Kapitel 238: rājadharmāḥ
Die Pflichten des Königs (die sieben Glieder des Reiches)
Rāma legt die sieben Glieder des Reiches dar (Herrscher, Minister, Land, Festung, Schatz, Heer, Verbündeter) und beschreibt jeweils ihre Vorzüge sowie die Prüfung der Minister, das Verhalten der Diener, die Aufsichtsbereiche und die Gefahren für die Untertanen. Einzelne Stellen sind in der Digitalisierung verderbt (v.a. V. 6, 43, 46); in V. 29 werden sechs Festungsarten angekündigt, aber nur fünf genannt.
Rāma sprach: Der Herrscher, der Minister, das Land, die Festung, der Schatz, das Heer und der Verbündete – dieses einander wechselseitig fördernde (Gefüge) wird das siebengliedrige Reich genannt.
Unter den Gliedern des Reiches ist das Land das vorzüglichste; dieses Mittel (zu allem Weiteren) soll er stets schützen. Edle Abstammung, Charakter, (rechtes) Lebensalter, Wesenskraft, Entgegenkommen, rasches Handeln,
Worttreue, Wahrhaftigkeit, Dienst an den Älteren, Dankbarkeit, Begünstigung durch das Schicksal, Einsicht, eine nicht kleinliche (niedrig gesinnte) Umgebung,
vinītatvaṃ dhārmikatā sādhoś ca nṛpaterguṇāḥ / prakhyātavaṃśamakrūraṃ lokasaṅgrāhiṇaṃ śuciṃ //
Wohlerzogenheit und Rechtschaffenheit – dies sind die Vorzüge eines guten Königs. Einen (Mann) aus berühmtem Geschlecht, nicht grausam, die Menschen für sich gewinnend, lauter –
(einen solchen) soll der auf sein eigenes Wohl bedachte Landesherr zu seinem Gefolge machen. Beredt, selbstsicher, mit gutem Gedächtnis, hochgesinnt, stark, selbstbeherrscht,
Wort für Wort
kurvīta
er soll machen
ātma-hita-ākāṅkṣin
auf eigenes Wohl bedacht [konj.]
paricāra
Gefolge, Dienerschaft
vāgmin
beredt
pragalbha
selbstsicher, kühn
vaśin
selbstbeherrscht
Der Text ‚kurvītātsahitāṅkṣī‘ ist verderbt; gelesen als kurvītātmahitākāṅkṣī ‚der sein eigenes Wohl Wünschende soll machen‘.
ein Lenker der Strafgewalt, geschickt, der sich Fertigkeiten angeeignet hat, fähig, Angriffen der Gegner standzuhalten, mit Gegenmaßnahmen gegen alle Übeltäter,
pravṛttānvavekṣī ca sandhivigrahatattvavit / gūḍhamantrapracārajño deśakālavibhāgavit //
auf die Vorgänge achtend, das Wesen von Bündnis und Krieg kennend, kundig der geheimen Beratung und des Einsatzes (von Spähern), Ort und Zeit zu unterscheiden wissend,
ādātā samyagarthānāṃ viniyoktā ca pātravit / krodhalobhabhayadrohadambhacāpalavarjitaḥ //
einer, der die Einkünfte auf rechte Weise einnimmt und verwendet, der die würdigen Empfänger kennt, frei von Zorn, Gier, Furcht, Treulosigkeit, Heuchelei und Wankelmut,
Wort für Wort
ādātā
Einnehmer
samyak arthānām
der Güter auf rechte Weise
viniyoktā
Verwender
pātra-vid
die würdigen Empfänger kennend
krodha-lobha-bhaya-droha-dambha-cāpala-varjita
frei von Zorn, Gier, Furcht, Treulosigkeit, Heuchelei, Wankelmut
über das Quälen anderer, Verleumdung, Missgunst, Neid und Unwahrheit erhaben, mit der Unterweisung der Älteren versehen, tüchtig, von freundlichem Anblick,
an den Vorzügen hängend und beständig – dies gelten als die Vorzüge der persönlichen Ausstattung (des Königs). Von edler Herkunft, lauter, tapfer, gelehrt, ergeben,
Anwender der Staatskunst sollen die Räte des Landesherrn sein. Wohlgestaltet, aus dem (eigenen) Land stammend, mit (edler) Familie, Charakter und Fertigkeiten versehen,
satyasattvadhṛtisthairyaprabhāvārogyasaṃyutaḥ / kṛtaśilpaś ca dakṣaś ca prajñāvān dhāraṇānvitaḥ //
mit Wahrhaftigkeit, Wesenskraft, Standhaftigkeit, Festigkeit, Autorität und Gesundheit ausgestattet, in Fertigkeiten geübt, geschickt, einsichtig, mit Merkfähigkeit versehen,
von fester Ergebenheit und kein Stifter von Feindschaften – (ein solcher) soll Minister werden. Gedächtnis, Hingabe an die Aufgaben, Kenntnis der Gesinnung (anderer), Festigkeit des Wissens,
dṛḍhatā mantraguptiś ca mantrisampat prakīrtitā / trayyāṃ ca daṇḍanītyāṃ ca kuśalaḥ syāt purohitaḥ //
Beständigkeit und Geheimhaltung der Beratung – dies wird als die Vollkommenheit eines Ministers gepriesen. In den drei Veden und in der Staatskunst soll der Hauspriester kundig sein;
atharvadevavihitaṃ kuryācchāntikapauṣṭikaṃ / sādhutaiṣāmamātyānāṃ tadvidyaiḥ saha buddhimān //
er soll die im Atharvaveda vorgeschriebenen Riten zur Abwendung (von Unheil) und zur Förderung (des Gedeihens) vollziehen. Die Tauglichkeit dieser Minister soll der Einsichtige zusammen mit Kennern der betreffenden Wissenschaften (prüfen):
dhṛtiṃ caivānurāgaṃ ca sthairyañcāpadi lakṣayet / bhaktiṃ maitrīṃ ca śaucaṃ ca jānīyādvyavahārataḥ //
Standhaftigkeit, Anhänglichkeit und Festigkeit soll er im Unglück feststellen; Ergebenheit, Freundschaft und Lauterkeit soll er aus dem Umgang erkennen.
saṃvāsibhyo balaṃ sattvamārogyaṃ śīlameva ca / astabdhatāmacāpalyaṃ vairāṇāṃ cāpyakīrtanaṃ //
Von den Hausgenossen (soll er) Kraft, Charakterstärke, Gesundheit und Wesen (erfahren); Nicht-Überheblichkeit, Beständigkeit und das Nicht-Anfachen von Feindschaften,
Edelmut wie auch Niedrigkeit soll er durch unmittelbare Wahrnehmung erkennen. Überall ist das Wirken nicht sichtbarer Eigenschaften aus den Früchten zu erschließen.
(Ein Land,) reich an Feldfrucht und Fundstätten, glückverheißend, mit Bergwerksgütern versehen, dem Vieh zuträglich, wasserreich, mit rechtschaffenen Gemeinden versehen,
lieblich, mit Elefantenscharen, mit Wasser- und Landwegen versehen und nicht vom Regen abhängig – (ein solches Land) wird als zu großem Gedeihen (führend) gepriesen.
Wort für Wort
sa-kuñjara-balā
mit Elefantenscharen
vāri-sthala-patha
Wasser- und Landwege
adeva-mātṛkā
nicht vom Regen abhängig
śasyate
wird gepriesen
bhūri-bhūtaye
zu großem Gedeihen
adevamātṛka: ‚den Gott (Regen) nicht zur Mutter habend‘, d.h. durch Flüsse bewässert.
Ein Landvolk, meist aus Śūdras, Handwerkern und Händlern bestehend, mit großen Unternehmungen, aus Ackerbauern, ergeben, die Feinde hassend, Belastung und Abgaben tragend, zahlreich,
Wort für Wort
śūdra-kāru-vaṇik-prāya
meist Śūdras, Handwerker, Händler
mahā-ārambha
mit großen Unternehmungen
kṛṣīvala
Ackerbauer
ripu-dveṣin
die Feinde hassend
pīḍā-saha-kara
Last und Abgaben tragend [?]
pṛthu
zahlreich, ausgedehnt
kṛṣī balaḥ wohl als kṛṣīvalaḥ ‚Bauer(n)‘ zu lesen; pīḍāsahakaraḥ als pīḍā-saha + kara ‚Last und Steuer ertragend‘ gedeutet [?].
mit Leuten aus verschiedenen Gegenden durchmischt, rechtschaffen, viehreich, kräftig – ein solches Landvolk wird gepriesen, dessen Anführer weder töricht noch lasterhaft ist.
Die Festung (sei) mit Wasser, Getreide und Schätzen versehen, einer (langen) Zeit standhaltend, groß; (es gibt) die Wasser-, die Berg-, die Baum-, die Ödland- und die Wüstenfestung – sechs (Arten).
Wort für Wort
kāla-saha
der Zeit standhaltend
audaka
Wasserfestung
pārvata
Bergfestung
vārkṣa
Baum-(Wald-)festung
airiṇa
Ödlandfestung
dhanvin
Wüstenfestung
Genannt werden nur fünf Festungsarten, obwohl ‚sechs‘ angegeben ist; die sechste (vermutlich die Menschen-/Heeresfestung) fehlt im Text.
Mit den gewünschten Gütern gefüllt, der von Vater und Großvater her gewohnten Art entsprechend, rechtmäßig erworben, Ausgaben verkraftend – (so sei) der Schatz zur Mehrung von Dharma und dem Übrigen.
(Das Heer sei) von Vater und Großvater her (im Dienst), gehorsam, geschlossen, besoldet, von bekannter Mannhaftigkeit, kampftüchtig, geschickt, von (günstigen) Vorzeichen begleitet [?],
Wort für Wort
pitṛ-paitāmaha
von den Vorvätern her
vaśya
gehorsam
saṃhata
geschlossen
datta-vetana
besoldet
vikhyāta-pauruṣa
von bekannter Mannhaftigkeit
janya
kampftüchtig [?]
kuśulaḥ ist Tippfehler für kuśalaḥ; śakunair vṛtaḥ unsicher (evtl. verderbt).
mit vielerlei Waffen versehen, in vielerlei Kampfarten erfahren, von vielerlei Kämpfern erfüllt, mit Pferden und Elefanten, an denen die Lichtweihe (nīrājana) vollzogen ist,
Wort für Wort
nānā-praharaṇa-upeta
mit vielerlei Waffen versehen
yuddha-viśārada
kampferfahren
yodha
Kämpfer
nīrājita
durch Lichtschwenkung geweiht
haya-dvipa
Pferde und Elefanten
nānāprahaṇa ist als nānāpraharaṇa zu lesen; samākīrṇau für samākīrṇaḥ.
pravāsāyāsaduḥkheṣu yuddheṣu ca kṛtaśramaḥ / advaidhakṣatriyaprāyo daṇḍo daṇḍavatāṃ mataḥ //
in Aufenthalten in der Fremde, Strapazen und Leiden sowie in Kämpfen geübt, ohne Zwiespalt, überwiegend aus Kṣatriyas bestehend – (so) gilt das Heer bei den Kennern der Heeresmacht.
Einen, der sich auf Tatkraft, Wissen und Charakterstärke stützt, mit großem Anhang, freundlich redend, für die Zukunft verlässlich, ohne Zwiespalt, aus gutem Hause – (einen solchen) soll er zum Freund machen.
Schon von fern her Entgegengehen, eine Rede, deren Sinn klar ist und die dem Herzen folgt, und ehrerbietiges Schenken – das ist die dreifache Gewinnung von Freunden.
Verbindung mit Dharma, Kāma und Artha – das ist die dreifache Frucht aus einem Freund. Dabei (gibt es) den leiblich verwandten, den (durch Bündnis) verbundenen, ferner den durch die Familienfolge überkommenen
und den aus Nöten geretteten – der Freund ist als vierfach zu erkennen. Am Freund (schätzt man) Vorzüge wie Wahrhaftigkeit und das gleiche Teilen von Freud und Leid.
parasthānagamaṃ krauryamauddhatyaṃ matsarantyajet / vigṛhya kathanaṃ bhṛtyo na kuryāj jyāyasā saha //
Das Einnehmen des Platzes eines anderen, Grausamkeit, Überheblichkeit und Missgunst soll er aufgeben. Ein Diener soll mit einem Höhergestellten nicht streitend reden.
guhyaṃ marma ca mantrañca na ca bhartuḥ prakāśayet / raktād vṛttiṃ samīheta viraktaṃ santyajennṛpaṃ //
Geheimes, wunde Punkte und die Beratung des Herrn soll er nicht offenbaren. Von einem (ihm) zugeneigten (König) soll er Unterhalt erstreben; einen abgeneigten König soll er verlassen.
Wie die Regenwolke soll der König der Lebensquell aller Wesen sein. An den Einnahmequellen (setze er Leute ein) zur Erlangung (von Einkünften), und sie nehmen das Geld ein [?].
Wort für Wort
ājīvya
Lebensquell
sarva-sattvānām
aller Wesen
parjanya-vat
wie die Regenwolke
āya-dvāra
Einnahmequelle
ādadati
sie nehmen ein
Zweite Vershälfte verderbt (‚cāptyarthaṃ dhanaṃ cādadatīti ca‘); sinngemäß wohl: an den Einnahmepforten vertraute Leute einsetzen, die die Einkünfte erheben.
Von den Beamten, von Dieben, von Feinden, vom Günstling des Königs und von der Habgier des Landesherrn her – fünffach ist die Gefahr für die Untertanen.
Wort für Wort
āyuktaka
Beamter [konj.]
caura
Dieb
rāja-vallabha
Günstling des Königs
pṛthivīpati-lobha
Habgier des Landesherrn
pañcadhā bhayam
fünffache Gefahr
āmuktikebhyaḥ wohl für āyuktakebhyaḥ ‚von den Beamten‘; paurebhyaḥ evtl. für parebhyaḥ ‚von Feinden‘ [?].
Diese Gefahr beachtend soll der König zur rechten Zeit die Steuer erheben. Das Innere, seinen eigenen Leib, und das Äußere, das Land, soll er schützen.
Die Strafwürdigen soll der König bestrafen; sich selbst soll er vor Gift und dergleichen schützen. Frauen, Söhnen und Feinden soll er niemals vertrauen.
Wort für Wort
daṇḍya
strafwürdig
daṇḍayet
er soll strafen
viṣa-āditaḥ
vor Gift usw.
viśvaset
er soll vertrauen
na kadācana
niemals
daṇḍāṃsta für daṇḍyāṃs tu; viṣāditaḥ als viṣa-āditaḥ ‚vor Gift usw.‘ gedeutet.