Kapitel 271: dānādimāhātmyam
Die Größe des Verschenkens [der Purāṇas] und anderes
Puṣkara nennt die achtzehn Purāṇas mit Verfassern, Versumfang und zugehörigem Kalpa und gibt für jedes den Monat (Vollmondtag) und die Begleitgabe an, mit der eine Abschrift zu verschenken ist, samt dem jeweiligen Lohn. Es folgen Vorschriften zur Verehrung von Vorleser, Brahmanen und Büchern bei der Rezitation des Mahābhārata. Die Zahlenangaben weichen z.T. von anderen Listen ab; einige Stellen sind verderbt (V. 1, 9, 14, 18). Ein Kolophon fehlt in der Eingabe.
Puṣkara sprach: Was Brahmā einst dem Marīci verkündet hat, im Umfang eines halben Lakh [Anm.: 25 000 Verse], das ist das Brāhma[-Purāṇa]; nachdem man es abgeschrieben hat, lasse man es verschenken,
am Vollmondtag des Vaiśākha, [wer] den Himmel erstrebt, zusammen mit einer Wasser-Kuh. Das Pādma mit zwölftausend [Versen] gebe man im Jyaiṣṭha zusammen mit einer Kuh.
Wort für Wort
vaiśākhyām paurṇamāsyām
am Vollmond des Vaiśākha
svarga-arthī
der Himmelsuchende
jala-dhenu-mat
mit einer Wasser-Kuh
pādmam dvādaśa-sāhasram
das Padma mit 12 000
jyaiṣṭhe dadyāt dhenu-mat
gebe im Jyaiṣṭha mit einer Kuh
jaladhenu: symbolische Kuh aus einem Wassergefäß. dyaiṣṭhe für jyaiṣṭhe.
anlässlich des Śveta-Kalpa verkündete Vāyu hier die Pflichten; nachdem man es abgeschrieben hat, gebe man es einem Brahmanen am Śrāvaṇa-Vollmond, zusammen mit einer Melasse-Kuh.
Worin, unter Bezugnahme auf die Gāyatrī, die ausführliche Darlegung der Pflichten gepriesen wird, versehen mit der Tötung des Asura Vṛtra, das heißt Bhāgavata;
man gebe es samt einer Kuh im Āśvina: man erlangt die endgültige Vollendung. Worin unter Bezugnahme auf die Vögel [?] die Erörterung von Dharma und Adharma [stattfindet],
Wort für Wort
sa-dhenum
samt einer Kuh
āśvine
im Āśvina
siddhim ātyantikīm
die endgültige Vollendung
śatrūṇām (śakunīnām?)
der Feinde (wohl: der Vögel)
dharma-adharma-vicāraṇā
Erörterung von Recht und Unrecht
śatrūnāṃ ist wohl verderbt für śakunīnāṃ: im Mārkaṇḍeya-Purāṇa erörtern Vögel Dharma und Adharma.
Vierzehntausend [umfasst] das Bhaviṣya, von der Sonne herrührend; Bhava aber verkündete es dem Manu; man gebe es am Pauṣa-Vollmond mit Melasse und dergleichen.
Wort für Wort
bhaviṣyam
das Bhaviṣya-Purāṇa
sūrya-sambhavam
von der Sonne stammend
bhavaḥ manave prāha
Bhava sprach zu Manu
pauṣyām
am Pauṣa-Vollmond
guḍa-ādi-mat
mit Melasse usw.
sūryasambhavaṃ / bhavas: Bezug unsicher (Sonne als Sprecher oder Gegenstand).
im Māgha[-Vollmond] gebe man es – [darin ist] der Wandel des Varāha [?] – und man erlangt Anteil an Brahmās Welt. Worin Maheśvara, inmitten des Feuer-Liṅga stehend, die Pflichten verkündete,
Wort für Wort
māghyām dadyāt
gebe am Māgha-Vollmond
varāhasya caritam
der Wandel Varāhas
brahma-loka-bhāk
Anteil an der Brahmawelt habend
agni-liṅga-madhya-sthaḥ
inmitten des Feuer-Liṅga stehend
dharmān prāha maheśvaraḥ
Maheśvara verkündete die Pflichten
varāhasya caritaṃ passt nicht zum Brahmavaivarta und nimmt V. 16 vorweg; wohl verderbt.
[Wer es] mit einem goldenen Garuḍa am Caitra-Vollmond [schenkt], erlangt den Ort Viṣṇus. Vierundachtzigtausend [umfasst] das Skānda, von Skanda verkündet, das große,
das sich auf die Pflichten im Tatpuruṣa-Kalpa bezieht; das übergebe man. Das Vāmana [umfasst] zehntausend [Verse], im Dhauma(?)-Kalpa die Geschichte Haris [enthaltend],
man gebe es im Herbst zur Tagundnachtgleiche; es lehrt Dharma, Artha und das Übrige. Das Kūrma [umfasst] achttausend [Verse], und [enthält] das von Kūrma in der Unterwelt (Rasātala) Verkündete,
anlässlich des Indradyumna; das gebe man zusammen mit einer goldenen Schildkröte. Dreizehntausend [Verse umfasst] das Mātsya, das vom Beginn des Kalpa an [berichtet und das] sprach
matsyo hi manave dadyādviṣuve hemamatsyavat / gāruḍañcāṣṭasāhasraṃ viṣṇūktantārkṣakalpake //
der Fisch nämlich zu Manu; man gebe es zur Tagundnachtgleiche mit einem goldenen Fisch. Das Gāruḍa [umfasst] achttausend [Verse], von Viṣṇu im Tārkṣya-Kalpa verkündet,
die Entstehung Garuḍas aus dem Weltenei [behandelnd]; das gebe man mit einem goldenen Schwan. Was Brahmā unter Bezugnahme auf die Größe des Brahmāṇḍa (Weltei) verkündete,
und das [umfasst] zwölftausend [Verse], das Brahmāṇḍa; das übergebe man einem Zweimalgeborenen. Beim Bhārata, am Abschluss [jedes] Buches (parvan), mit Kleidern, Duftstoffen, Kränzen und dergleichen
Ist das Bhārata beendet, verehre man den Brahmanen [und] die Bücher der Saṃhitā; nachdem man sie an einem reinen Ort niedergelegt hat, umhüllt mit Leinengewändern und dergleichen,
sind Nara und Nārāyaṇa [sowie] die Bücher mit Blumen und dergleichen zu verehren; dann gebe man Rind, Speise, Land und Gold, speise [die Brahmanen] und bitte [sie] um Nachsicht.
Zu Beginn des Sonnenhalbjahres und dergleichen wird die Gabe an den Vortragenden als Erstes vorgeschrieben; von allen Hörern ist die Verehrung des Vortragenden zu vollziehen, o Zweimalgeborener.