Kapitel 175: vrataparibhāṣā
Allgemeine Regeln der Gelübde
Agni erklärt Vasiṣṭha Begriff und allgemeine Regeln der Gelübde (vrata): Wesen von vrata, tapas, niyama und upavāsa, Verbote beim Fasten, die zehn gemeinsamen Pflichten, erlaubte und verbotene Speisen, die Bußformen (Prājāpatya, Atikṛcchra, Sāntapana, Mahāsāntapana, Parāka, Mahāparāka, Cāndrāyaṇa), die Bereitung des Brahmakūrca, Kalenderregeln (Monatsarten, Schaltmonat, Verbindung der Mondtage), Unreinheit und Stellvertretung sowie die Formeln der Gelübdeverehrung und die Gaben am Schluss. Einige Stellen (V. 14, 28, 31, 39) sind textlich verderbt oder unklar.
Agni sprach: Die Gelübde für Männer und Frauen usw., [geordnet] nach Mondtag, Wochentag, Mondhaus, Tag, Monat, Jahreszeit, Jahr und dem Übergang der Sonne [in ein neues Tierkreiszeichen], werde ich darlegen; Vasiṣṭha, höre sie der Reihe nach.
śāstrodito hi niyamo vrataṃ tacca tapo mataṃ / niyamāstu viśeṣāstu vratasyaiva damādayaḥ //
Eine in der Lehrschrift verkündete Regel (niyama) ist nämlich ein Gelübde (vrata), und dieses gilt [zugleich] als Askese (tapas); die Regeln (niyama) aber, Selbstbezähmung usw., sind eben Besonderheiten des Gelübdes.
Für die Brahmanen aber, die keine [heiligen] Feuer unterhalten, wird [hiermit] das Heil verkündet: durch Gelübde, Fasten und Regeln sowie durch mannigfache Gaben [erlangt es] der Zweimalgeborene.
te syurdevādayaḥ prītā bhuktimuktipradāyakāḥ / upāvṛttasya pāpebhyo yastu vāso guṇaiḥ saha //
[Dadurch] werden die Götter usw. erfreut und gewähren Genuss und Erlösung. Das Verweilen (vāsa) mit den Tugenden seitens dessen, der sich von den Sünden abgewandt hat, —
Wort für Wort
deva-ādayaḥ prītāḥ
die Götter usw. erfreut
bhukti-mukti-pradāyakāḥ
Genuss und Erlösung gewährend
upāvṛttasya pāpebhyaḥ
dessen, der sich von den Sünden abgewandt hat
vāsaḥ guṇaiḥ saha
Verweilen mit den Tugenden
Etymologie: upa-vāsa als „Bei-Verweilen“ (mit den Tugenden).
upavāse na śasyanti dantadhāvanamañjanaṃ / dantakāṣṭhaṃ pañcagavyaṃ kṛtvā prātarvratañcaret //
Zähneputzen und Augensalbe werden beim Fasten nicht gebilligt. Nachdem man [jedoch] das Zahnholz [gebraucht] und die fünf Kuhprodukte [genommen] hat, beginne man morgens das Gelübde.
Wort für Wort
upavāse na śasyanti
beim Fasten nicht gebilligt
danta-dhāvanam
Zähneputzen
añjanam
Augensalbe
danta-kāṣṭham
Zahnholz
pañcagavyam
die fünf Kuhprodukte
prātaḥ vratam caret
morgens beginne man das Gelübde
śasyanti für śasyante (Passiv). Das Nebeneinander von verbotenem Zähneputzen und erlaubtem Zahnholz bleibt im Text unausgeglichen [?].
Täglich soll er baden, mäßig essen, Lehrer, Götter und Brahmanen verehren; Scharf-Salziges (kṣāra), Honig (kṣaudra), Salz, Honig (madhu) und Fleischspeisen soll er meiden.
Wort für Wort
nitya-snāyī
täglich badend
mita-āhāraḥ
mäßig essend
guru-deva-dvija-arcakaḥ
Lehrer, Götter und Brahmanen verehrend
kṣāram kṣaudram lavaṇam
Scharf-Salziges, Honig, Salz
madhu māṃsāni varjayet
Honig und Fleischspeisen meide er
kṣaudra und madhu bedeuten beide „Honig“; madhu kann auch berauschendes Getränk bezeichnen.
Feldfrucht außer Sesam und Mungbohnen, unter den Feldfrüchten Weizen und Kodrava-Hirse, Cīnaka-Hirse, Götterkorn (devadhānya) [?], Hülsenfrüchte (śamīdhānya) sowie Zuckerrohrprodukte,
Wort für Wort
tila-mudgāt ṛte śasyam
Feldfrucht außer Sesam und Mungbohnen
godhūma-kodravau
Weizen und Kodrava-Hirse
cīnakam
Cīnaka-Hirse
deva-dhānyam
Götterkorn [?]
śamī-dhānyam
Hülsenfrucht
aikṣavam
Zuckerrohrprodukt
devadhānya nicht sicher bestimmbar (wohl eine Hirseart).
ferner śitadhānya [?], ebenso puṇya [?] und Wurzeln — [dies] gilt als die Gruppe der „scharf-salzigen“ (kṣāra) [Speisen]. Reis (vrīhi), Ṣaṣṭika-Reis, Mungbohnen, Erbsen (kalāya), Gerste mitsamt Sesam,
Wort für Wort
śita-dhānyam
śita-Korn [?]
mūlam
Wurzel
kṣāra-gaṇaḥ smṛtaḥ
gilt als kṣāra-Gruppe
vrīhi-ṣaṣṭika-mudgāḥ
Reis, Ṣaṣṭika-Reis, Mungbohnen
kalāyāḥ
Erbsen
sa-tilāḥ yavāḥ
Gerste samt Sesam
śitadhānya und puṇya sind unklar, vielleicht verderbt (etwa für sitadhānya „weißes Korn“ bzw. paṇya „Gekauftes“). Der Widerspruch zu V. 13 (Weizen dort unter kṣāra, in V. 15 als zuträglich) steht so im Text.
Śyāmāka-Hirse und Nīvāra (Wildreis), Weizen usw. sind beim Gelübde zuträglich. Kürbis (kuṣmāṇḍa), Flaschenkürbis (alābu), Aubergine (vārtāku), Pālaṅkī und Pūtikā [Anm.: Blattgemüse] soll er meiden.
Wort für Wort
śyāmākāḥ nīvārāḥ
Śyāmāka-Hirse, Wildreis
godhūma-ādyāḥ
Weizen usw.
vrate hitāḥ
beim Gelübde zuträglich
kuṣmāṇḍa-alābu-vārtākūn
Kürbis, Flaschenkürbis, Aubergine
pālaṅkīm pūtikām tyajet
Pālaṅkī und Pūtikā meide er
-ālāvu- für -alābu-; pālaṅkī und pūtikā sind Gemüsepflanzen, botanisch nicht sicher bestimmt.
[das ist] Opferspeise (haviṣya), zuträglich bei Gelübden, beim Nachtfasten (nakta) usw. und bei Feuerriten usw. Oder: außer Honig und Fleisch gilt alles andere beim Gelübde als zuträglich.
Drei Tage [esse er nur] morgens, drei Tage abends, drei Tage esse er [nur] Ungebetenes, und weitere drei Tage esse er nichts — so übt der Zweimalgeborene das Prājāpatya-Gelübde.
ekaikaṃ grāsamaśnīyāt tryahāṇi trīṇi pūrvavat / tryahañcopavasedantyamatikṛcchraṃ caran dvijaḥ //
Je nur einen Bissen esse er drei Dreitagesfristen lang wie zuvor [morgens, abends, ungebeten], und die letzte Dreitagesfrist faste er — so übt der Zweimalgeborene den Atikṛcchra.
Mit den Sāntapana-Stoffen einzeln [je einen Tag lang] sechs Tage, dazu ein Fasttag: dieser Kṛcchra von sieben Tagen ist der Mahāsāntapana, der die Sünde tilgt.
paurṇamāsyāṃ pañcadaśagrāsyamāvāsyabhojanaḥ / ekāpāye tato vṛddhau cāndrāyaṇamato 'nyathā //
Am Vollmondtag fünfzehn Bissen essend, am Neumondtag nichts essend, [dazwischen täglich] mit Abnahme um je einen [Bissen] und danach mit Zunahme — das ist das Cāndrāyaṇa; andernfalls [gilt die umgekehrte Folge] [?].
Wort für Wort
paurṇamāsyām
am Vollmondtag
pañcadaśa-grāsī
fünfzehn Bissen essend
amāvāsya-abhojanaḥ
am Neumond nichts essend
eka-apāye vṛddhau
bei Abnahme und Zunahme um eins
cāndrāyaṇam
Cāndrāyaṇa (Mondlauf-Fasten)
ataḥ anyathā
andernfalls, umgekehrt
ato 'nyathā knapp: wohl die umgekehrte, mit dem Neumond beginnende Form des Cāndrāyaṇa. amāvāsya- für amāvāsyā-.
Von einer rotbraunen (kapilā) Kuh [nehme man] ein Pala Harn und einen halben Daumen [voll] Dung; Milch gebe man sieben Pala, von saurer Milch zwei Pala,
So entsteht der Brahmakūrca. Man murmele die Strophe „āpo hi ṣṭhā …“; nachdem man [die Bestandteile] mit dem Aghamarṣaṇa-Hymnus oder mit der Silbe Oṃ vermischt hat
und [ihn] getrunken hat, wird der Fastende von allen Sünden befreit und gelangt in Viṣṇus Welt. Wer fastet, [nur] abends isst, sich bezähmt, [nur] zur sechsten Essenszeit [isst] [?],
Wort für Wort
pītvā
getrunken habend
sarva-agha-nirmuktaḥ
von allen Sünden befreit
viṣṇu-lokī
Viṣṇus Welt erlangend
sāyam-bhojī
abends essend
yatiḥ
Bezähmter, Asket
ṣaṣṭha-kālavān
zur sechsten Essenszeit (essend)
ṣaṣṭhātmakālavān verderbt; vermutlich ṣaṣṭhakālavān bzw. ṣaṣṭhānnakālika „der nur zu jeder sechsten Mahlzeit isst“.
wer Fleisch meidet, wer das Pferdeopfer vollzieht, wer die Wahrheit spricht, gelangt in den Himmel. Das Anlegen der Feuer, die [Bild-]Weihe, Opfer, Gaben und Gelübde,
das Devavrata, das Freilassen eines Stiers, die Haarschopf-Zeremonie, die Gürtelumlegung, Glücksriten und Weihebad soll man im Schaltmonat (malamāsa) unterlassen.
Der Mondmonat reicht von Neumond zu Neumond, der bürgerliche [Monat] umfasst dreißig Tage; der Sonnenmonat [bemisst sich] nach dem Übergang [der Sonne], der Mondhausmonat nach dem Umlauf [des Mondes] durch die Mondhäuser.
Wort für Wort
darśāt darśaḥ
von Neumond zu Neumond
cāndraḥ
Mond(monat)
triṃśa-ahaḥ
dreißig Tage umfassend
sauraḥ saṅkrānteḥ
Sonnen(monat) nach dem Übergang
nākṣatraḥ
Mondhaus(monat)
bha-vivartanāt
durch Umlauf durch die Sternbilder
bhāvanaḥ wohl verschrieben für sāvanaḥ (bürgerlicher Monat); bhavivartanāt als bha-vivartanāt „Umlauf durch die Sternbilder“ gelesen.
Nimmt man den Āṣāḍha-Vollmond als Grenze, so soll man in der fünften Monatshälfte [danach] das Totenopfer (śrāddha) vollziehen, ob die Sonne dann in die Jungfrau eingetreten ist oder nicht.
Wenn in einem Monat oder in einem Jahr eine Doppelung eines Mondtags auftritt, so ist der spätere als der beste zu betrachten; der frühere aber ist „malimluca“ (unrein, überzählig).
Zu fasten ist an dem Mondhaus, mit dem die Sonne untergeht. Die Mondtage sind tagsüber heilbringend, beim Nachtgelübde (naktavrata) [aber] sind sie nachts günstig.
[Als Paare gelten] zweiter und dritter, vierter und fünfter, sechster und siebter, achter und neunter [Mondtag]; der zwölfte ist mit dem elften (Rudra) verbunden, der vierzehnte mit dem Vollmond,
Wort für Wort
yugma-agni
zweiter und dritter
kṛta-bhūtāni
vierter und fünfter
ṣaṭ-munyoḥ
sechster und siebter
vasu-randhrayoḥ
achter und neunter
rudreṇa dvādaśī yuktā
der zwölfte mit dem elften verbunden
caturdaśī pūrṇimā
vierzehnter und Vollmond
Zahlwörter: yugma = 2, agni = 3, kṛta = 4, bhūta = 5, muni = 7, vasu = 8, randhra = 9, rudra = 11. Gemeint ist die günstige Verbindung zweier Mondtage an einem Fastentag.
der Neumond mit dem ersten Mondtag: [solche] Paare von Mondtagen bringen großen Lohn; die umgekehrte [Verbindung] ist äußerst schrecklich und vernichtet früher erworbenes Verdienst.
Für Könige, Minister und Gelübdeträger gilt bei Hochzeit, Unglücksfällen usw. sofortige Reinheit [Anm.: d. h. keine Unreinheitsfrist], ebenso bei Not in der Wildnis und in der Versammlung,
ārabdhadīrghatapasāṃ na rājā vratahā striyāḥ / garbhiṇī sūtikā naktaṃ kumārī ca rajasvalā //
[ebenso] für die, die eine lange Askese begonnen haben. Der König soll nicht Zerstörer des Gelübdes einer Frau sein [?]. Eine Schwangere, eine Wöchnerin, ein Mädchen und eine Menstruierende —
Wort für Wort
ārabdha-dīrgha-tapasām
derer, die lange Askese begonnen haben
vrata-hā
Zerstörer des Gelübdes
garbhiṇī
Schwangere
sūtikā
Wöchnerin
kumārī
Mädchen
rajasvalā
Menstruierende
na rājā vratahā striyāḥ unklar; naktaṃ („nachts“) im zweiten Halbvers ohne erkennbaren Bezug, evtl. verderbt.
wenn sie unrein ist, lasse sie die Handlungen stets durch einen anderen ausführen. Wenn aus Zorn, Nachlässigkeit oder Gier ein Bruch des Gelübdes geschieht,
so esse man drei Tage nicht oder [lasse sich] den Kopf scheren. Bei Unfähigkeit zur Ausführung des Gelübdes lasse man die Gattin oder den Sohn [es] ausführen.
Bei Geburts- und Todesunreinheit ist das Begonnene [weiter] auszuführen, [jedoch] unter Weglassung der Verehrung. Einen im Gelübde Stehenden, der ohnmächtig wird, soll der Lehrer durch Milchtrinken usw. wiederaufrichten.
„Zur Mehrung von Ruhm, Nachkommenschaft, Wissen usw., Glück und Gesundheit, um Reinheit, Genuss und Erlösung willen vollziehe ich, o Herr der Gelübde, [dieses] Gelübde.
Wenn ich, nachdem ich dieses beste Gelübde auf mich genommen habe, sterbe, während es unvollendet ist, so möge es doch ganz vollendet sein, da du, der gute Herr, gnädig bist.
Dich, die Verkörperung des Gelübdes, das Gedeihen der Welt, rufe ich zur Erlangung aller Vollkommenheit in das Maṇḍala herbei; Verehrung dir, sei gegenwärtig, Keśava!
manasā kalpitair bhaktyā pañcagavyair jalaiḥ śubhaiḥ / pañcāmṛtaiḥ snāpayāmi tvaṃ me ca bhava pāpahā //
Mit im Geist bereiteten, in Hingabe [dargebrachten] fünf Kuhprodukten, reinen Wassern und den fünf Nektaren bade ich dich; sei du auch mir Vernichter der Sünden.
Nimm, o Herr der Ehrengabe, die schöne Ehrengabe (arghya), versehen mit Duftstoff, Blumen und Wasser, [ebenso] Fußwasser und Mundspülwasser; mach mich stets der Ehrengabe würdig.
daśāṅgaṃ guggulughṛtayuktaṃ dhūpaṃ gṛhāṇa vai / sadhūpa dhūpita māṃ tvaṃ kuru dhūpitasatpate //
Nimm das zehnteilige Räucherwerk, versehen mit Guggulu-Harz und Schmelzbutter; o Räucherwerkbegabter, mache du mich durchduftet, o guter Herr der Beräucherten [?].
Wort für Wort
daśa-aṅgam
zehnteilig
guggulu-ghṛta-yuktam
mit Guggulu-Harz und Schmelzbutter
dhūpam
Räucherwerk
dhūpita
beräuchert, durchduftet
dhūpita-sat-pate
o guter Herr der Beräucherten
Wortspiele mit dhūpa; Konstruktion des zweiten Halbverses unsicher.
dīpamūrdhaśikhaṃ dīptaṃ gṛhāṇākhilabhāsakaṃ / dīpamūrte prakāśāḍhyaṃ sarvadordhvagatiṃ kuru //
Nimm die leuchtende Lampe mit aufwärts gerichteter Flamme, die alles erhellt; o Verkörperung der Lampe, mach [mich] reich an Licht und [gib mir] stets den Weg nach oben.
snātvā vratavatā sarvavrateṣu vratamūrtayaḥ / pūjyāḥ suvarṇajāstā vai śaktyā vai bhūmiśāyinā //
Bei allen Gelübden sind vom Gelübdeträger, nachdem er gebadet hat und auf dem Boden schlafend, die goldenen Bilder der Gelübdegottheiten nach Vermögen zu verehren.
ein Wassergefäß, ein [irdenes] Speisegefäß [?], ein Schirm, ein Sitz, ein Bett, ein Paar Gewänder und Krüge. Damit sind die allgemeinen Regeln verkündet.
Wort für Wort
jala-pātram
Wassergefäß
anna-pātra-mṛttikā
(irdenes) Speisegefäß
chatram āsanam
Schirm, Sitz
śayyā vastra-yugam
Bett, Gewandpaar
paribhāṣā iyam īritā
diese allgemeine Regel ist verkündet
annapātramṛttikā: Kompositum unklar, evtl. „Speisegefäß und Erde (Ton)“.