Kapitel 239: ṣāḍguṇyam
Die sechs Maßnahmen der Außenpolitik
Rāma beschreibt den Kreis der zwölf Könige um den Eroberungswilligen und die sechs politischen Maßnahmen: Bündnis (mit sechzehn Arten und zwanzig bündnisunfähigen Herrschern), Krieg (Ursachen, Arten der Feindschaft, sechzehn zu meidende Kriege), Marsch, Verharren, Doppelhaltung und Anlehnung an einen Stärkeren. Mehrere Namen der Bündnisliste sind in der Digitalisierung entstellt (V. 7–8), ebenso einige Wörter in V. 5 und V. 10.
Rāma sprach: Als Hauptsache soll der König den Kreis (maṇḍala) bedenken, der zwölf Könige umfasst: der Feind, der Freund, der Freund des Feindes, danach der Freund des Freundes,
ebenso der Freund des Freundes des Feindes – diese gelten als vor dem Eroberungswilligen gelegen. Hinter ihm gilt der ‚Fersengreifer‘ (pārṣṇigrāha), danach der ‚Hilferufer‘ (ākranda),
āsārāvanayoś caivaṃ vijagīṣāś ca maṇḍalaṃ / areś ca vijigīṣoś ca madhyamo bhūmyanantaraḥ //
und ebenso die beiden Helfer (āsāra) dieser beiden sowie der Eroberungswillige – (das ist) der Kreis. Der ‚Mittlere‘ (madhyama) grenzt an das Gebiet des Feindes und des Eroberungswilligen;
er ist mächtig genug, beiden, wenn sie vereint sind, Gunst zu erweisen, und sie, wenn sie getrennt sind, zu bezwingen. Außerhalb des Kreises dieser (Könige) steht der Neutrale (udāsīna), an Macht überlegen,
balavadvigrahītena sandhiṃ kuryācchivāya ca / kapāla upahāraś ca santānaḥ saṅgatas tathā //
Von einem Stärkeren angegriffen, soll er zu (seinem) Heil ein Bündnis schließen. Das ‚Schalen‘-Bündnis (kapāla), das Geschenk-Bündnis (upahāra), das Nachkommenschafts-Bündnis (santāna), das Freundschafts-Bündnis (saṅgata),
das Zweck-Bündnis (upanyāsa), das Gegenleistungs-Bündnis (pratīkāra), das Vereinigungs-Bündnis (saṃyoga), das Bündnis durch Stellvertreter (puruṣāntara), das Bündnis ‚ohne gesehenen Mann‘ (adṛṣṭanara), das Anweisungs-Bündnis (ādiṣṭa), das Selbstpfand-Bündnis (ātmāmiṣa) [?], das Tribut-Bündnis (upagraha),
Wort für Wort
upanyāsa
Darlegung, Zweckbündnis
pratīkāra
Gegenleistung
puruṣa-antara
anderer Mann, Stellvertreter
adṛṣṭa-nara
ohne gesehenen Mann
ādiṣṭa
angewiesen, abgetreten
upagraha
Tribut, Unterwerfung
‚ātmāpi‘ ist vermutlich für ātmāmiṣa verschrieben (sonst fehlt ein Glied der Sechzehnerliste).
parikramas tathā chinnas tathā ca paradūṣaṇaṃ / skandhopayeyaḥ sandhiś ca sandhayaḥ ṣoḍaśeritāḥ //
ebenso das Loskauf-Bündnis (parikraya), das Abtrennungs-Bündnis (ucchinna), ferner das Bündnis mit ‚Belastung des (ganzen) Ertrags‘ (paradūṣaṇa) und das ‚auf der Schulter zu bringende‘ Bündnis (skandhopaneya) – (diese) sechzehn Bündnisse werden genannt.
Wort für Wort
parikraya
Loskauf
ucchinna
Abgetrenntes (Land)
para-dūṣaṇa
Belastung (des Ertrags)
skandha-upaneya
auf der Schulter (in Raten) zu bringen
ṣoḍaśa
sechzehn
parikramas für parikrayas, chinnas für ucchinnas, skandhopayeyaḥ für skandhopaneyaḥ.
parasparopakāraś ca maitraḥ sambandhakas tathā / upahārāś ca catvārasteṣu mukhyāś ca sandhayaḥ //
Gegenseitige Hilfe, das freundschaftliche, das verwandtschaftliche und das Geschenk-Bündnis – diese vier sind unter ihnen die hauptsächlichen Bündnisse.
Ein Kind, ein Greis, ein lange Kranker, ebenso einer, der von seinen Verwandten verstoßen ist, ein Feigling, einer mit feigen Leuten, ein Habgieriger, ebenso einer mit habgierigen Leuten,
Wort für Wort
bāla
Kind
dīrgha-roga
lange krank
bandhu-bahiṣkṛta
von den Verwandten verstoßen
bhīruka
Feigling
lubdha
habgierig
mauruko ist wohl für bhīruko verschrieben (sonst ergibt sich nicht die Zwanzigzahl).
viraktaprakṛtiś caiva viṣayeṣvatiśaktimān / anekacittamantraś ca devabrāhmaṇanindakaḥ //
einer, dessen Untertanen abgeneigt sind, einer, der den Sinnesgenüssen übermäßig anhängt, einer mit vielerlei Gesinnungen und Ratschlüssen, ein Schmäher von Göttern und Brahmanen,
daivopahatakaś caiva daivanindaka eva ca / durbhikṣavyasanopeto balavyasanasaṅkulaḥ //
einer, der vom Schicksal geschlagen ist, und einer, der das Schicksal schmäht, einer, den Hungersnot und Unglück getroffen haben, einer, dessen Heer in Not geraten ist,
svadeśastho bahuripurmuktaḥ kālena yaś ca ha / satyadharmavyapetaś ca viṃśatiḥ puruṣā amī //
einer, der (nur) in seinem eigenen Land steht, einer mit vielen Feinden, einer, den die (günstige) Zeit verlassen hat, und einer, der von Wahrheit und Recht abgewichen ist – diese zwanzig Männer:
Wer seinen eigenen Aufstieg wünscht oder von einem anderen bedrängt wird, der soll, mit (günstigem) Ort, (günstiger) Zeit und Macht ausgestattet, hier den Krieg beginnen.
jñānātmaśaktidharmāṇāṃ vighāto daivameva ca / mitrārthañcāpamānaś ca tathā bandhuvināśanaṃ //
die Beeinträchtigung von Wissen, eigener Kraft und Dharma, das Schicksal selbst, die Sache eines Freundes, Kränkung, ebenso die Vernichtung von Verwandten,
die Unterbrechung der Gunst gegenüber den Wesen, ebenso die Verderbnis des (Staaten-)Kreises und das Beharren auf ein und demselben Ziel – dies sind die Ursprünge des Krieges.
Aus Nebenbuhlerschaft, aus Grundbesitz, wegen einer Frau, aus Worten und aus einem Vergehen entstanden – fünffach wird die Feindschaft genannt; mit (geeigneten) Mitteln soll man sie zur Ruhe bringen.
kiñcitphalaṃ niṣphalaṃ vā sandigdhaphalameva ca / tadātve doṣajananamāyatyāñcaiva niṣphalaṃ //
(Ein Krieg,) der geringe Frucht bringt, der fruchtlos ist, dessen Frucht zweifelhaft ist, der für den Augenblick Schaden erzeugt und für die Zukunft fruchtlos ist,
der für die Zukunft wie für den Augenblick Schaden erzeugt; ebenso einer gegen einen Gegner von unbekannter Stärke, oder einer, zu dem man von einem anderen angestachelt ist,
parārthaṃ strīnimittañca dīrghakālaṃ dvijaiḥ saha / akāladaivayuktena baloddhatasakhena ca //
einer um eines anderen willen, einer wegen einer Frau, einer von langer Dauer, einer gegen Brahmanen, einer zur unrechten Zeit und unter (ungünstigem) Schicksal, einer gegen den, dessen Freund an Macht übermütig ist,
einer, der für den Augenblick Frucht bringt, für die Zukunft aber fruchtlos ist, und ebenso einer, der für die Zukunft Frucht bringt, für den Augenblick aber fruchtlos ist –
Hat er sein Heer als froh und wohlgenährt erkannt, soll er den (Gegner), bei dem es umgekehrt steht, angreifen; wenn Freund, Hilferufer und Helfer fest ergeben sind
und beim Gegner das Gegenteil (der Fall ist), dann soll er Krieg führen. Nach Kriegserklärung, nach Bündnisschluss, ebenso nach Zusammenschluss, dann beiläufig
und unter Nichtbeachtung (des Gegners) – so gilt bei den Kundigen der Marsch als fünffach. Das Verharren gilt als (eintretend) aus der gegenseitigen Lähmung der Leistungsfähigkeit.
areś ca vijagīṣoś ca yānavat pañcadhā smṛtam / balinīrdviṣatormadhye vācātmānaṃ samarpayan //
(Das Verharren) von Feind und Eroberungswilligem gilt wie der Marsch als fünffach. Zwischen zwei starken Feinden soll er sich (beiden) mit Worten anheimgeben
Wort für Wort
yāna-vat
wie der Marsch
pañcadhā
fünffach
balinoḥ dviṣatoḥ madhye
zwischen zwei starken Feinden
vācā
mit Worten
ātmānaṃ samarpayan
sich anheimgebend
balinīrdviṣator ist für balinor dviṣator verschrieben.
und in Doppelhaltung verharren, unbemerkt wie das Auge der Krähe [Anm.: das nach beiden Seiten blickt]. Stoßen die beiden aufeinander, soll er sich dem Stärkeren anschließen.
Wenn beide, nachdem sie sich verständigt haben, keine Verbindung (mit ihm) wollen, dann soll er sich an deren Feind heranmachen oder selbst zu einem Überlegenen gehen.
Wird er von einem Starken ausgerottet und hat kein Mittel zur Abwehr, soll er sich einem (Herrscher) anschließen, der aus erhabenem Geschlecht, wahrhaftig, edel und an Macht überragend ist.
Ihn aufzusuchen und ihm aufzuwarten, stets in seiner Gesinnung aufzugehen, sich in dem von ihm Aufgetragenen ehrerbietig zu zeigen – dies gilt als überliefertes Verhalten des Schutzsuchenden.