Kapitel 156: dravyaśuddhiḥ
Die Reinigung der Gegenstände
Puṣkara lehrt, wie Gegenstände aus verschiedenen Materialien (Ton, Metall, Stein, Holz, Stoff, Horn usw.) rituell gereinigt werden, welche Tiere und Dinge als rein gelten, wann man den Mund spülen muss, die Reinheit der Frau nach der Menstruation sowie die Zahl der Erdklumpen bei der Körperreinigung. Der Kopftitel ist als „dravyacuddhiḥ“ verschrieben (Kolophon: dravyaśuddhi). Mehrere Stellen sind verderbt (1–2, 8, 9, 14); Vers 16 besteht nur aus einem Halbvers.
Puṣkara sprach: Ich will die Reinigung der Gegenstände verkünden. Ein irdenes [Gefäß] wird durch erneutes Brennen rein. Durch Harn, Kot und dergleichen berührtes Kupfer [?] und Gold
āvartitañcānyathā tu vāriṇāmllena tāmrakaṃ / kṣāreṇa kāṃsyalohānāṃ muktādeḥ kṣālanena tu //
[wird] durch Umschmelzen [rein], andernfalls aber [genügt Wasser]; Kupfer mit Wasser und Saurem, Bronze und Eisen mit Lauge, Perlen und dergleichen durch Abwaschen,
abjānāṃ caiva bhāṇḍānāṃ sarvasyāśmamayasya ca / śākarajjumūlaphalavaidalānāṃ tathaiva ca //
[ebenso] die aus dem Wasser stammenden [Dinge wie Muscheln], die Gefäße, alles aus Stein Gefertigte, ferner Gemüse, Stricke, Wurzeln, Früchte und Flechtwerk aus Bambus.
Die Opfergefäße [werden] bei der Opferhandlung durch Abwischen mit der Hand und dergleichen [rein], die fettigen mit heißem Wasser; die Reinigung des Hauses [geschieht] durch Fegen.
Bei Kleidung [geschieht die Reinigung] durch Säubern und Einreiben [?], durch Erde und Wasser; bei einer Menge Kleidung durch Besprengen und bei Holzgegenständen durch Abhobeln.
Wort für Wort
vastre
bei Kleidung
mṛttikā-adbhiḥ
mit Erde und Wasser
bahu-vastre
bei viel Kleidung
prokṣaṇāt
durch Besprengen
dāravāṇām
der hölzernen [Dinge]
takṣaṇāt
durch Abhobeln
mrakṣaṇa (‚Einreiben, Einfetten‘) bei Kleidung auffällig.
prokṣaṇāt saṃhatānāntu dravāṇāñca tathotplavāt / śayanāsanayānānāṃ śūrpasya śakaṭasya ca //
Zusammengehäufte [Dinge] durch Besprengen, Flüssigkeiten durch Abschöpfen [Anm.: Durchziehen von Halmen]; von Lager, Sitz und Fahrzeug, von Getreideschwinge und Wagen
[jeweils] mit dem Maul beim Fließen der Milch bzw. bei der Jagd — [diese sind] stets rein. Nach dem Essen, Niesen, Schlafen und Trinken, nach dem Eintauchen ins Wasser,
nach dem Betreten einer Straße und nach dem Anlegen der Kleidung soll man den Mund spülen. Die Katze ist durch ihr Umherlaufen rein. Die Menstruierende [ist] am vierten Tag
nach dem Bad [rein]; am fünften ist die Frau tauglich für Handlungen gegenüber Göttern und Ahnen. Fünf Erdklumpen an den After, zehn an eine [Hand], an beide sieben;
Bei Seidenstoffen [geschieht die Reinigung] mit Bilva-Früchten, bei Leinen mit weißen Senfkörnern; bei Gegenständen aus Hirschhaar wird die Reinigung durch Besprengen mit Wasser gelehrt.