Fortsetzung der Sühnelehre: Behandlung des Umgangs mit Gefallenen, Verstoßung und Wiederaufnahme eines Gefallenen, Sühnen für Vergehen gegen Brahmanen, für Verunreinigung durch Caṇḍālas, durch Tierbisse, Körperausscheidungen, Berührung Menstruierender, sowie für die Wiederaufnahme Verschleppter und Abgefallener. Das Kapitel schließt mit einem Halbvers (46). Die Digitalisierung weist viele Schreibfehler auf (z.B. prāśyeyuḥ, carekṣacchram, rathyārkaddama).
Puṣkara sprach: Ich nenne dir die Sühnen für diejenigen, die mit Hauptsündern verbunden sind. Wer mit einem Gefallenen Umgang pflegt, fällt nach einem Jahr (selbst),
yājanāddhyāpanādyaunānna tu yānāśanāsanāt / yo yena patitenaiṣāṃ saṃsargaṃ yāti mānavaḥ //
durch Opferdienst, Unterricht und Eheverbindung, nicht aber durch (gemeinsames) Fahren, Essen und Sitzen [Anm.: gemeint wohl: durch die ersten drei fällt man sofort, durch die letzten erst nach einem Jahr]. Welcher Mensch mit welchem dieser Gefallenen in Verbindung tritt,
sa tasyaiva vrataṃ kuryāttatsaṃsargasya śuddhaye / patitasyodakaṃ kāryaṃ sapiṇḍair bāndhavaiḥ saha //
der übe eben dessen Gelübde zur Reinigung von dieser Verbindung. Für den Gefallenen ist die Wasserspende (wie für einen Toten) zu vollziehen, von den Sapiṇḍas zusammen mit den Verwandten,
an einem unglückverheißenden Tag am Abend, in Gegenwart der Verwandten, der Opferpriester und des Lehrers: Ein Diener soll einen mit Wasser gefüllten Krug mit dem Fuß umstoßen wie für einen Toten.
ahorātramupāsītannaśaucaṃ bāndhavaiḥ saha / nivartayeraṃstasmāttu jyeṣṭhāṃśambhāṣaṇādike //
Einen Tag und eine Nacht sollen sie mit den Verwandten die Unreinheit einhalten. Von da an sollen sie ihn ausschließen von Erstgeborenenanteil, Gespräch und dergleichen.
Seinen Erstgeborenenanteil soll ein jüngerer (Bruder) erhalten, der an Vorzügen überlegen ist. Ist aber die Sühne vollzogen, so sollen sie einen neuen, mit Wasser gefüllten Krug
Kleidung, Speise und Trank sind (den gefallenen Frauen) zu geben, und sie sollen nahe beim Haus wohnen. Diejenigen Zweimalgeborenen, denen die Sāvitrī nicht vorschriftsgemäß vorgesprochen worden ist,
Wort für Wort
vastra-anna-pānam deyam
Kleid, Speise, Trank sind zu geben
vaseyuḥ gṛha-antike
sie sollen nahe beim Haus wohnen
sāvitrī
die Sāvitrī-Strophe
na anūcyeta
wurde nicht vorgesprochen
yathāvidhi
vorschriftsgemäß
nānūdyeta für nānūcyeta (bzw. ‚nicht nachgesprochen‘).
die lasse man drei Kṛcchras üben und weihe sie dann vorschriftsgemäß ein. Auch für die Verstoßenen, die in verbotenen Tätigkeiten stehen, ordne man dies an.
brātyānāṃ yājanaṃ kṛtvā pareṣāmantyakarma ca / abhicāramahīnānāntribhiḥ kṛcchair vyapohati //
Wer für Vrātyas (die ohne Weihe Gebliebenen) geopfert, für Fremde die Totenriten vollzogen und einen Schadzauber oder ein Ahīna-Opfer [?] verrichtet hat, tilgt (dies) durch drei Kṛcchras.
Wort für Wort
vrātyānām yājanam
Opfern für Vrātyas
pareṣām antya-karma
Totenriten für Fremde
abhicāram
Schadzauber
ahīna
Ahīna-Opfer [?]
tribhiḥ kṛcchraiḥ vyapohati
durch drei Kṛcchras tilgt er
abhicāram ahīnānām ist unklar; vermutlich für abhicāram ahīnaṃ ca (Schadzauber und mehrtägiges Ahīna-Opfer).
śaraṇāgataṃ parityajya vedaṃ viplāvya ca dvijaḥ / saṃvatsaṃ yatāhārastatpāpamapasedhati //
Hat ein Zweimalgeborener einen Schutzsuchenden im Stich gelassen oder den Veda (unbefugt) verbreitet, so tilgt er diese Sünde, indem er ein Jahr lang maßvoll isst.
śvaśṛgālakharair daṣṭo grāmyaiḥ kravyādbhireva ca / naroṣṭrāśvair varāhaiś ca prāṇāyāmena śuddhyati //
Wer von Hund, Schakal oder Esel, von Dorftieren oder Fleischfressern, von Mensch, Kamel, Pferd oder Eber gebissen worden ist, wird durch Atemzügelung rein.
snātakavratalope ca karmatyāge hy abhojanaṃ / huṅkāraṃ brāhmaṇasyoktvā tvaṅkarañca garīyasaḥ //
Bei Verletzung der Gelübde des Snātaka und beim Unterlassen (vorgeschriebener) Handlungen: Fasten. Hat er zu einem Brahmanen ‚Huṃ!‘ gesagt oder einen Höherstehenden mit ‚du‘ angeredet,
so bade er, faste den Rest des Tages, grüße (ihn) ehrerbietig und stimme (ihn) gnädig. Hat er (einen Brahmanen) bedroht, übe er ein Kṛcchra, hat er ihn niedergeschlagen, ein Atikṛcchra.
dravyāṇāṃ pariśeṣāṇāṃ dravyaśuddhirvidhīyate / kūpaikapānasaktā ye sparśātsaṅkalpadūṣitāḥ //
Für die übrigen Gegenstände ist die (jeweils zuständige) Stoffreinigung vorgeschrieben. Diejenigen, die aus demselben Brunnen trinken und durch Berührung und Vermischung befleckt sind [?],
Wort für Wort
dravyāṇām pariśeṣāṇām
der übrigen Gegenstände
dravya-śuddhiḥ
Stoffreinigung
kūpa-eka-pāna-saktāḥ
die aus einem Brunnen trinken
sparśāt
durch Berührung
dūṣitāḥ
befleckt
saṅkalpadūṣitāḥ (‚durch Vorstellung befleckt‘) ist wohl verderbt, vgl. saṅkala in Vers 22; übersetzt als ‚durch Vermischung‘ [?].
der Zweimalgeborene soll das Cāndrāyaṇa oder auch das Taptakṛcchra üben. Wer durch gemeinsamen Gebrauch der Gefäße mit verabscheuten Caṇḍālas und dergleichen vermischt ist
Wort für Wort
cāndrāyaṇam kuryāt
übe das Mondgelübde
tapta-kṛcchram
die Heiß-Buße
bhāṇḍa-saṅkara-saṅkīrṇaḥ
durch Gefäßvermischung verunreinigt
cāṇḍāla-ādi-jugupsitaiḥ
mit den verabscheuten Caṇḍālas usw.
bhāṇḍasaṅkalasaṅkīrṇaḥ: saṅkala wohl für saṅkara (‚Vermischung‘).
(ist er) ein Zweimalgeborener, so übe er das Sāntapana, der Śūdra faste einen Tag. Ein Zweimalgeborener aber, der Wasser trinkt, während er von einem Caṇḍāla berührt ist,
anidhāyaiva taddravyaṃ aṅge kṛtvā tu saṃsthitaṃ / śaucaṃ kṛtvānnamabhyukṣya arkasyāgneyaś ca darśayet //
so soll er diese Sache nicht absetzen, sondern am Körper halten, die Reinigung vollziehen, die Speise besprengen und sie der Sonne und dem Feuer zeigen.
Wort für Wort
anidhāya eva tad dravyam
ohne diese Sache abzusetzen
aṅge kṛtvā
am Körper haltend
śaucam kṛtvā
Reinigung vollzogen
annam abhyukṣya
die Speise besprengend
arkasya agneḥ darśayet
zeige sie Sonne und Feuer
arkasyāgneyaś ca ist verderbt, wohl für arkasyāgneś ca.
Für diejenigen, die von Mlecchas oder Räubern (fortgeführt) wurden oder in der Wildnis in der Fremde weilten, will ich zur Reinigung von Erlaubtem und Unerlaubtem (, das sie gegessen haben,) die Sühne nennen.
pādonānte kṣatriyaś ca ardhānte vaiśya eva ca / pādaṃ kṛtvā tathā śūdro dānaṃ datvā viśuddhyati //
der Kṣatriya am Ende eines um ein Viertel verminderten, der Vaiśya am Ende eines halben; der Śūdra wird rein, wenn er ein Viertel geübt und eine Gabe gegeben hat.
udakyā tu savarṇā yā spṛṣṭā cet syādudakyayā / tasminnevāhani snātā śuddhimāpnotyasaṃśayaṃ //
Eine menstruierende Frau aber, die von einer Menstruierenden gleicher Kaste berührt worden ist, erlangt zweifellos Reinheit, wenn sie am selben Tag badet.
Eine Menstruierende aber, die von einer (Menstruierenden) niedrigerer Kaste berührt worden ist, soll nicht essen, bis sie rein wird; durch das Reinigungsbad wird sie rein.
Wer, nachdem er Harn gelassen hat, unterwegs aus Vergesslichkeit Wasser trinkt, wird rein, wenn er einen Tag und eine Nacht gefastet hat, durch Pañcagavya.
Hat ein Zweimalgeborener Harn oder Kot gelassen und, ohne sich zu reinigen, aus Verblendung gegessen, so wird er rein, indem er drei Nächte lang Gerste(nbrei) trinkt.
ye pratyavasitā viprāḥ pravrajyādibalāttathā / anāśakanivṛtāś ca teṣāṃ śuddhiḥ pracakṣyate //
Für die Brahmanen, die vom Wanderasketentum und dergleichen – auch unter Zwang – abgefallen sind, und für die, die vom Fasten bis zum Tod abgelassen haben, wird die Reinigung gelehrt:
Wort für Wort
pratyavasitāḥ viprāḥ
abgefallene Brahmanen
pravrajyā-ādi
Wanderasketentum usw.
anāśaka-nivṛttāḥ
vom Todesfasten abgelassen
teṣām śuddhiḥ
ihre Reinigung
pracakṣyate
wird gelehrt
pravrajyādibalāt ist schwer konstruierbar; übersetzt als ‚vom Wanderasketentum usw., auch unter Zwang‘ [?].
Anbau, Verkauf und das Tragen von Indigo-Gewändern und dergleichen ist für einen Brahmanen eine Verfehlung, die Buße erfordert; durch drei Kṛcchras wird er rein.
Wort für Wort
vāpanam
Anbau
vikrayam
Verkauf
nīla-vastra-ādi-dhāraṇam
Tragen blauer Gewänder usw.
tapanīyam
zu büßen
tribhiḥ kṛcchraiḥ viśuddhyati
durch drei Kṛcchras wird er rein
vāpanam hier als ‚Säen, Anbauen‘ (von Indigo) verstanden; die Beziehung auf nīla ergibt sich aus dem Zusammenhang [?].
Eine menstruierende Frau, die von einem Angehörigen der niedrigsten Kasten oder einem Śvapāka berührt worden ist, ist am vierten Tag rein; sie übe dabei (ein Fasten von) drei Nächten.
Wer einen Caṇḍāla oder Śvapaca, ebenso Eiter, eine Wöchnerin, einen Leichnam oder jemanden, der diesen berührt hat, berührt, wird durch ein sofortiges Bad rein.
Hat ein Brahmane einen menschlichen Knochen berührt, an dem noch Fett ist, so wird er durch Baden rein. (Bei Bespritzung) mit Wasser aus Straßenschlamm unterhalb des Nabels (reinige er sich) mit Erde und Wasser.
Wort für Wort
nāram asthi
menschlichen Knochen
sa-sneham
mit Fett
snātvā viśuddhyati
durch Baden wird er rein
rathyā-kardama-toyena
mit Straßenschlammwasser
adhaḥ nābheḥ
unterhalb des Nabels
mṛd-udakaiḥ
mit Erde und Wasser
rathyārkaddamatoyena für rathyākardamatoyena; adhīnābheḥ für adho nābheḥ.
Wer erbrochen oder abgeführt hat, wird rein, indem er badet und Schmelzbutter zu sich nimmt; wer sich hat scheren lassen, durch ein Bad; wer während einer Finsternis Speise gegessen hat, übe ein Kṛcchra.
Wer mit Unwürdigen gegessen hat, wer Kuhprodukte (unrechtmäßig) gegessen hat [?], wer von einem Hund gebissen wurde, ebenso ein Unreiner, wer von Würmern gebissen wurde und wer Hand an sich gelegt hat – (sie werden rein) durch Kṛcchra, Murmeln und Feueropfer.
Wort für Wort
apāṅkteya-āśī
wer mit Unwürdigen aß
gavya-āśī
wer Kuhprodukte aß [?]
śunā daṣṭaḥ
vom Hund gebissen
kṛmi-daṣṭaḥ
von Würmern gebissen
ātma-ghātī
wer Hand an sich legte
kṛcchrāt japyāt homataḥ
durch Kṛcchra, Murmeln, Opfer
gavyāśī ist im Zusammenhang unklar [?]; śuciḥ wohl für aśuciḥ.