //
darf von überall annehmen, soll sich aber selbst nicht daran sättigen. Das Vermögen eines Śūdra [soll man] nicht zum Zweck eines Opfers [nehmen]; [sonst gehört] dessen Frucht dem Śūdra.
Wort für Wort
sarvataḥ pratigṛhṇīyāt
er darf von überall annehmen
na tu tṛpyet svayam tataḥ
sättige sich aber nicht selbst daran
na tu yajña-artham
nicht zum Opferzweck
dhanam śūdrasya
das Vermögen des Śūdra
tat phalam
dessen Frucht
śūdrīyan unklar, wohl śūdrīyaṃ „das dem Śūdra Gehörige“.
guḍatakrarasādyāś ca śūdrādgrāhyā nivartinā / sarvataḥ pratigṛhṇīyādavṛtyākarṣito dvijaḥ //
Rohzucker, Buttermilch, Säfte und dergleichen darf, wer [vom Erwerb] abgewandt lebt [?], von einem Śūdra annehmen. Ein Zweimalgeborener, der von Mangel an Lebensunterhalt bedrängt ist, darf von überall annehmen.
nādhyāpanādyājanādvā garhitādvā pratigrahāt / doṣo bhavati viprāṇāṃ jvalanārkasamā hi te //
Durch Unterrichten, durch Opfern für andere oder durch anstößige Gabenannahme entsteht [dann] keine Schuld für Brahmanen; denn sie gleichen dem Feuer und der Sonne.
Im Kṛta[-Zeitalter] gibt man, indem man [zum Empfänger] hingeht; in der Tretā gibt man, indem man [ihn] herbeiholt; im Dvāpara dem Bittenden; im Kali aber [nur] dem, der mit Dienstbarkeit verbunden ist.
adya somārkagrahaṇasaṅkrāntyādau ca kālake / gaṅgāgayāprayāgādau tīrthadeśe mahāguṇe //
[Gabenformel:] „Heute, zur Zeit einer Mond- oder Sonnenfinsternis, eines Sonneneintritts und dergleichen, an einem Pilgerort von großer Kraft wie Gaṅgā, Gayā, Prayāga,
Wort für Wort
adya
heute
soma-arka-grahaṇa-saṅkrānti-ādau kālake
zur Zeit von Mond-/Sonnenfinsternis, Sonneneintritt usw.
[gebe ich] diese große Substanz namens so und so, deren Gottheit Viṣṇu, Rudra usw. ist, zur Mehrung von Söhnen, Enkeln, Haus, Herrschaft, Gattin, Dharma, Artha, guten Eigenschaften,
etattubhyaṃ sampradade prīyatāṃ me hariḥ śivaḥ / divyāntarīkṣabhaumādisamutpātaughaghātakṛt //
dies übergebe ich dir. Erfreut seien mir Hari [und] Śiva! Er, der die Flut der himmlischen, atmosphärischen, irdischen und sonstigen Unheilszeichen zerschlägt,