Kapitel 67: jīrṇoddhāravidhānam
Die Vorschrift der Erneuerung des Verfallenen
Das kurze Kapitel regelt den Umgang mit beschädigten oder verfallenen Götterbildern: Rücknahme der eingesetzten Prinzipien, Beseitigung des alten Bildes je nach Material (Feuer, Wasser, Meer) und Ersatz durch ein gleich großes neues Bild; auch die Erneuerung von Gewässern bringt großen Lohn. In Vers 1 steht die Verschreibung jīrṇāddhāra; der letzte Vers hat drei Halbverse.
Der Erhabene sprach: Die Vorschrift der Erneuerung des Verfallenen will ich darlegen. Ein (noch) geschmücktes (Bild) bade der Lehrer; ein festes lege er (wieder) ins Haus [?]; ein ganz verfallenes gebe er auf.
Wort für Wort
jīrṇa-uddhāra-vidhim
die Vorschrift der Erneuerung des Verfallenen
bhūṣitām snapayet
ein geschmücktes bade er
acalām
ein festes
vinyaset gehe
lege ins Haus
ati-jīrṇām parityajet
ein ganz verfallenes gebe er auf
jīrṇāddhāra für jīrṇoddhāra; Sinn von bhūṣitām/acalām hier: noch intakte Bilder.
vyaṅgāṃ bhagnāṃ ca śailāḍhyāṃ nyasedanyāṃ ca pūrvavat / saṃhāravidhinā tatra tattvān saṃhṛtya deśikaḥ //
Ein verstümmeltes, zerbrochenes und (grob) steinernes [?] (Bild) – (dafür) setze man ein anderes wie früher ein. Dabei ziehe der Lehrer nach der Vorschrift der Rücknahme (saṃhāra) die Prinzipien (tattva) (aus dem alten Bild) zurück,
opfere tausend (Spenden) mit dem Narasiṃha-(Mantra) und hebe es dann heraus. Ein hölzernes (Bild) verbrenne man im Feuer, ein steinernes werfe man ins Wasser,
ein aus Metall oder Edelstein bestehendes in tiefes Wasser oder ins Meer. Nachdem man das verfallene Bild auf ein Fahrzeug gehoben und mit Tüchern usw. bedeckt hat, bringe man es fort
und werfe es unter Musik ins Wasser; dem Lehrer gebe man Opferlohn. Von welchem Maß und aus welchem Material (das alte Bild war), ein (neues) von demselben Maß stelle man am (selben) Tag auf. Bei der Erneuerung verfallener Brunnen, Treppenbrunnen, Teiche usw. (erlangt man) große Frucht.