Puṣkara lehrt die Sühnen für die Hauptsünden (Brahmanenmord, Branntweintrinken, Golddiebstahl, Entweihung des Lehrerlagers), für Kuhtötung und die übrigen Nebensünden, für Tötung von Menschen verschiedener Kasten und Tiere, für Diebstahl verschiedener Güter und für verbotenen Geschlechtsverkehr. Der Text enthält zahlreiche Schreibfehler der Digitalisierung (z.B. aśrīyāt, sarām, kumāroṣu); in Vers 11 ist damane doppelt überliefert, in Vers 35 ist āptasya vermutlich verderbt.
Puṣkara sprach: Ich nenne dir die Sühnen für diese und die damit beginnenden Sünden. Der Brahmanenmörder soll zwölf Jahre lang im Wald wohnen, nachdem er sich eine Hütte gebaut hat,
und er soll zu seiner Selbstläuterung betteln, nachdem er einen Totenschädel zu seinem Wahrzeichen gemacht hat; oder er werfe sich dreimal kopfüber in ein entfachtes Feuer.
Wer mit einer Nebensünde behaftet ist, etwa ein Kuhtöter, soll einen Monat lang Gerste(nbrei) trinken; geschoren soll er im Kuhstall wohnen, eingehüllt in das Fell jener (Kuh).
Zur vierten Essenszeit soll er ein bemessenes Mahl ohne Würzsalz und Salz zu sich nehmen; mit Kuhharn soll er baden, zwei Monate lang, die Sinne bezähmt.
Wort für Wort
caturtha-kālam
zur vierten Essenszeit
aśnīyāt
er esse
akṣāra-lavaṇam mitam
ohne Würzsalz und Salz, bemessen
go-mūtreṇa snānam
Bad mit Kuhharn
dvau māsau
zwei Monate
niyata-indriyaḥ
mit bezähmten Sinnen
aśrīyāt ist verschrieben für aśnīyāt. caturthakāla: nur jede vierte Mahlzeit, d.h. jeden zweiten Abend.
Bei Tag folge er den Kühen und nehme stehend den aufwirbelnden Staub (der Herde) in sich auf. Hat er das Gelübde vollbracht, so gebe er zehn Kühe mit einem Stier als elftem.
Wort für Wort
divā anugacchet gāḥ
bei Tag folge er den Kühen
tiṣṭhan
stehend
ūrdhvaṃ rajaḥ pibet
den aufsteigenden Staub trinke er
vṛṣabha-ekādaśāḥ gāḥ
Kühe mit einem Stier als elftem
dadyāt
er gebe
vicāritavrataḥ steht wohl für ein Wort im Sinn von ‚der das Gelübde vollzogen hat‘; übersetzt nach dem Zusammenhang.
Besitzt er diese nicht, so übergebe er sein gesamtes Vermögen den Vedakundigen. Beim Einsperren (einer Kuh, die daran stirbt) übe er ein Viertel (der Buße), beim Anbinden zwei Viertel;
beim Anschirren sei es (das Ganze) um ein Viertel vermindert; beim Niederwerfen übe er die ganze (Buße). In Wildnissen, an unwegsamen, an schwierigen und an gefährlichen Orten –
yadi tatra vipattiḥ syādekapādo vidhīyate / ghaṇṭābharaṇadoṣeṇa tathaivardhaṃ vinirdiśat //
wenn dort ein Unglück (Tod der Kuh) geschieht, ist ein Viertel vorgeschrieben. Für ein Verschulden durch Glocken und Schmuck setze man ebenso die Hälfte fest.
Beim Bändigen, beim Einsperren, beim Anspannen an den Wagen, (bei Unfällen) an Pfosten, Ketten und Stricken: stirbt (das Tier), so übe er drei Viertel.
Wort für Wort
damane
beim Bändigen
rodhe
beim Einsperren
śakaṭasya niyojane
beim Anspannen an den Wagen
stambha-śṛṅkhala-pāśeṣu
an Pfosten, Ketten, Stricken
mṛte
wenn gestorben
pāda-ūnam ācaret
drei Viertel übe er
damane damane: Wortdoppelung, wohl verderbt (ein zweites Wort ist ausgefallen oder verschrieben).
und er murmle das Gomatī-Wissen und gedenke des Kuhpreises, der Gomatī. Wenn aber eine (Kuh) durch Schicksal von mehreren (gemeinsam) getötet worden ist,
Wort für Wort
gomatīṃ vidyām
das Gomatī-Wissen
japet
er murmle
go-stutim
den Kuhpreis
ekā ... bahubhiḥ
eine von vielen
daivāt
durch Schicksal
vyāpāditā
getötet
gomatī: ein Preislied bzw. Spruch auf die Kühe; genaue Bezeichnung unsicher.
so soll jeder von ihnen einzeln ein Viertel (der Buße) für die Tötung üben. Kommt (die Kuh) zu Schaden, während man ihr eine Hilfe leistet, so gibt es keine Sünde.
Nachdem der Einsichtige vorschriftsgemäß das Feuer bereitet hat, bringe er danach mit dem Samidh-Dreivers Schmelzbutterspenden für Candra, Indra, Guru (Bṛhaspati) und Vahni (Agni) dar.
Wort für Wort
kṛtvā agnim vidhivat
das Feuer vorschriftsgemäß bereitet
samit-tṛcā
mit dem Samidh-Dreivers [?]
candra-indra-guru-vahnīnām
für Mond, Indra, Guru und Agni
juhuyāt
er opfere
sarpiṣā āhutim
eine Spende mit Schmelzbutter
samittṛcā: wohl ‚mit dem Dreivers (tṛca), der mit sam- beginnt‘ bzw. ‚mit Brennhölzern und einem Dreivers‘ [?]; unsicher.
Oder er kleide sich in ein Eselsfell und durchwandere ein Jahr lang die Erde. Wer eine Leibesfrucht, deren (Geschlecht) nicht erkannt war, getötet hat, übe das Gelübde für Brahmanenmord.
Hat ein Zweimalgeborener aus Verblendung Branntwein (Surā) getrunken, so trinke er feuerfarbene (d.h. glühend heiße) Surā; oder er trinke feuerheißen Kuhharn oder (ebenso) Wasser.
Der König soll eine Keule ergreifen und den, der von selbst gekommen ist, einmal schlagen. Durch die Tötung wird der Dieb rein – oder der Brahmane allein durch Askese.
Wer das Lager des Lehrers (entweiht hat), soll sich selbst Glied und Hoden abschneiden, sie in die hohlen Hände legen und nach Südwesten (der Richtung der Nirṛti) gehen, bis er zusammenbricht.
Wort für Wort
guru-talpaḥ
der das Lehrerlager Entweihende
nikṛtya śiśnaṃ vṛṣaṇam
Glied und Hoden abschneidend
nidhāya añjalau
in die hohlen Hände legend
ā nipātāt
bis zum Niederfallen
nairṛtīm
nach Südwesten
gurutalpa bezeichnet hier den Täter (gurutalpaga).
so übe er das Sāntapana-Kṛcchra, unabsichtlich das Prājāpatya; bei den Taten, die zur Mischkaste herabsetzen oder (zum Empfang von Gaben) unwürdig machen, ist ein Monat Aindava (Mondgelübde) die Reinigung.
Wort für Wort
sāntapanaṃ kṛcchram
Sāntapana-Buße
prājāpatyam
Prājāpatya-Buße
anicchayā
unabsichtlich
saṅkarī-pātra-kṛtyāsu
bei Vermischung und Unwürdigmachen
māsam aindavam
einen Monat Mondgelübde
śodhanam
Reinigung
saṅkarīpātrakṛtyāsu = saṅkarīkaraṇa und apātrīkaraṇa (technische Sündenklassen), im Text zusammengezogen.
bei einem Vaiśya ein Achtel, bei einem rechtschaffen lebenden Śūdra ist ein Sechzehntel anzusetzen. Hat einer Katze und Mungo, einen Blauhäher oder einen Frosch getötet,
śvagodholūkakākāṃś ca śūdrahatyāvrataṃ caret / caturṇāmapi varṇānāṃ nārīṃ hatvānavasthitāṃ //
einen Hund, eine Eidechse, eine Eule oder eine Krähe, so übe er das Gelübde für Śūdra-Mord. Hat er eine unstete (sittenlose) Frau aus einer der vier Kasten getötet,
oder hat er ohne Absicht eine Frau umgebracht, so übe er das Gelübde für Śūdra-Mord. Bei der Tötung von Schlangen und dergleichen (esse er nur) nachts, bei knochenlosen (Tieren übe er) Atemzügelung.
Hat er aus einem fremden Haus Dinge von geringem Wert gestohlen, so übe er das Sāntapana-Kṛcchra; hat er das Gelübde vollbracht (und das Gut erstattet [?]), wird er rein.
Wort für Wort
dravyāṇām alpa-sārāṇām
geringwertiger Dinge
steyam kṛtvā
Diebstahl begangen
anya-veśmataḥ
aus fremdem Haus
vratam nirvāpya
das Gelübde vollbracht
siddhyati
er wird rein
kṛccham für kṛcchram. nirvāpya: ‚vollendet habend‘ oder ‚zurückgegeben habend‘ [?].
bhakṣabhojyāpaharaṇe yānaśayyāsanasya ca / puṣpamūlaphalānāñca pañcagavyaṃ viśodhanaṃ //
Beim Entwenden von fester und weicher Speise, von Wagen, Bett und Sitz, von Blumen, Wurzeln und Früchten ist das Pañcagavya (die fünf Kuhprodukte) die Reinigung.
kārpāsakīṭajīrṇānāṃ dviśaphaikaśaphasya ca / pakṣigandhauṣadhīnāntu rajvā caiva tryahampayaḥ //
Bei Baumwolle, Seide und Wolle, bei Zweihufern und Einhufern, bei Vögeln, Duftstoffen und Heilkräutern und auch bei einem Strick: drei Tage (nur) Milch.
Wort für Wort
kārpāsa-kīṭaja-ūrṇānām
Baumwolle, Seide, Wolle
dvi-śapha-eka-śaphasya
Zwei- und Einhufer
pakṣi-gandha-auṣadhīnām
Vögel, Duftstoffe, Kräuter
rajjvāḥ
eines Stricks
tryaham payaḥ
drei Tage Milch
kīṭajīrṇānām wohl für kīṭajorṇānām (Seide und Wolle); rajvā für rajjvāḥ.
gurutalpavrataṃ kuryādretaḥ siktvā svayoniṣu / sakhyuḥ putrasya ca strīṣu kumāroṣvantyajāsu ca //
Das Gelübde für Entweihung des Lehrerlagers übe, wer Samen ergossen hat bei Frauen gleichen Mutterschoßes (Schwestern), bei den Frauen des Freundes und des Sohnes, bei Mädchen und bei Frauen niedrigster Herkunft.
pitṛsvasreyīṃ bhaginīṃ svasrīyāṃ mātureva ca / mātuś ca bhrāturāptasya gatvā cāndrāyaṇañcaret //
Wer mit der Tochter der Vaterschwester, mit der Schwester, mit der Tochter der Mutterschwester und (der Tochter) des Mutterbruders, eines nahen Verwandten [?], verkehrt, übe das Cāndrāyaṇa.
Wort für Wort
paitṛ-svasreyīm
Tochter der Vaterschwester
bhaginīm
Schwester
svasrīyām mātuḥ
Tochter der Mutterschwester
mātuḥ bhrātuḥ
des Mutterbruders
gatvā
verkehrt habend
cāndrāyaṇaṃ caret
übe er das Mondgelübde
svasrīyām mātur eva ca: ‚der Schwesterntochter der Mutter‘; āptasya (‚des Vertrauten‘) ist auffällig, erwartet wäre ein Wort für ‚Tochter‘; wohl verderbt.
Wer bei nichtmenschlichen Weibchen, bei einer Menstruierenden, an nicht-vaginalen Stellen oder ins Wasser Samen ergossen hat, übe das Sāntapana-Kṛcchra.
Hat ein Zweimalgeborener Geschlechtsverkehr gepflogen mit einem Mann oder mit einer Frau auf einem Ochsenkarren, im Wasser oder bei Tag, so nehme er ein Bad samt seinen Kleidern.
caṇḍālāntyastriyo gatvā bhuktvā ca pratigṛhya ca / patatyajñānato vipro jñānāt sāmyantu gacchati //
Ein Brahmane, der mit Caṇḍāla- oder anderen niedrigsten Frauen verkehrt, bei ihnen gegessen oder (Gaben) von ihnen angenommen hat, kommt – unwissentlich – zu Fall; wissentlich wird er ihnen gleich.
Eine stark verdorbene (ehebrecherische) Frau soll der Gatte in einem einzigen Raum einschließen; das Gelübde, das einem Mann für (den Umgang mit) fremden Frauen (auferlegt ist), lasse er sie üben.
Was ein Zweimalgeborener in einer Nacht durch Umgang mit einer Śūdra-Frau (an Sünde) begeht, das tilgt er, indem er von Almosen lebt und beständig (Gebete) murmelt, in drei Jahren.