Kapitel 160: vānaprasthāśramaḥ
Das Lebensstadium des Waldeinsiedlers
Puṣkara beschreibt Lebensweise und Pflichten des Waldeinsiedlers: Wohnen im Wald, karge Nahrung, Askese nach den Jahreszeiten und schließlich der Aufbruch ohne Wiederkehr. Das kurze Kapitel kündigt auch die Pflichten der Asketen an, die im folgenden Kapitel behandelt werden.
Puṣkara sprach: Nun will ich die Pflicht der Waldeinsiedler und der Asketen verkünden; höre! Verfilzte Haare tragen, das Feueropfer (agnihotra) unterhalten, auf dem Boden schlafen, ein Fell tragen,
devātithīnāṃ pūjā ca dharmo 'yaṃ vanavāsinaḥ / gṛhī hy apatyāpatyañca dṛṣṭvāraṇyaṃ samāśrayet //
und Götter und Gäste verehren — dies ist die Pflicht des Waldbewohners. Hat der Hausvater das Kind seines Kindes gesehen, soll er sich in den Wald begeben,
für das dritte Drittel des Lebens, allein oder mit seiner Gattin. Im Sommer soll er ständig die fünf Gluten [auf sich wirken lassen], in der Regenzeit unter freiem Himmel weilen,
ārdravāsāś ca hemante tapaścograñcaredbalī / aparāvṛttimāsthāya vrajeddiśamajihmagaḥ //
im Winter im nassen Gewand; kräftig soll er strenge Askese üben. [Ist er dazu nicht mehr fähig,] soll er, entschlossen zur Nicht-Umkehr, geradeaus in eine Himmelsrichtung wandern.
Wort für Wort
ārdra-vāsāḥ
im nassen Gewand
hemante
im Winter
tapaḥ ugram
strenge Askese
aparāvṛttim āsthāya
entschlossen zur Nicht-Umkehr
vrajet diśam
soll in eine Richtung wandern
ajihmagaḥ
geradeaus gehend
Die Ergänzung in 5cd folgt dem üblichen Sinn des ‚großen Aufbruchs‘; der Text sagt dies nicht ausdrücklich.