Kapitel 151: varṇetaradharmāḥ
Die Pflichten der Kasten und der Mischkasten
Puṣkara beginnt seine Belehrung Paraśurāmas mit den allen gemeinsamen Pflichten, den Berufspflichten der vier Kasten und der Entstehung, Heirat und Tätigkeit der Mischkasten (Caṇḍāla, Sūta, Vaidehaka, Pukkasa, Māgadha, Āyogava). Das Kolophon nennt „varṇāntaradharmāḥ“; der Kapitelkopf der Eingabe hat „śatatano“ statt „śatatamo“. V. 11 nennt wohl irrtümlich „devala“ statt „vaidehaka“.
Agni sprach: Die Pflichten, durch deren Befolgung Manu und die anderen Genuss und Erlösung erlangen und die Varuṇa verkündet hatte, lehrte Puṣkara den Paraśurāma.
Wort für Wort
manu-ādayaḥ
Manu und die anderen
bhukti-mukti-dharmān
die Pflichten für Genuss und Erlösung
cīrtvā āpnuvanti
durch deren Übung sie erlangen
varuṇa-uktam
von Varuṇa verkündet
proce paraśurāmāya
lehrte dem Paraśurāma
cīrtvā: Absolutiv von car („nachdem sie geübt haben“).
Puṣkara sprach: Ich werde dir die Pflichten der Kasten, der Lebensstadien und der übrigen darlegen, die alles gewähren, die von Manu und anderen verkündet wurden und Vāsudeva und die übrigen [Götter] erfreuen.
bhaktiś ca nṛpatau nityaṃ tathā sacchāstranetratā / ānṛśaṃṣyantitikṣā ca tathā cāstikyameva ca //
stete Ergebenheit gegenüber dem König, ebenso [die Haltung], die guten Lehrbücher zum Auge zu haben, Nicht-Grausamkeit, Geduld und ebenso Gläubigkeit –
[das] wird als das Gemeinsame der Kasten und Lebensstadien an Recht und Unrecht erklärt. Opfern, für andere opfern, Geben, das Unterrichten im Veda usw.,
Durch das Anlegen des Muñja-Gürtels [entsteht] die zweite Geburt des Brahmanen und der übrigen. Bei [Verbindungen] in der natürlichen Richtung (anuloma) der Kasten gilt der Stand als gleich dem der Mutter.
Der Caṇḍāla ist der Sohn einer Brahmanin von einem Śūdra, in umgekehrter Richtung (pratiloma); der Sūta aber ist von einem Kṣatriya [mit einer Brahmanin] erzeugt, ebenso der Devala [?] von einem Vaiśya.
Der Pukkasa ist der Sohn einer Kṣatriya-Frau von einem Śūdra, pratiloma geboren; ebenso ist der Māgadha von einem Vaiśya [mit einer Kṣatriya-Frau], und der Āyogava entsteht von einem Śūdra [mit einer Vaiśya-Frau].
Aus den Pratilomas [entstehen] bei einer Vaiśya-Frau [und sonst] Pratilomas zu Tausenden. Ihre Ehe [findet] mit Gleichen [statt], nicht mit Höheren und ebenso nicht mit Niedrigeren.
raṅgāvataraṇaṃ proktaṃ tathā śilpaiś ca jīvanaṃ / vahirgrāmanivāsaś ca mṛtacelasya dhāraṇaṃ //
wird das Auftreten auf der Bühne genannt, ebenso der Lebensunterhalt durch Handwerke. Das Wohnen außerhalb des Dorfes und das Tragen der Kleider von Toten
und keine Berührung mit anderen werden ebenso für den Caṇḍāla vorgeschrieben. Die Hingabe des Leibes, die hier um eines Brahmanen oder um einer Kuh willen vollzogen wird,
oder bei der Bedrohung von Frauen, Kindern usw., ist für die Außenstehenden die Ursache der Vollendung. Bei Mischung sind die Stände an der Tätigkeit von Vater und Mutter zu erkennen.